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Protokoll: 33. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit am 27. und 28. Oktober 2016 in Düsseldorf

Ort: Dienststelle der LDI NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Beginn: 27.10.2016, 13.00 Uhr, Ende: 28.10.2016, 13.00 Uhr

 

Teilnehmende:

Nordrhein-Westfalen: Frau Katernberg, Frau Weggen und Frau Schulte-Zurhausen                                                

Bund: Herr Gronenberg

Baden-Württemberg: Frau Grullini und Herr Dr. Jacobi

Berlin: Herr Mehlitz

Brandenburg: Herr Müller

Bremen: Frau Pöser

Sachsen-Anhalt: Herr Platzek

Mecklenburg-Vorpommern: Frau Schäfer

Rheinland-Pfalz: Frau Schlögel

Schleswig-Holstein: Frau Leowsky

 

Es fehlen entschuldigt: Hamburg, Saarland und Thüringen

 

  

TOP 1:            Begrüßung

Herr Tiaden, der ständige Vertreter der LDI NRW, begrüßt die Teilnehmer/innen zur 33.   AKIF-Sitzung.

 

TOP 2:            Genehmigung der Tagesordnung

Rheinland-Pfalz möchte die Termine für 2017 frühzeitig koordinieren, damit diese mit den Hausleitungen abgestimmt werden können und eine möglichst zahlreiche Teilnahme der Hausspitzen an den Konferenzen ermöglicht werden kann. Die Absprache hierzu soll unter TOP 10 erfolgen. Die geänderte Tagesordnung wird sodann genehmigt.

 

TOP 3:            Überarbeitung des Modus der Öffentlichkeit/ Erarbeitung einer Geschäftsordnung der IFK (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 6 des Protokolls)

Die Mitglieder einigen sich nach ausführlicher Diskussion auf den in der Anlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung der IFK. Dieser wird als abgeschlossener Arbeitsauftrag an die IFK weitergeleitet.

 

TOP 4:            Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auf das Informationsfreiheitsrecht: Positionspapier aus dem Unter-AKIF vom 06.09.2016 (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)

Nordrhein-Westfalen erläutert den Arbeitsauftrag der IFK an den AKIF. Die erstellte Übersicht der Befugnisse sowie die im Unterarbeitskreis erarbeitete Zusammenfassung von Positionen zur Auswirkung der EU-DSGVO auf das Informationsfreiheitsrecht werden noch einmal abschließend abgestimmt. Diese Arbeitspapiere werden an die IFK als abgeschlossener Arbeitsauftrag weitergeleitet.

 

TOP 5:            Positionspapier zur Vereinbarkeit von Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen bedankt sich bei Hamburg und Sachsen-Anhalt für den Entwurf des Positionspapiers. Es handele sich hierbei nicht um einen unmittelbaren Arbeitsauftrag der IFK an den AKIF. Vielmehr diene das Positionspapier dazu, der Feststellung der IFK zur Personalunion (vgl. TOP 8 des Protokolls der 31. IFK): „Nach kurzer Erörterung stellt die IFK fest, dass es bei der bisher bewährten Personalunion von Datenschutzbeauftragten und Informationsfreiheitsbeauftragten in Hinblick auf Funktion und Aufgaben bleiben solle.“ Nachdruck zu verleihen.

Der Entwurf des Positionspapiers wird diskutiert, abgestimmt und an die IFK weitergeleitet.

 

TOP 6:            Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Veröffentlichung von Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste durch die Landesparlamentsverwaltungen (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 4 c) des Protokolls)

Schleswig-Holstein berichtet zu einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW des Schleswig-Holsteinischen Landtags für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 12.07.2016, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 18/4465. Danach solle das IZG-SH zum einen dahingehend angepasst werden, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag auch in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben keine informationspflichtige Stelle nach dem IZG-SH ist. Daran anknüpfend ist ferner eine Änderung des Gesetzes dahingehend vorgesehen, dass die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrere Fraktionen zur parlamentarischen Aufgabenwahrnehmung des Landtages gehöre. Diese Änderungen hätten zur Folge, dass der Informationszugang nach dem IZG-SH in Bezug auf Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Zukunft ausgeschlossen wäre.

