Rechtliche Grundlagen
Brandenburg
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz enthält einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen in Brandenburg. Damit setzt es ein Grundrecht aus der Verfassung des Landes Brandenburg um. Seine Ausnahmeregelungen berücksichtigen schutzwürdige öffentliche und private Interessen. Landesbehörden können auf Grundlage einer Gebührenordnung Kosten verlangen. Gemeinden stützen sich auf ihre Gebührensatzungen.
Brandenburg
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz enthält einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen in Brandenburg. Damit setzt es ein Grundrecht aus der Verfassung des Landes Brandenburg um. Seine Ausnahmeregelungen berücksichtigen schutzwürdige öffentliche und private Interessen. Landesbehörden können auf Grundlage einer Gebührenordnung Kosten verlangen. Gemeinden stützen sich auf ihre Gebührensatzungen.
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung
Druckbroschüre
Act on the Inspection of Files and Access to Information
Bundesrepublik Deutschland
Gegenüber Bundesbehörden ist das Informationsfreiheitsgesetz die wichtigste Grundlage, um einen voraussetzungslosen Informationszugang geltend zu machen. Es wird durch die Informationsgebührenverordnung ergänzt.
Bundesrepublik Deutschland
Gegenüber Bundesbehörden ist das Informationsfreiheitsgesetz die wichtigste Grundlage, um einen voraussetzungslosen Informationszugang geltend zu machen. Es wird durch die Informationsgebührenverordnung ergänzt.
Informationsfreiheitsgesetz
Informationsgebührenverordnung
Europäische Union
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 enthält einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Organen der Europäischen Union (Parlament, Rat, Kommission). Sie setzt damit eine Vorgabe aus der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union um.
Europäische Union
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 enthält einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Organen der Europäischen Union (Parlament, Rat, Kommission). Sie setzt damit eine Vorgabe aus der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union um.
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
Umweltinformationszugang
Wird der Zugang zu Umweltinformationen begehrt, kommt das bereichsspezifische Umweltinformationsrecht zur Anwendung. Es geht dem allgemeinen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vor. Der Begriff der Umweltinformation ist weit auszulegen. Die Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie) wird durch das Umweltinformationsgesetz des Bundes und durch das Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg umgesetzt.
Umweltinformationszugang
Wird der Zugang zu Umweltinformationen begehrt, kommt das bereichsspezifische Umweltinformationsrecht zur Anwendung. Es geht dem allgemeinen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vor. Der Begriff der Umweltinformation ist weit auszulegen. Die Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie) wird durch das Umweltinformationsgesetz des Bundes und durch das Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg umgesetzt.
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Gebührenordnung (Brandenburg)
Gebührenverordnung (Bund)
Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG
Verbraucherinformationszugang
Das bereichsspezifische Verbraucherinformationsgesetz enthält das Recht, über Lebensmittel, Futtermittel, Verbraucherprodukte sowie über technische Produkte von Behörden Auskunft zu erhalten. Auch amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung unterfallen dem Anspruch. Zuständig sind in der Regel die Lebensmittel- und Futterüberwachungsbehörden.
Verbraucherinformationszugang
Das bereichsspezifische Verbraucherinformationsgesetz enthält das Recht, über Lebensmittel, Futtermittel, Verbraucherprodukte sowie über technische Produkte von Behörden Auskunft zu erhalten. Auch amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung unterfallen dem Anspruch. Zuständig sind in der Regel die Lebensmittel- und Futterüberwachungsbehörden.
Verbraucherinformationgesetz
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Gebührenordnung (Brandenburg)
Gebührenverordnung (Bund)
Zuständigkeitsverordnung (Brandenburg)
Datennutzung
Das Datennutzungsgesetz hat das frühere Informationsweiterverwendungsgesetz modernisiert und abgelöst. Es setzt die Richtlinie(EU)2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors um. Die Neuregelung weitet die Verpflichtung zur Bereitstellung offener Daten sowie deren Nutzungsmöglichkeiten erheblich aus.
Datennutzung
Das Datennutzungsgesetz hat das frühere Informationsweiterverwendungsgesetz modernisiert und abgelöst. Es setzt die Richtlinie(EU)2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors um. Die Neuregelung weitet die Verpflichtung zur Bereitstellung offener Daten sowie deren Nutzungsmöglichkeiten erheblich aus.