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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Münster - 1 K 2144/08

Gericht
Verwaltungsgericht Münster
Aktenzeichen
1 K 2144/08
Datum
02.10.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Nach Abschluss eines öffentlichen Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte besteht ein Recht auf Einsicht in den Vergabevermerk. Die als reines Innenrecht geltenden Verdingungsordnungen schließen die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Während die Angebote der Bieter Geschäftsgeheimnisse enthalten, erlaubt die Kenntnis des Vergabevermerks keine Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der Konkurrenten.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Bestimmtheit des Antrags, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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1 K 2144/08 - 02.10.2009
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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