Sachsen-Anhalt teilt mit, dass der Ältestenrat des Landtags entschieden habe, dass eine Veröffentlichung der Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erfolgen solle.

Berlin teilt mit, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin erklärt habe, Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes künftig proaktiv veröffentlichen zu wollen, jedoch noch Fragen der technischen Umsetzung zu klären seien.

 

TOP 7:            Virtuelles Datenschutzbüro (Fortsetzung des Themas aus dem AKIF vom 10./ 11.05.2016, vgl. TOP 16 des Protokolls, und der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 7 des Protokolls)     

Berlin berichtet von der gemeinsamen Besprechung zwischen Brandenburg, Schleswig-Holstein und Berlin am 29.08.2016 und verweist hierzu auf das bereits versandte Protokoll dieser Besprechung.

Ergänzend berichtet Schleswig-Holstein von dem zwischenzeitlich durchgeführten Projektpartnertreffen des Virtuellen Datenschutzbüros, in dem die Thematik mit den Projektpartnern abschließend erörtert wurde.

 

TOP 8:            Entschließungsvorschläge

Rheinland-Pfalz wird vor der nächsten IFK einen Vorschlag für eine Entschließung zu dem Thema „Informationszugang zu Originaldokumenten“ erarbeiten und rundversenden. Ebenso wird Brandenburg eine Entschließung zum Thema „Verortung von Open-Data-Regeln in Informationszugangsgesetzen, im E-Government-Gesetz oder im Open-Data-Gesetz?“ formulieren.

Bremen erklärt sich bereit, einen Entwurf zum Thema „Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen“ in Hinblick auf das zur Geschäftsordnung der BaFin ergangene Urteil des BVerwG vom 28.07.2016, 7 C 3.15, zu entwerfen und regt eine Entschließung zum Thema „Novellierung des Bundesarchivgesetzes und Informationsfreiheit“ an. Für den Bund ist fraglich, ob eine Entschließung zum zweiten Thema nach der Stellungnahme der BfDI zum Gesetzentwurf und der Erläuterung der BfDI-Position bei der Anhörung im zuständigen Ausschuss des Bundestages geboten ist. Eine Absprache mit den jeweiligen Hausleitungen zu evtl. Entschließungsvorschlägen sei vorab erforderlich. Beide Mitglieder werden dem AKIF bis Dienstag, 01.11.2016, zurückmelden, ob die Entschließungsvorschläge in die Tagesordnung der IFK aufgenommen werden können.

 

TOP 9:            Open-Data-Gesetz des Bundes

Der Bund teilt zu diesem Thema mit, dass Ende November ein Entwurf eines Open-Data-Gesetzes vorgelegt werden solle.

 

TOP 10:          Notwendigkeit einer zweiten IFK am 02.12.2016 (vgl. TOP 11 des Protokolls der IFK vom 15.06.2016)? Ggf. Festlegung der Tagesordnung, Termine 2017

Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs zu verschiedenen Arbeitspapieren und Entschließungen wird die Durchführung einer zweiten IFK im Jahr 2016 von allen anwesenden Mitgliedern im Ergebnis als notwendig oder jedenfalls vertretbar angesehen. Die vorläufige Tagesordnung wird daraufhin zusammengestellt. Für keinen der Tagesordnungspunkte wird nach Abfrage ein Ausschluss der Öffentlichkeit als erforderlich angesehen. Es soll eine Abfrage erfolgen, ob die Sitzung wegen des Umfangs der Tagesordnung am 02.12.2016 bereits um 9.00 Uhr beginnen kann.

