Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Münster - 1 K 67/03

Gericht
Verwaltungsgericht Münster
Aktenzeichen
1 K 67/03
Datum
08.05.2003
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
-
Kurztext
Die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf den Zugang zu einer Kaufpreissammlung ist durch § 195 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch ausgeschlossen. Diese Vorschrift sieht vor, dass die Kaufpreissammlung nur an das Finanzamt übermittelt werden darf. Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
1 K 67/03 - 08.05.2003 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
-