Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Münster - 1 K 2144/08
- Gericht
- Verwaltungsgericht Münster
- Aktenzeichen
- 1 K 2144/08
- Datum
- 02.10.2009
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Nach Abschluss eines öffentlichen Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte besteht ein Recht auf Einsicht in den Vergabevermerk. Die als reines Innenrecht geltenden Verdingungsordnungen schließen die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Während die Angebote der Bieter Geschäftsgeheimnisse enthalten, erlaubt die Kenntnis des Vergabevermerks keine Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der Konkurrenten.
- Schlagwort
- Konkurrierende Rechtsvorschriften, Bestimmtheit des Antrags, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Download
- 1 K 2144/08 - 02.10.2009
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang
- -