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Protokoll: 47. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) am 7. und 8. Mai 2024 in Dresden

Teilnehmende des AKIF:

Bund: Matthias Schalljo, Bianca Malguth - entschuldigt  

Baden-Württemberg: Christiane Denne, Stefanie Högl

Berlin: Anja-Maria Gardain, Friederike Pöschl 

Brandenburg: Isabella von der Decken, Sven Müller

Bremen: Nurcan Ercan

Hamburg:  Swantje Wallbraun

Hessen:  Stephanie Wetzstein

Mecklenburg-Vorpommern: Thomas Ahrens

Nordrhein-Westfalen: Christine Weggen, Jutta Schulte-Zurhausen

Rheinland-Pfalz: Uli Mack 

Saarland: Helena Hopfner

Sachsen: Marina Lenyushkina, Barbara Kuchler, Marcus Wolf

Sachsen-Anhalt: Jens Olaf Platzek 

Schleswig-Holstein:  Henry Krasemann

Thüringen: Franziska Göhring

 

Beginn und Ende:

  1. Mai 2024: 13:00 bis 17:50 Uhr
  2. Mai 2024: 9:00 bis 12:35 Uhr

Hinweis:

Gemäß Abschnitt C, II. Punkt 3 der GO IFK wird über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll erstellt.

 

TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

 

Sachsen eröffnet die 47. Sitzung des AKIF.

Frau Dr. Hundert begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie gibt eine kleine Einführung in die Geschichte des Sächsischen Landtags und nimmt zu den jüngsten Übergriffen auf Politikerinnen und Politiker sowie Wahlkampfhelfende in Sachsen Stellung. Sie übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Wolf und wünscht den Teilnehmenden einen angenehmen Sitzungsverlauf.

 

Die Tagesordnung der Sitzung wird einvernehmlich genehmigt.

 

 

TOP 2 Entschließungsentwurf „Gleicher Beitrag – gleicher Informationsanspruch bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“

 

Sachsen führt als Berichterstatter in die Thematik ein.

 

Dem Arbeitskreis liegt ein Entschließungsentwurf (EE), Stand: 23.04.2024, der Arbeitsgruppe (bestehend aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) vor. Hierzu wurden in Vorbereitung der Sitzung schriftliche Änderungsvorschläge von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eingebracht

Saarland und Hamburg geben an, zwei Einwendungen hinsichtlich des EE in der IFK anzumelden. Die Einwendungen richten sich gegen die Bezugnahme auf die Beitragszahlungen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich einerseits in der Überschrift und andererseits im zweiten Absatz, Satz zwei wiederfinden. Saarland präferiert eine Bezugnahme auf die bundeseinheitlich gleichen öffentlichen Verwaltungsaufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

 

Ergebnis:

Unter Einbeziehung dieser Änderungsvorschläge und unter Einbringung umfangreicher mündlich gestellter Änderungsanträge wird der EE beraten und beschlossen.

 

 

TOP 3   Entschließungsentwurf „Gut informiert ins Superwahljahr“

 

Nordrhein-Westfalen als Berichterstatter bittet im Hinblick auf die demnächst anstehenden Wahlen um zeitnahe Verabschiedung des vorgelegten Entschließungsentwurfs (EE).

 

Zum EE liegen schriftliche Rückmeldungen aus Baden-Württemberg und aus Schleswig-Holstein vor, sowie der Antrag, den EE im Umlaufverfahren zu beschließen.

 

Nach Abstimmung ist Grundlage der Beratung der EE von Nordrhein-Westfalen. Zunächst wird die Frage gestellt, wer konkret Adressat der Entschließung sein soll und wie der konkrete Kommunikationsweg ausgestaltet werden soll, da sich der EE in Abweichung der üblicherweise beschlossenen Entschließungen an die Wählerschaft und nicht an die öffentlichen Stellen richtet.

 

Im Rahmen der weiteren Beratung werden die schriftlich eingereichten Änderungsvorschläge von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein einbezogen. Zudem werden weitere mündlich gestellte Änderungsanträge übernommen. Es wird dabei insbesondere mehrheitlich beschlossen, das benannte Beispiel (vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Protokolle des Krisenstabs) im EE zu belassen.

 

Ergebnis:

Der EE wird in dieser Fassung angenommen.

Der AKIF verständigt sich nach intensiver Diskussion darauf, den EE der IFK zur Entscheidung im Umlaufverfahren vorzulegen. Die Frist zur Rückmeldung hierzu wird bestimmt auf: Freitag, den 24.5.2024 DS.

 

TOP 4 Nutzung des BSCW-Servers als Arbeitsgrundlage des AKIF

 

Zugeschaltet (per VK) ist Herr Stein, Presseverantwortlicher beim BfDI.

Auf Vorschlag des BfDI soll die Nutzung des BSCW-Servers als Arbeitsgrundlage des AKIF beraten werden. Hierzu wird Herr Stein um Darstellung und Bedienung des Servers gebeten.

Der Bund führt in die Darstellung und insbesondere Nutzungsmöglichkeiten des Servers ein.

Einige Teilnehmende haben bereits Erfahrungen mit dem Cloud-Speicher, da dieser in einigen Arbeitskreisen der Datenschutzkonferenz (DSK), z. B. im Arbeitskreis (AK) Beschäftigtendatenschutz, AK Zertifizierung, ehemaligen AK Verwaltungsmodernisierung oder auch AK Wirtschaft, genutzt wird.

Bei der Nutzung des Servers werden die Vorteile (z. B. gemeinsames Arbeiten und Zugriff von Bund und Ländern, zentrale Abrufmöglichkeit auf finale Dokumente) wie aber auch die Nachteile (Mehraufwand aufgrund der Pflicht zur Einarbeitung und insbesondere regelmäßiger (Ein-)Pflege insbesondere des Vorsitzlands, doppelte Datenvorhaltung, technische Probleme) diskutiert.

