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Rechtsprechungsdatenbank

Finanzgericht Münster - 1 K 7155/00 S

Gericht
Finanzgericht Münster
Aktenzeichen
1 K 7155/00 S
Datum
05.11.2002
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Die bewusste Nichtgewährung der Akteneinsicht für Steuerpflichtige im Verwaltungsverfahren durch die Abgabenordnung verstößt weder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, noch ergibt sich ein Einsichtsrecht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Letzteres ist ein Landesgesetz und kann die Abgabenordnung als Bundesrecht nicht außer Kraft setzen. Die Finanzverwaltung gewährt Akteneinsicht lediglich im Einzelfall nach Ermessen. Da es um die Überprüfung einer Entscheidung der Finanzbehörden geht, sind Abgabenangelegenheiten betroffen; damit wird der Verwaltungsrechtsweg von der Spezialzuständigkeit der Finanzgerichte verdrängt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales
Download
1 K 7155/00 S - 05.11.2002 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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