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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Freiburg - 1 K 1846/21

Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Aktenzeichen
1 K 1846/21
Datum
28.01.2022
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Wenn ein Antrag auf Informationszugang als erledigt erklärt wird, darf keine ablehnende Sachentscheidung mehr ergehen. Die Erledigung kann formlos erklärt werden, da der Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg an keine Formerfordernisse geknüpft ist.
Schlagwort
Prozessuales
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1 K 1846/21 - 28.01.2022
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang
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