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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 269/03

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
1 L 269/03
Datum
29.01.2003
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, dem Antragsteller vorläufig die Beschlussvorlagen für eine Sitzung der Bezirksvertretung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zur Verfügung zu stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält keinen zwingenden Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen in Form einer Ablichtung. Auch andere Rechtsgrundlagen (z.B. Landespressegesetz, Gemeindeordnung) enthalten einen solchen Anspruch nicht. Der Antrag scheitert auch am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie der nicht erkennbaren Eilbedürftigkeit.
Schlagwort
Fotokopien, Prozessuales
Download
1 L 269/03 - 29.01.2003 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
-