Es besteht Einigkeit, dass die Nutzung des Servers nicht die bestehende vpo-Liste ersetzen soll und lediglich als zusätzliches Hilfsmittel/Suchinstrument/Datenhaltung angesehen werden kann. Dem Bund wird für die Demonstration des Tools gedankt.

 

Ergebnis:

Mehrheitlich wird beschlossen, den BSCW-Server für eine Testphase bis zum 1. AKIF 2025 zu nutzen. Eingestellt werden Dokumente des AKIF wie auch der IFK in Bezug auf Entschließungsentwürfe, Protokolle, verabschiedete Papiere sowie aktuelle Tagesordnungen.

 

 

TOP 5 Arbeitsauftrag der IFK aus TOP 8 des Protokolls vom 7. November 2023 zum Corporate Design und eigener Website der IFK

 

Weiterhin zugeschaltet (per VK) ist Herr Stein, Presseverantwortlicher beim BfDI.

 

Sachsen führt in die Thematik ein. Es stellt sich die Frage, welche Zuarbeit die bestehende Arbeitsgruppe „Relaunch Homepage DSK“ des Arbeitskreises Presse und Öffentlichkeit der DSK seitens des AKIF benötigt, damit die Bedingungen für eine eigenständige Website der IFK geklärt werden können.

Der Bund stellt den derzeitigen Sachstand zu den benannten Punkten Corporate Design (CD) und Website bei der AG „Relaunch Homepage DSK“ dar.

Um Synergieeffekte (bspw. im Rahmen der bestehenden Rahmenverträge des BfDI) zu nutzen, regt er den Auftrag zur Gründung einer Arbeitsgruppe IFK an, vergleichbar der bereits bestehenden AG bei der DSK und der Festlegung, wer sich aus dem AKIF hieran beteiligen möchte. Auf Nachfrage aus dem Gremium, insbesondere zu den zu erwartenden Kosten, nennt Herr Stein für das CD unverbindlich einen ungefähren Betrag von etwa 2.000 € bis 5.000 €. Für den Betrieb und Erstellung der Homepage können noch keine Kosten genannt werden. Als reiner Erfahrungswert aus der Entwicklung der Website „Young Data“ wird unverbindlich ein Betrag von ca. 100.000 € für den Zeitraum von drei Jahren genannt. Vor dem Hintergrund, dass noch ein inhaltliches „Pflichtenheft“ (Leistungsbeschreibung) der zu erstellenden Homepage zu erarbeiten ist, gibt Herr Stein als Zeithorizont an, die Beauftragung zumindest für das CD noch in diesem Jahr, für die Website nicht vor dem kommenden Jahr, zu erteilen.

Sachsen weist auf die E-Mail von Sachsen-Anhalt vom 2. Mai 2024 hin, in der die Frage aufgeworfen wird, ob eine Beschlussvorlage an die IFK zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sei, oder sich zunächst Vorschläge durch die bestehende Arbeitsgruppe „Relaunch Website DSK“ einzuholen.

Das weitere Verfahren wird beraten.

 

Ergebnis:

Sachsen wird sich im Lichte der heute erfolgten Aussprache mit einem Schreiben an die IFK wenden mit folgendem Inhalt:

 

  1. Die beauftragte Kontaktaufnahme/Austausch mit der AG „Relaunch Website DSK“ ist erfolgt.
  2. Es wird angeregt, die AG „Relaunch Website DSK“ zu beauftragen, ein CD IFK entwickeln zu lassen. Die Ergebnisse werden zunächst an den AKIF geleitet, mit dem Ziel eine Beschlussempfehlung an die IFK zu geben.
  3. Zu den Möglichkeiten/Bedingungen für die Entwicklung einer eigenen Website IFK wird nach Kontaktaufnahme mit der AG „Relaunch Website DSK“ durch den AKIF berichtet: Eine pauschale Aussage zu den Kosten der Errichtung und des Betriebes einer eigenen Website ist zum derzeitigen Zeitpunkt und Arbeitsstand nicht möglich. Der AKIF empfiehlt zunächst die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Pflichtenheftes (einer Leistungsbeschreibung) einer möglichen Website IFK.

 

 

TOP 6 Entschließungsentwurf „Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Sachsen und Hessen!“

 

Sachsen führt als Berichterstatter in die Thematik ein und erläutert den gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeiteten Entschließungsentwurf.

Zu dem Entschließungsentwurf (EE) liegen schriftlich eingereichte Änderungsvorschläge aus 3 Bundesländern (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg) vor. Diese sowie weitere mündlich gestellte Änderungsanträge werden bei der weiteren Beratung einbezogen.

 

Ergebnis:

Der AKIF einigt sich nach intensiver Diskussion auf einen Entschließungsentwurf, der der IFK zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

 

TOP 7 Data Act und Informationsfreiheitsgesetze Bericht (Fr. Möhring, BfDI) – offener Arbeitsauftrag aus 44. AKIF v. 13.-14.09.22 Protokoll TOP 10

 

Der Bund (Frau Möhring, BfDI, Referat 11) ist virtuell zugeschaltet.

Im Vortrag stellt der Bund zunächst die einzelnen EU-Digitalrechtsakte (Digital Markets Act (DMA) / Digital Services Act (DAS) / Digital Governance Act (DGA) / Digital Act (DA)) und deren Bezug /Schnittpunkte zum Informationsfreiheitsrecht dar. Ergänzend verweist der Bund noch auf die KI-Verordnung sowie die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

 

Schleswig-Holstein weist bei der anschließenden Diskussion auf sein bereits bestehendes Offene-Daten-Gesetz hin.

