Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 10 C 17.19

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
10 C 17.19
Datum
17.06.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass es sich bei den Vorschriften des Parteiengesetzes über die Veröffentlichungs- und Berichtspflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen einen mit dem Informationszugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes identischen sachlichen Regelungsgegenstand handelt. Die spezielleren (abschließenden) Vorschriften des Parteiengesetzes verdrängen somit das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Informationen, die über das Parteiengesetz nicht zugänglich sind, können somit auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht herausgegeben werden.
Schlagwort
Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
10 C 17.19 - 17.06.2020
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang