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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Freiburg - 1 K 2808/19

Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Aktenzeichen
1 K 2808/19
Datum
16.06.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Zugang zu artenschutzrechtlichen Gutachten eines Unternehmens zu einem Windprojekt im Schwarzwald-Baar Kreis wurde im Widerspruchsverfahren ereilt, da eine Abwägung nach Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg möglich ist und ergeben hat, dass das Informationsinteresse dem privaten Interesse der Firma überwiege. Der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze erstreckt sich nicht auf die Regelung der Weiterverwendung der zugänglich gemachten Informationen. Lizenz- oder urheberrechtliche Fragestellungen bei der Weiterverwendung der Informationen gehören nicht zum Prüfungsgegenstand der informationspflichtigen Stelle. Zu prüfen ist, ob bei Zugänglichmachung der Information das Urheberrecht verletzt wird.
Schlagwort
Urheberrecht, Veröffentlichung von Informationen
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1 K 2808/19 - 16.06.2021
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang
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