 

Ergebnis:

Der Bericht wird dankend zur Kenntnis genommen.

Der Bund stellt seinen Vortrag im Nachgang der Sitzung schriftlich in der Anlage des Protokolls zur Verfügung.

 

 

TOP 8 Entschließungsentwurf „Ein progressives Transparenzgesetz für Niedersachsen jetzt“

 

Sachsen führt in die Thematik ein und erläutert den gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeiteten Entschließungsentwurf. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass Kontakt zum Justizministerium Niedersachsen, das federführend mit der Erstellung eines Referentenentwurfes befasst ist, besteht.

 

Im Hinblick auf die am 26. Oktober 2022, zwischen der 42. und 43. IFK, hierzu bereits verabschiedeten Entschließung zur Thematik werden im Rahmen der Beratung Bedenken für eine erneute Entschließung zum jetzigen Zeitpunkt geltend gemacht.

 

Sachsen-Anhalt schlägt als Kompromiss vor, den EE bis zur Vorlage eines konkreten Gesetzestextentwurfs zurückzustellen und den TOP auf die Sitzung des AKIF im Herbst 2024 zu vertagen.

 

Ergebnis:

Der Kompromissvorschlag, den EE bis zur Vorlage eines konkreten Gesetzestextentwurfs zurückzustellen und den TOP auf die Sitzung des AKIF im Herbst 2024 zu vertagen, erhält bei der Abstimmung die Mehrheit.

 

 

TOP 9 Überarbeitung des 18. Änderungsvorschlages der Arbeitsgruppe „Evaluierung der Geschäftsordnung der IFK“ (BfDI) – Arbeitsauftrag aus 45. IFK vom 7.11.2023 Protokoll TOP 7

 

Der Bund als Berichterstatter legt hierzu einen schriftlichen Formulierungsvorschlag vor. Auf Nachfrage stellt er klar, dass lediglich die im vorgelegten Entwurf grün hinterlegten Änderungen Gegenstand der heutigen Beratung sind. Die rot markierten Passagen sind von der IFK bereits am 8.11.2023 verabschiedet worden.

Zum Formulierungsvorschlag gibt es 3 Wortmeldungen.

 

Ergebnis:

Der Formulierungsvorschlag wird mit einer mündlich eingebrachten Änderung ohne Gegenstimme angenommen und der IFK zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

TOP 10         Austausch zur Entscheidung des BVerwG zur pseudonymen Antragstellung vom 20. März 2024

 

Sachsen führt in die Thematik ein und weist darauf hin, dass derzeit noch keine schriftlichen Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen.

 

Unter den Teilnehmenden erfolgt ein Meinungsaustausch, wie derzeit mit anonymen (pseudonymen) Anträgen umgegangen wird bzw. umgegangen werden sollte. Auf die vom Gericht veröffentlichte Pressemitteilung wird Bezug genommen.

 

Ergebnis:

Für eine konkrete Festlegung der weiteren Verfahrensweise ist zunächst das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.

 

 

TOP 11 Austausch zu Auskunftsersuchen im Hinblick auf sogenannte Protokollbanddaten der Polizei

 

Berlin als Berichterstatter verweist auf seine hierzu rundversandten Gerichtsurteile (EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.12.2021 - 12 B 23/20). In der Praxis geht es bei den gestellten Auskunftsersuchen um die Frage, welcher Polizeimitarbeiter konkret die Abfrage vorgenommen hat.

Auf die Anwendbarkeit der JI-Rl sowie auf die derzeit beim EDSA in Bearbeitung befindlichen Guidelines wird hingewiesen. Die Guidelines zu den Betroffenenrechten werden derzeit von einer working group des EDSA in Rezeption des oben genannten EuGH Urteils vom 22.06.2023 erarbeitet.

Unter den Teilnehmenden erfolgt ein Austausch zur Abgrenzung des Auskunftsanspruchs nach Artikel 15 DSGVO und dem Informationsanspruch nach den IFG.

 

Ergebnis:

Es besteht die Möglichkeit eines weiteren bilateralen Austauschs.

 

 

TOP 12         Austausch zu Informationszugang gegen Justizbehörden, Gerichte, etc.

 

Hessen stellt die Frage nach der Zulässigkeit eines Informationszugangsanspruchs gegenüber Justizbehörden im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.

 

Ergebnis:

Der Erfahrungsaustausch ergibt eine in der Praxis teils schwierige Abgrenzung zwischen den Aufgaben öffentlicher Verwaltung der Justizorgane und den Aufgaben der Rechtsprechung.

 

 

TOP 13         Vorbereitung der Tagesordnung IFK

 

Sachsen legt hierzu einen schriftlich verfassten TO-Entwurf vor.

 

Ergebnis:

Der Entwurf wird einvernehmlich beschlossen.

 

 

TOP 14         Bericht aus Bund und den Ländern

 

Ergebnis:

Aufgrund des verbleibenden Zeitrahmens der Sitzung wird vereinbart, dass der Austausch der Berichte aus Bund und Ländern über den vpo-Verteiler erfolgt und Aufnahme ins Protokoll findet.

 

Baden-Württemberg berichtet

Im März 2024 stellte der LfDI BW seinen Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2022/2023 in der Landespressekonferenz im Landtag vor, siehe: Tätigkeitsbericht LfDI BW 2022/2023. Gerade in Zeiten, in denen Fake News und Deep Fakes, neuerdings auch verstärkt KI-generiert, zu einem massiven Überschuss an Fehlinformationen im Internet führen können, sind amtliche Informationen von staatlichen Stellen, die gut auffindbar sind, essentiell. Ausführlich wird im Bericht unser Vorschlag für ein Transparenzgesetz und ausgewählte Vermittlungsfälle beispielsweise zu einer Geldkarte an einer Universität, zu den Empfängerlisten von Geldauflagen von Gerichten, zum Zugang zu Quelltexten oder zu Informationen bei den Bereichsausschüssen des Rettungsdienstes dargestellt.

