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Protokoll: Außerordentliche Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) am 11. Oktober 2023 (Videokonferenz)

Teilnehmende

Bundesbeauftragter
Dr. Martina Schlögel, Johannes Otremba, Bianca Malguth, Matthias Schalljo, Lisa Seidl, André Wortha

Baden-Württemberg
Sabine Grullini, Stefanie Högl

Berlin
Friederike Pöschl

Brandenburg
Sven Müller

Bremen
Martina Pöser

Hamburg
Swantje Wallbraun

Hessen
Stephanie Wetzstein

Mecklenburg-Vorpommern
Katharina Schmidt

Nordrhein-Westfalen
Christine Weggen, Jutta Schulte-Zurhausen

Rheinland-Pfalz
Kristina Knoblich-Dietz

Saarland
Julia Ortinau

Sachsen
Marcus Wolf

Sachsen-Anhalt
Jens Olaf Platzek

Schleswig-Holstein
Henry Krasemann

 

 

 

Beginn und Ende:

  1. Oktober 2023 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr

 

TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Bund begrüßt die Teilnehmer. Die Tageordnung wird genehmigt.

 

 

TOP 2

Bund führt in das Thema ein und erläutert Arbeitsweise der Arbeitsgruppe GO IFK.

Saarland erkundigt sich, ob in einigen Punkten überhaupt Anpassungsbedarf besteht oder ob AKIF darüber entscheiden soll, bestimmte Änderungsvorschläge/Optionen von vornherein zu streichen. Nordrhein-Westfalen hat es auf dem AKIF ebenfalls so verstanden, dass über einige Punkte gesprochen werden sollte, ob diese überhaupt eingebracht werden oder fallengelassen werden.

Bund verweist darauf, dass die Entscheidung hierüber nur einstimmig erfolgen könne. Es können nur Punkte gestrichen werden von demjenigen, der sie eingebracht hat. Bei dem versandten Entwurf handelt sich lediglich um Optionen, über die diskutiert werden kann, was nicht bedeutet, dass zwingend Änderungen vorgenommen werden müssen. Die Möglichkeit, dass Teile der GO trotz Änderungsvorschlags bestehen bleiben, besteht immer.

Sachsen-Anhalt spricht sich ebenfalls dafür aus, dass eine Vorwegnahme der Entscheidung über einzelne Punkte nicht erfolgen soll.

Baden-Württemberg stimmt dem zu und verweist auf das Protokoll der IFK, wonach der AKIF der IFK Optionen und Änderungsvorschläge unterbreitet. Schleswig-Holstein und Sachsen schließen sich dem an.

Bund erläutert den Arbeitsauftrag der IFK und Ergebnisse der Arbeitsgruppe.

Weitere Vorschläge können bis zum 20. Oktober 2023 (Dienstschluss) eingebracht werden. Gemeint sind fertig formulierte, einrückfähige Änderungsvorschläge/Optionen mit Begründung und konkretem Textvorschlag für die GO IFK nF nach folgendem Schema:

(neuer) Änderungsvorschlag > ggfs. Option > Begründung (für den Regelungs- bzw. Klarstellungsbedarf) > konkreter Textvorschlag (unter Angabe der Textstelle in der GO IFK)

oder

(weitere) Option (zu einem schon bestehenden ÄV) > Begründung (für den Regelungs- bzw. Klarstellungsbedarf) > konkreter Textvorschlag (unter Angabe der Textstelle in der GO IFK)

Ausführungen, die erst noch formuliert werden müssen, sind nicht geeignet. Grundlage und Ausgangspunkt für weitere Vorschläge ist die von Sachsen-Anhalt am 8. September 2023 versandte Fassung.

Bis zum 24. Oktober 2023 wird eine konsolidierte Fassung des Papiers „Änderungsvorschläge für die GO IFK“ verschickt.

Bund schließt den Sonder-AKIF.

Teilnehmende

Bundesbeauftragter
Dr. Martina Schlögel, Johannes Otremba, Bianca Malguth, Matthias Schalljo, Lisa Seidl, André Wortha

Baden-Württemberg
Sabine Grullini, Stefanie Högl

Berlin
Friederike Pöschl

Brandenburg
Sven Müller

Bremen
Martina Pöser

Hamburg
Swantje Wallbraun

Hessen
Stephanie Wetzstein

Mecklenburg-Vorpommern
Katharina Schmidt

Nordrhein-Westfalen
Christine Weggen, Jutta Schulte-Zurhausen

Rheinland-Pfalz
Kristina Knoblich-Dietz

Saarland
Julia Ortinau

Sachsen
Marcus Wolf

Sachsen-Anhalt
Jens Olaf Platzek

Schleswig-Holstein
Henry Krasemann

 

 

 

Beginn und Ende:

  1. Oktober 2023 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr

 

TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Bund begrüßt die Teilnehmer. Die Tageordnung wird genehmigt.

 

 

TOP 2

Bund führt in das Thema ein und erläutert Arbeitsweise der Arbeitsgruppe GO IFK.

Saarland erkundigt sich, ob in einigen Punkten überhaupt Anpassungsbedarf besteht oder ob AKIF darüber entscheiden soll, bestimmte Änderungsvorschläge/Optionen von vornherein zu streichen. Nordrhein-Westfalen hat es auf dem AKIF ebenfalls so verstanden, dass über einige Punkte gesprochen werden sollte, ob diese überhaupt eingebracht werden oder fallengelassen werden.

Bund verweist darauf, dass die Entscheidung hierüber nur einstimmig erfolgen könne. Es können nur Punkte gestrichen werden von demjenigen, der sie eingebracht hat. Bei dem versandten Entwurf handelt sich lediglich um Optionen, über die diskutiert werden kann, was nicht bedeutet, dass zwingend Änderungen vorgenommen werden müssen. Die Möglichkeit, dass Teile der GO trotz Änderungsvorschlags bestehen bleiben, besteht immer.

Sachsen-Anhalt spricht sich ebenfalls dafür aus, dass eine Vorwegnahme der Entscheidung über einzelne Punkte nicht erfolgen soll.

Baden-Württemberg stimmt dem zu und verweist auf das Protokoll der IFK, wonach der AKIF der IFK Optionen und Änderungsvorschläge unterbreitet. Schleswig-Holstein und Sachsen schließen sich dem an.

Bund erläutert den Arbeitsauftrag der IFK und Ergebnisse der Arbeitsgruppe.

Weitere Vorschläge können bis zum 20. Oktober 2023 (Dienstschluss) eingebracht werden. Gemeint sind fertig formulierte, einrückfähige Änderungsvorschläge/Optionen mit Begründung und konkretem Textvorschlag für die GO IFK nF nach folgendem Schema:

(neuer) Änderungsvorschlag > ggfs. Option > Begründung (für den Regelungs- bzw. Klarstellungsbedarf) > konkreter Textvorschlag (unter Angabe der Textstelle in der GO IFK)

oder

(weitere) Option (zu einem schon bestehenden ÄV) > Begründung (für den Regelungs- bzw. Klarstellungsbedarf) > konkreter Textvorschlag (unter Angabe der Textstelle in der GO IFK)

Ausführungen, die erst noch formuliert werden müssen, sind nicht geeignet. Grundlage und Ausgangspunkt für weitere Vorschläge ist die von Sachsen-Anhalt am 8. September 2023 versandte Fassung.

Bis zum 24. Oktober 2023 wird eine konsolidierte Fassung des Papiers „Änderungsvorschläge für die GO IFK“ verschickt.

Bund schließt den Sonder-AKIF.