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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Münster - 1 K 560/07

Gericht
Verwaltungsgericht Münster
Aktenzeichen
1 K 560/07
Datum
07.03.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Aussonderung personenbezogener Daten aus einer Baugenehmigungsakte. Als personenbezogen sind auch Grundstücksbezeichnungen zu sehen, da sie einen Rückschluss auf die Person des Grundstückseigentümers oder -nutzers zulassen.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
Download
1 K 560/07 - 07.03.2008
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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