Zusätzlich wurde der Praxisratgeber zum LIFG BW aktualisiert, der sowohl informationspflichtige Stelle als auch Antragsstellende bei der Anwendung des LIFG unterstützt.

Seit Februar 2024 umfasst die Reihe „Datenschutz geht zu Schule“ nun auch Videos zur Informationsfreiheit. Diese sind öffentlich zugänglich und möglichst allgemein gehalten. Sie können daher von anderen Länderbehörden bei Schulungen oder Vorträgen verwendet werden. Fortsetzung der Reihe „Datenschutz leicht erklärt“

Die IFG Days des LfDI BW finden dieses Jahr zum fünften Mal am 11. und 12. Juni 2024 in Stuttgart statt. Zum Auftakt wird im Kino eine journalistische Enthüllungs-Dokumentation gezeigt, die von einer Podiumsdiskussion eingerahmt wird. Am zweiten Tag wird es spannende Vorträge, Workshops und eine Diskussionsrunde geben. Eine Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich. Gerne darf die Einladung weitergeben werden: Programm und Anmeldung.

 

Brandenburg berichtet

Das Parlament hat das für den Ablehnungsbescheid bestehende Schriftformerfordernis des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes mit dem Gesetz zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Landesrecht Brandenburg vom 5. März 2024 gestrichen. Die ausdrückliche Regelung der Schriftform war bislang der Grund dafür, dass die Landesbeauftragte bei Antragsverfahren, die per einfacher E-Mail (z. B. über fragdenstaat.de) geführt wurden, in der Regel empfohlen hat, Ablehnungsbescheide schriftlich zu erstellen und somit außerhalb der Plattform zu versenden.

Nachdem die Landesregierung bereits im Vorjahr eine Offene-Daten-Strategie beschlossen hat, verabschiedete der Landtag Brandenburg im April 2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes. Unter anderem wird dieses um Open-Data-Regelungen ergänzt. Sie sehen allerdings weder eine Verpflichtung der Behörden vor, offene Daten überhaupt anzubieten, noch werden für die Umsetzung zusätzliche Finanz- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt. Die von der Landesbeauftragten stets geforderte Weiterentwicklung des (von der Gesetzesänderung unberührt gebliebenen) Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zu einem Transparenzgesetz bleibt weiterhin aus.

Die Dokumentation des Internationalen Symposiums "Portale, Register, Plattformen – digital und transparent?" 16. Oktober 2023 liegt nunmehr als Druckbroschüre vor und ist zusätzlich im Internetangebot der Landesbeauftragten abrufbar. Der Versand der Dokumentation an die im Arbeitskreis Informationsfreiheit vertretenen Organisationseinheiten erfolgt in den nächsten Tagen.

Ihren Tätigkeitsbericht Akteneinsicht 2022/23 wird die Landesbeauftragte am 22. Mai 2024 der Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg übergeben und in einer Pressekonferenz vorstellen. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung gibt die Landesbeauftragte den Tätigkeitsbericht Akteneinsicht in zweijährigem Rhythmus unabhängig vom Datenschutzbericht heraus.

Am 1. Juni 2024 wird die Landesbeauftragte am Tag der offenen Tür des Landtages Brandenburg mit einem Informationsstand teilnehmen.

 

Bremen berichtet,

dass am 15.03.2024 der 18. Jahresbericht zur Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen übergeben und veröffentlicht wurde. Zudem hat Frau Dr. Imke Sommer das Amt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen zum 14.02.2024 niedergelegt. Ein*e Nachfolger*in wurde noch nicht gewählt. Vertreter im Amt ist Herr Steffen Bothe. Der fachlich zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung (WMDID) der Bremischen Bürgerschaft hat am 08.05.2024 beschlossen, die Auswahl eines:einer neuen Landesbeauftragten ohne öffentliche Ausschreibung im Wege eines Vorschlagsverfahren an einen nicht-öffentlich tagenden Unterausschuss zu delegieren. Die so ausgewählte Person soll dann in geheimer Wahl durch die Bürgerschaft als Landesbeauftragte:r eingesetzt werden.

 

Sachsen-Anhalt berichtet

Aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt alle Kunstankäufe für die Kunstsammlung des Landes einschließlich des jeweiligen Kaufpreises ab 1991 bis 2018 veröffentlichen. Für die letzten 5 Jahre will die Staatskanzlei die Zustimmung zur Veröffentlichung der Kaufpreise von den Verkäufern einholen.

Ein Petent begehrte vom Petitionsausschuss des Landtags die Prüfung einer Änderung des IZG LSA, um die möglichst kostenfreie Bearbeitung von IZG LSA-Anträgen zu erreichen. Vom Petitionsausschuss um Stellungnahme gebeten, wies der Landesbeauftragte darauf hin, dass ein Antragsteller im allgemeinen Informationsfreiheitsrecht kostenrechtlich deutlich schlechter gestellt wird als im Umwelt- oder im Verbraucherinformationsrecht. Er regte eine Anpassung der Gebühren an die insoweit bürgerfreundlicheren Regelungen des UIG LSA und des VIG an. Der Petitionsausschuss überwies daraufhin die Petition an den Innenausschuss. Dieser konnte sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Position einigen.

Der Landesbeauftragte hat erstmals einen Erfahrungsaustausch mit den behördlichen Informationsfreiheitsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Der Erfahrungsaustausch soll zukünftig jährlich stattfinden.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im April eine neue Landesbeauftragte für den Datenschutz gewählt, die auch die Aufgaben der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnimmt.

 

 

TOP 15         Verschiedenes

 

Berlin bittet, die Termine der IFK in 2025 mit den Terminen der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in 2025 aufeinander abzustimmen.

