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Potokoll: Sondersitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit am 26. April 2013 in Kleinmachnow

Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr

Ende der Sitzung: 15:00 Uhr

 

Teilnehmer

Frau Hartge, Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (nur zu TOP 1)

Frau Katernberg, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Frau Kolle, Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen

Frau Schäfer, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Frau Schlögel, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Frau Springer, Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Mehlitz, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Müller, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Platzek, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Roth, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Vangermain, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Gast

Herr Schindler, Wikimedia e.V.

 

TOP 1 – Begrüßung durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge

Frau Hartge begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises. Anschließend wurde die Tagesordnung genehmigt.

 

Zu TOP 2 – Open Data - Kosten und Lizenzmodelle: Vortrag und Diskussion, Mathias Schindler, Wikimedia e.V.

Herr Schindler stellte die Ziele und die Arbeit von Wikimedia e.V. vor. Der Vereinszweck bestehe in der Förderung der Erstellung und Verbreitung von Inhalten unter freier Lizenz. In seinen Ausführungen erläuterte Herr Schindler neben den Lizenzen insbesondere den Aspekt der Kosten im Rahmen von Open Data.

Im Zusammenhang mit der Verwendung von Informationen öffentlicher Stellen zeigte Herr Schindler folgendes Dilemma auf: Versieht der Staat die von ihm herausgegebenen Informationen nicht mit Lizenzen – insbesondere nicht mit freien Lizenzen – könnten die Daten zumeist nur unter Missachtung des staatlichen Urheberrechts weiterverwendet werden. Staatliche Stellen hätten zwar in der Regel gar kein Interesse daran, ihre Urheberrechte geltend zu machen, verzichteten aber andererseits häufig auf die (freie) Lizenzierung oder entwickelten Lizenzen, die gerade nicht frei seien und wiederum Einschränkungen mit sich brächten. Am Beispiel der Creative Commons erläuterte Herr Schindler ein Baukastensystem für Lizenzbedingungen.

Hauptargument gegen die kostenfreie Herausgabe von Informationen sei die Befürchtung öffentlicher Stellen, auf erforderliche Einnahmen künftig verzichten zu müssen. Herr Schindler stellte sein Bemühen dar, Beispiele zu finden, die belegen, dass – abgesehen von dem Bereich der Geodaten oder Archivgebühren – überhaupt nennenswerte Einnahmen aus Verwertungsrechten bestehen. Die Beantwortung von Parlamentsanfragen aus verschiedenen Ländern zeige aber, dass dies nicht der Fall sei. Herr Schindler verwies insbesondere auf folgende Drucksachen:

 

  • Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 17/10461: "Einnahmen aus "Closed Data" und Verwertungsrechten", Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN). 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/9374: "Urheberrechtliche Situation, Open Data und offene Lizenzen bei Dokumenten und Inhalten der Bundesregierung", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12347: "Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12616: "Keine offenen Daten im neuen Portal  govdata.de des Bundes", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/13186: "Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei Werken des Bundes", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte u.a. und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 18/245: "Einnahmen durch Verkauf von Geodaten (Open Data)", Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN). 
  • Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 18/480: "Nutzungsrechte des Landes an urheberrechtlich geschützten Werken", Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN).

Es ergab sich ein reges Gespräch mit den anwesenden Mitgliedern des Arbeitskreises Informationsfreiheit. Im Namen des Arbeitskreises dankte Herr Müller Herrn Schindler für die freundliche Bereitschaft, sein Wissen mit den Anwesenden zu teilen sowie für die anschaulichen und praxisnahen Erläuterungen der komplizierten Materie.

 

TOP 3 – Entwurf des Positionspapiers der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland zu "Informationsfreiheit und Open Data"

Im Mittelpunkt der weiteren Diskussion stand der Entwurf des Positionspapiers der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland zu „Informationsfreiheit und Open Data“ mit Stand vom 5. April 2013 entsprechend dem Beschluss der Konferenz vom 27. November 2012 in Mainz (siehe TOP 4 des Protokolls der 25. Konferenz). Die Sondersitzung war erforderlich geworden, nachdem die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten im Rahmen eines zunächst erfolgten Umlaufverfahrens nicht zusammengeführt werden konnten. Der Wortlaut des Entwurfs wurde während der Sitzung erneut geändert. Auf die Ergebnisse der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland wird an dieser Stelle verwiesen.

 

TOP 4 – Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Anwesenden sahen im Ergebnis der vorgenommenen Änderungen ihre jeweiligen Einwände soweit als berücksichtigt an, dass vereinbart werden konnte, das Papier in seiner neuen Fassung der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vorzulegen.

 

TOP 5 – Abstimmung des weiteren Vorgehens

Brandenburg wird das Ergebnisprotokoll der Sitzung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abstimmen und dem Vorsitzenden der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten 2013 anschließend gemeinsam mit dem geänderten Entwurf des Positionspapiers zur weiteren Verwendung übersenden.

Eine Befassung des Arbeitskreises Informationsfreiheit mit dem Positionspapier während der nächsten regulären Sitzung am 28./29. Mai 2013 ist – abgesehen von der eventuellen Vorbereitung einer Entschließung der Konferenz – entbehrlich. Der Versand der o.g. Unterlagen erfolgt über die Mailingliste (vpo-akif-list), so dass auch die nicht anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises informiert sind.

Das Sondertreffen endet mit Herrn Müllers ausdrücklichem Dank an die Anwesenden für die engagierte und konstruktive Diskussion.

Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr

Ende der Sitzung: 15:00 Uhr

 

Teilnehmer

Frau Hartge, Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (nur zu TOP 1)

Frau Katernberg, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Frau Kolle, Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen

Frau Schäfer, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Frau Schlögel, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Frau Springer, Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Mehlitz, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Müller, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Platzek, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Roth, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Vangermain, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Gast

Herr Schindler, Wikimedia e.V.

 

TOP 1 – Begrüßung durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge

Frau Hartge begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises. Anschließend wurde die Tagesordnung genehmigt.

 

Zu TOP 2 – Open Data - Kosten und Lizenzmodelle: Vortrag und Diskussion, Mathias Schindler, Wikimedia e.V.

Herr Schindler stellte die Ziele und die Arbeit von Wikimedia e.V. vor. Der Vereinszweck bestehe in der Förderung der Erstellung und Verbreitung von Inhalten unter freier Lizenz. In seinen Ausführungen erläuterte Herr Schindler neben den Lizenzen insbesondere den Aspekt der Kosten im Rahmen von Open Data.

Im Zusammenhang mit der Verwendung von Informationen öffentlicher Stellen zeigte Herr Schindler folgendes Dilemma auf: Versieht der Staat die von ihm herausgegebenen Informationen nicht mit Lizenzen – insbesondere nicht mit freien Lizenzen – könnten die Daten zumeist nur unter Missachtung des staatlichen Urheberrechts weiterverwendet werden. Staatliche Stellen hätten zwar in der Regel gar kein Interesse daran, ihre Urheberrechte geltend zu machen, verzichteten aber andererseits häufig auf die (freie) Lizenzierung oder entwickelten Lizenzen, die gerade nicht frei seien und wiederum Einschränkungen mit sich brächten. Am Beispiel der Creative Commons erläuterte Herr Schindler ein Baukastensystem für Lizenzbedingungen.

Hauptargument gegen die kostenfreie Herausgabe von Informationen sei die Befürchtung öffentlicher Stellen, auf erforderliche Einnahmen künftig verzichten zu müssen. Herr Schindler stellte sein Bemühen dar, Beispiele zu finden, die belegen, dass – abgesehen von dem Bereich der Geodaten oder Archivgebühren – überhaupt nennenswerte Einnahmen aus Verwertungsrechten bestehen. Die Beantwortung von Parlamentsanfragen aus verschiedenen Ländern zeige aber, dass dies nicht der Fall sei. Herr Schindler verwies insbesondere auf folgende Drucksachen:

 

  • Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 17/10461: "Einnahmen aus "Closed Data" und Verwertungsrechten", Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN). 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/9374: "Urheberrechtliche Situation, Open Data und offene Lizenzen bei Dokumenten und Inhalten der Bundesregierung", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12347: "Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12616: "Keine offenen Daten im neuen Portal  govdata.de des Bundes", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 17/13186: "Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei Werken des Bundes", Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte u.a. und der Fraktion DIE LINKE. 
  • Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 18/245: "Einnahmen durch Verkauf von Geodaten (Open Data)", Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN). 
  • Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 18/480: "Nutzungsrechte des Landes an urheberrechtlich geschützten Werken", Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN).

Es ergab sich ein reges Gespräch mit den anwesenden Mitgliedern des Arbeitskreises Informationsfreiheit. Im Namen des Arbeitskreises dankte Herr Müller Herrn Schindler für die freundliche Bereitschaft, sein Wissen mit den Anwesenden zu teilen sowie für die anschaulichen und praxisnahen Erläuterungen der komplizierten Materie.

 

TOP 3 – Entwurf des Positionspapiers der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland zu "Informationsfreiheit und Open Data"

Im Mittelpunkt der weiteren Diskussion stand der Entwurf des Positionspapiers der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland zu „Informationsfreiheit und Open Data“ mit Stand vom 5. April 2013 entsprechend dem Beschluss der Konferenz vom 27. November 2012 in Mainz (siehe TOP 4 des Protokolls der 25. Konferenz). Die Sondersitzung war erforderlich geworden, nachdem die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten im Rahmen eines zunächst erfolgten Umlaufverfahrens nicht zusammengeführt werden konnten. Der Wortlaut des Entwurfs wurde während der Sitzung erneut geändert. Auf die Ergebnisse der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland wird an dieser Stelle verwiesen.

 

TOP 4 – Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Anwesenden sahen im Ergebnis der vorgenommenen Änderungen ihre jeweiligen Einwände soweit als berücksichtigt an, dass vereinbart werden konnte, das Papier in seiner neuen Fassung der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vorzulegen.

 

TOP 5 – Abstimmung des weiteren Vorgehens

Brandenburg wird das Ergebnisprotokoll der Sitzung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abstimmen und dem Vorsitzenden der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten 2013 anschließend gemeinsam mit dem geänderten Entwurf des Positionspapiers zur weiteren Verwendung übersenden.

Eine Befassung des Arbeitskreises Informationsfreiheit mit dem Positionspapier während der nächsten regulären Sitzung am 28./29. Mai 2013 ist – abgesehen von der eventuellen Vorbereitung einer Entschließung der Konferenz – entbehrlich. Der Versand der o.g. Unterlagen erfolgt über die Mailingliste (vpo-akif-list), so dass auch die nicht anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises informiert sind.

Das Sondertreffen endet mit Herrn Müllers ausdrücklichem Dank an die Anwesenden für die engagierte und konstruktive Diskussion.