Teilnehmende des AKIF:

Bund: Matthias Schalljo, Bianca Malguth - entschuldigt  

Baden-Württemberg: Christiane Denne, Stefanie Högl

Berlin: Anja-Maria Gardain, Friederike Pöschl 

Brandenburg: Isabella von der Decken, Sven Müller

Bremen: Nurcan Ercan

Hamburg:  Swantje Wallbraun

Hessen:  Stephanie Wetzstein

Mecklenburg-Vorpommern: Thomas Ahrens

Nordrhein-Westfalen: Christine Weggen, Jutta Schulte-Zurhausen

Rheinland-Pfalz: Uli Mack 

Saarland: Helena Hopfner

Sachsen: Marina Lenyushkina, Barbara Kuchler, Marcus Wolf

Sachsen-Anhalt: Jens Olaf Platzek 

Schleswig-Holstein:  Henry Krasemann

Thüringen: Franziska Göhring

 

Beginn und Ende:

  1. Mai 2024: 13:00 bis 17:50 Uhr
  2. Mai 2024: 9:00 bis 12:35 Uhr

Hinweis:

Gemäß Abschnitt C, II. Punkt 3 der GO IFK wird über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll erstellt.

 

TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

 

Sachsen eröffnet die 47. Sitzung des AKIF.

Frau Dr. Hundert begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie gibt eine kleine Einführung in die Geschichte des Sächsischen Landtags und nimmt zu den jüngsten Übergriffen auf Politikerinnen und Politiker sowie Wahlkampfhelfende in Sachsen Stellung. Sie übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Wolf und wünscht den Teilnehmenden einen angenehmen Sitzungsverlauf.

 

Die Tagesordnung der Sitzung wird einvernehmlich genehmigt.

 

 

TOP 2 Entschließungsentwurf „Gleicher Beitrag – gleicher Informationsanspruch bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“

 

Sachsen führt als Berichterstatter in die Thematik ein.

 

Dem Arbeitskreis liegt ein Entschließungsentwurf (EE), Stand: 23.04.2024, der Arbeitsgruppe (bestehend aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) vor. Hierzu wurden in Vorbereitung der Sitzung schriftliche Änderungsvorschläge von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eingebracht

Saarland und Hamburg geben an, zwei Einwendungen hinsichtlich des EE in der IFK anzumelden. Die Einwendungen richten sich gegen die Bezugnahme auf die Beitragszahlungen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich einerseits in der Überschrift und andererseits im zweiten Absatz, Satz zwei wiederfinden. Saarland präferiert eine Bezugnahme auf die bundeseinheitlich gleichen öffentlichen Verwaltungsaufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

 

Ergebnis:

Unter Einbeziehung dieser Änderungsvorschläge und unter Einbringung umfangreicher mündlich gestellter Änderungsanträge wird der EE beraten und beschlossen.

 

 

TOP 3   Entschließungsentwurf „Gut informiert ins Superwahljahr“

 

Nordrhein-Westfalen als Berichterstatter bittet im Hinblick auf die demnächst anstehenden Wahlen um zeitnahe Verabschiedung des vorgelegten Entschließungsentwurfs (EE).

 

Zum EE liegen schriftliche Rückmeldungen aus Baden-Württemberg und aus Schleswig-Holstein vor, sowie der Antrag, den EE im Umlaufverfahren zu beschließen.

 

Nach Abstimmung ist Grundlage der Beratung der EE von Nordrhein-Westfalen. Zunächst wird die Frage gestellt, wer konkret Adressat der Entschließung sein soll und wie der konkrete Kommunikationsweg ausgestaltet werden soll, da sich der EE in Abweichung der üblicherweise beschlossenen Entschließungen an die Wählerschaft und nicht an die öffentlichen Stellen richtet.

 

Im Rahmen der weiteren Beratung werden die schriftlich eingereichten Änderungsvorschläge von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein einbezogen. Zudem werden weitere mündlich gestellte Änderungsanträge übernommen. Es wird dabei insbesondere mehrheitlich beschlossen, das benannte Beispiel (vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Protokolle des Krisenstabs) im EE zu belassen.

 

Ergebnis:

Der EE wird in dieser Fassung angenommen.

Der AKIF verständigt sich nach intensiver Diskussion darauf, den EE der IFK zur Entscheidung im Umlaufverfahren vorzulegen. Die Frist zur Rückmeldung hierzu wird bestimmt auf: Freitag, den 24.5.2024 DS.

 

TOP 4 Nutzung des BSCW-Servers als Arbeitsgrundlage des AKIF

 

Zugeschaltet (per VK) ist Herr Stein, Presseverantwortlicher beim BfDI.

Auf Vorschlag des BfDI soll die Nutzung des BSCW-Servers als Arbeitsgrundlage des AKIF beraten werden. Hierzu wird Herr Stein um Darstellung und Bedienung des Servers gebeten.

Der Bund führt in die Darstellung und insbesondere Nutzungsmöglichkeiten des Servers ein.

Einige Teilnehmende haben bereits Erfahrungen mit dem Cloud-Speicher, da dieser in einigen Arbeitskreisen der Datenschutzkonferenz (DSK), z. B. im Arbeitskreis (AK) Beschäftigtendatenschutz, AK Zertifizierung, ehemaligen AK Verwaltungsmodernisierung oder auch AK Wirtschaft, genutzt wird.

Bei der Nutzung des Servers werden die Vorteile (z. B. gemeinsames Arbeiten und Zugriff von Bund und Ländern, zentrale Abrufmöglichkeit auf finale Dokumente) wie aber auch die Nachteile (Mehraufwand aufgrund der Pflicht zur Einarbeitung und insbesondere regelmäßiger (Ein-)Pflege insbesondere des Vorsitzlands, doppelte Datenvorhaltung, technische Probleme) diskutiert.

Es besteht Einigkeit, dass die Nutzung des Servers nicht die bestehende vpo-Liste ersetzen soll und lediglich als zusätzliches Hilfsmittel/Suchinstrument/Datenhaltung angesehen werden kann. Dem Bund wird für die Demonstration des Tools gedankt.

 

Ergebnis:

Mehrheitlich wird beschlossen, den BSCW-Server für eine Testphase bis zum 1. AKIF 2025 zu nutzen. Eingestellt werden Dokumente des AKIF wie auch der IFK in Bezug auf Entschließungsentwürfe, Protokolle, verabschiedete Papiere sowie aktuelle Tagesordnungen.

 

 

TOP 5 Arbeitsauftrag der IFK aus TOP 8 des Protokolls vom 7. November 2023 zum Corporate Design und eigener Website der IFK

 

Weiterhin zugeschaltet (per VK) ist Herr Stein, Presseverantwortlicher beim BfDI.

 

Sachsen führt in die Thematik ein. Es stellt sich die Frage, welche Zuarbeit die bestehende Arbeitsgruppe „Relaunch Homepage DSK“ des Arbeitskreises Presse und Öffentlichkeit der DSK seitens des AKIF benötigt, damit die Bedingungen für eine eigenständige Website der IFK geklärt werden können.

Der Bund stellt den derzeitigen Sachstand zu den benannten Punkten Corporate Design (CD) und Website bei der AG „Relaunch Homepage DSK“ dar.

Um Synergieeffekte (bspw. im Rahmen der bestehenden Rahmenverträge des BfDI) zu nutzen, regt er den Auftrag zur Gründung einer Arbeitsgruppe IFK an, vergleichbar der bereits bestehenden AG bei der DSK und der Festlegung, wer sich aus dem AKIF hieran beteiligen möchte. Auf Nachfrage aus dem Gremium, insbesondere zu den zu erwartenden Kosten, nennt Herr Stein für das CD unverbindlich einen ungefähren Betrag von etwa 2.000 € bis 5.000 €. Für den Betrieb und Erstellung der Homepage können noch keine Kosten genannt werden. Als reiner Erfahrungswert aus der Entwicklung der Website „Young Data“ wird unverbindlich ein Betrag von ca. 100.000 € für den Zeitraum von drei Jahren genannt. Vor dem Hintergrund, dass noch ein inhaltliches „Pflichtenheft“ (Leistungsbeschreibung) der zu erstellenden Homepage zu erarbeiten ist, gibt Herr Stein als Zeithorizont an, die Beauftragung zumindest für das CD noch in diesem Jahr, für die Website nicht vor dem kommenden Jahr, zu erteilen.

Sachsen weist auf die E-Mail von Sachsen-Anhalt vom 2. Mai 2024 hin, in der die Frage aufgeworfen wird, ob eine Beschlussvorlage an die IFK zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sei, oder sich zunächst Vorschläge durch die bestehende Arbeitsgruppe „Relaunch Website DSK“ einzuholen.

Das weitere Verfahren wird beraten.

 

Ergebnis:

Sachsen wird sich im Lichte der heute erfolgten Aussprache mit einem Schreiben an die IFK wenden mit folgendem Inhalt:

 

  1. Die beauftragte Kontaktaufnahme/Austausch mit der AG „Relaunch Website DSK“ ist erfolgt.
  2. Es wird angeregt, die AG „Relaunch Website DSK“ zu beauftragen, ein CD IFK entwickeln zu lassen. Die Ergebnisse werden zunächst an den AKIF geleitet, mit dem Ziel eine Beschlussempfehlung an die IFK zu geben.
  3. Zu den Möglichkeiten/Bedingungen für die Entwicklung einer eigenen Website IFK wird nach Kontaktaufnahme mit der AG „Relaunch Website DSK“ durch den AKIF berichtet: Eine pauschale Aussage zu den Kosten der Errichtung und des Betriebes einer eigenen Website ist zum derzeitigen Zeitpunkt und Arbeitsstand nicht möglich. Der AKIF empfiehlt zunächst die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Pflichtenheftes (einer Leistungsbeschreibung) einer möglichen Website IFK.

 

 

TOP 6 Entschließungsentwurf „Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Sachsen und Hessen!“

 

Sachsen führt als Berichterstatter in die Thematik ein und erläutert den gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeiteten Entschließungsentwurf.

Zu dem Entschließungsentwurf (EE) liegen schriftlich eingereichte Änderungsvorschläge aus 3 Bundesländern (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg) vor. Diese sowie weitere mündlich gestellte Änderungsanträge werden bei der weiteren Beratung einbezogen.

 

Ergebnis:

Der AKIF einigt sich nach intensiver Diskussion auf einen Entschließungsentwurf, der der IFK zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

 

TOP 7 Data Act und Informationsfreiheitsgesetze Bericht (Fr. Möhring, BfDI) – offener Arbeitsauftrag aus 44. AKIF v. 13.-14.09.22 Protokoll TOP 10

 

Der Bund (Frau Möhring, BfDI, Referat 11) ist virtuell zugeschaltet.

Im Vortrag stellt der Bund zunächst die einzelnen EU-Digitalrechtsakte (Digital Markets Act (DMA) / Digital Services Act (DAS) / Digital Governance Act (DGA) / Digital Act (DA)) und deren Bezug /Schnittpunkte zum Informationsfreiheitsrecht dar. Ergänzend verweist der Bund noch auf die KI-Verordnung sowie die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

 

Schleswig-Holstein weist bei der anschließenden Diskussion auf sein bereits bestehendes Offene-Daten-Gesetz hin.

 

Ergebnis:

Der Bericht wird dankend zur Kenntnis genommen.

Der Bund stellt seinen Vortrag im Nachgang der Sitzung schriftlich in der Anlage des Protokolls zur Verfügung.

 

 

TOP 8 Entschließungsentwurf „Ein progressives Transparenzgesetz für Niedersachsen jetzt“

 

Sachsen führt in die Thematik ein und erläutert den gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeiteten Entschließungsentwurf. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass Kontakt zum Justizministerium Niedersachsen, das federführend mit der Erstellung eines Referentenentwurfes befasst ist, besteht.

 

Im Hinblick auf die am 26. Oktober 2022, zwischen der 42. und 43. IFK, hierzu bereits verabschiedeten Entschließung zur Thematik werden im Rahmen der Beratung Bedenken für eine erneute Entschließung zum jetzigen Zeitpunkt geltend gemacht.

 

Sachsen-Anhalt schlägt als Kompromiss vor, den EE bis zur Vorlage eines konkreten Gesetzestextentwurfs zurückzustellen und den TOP auf die Sitzung des AKIF im Herbst 2024 zu vertagen.

 

Ergebnis:

Der Kompromissvorschlag, den EE bis zur Vorlage eines konkreten Gesetzestextentwurfs zurückzustellen und den TOP auf die Sitzung des AKIF im Herbst 2024 zu vertagen, erhält bei der Abstimmung die Mehrheit.

 

 

TOP 9 Überarbeitung des 18. Änderungsvorschlages der Arbeitsgruppe „Evaluierung der Geschäftsordnung der IFK“ (BfDI) – Arbeitsauftrag aus 45. IFK vom 7.11.2023 Protokoll TOP 7

 

Der Bund als Berichterstatter legt hierzu einen schriftlichen Formulierungsvorschlag vor. Auf Nachfrage stellt er klar, dass lediglich die im vorgelegten Entwurf grün hinterlegten Änderungen Gegenstand der heutigen Beratung sind. Die rot markierten Passagen sind von der IFK bereits am 8.11.2023 verabschiedet worden.

Zum Formulierungsvorschlag gibt es 3 Wortmeldungen.

 

Ergebnis:

Der Formulierungsvorschlag wird mit einer mündlich eingebrachten Änderung ohne Gegenstimme angenommen und der IFK zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

TOP 10         Austausch zur Entscheidung des BVerwG zur pseudonymen Antragstellung vom 20. März 2024

 

Sachsen führt in die Thematik ein und weist darauf hin, dass derzeit noch keine schriftlichen Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen.

 

Unter den Teilnehmenden erfolgt ein Meinungsaustausch, wie derzeit mit anonymen (pseudonymen) Anträgen umgegangen wird bzw. umgegangen werden sollte. Auf die vom Gericht veröffentlichte Pressemitteilung wird Bezug genommen.

 

Ergebnis:

Für eine konkrete Festlegung der weiteren Verfahrensweise ist zunächst das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.

 

 

TOP 11 Austausch zu Auskunftsersuchen im Hinblick auf sogenannte Protokollbanddaten der Polizei

 

Berlin als Berichterstatter verweist auf seine hierzu rundversandten Gerichtsurteile (EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.12.2021 - 12 B 23/20). In der Praxis geht es bei den gestellten Auskunftsersuchen um die Frage, welcher Polizeimitarbeiter konkret die Abfrage vorgenommen hat.

Auf die Anwendbarkeit der JI-Rl sowie auf die derzeit beim EDSA in Bearbeitung befindlichen Guidelines wird hingewiesen. Die Guidelines zu den Betroffenenrechten werden derzeit von einer working group des EDSA in Rezeption des oben genannten EuGH Urteils vom 22.06.2023 erarbeitet.

Unter den Teilnehmenden erfolgt ein Austausch zur Abgrenzung des Auskunftsanspruchs nach Artikel 15 DSGVO und dem Informationsanspruch nach den IFG.

 

Ergebnis:

Es besteht die Möglichkeit eines weiteren bilateralen Austauschs.

 

 

TOP 12         Austausch zu Informationszugang gegen Justizbehörden, Gerichte, etc.

 

Hessen stellt die Frage nach der Zulässigkeit eines Informationszugangsanspruchs gegenüber Justizbehörden im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.

 

Ergebnis:

Der Erfahrungsaustausch ergibt eine in der Praxis teils schwierige Abgrenzung zwischen den Aufgaben öffentlicher Verwaltung der Justizorgane und den Aufgaben der Rechtsprechung.

 

 

TOP 13         Vorbereitung der Tagesordnung IFK

 

Sachsen legt hierzu einen schriftlich verfassten TO-Entwurf vor.

 

Ergebnis:

Der Entwurf wird einvernehmlich beschlossen.

 

 

TOP 14         Bericht aus Bund und den Ländern

 

Ergebnis:

Aufgrund des verbleibenden Zeitrahmens der Sitzung wird vereinbart, dass der Austausch der Berichte aus Bund und Ländern über den vpo-Verteiler erfolgt und Aufnahme ins Protokoll findet.

 

Baden-Württemberg berichtet

Im März 2024 stellte der LfDI BW seinen Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2022/2023 in der Landespressekonferenz im Landtag vor, siehe: Tätigkeitsbericht LfDI BW 2022/2023. Gerade in Zeiten, in denen Fake News und Deep Fakes, neuerdings auch verstärkt KI-generiert, zu einem massiven Überschuss an Fehlinformationen im Internet führen können, sind amtliche Informationen von staatlichen Stellen, die gut auffindbar sind, essentiell. Ausführlich wird im Bericht unser Vorschlag für ein Transparenzgesetz und ausgewählte Vermittlungsfälle beispielsweise zu einer Geldkarte an einer Universität, zu den Empfängerlisten von Geldauflagen von Gerichten, zum Zugang zu Quelltexten oder zu Informationen bei den Bereichsausschüssen des Rettungsdienstes dargestellt.

Zusätzlich wurde der Praxisratgeber zum LIFG BW aktualisiert, der sowohl informationspflichtige Stelle als auch Antragsstellende bei der Anwendung des LIFG unterstützt.

Seit Februar 2024 umfasst die Reihe „Datenschutz geht zu Schule“ nun auch Videos zur Informationsfreiheit. Diese sind öffentlich zugänglich und möglichst allgemein gehalten. Sie können daher von anderen Länderbehörden bei Schulungen oder Vorträgen verwendet werden. Fortsetzung der Reihe „Datenschutz leicht erklärt“

Die IFG Days des LfDI BW finden dieses Jahr zum fünften Mal am 11. und 12. Juni 2024 in Stuttgart statt. Zum Auftakt wird im Kino eine journalistische Enthüllungs-Dokumentation gezeigt, die von einer Podiumsdiskussion eingerahmt wird. Am zweiten Tag wird es spannende Vorträge, Workshops und eine Diskussionsrunde geben. Eine Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich. Gerne darf die Einladung weitergeben werden: Programm und Anmeldung.

 

Brandenburg berichtet

Das Parlament hat das für den Ablehnungsbescheid bestehende Schriftformerfordernis des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes mit dem Gesetz zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Landesrecht Brandenburg vom 5. März 2024 gestrichen. Die ausdrückliche Regelung der Schriftform war bislang der Grund dafür, dass die Landesbeauftragte bei Antragsverfahren, die per einfacher E-Mail (z. B. über fragdenstaat.de) geführt wurden, in der Regel empfohlen hat, Ablehnungsbescheide schriftlich zu erstellen und somit außerhalb der Plattform zu versenden.

Nachdem die Landesregierung bereits im Vorjahr eine Offene-Daten-Strategie beschlossen hat, verabschiedete der Landtag Brandenburg im April 2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes. Unter anderem wird dieses um Open-Data-Regelungen ergänzt. Sie sehen allerdings weder eine Verpflichtung der Behörden vor, offene Daten überhaupt anzubieten, noch werden für die Umsetzung zusätzliche Finanz- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt. Die von der Landesbeauftragten stets geforderte Weiterentwicklung des (von der Gesetzesänderung unberührt gebliebenen) Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zu einem Transparenzgesetz bleibt weiterhin aus.

Die Dokumentation des Internationalen Symposiums "Portale, Register, Plattformen – digital und transparent?" 16. Oktober 2023 liegt nunmehr als Druckbroschüre vor und ist zusätzlich im Internetangebot der Landesbeauftragten abrufbar. Der Versand der Dokumentation an die im Arbeitskreis Informationsfreiheit vertretenen Organisationseinheiten erfolgt in den nächsten Tagen.

Ihren Tätigkeitsbericht Akteneinsicht 2022/23 wird die Landesbeauftragte am 22. Mai 2024 der Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg übergeben und in einer Pressekonferenz vorstellen. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung gibt die Landesbeauftragte den Tätigkeitsbericht Akteneinsicht in zweijährigem Rhythmus unabhängig vom Datenschutzbericht heraus.

Am 1. Juni 2024 wird die Landesbeauftragte am Tag der offenen Tür des Landtages Brandenburg mit einem Informationsstand teilnehmen.

 

Bremen berichtet,

dass am 15.03.2024 der 18. Jahresbericht zur Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen übergeben und veröffentlicht wurde. Zudem hat Frau Dr. Imke Sommer das Amt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen zum 14.02.2024 niedergelegt. Ein*e Nachfolger*in wurde noch nicht gewählt. Vertreter im Amt ist Herr Steffen Bothe. Der fachlich zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung (WMDID) der Bremischen Bürgerschaft hat am 08.05.2024 beschlossen, die Auswahl eines:einer neuen Landesbeauftragten ohne öffentliche Ausschreibung im Wege eines Vorschlagsverfahren an einen nicht-öffentlich tagenden Unterausschuss zu delegieren. Die so ausgewählte Person soll dann in geheimer Wahl durch die Bürgerschaft als Landesbeauftragte:r eingesetzt werden.

 

Sachsen-Anhalt berichtet

Aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt alle Kunstankäufe für die Kunstsammlung des Landes einschließlich des jeweiligen Kaufpreises ab 1991 bis 2018 veröffentlichen. Für die letzten 5 Jahre will die Staatskanzlei die Zustimmung zur Veröffentlichung der Kaufpreise von den Verkäufern einholen.

Ein Petent begehrte vom Petitionsausschuss des Landtags die Prüfung einer Änderung des IZG LSA, um die möglichst kostenfreie Bearbeitung von IZG LSA-Anträgen zu erreichen. Vom Petitionsausschuss um Stellungnahme gebeten, wies der Landesbeauftragte darauf hin, dass ein Antragsteller im allgemeinen Informationsfreiheitsrecht kostenrechtlich deutlich schlechter gestellt wird als im Umwelt- oder im Verbraucherinformationsrecht. Er regte eine Anpassung der Gebühren an die insoweit bürgerfreundlicheren Regelungen des UIG LSA und des VIG an. Der Petitionsausschuss überwies daraufhin die Petition an den Innenausschuss. Dieser konnte sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Position einigen.

Der Landesbeauftragte hat erstmals einen Erfahrungsaustausch mit den behördlichen Informationsfreiheitsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Der Erfahrungsaustausch soll zukünftig jährlich stattfinden.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im April eine neue Landesbeauftragte für den Datenschutz gewählt, die auch die Aufgaben der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnimmt.

 

 

TOP 15         Verschiedenes

 

Berlin bittet, die Termine der IFK in 2025 mit den Terminen der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in 2025 aufeinander abzustimmen.