Der AKIF merkt vor, dass seine nächste Sitzung in Rheinland-Pfalz am 04./05.05 oder am 11./12.05.2017 stattfinden solle. Der Termin wird noch abgestimmt. Rheinland-Pfalz beabsichtigt, am Vorabend der nächsten IFK eine Podiumsdiskussion zu veranstalten. Die jeweiligen Hausleitungen werden gebeten mitzuteilen, ob ein grundsätzliches Interesse an der Teilnahme bestehe.

 

TOP 11:          Berichte aus dem Bund und den Ländern, Berichte aus den Ländern ohne IFG, Reaktionen auf die Entschließungen der IFK

Rheinland-Pfalz berichtet von der Veranstaltung zum „Right to Know Day“, die in Mainz am 25.10.2016 stattgefundenen hat. Die Veranstaltung bestand aus einem Workshop zum Transparenzgesetz, einem Werkstattbericht eines Fachanwalts für Medienrecht und einer Podiumsdiskussion, zu der jede Landtagsfraktion einen Vertreter entsandt hatte. Die Veranstaltung habe großen Anklang gefunden und es habe auch journalistische Resonanz gegeben. Der LfDI Rheinland-Pfalz hat seit Oktober 2016 ein neues Logo für die Behörde. Das Innenministerium habe in der Landesverwaltung mit eigenen Schulungen zum Transparenzgesetz begonnen.

Der Bund berichtet über die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.10.2016 (7 C 6.15 - kein gebührentreibendes „Antragsplitting“ bei einer Mehrheit von gleichartigen, mit zwei Schreiben gestellten Fragen zu einem einheitlichen Sachverhalt sowie 7 C 20.15 und drei weiteren Entscheidungen, zum Informationszugang zu Telefonlisten von Jobcentern (im Ergebnis kein Informationszugang). Am 23./24.02.2017 soll in Berlin das Europameeting der europäischen nationalen und regionalen Informationsfreiheitsbeauftragten stattfinden. Die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten wird nunmehr nach Absage durch Indonesien voraussichtlich im September 2017 in Manchester stattfinden.

Brandenburg führt aus, dass die LDA bei dem am 03./04.09.2016 veranstalteten Landesfest mit einem Informationsstand auch zur Informationsfreiheit vertreten gewesen sei und es eine gute Resonanz gegeben habe. Voraussichtlich sei für September 2017 das „Internationale Symposium der Informationsfreiheit“ geplant.

Mecklenburg-Vorpommern informiert darüber, dass das Land der Vereinbarung zu Gov-Data am 31.03.2016 beigetreten ist. Die Entschließung der IFK „Alle Länder sollen Gov-Data beitreten“ sei mit dem Staatssekretär des Innenministeriums besprochen worden mit der Zielstellung, das Portal mit Informationen zu befüllen. Bisher sei lediglich die Hansestadt Rostock dort aktiv mit Informationen verlinkt. Seitens des Innenministeriums wurde bestätigt, dass das Projekt auch im Land vorangetrieben werden soll. Es müssten jedoch zunächst die Gelder hierfür bereitgestellt werden.

Sachsen-Anhalt berichtet, dass der Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des IZG LSA zu einem Transparenzgesetz vorsehe. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage habe die Landesregierung eine Änderung des IZG LSA in Aussicht gestellt, aber keinen Zeitplan für den Erlass eines Transparenzgesetzes genannt. Im Rahmen einer Transparenzdiskussion um die Vergabepraxis der Ministerien bei Beraterverträgen habe nun der Ministerpräsident Medienberichten zufolge erklärt, dass in das ohnehin geplante Transparenzgesetz auch Informationsrechte des Parlaments aufgenommen werden sollten.

Bremen führt aus, dass eine Änderung des Geodatenzugangsgesetzes am 22.09.2016 in erster Lesung beschlossen worden sei. Die Verordnung zur Veröffentlichungspflichten bezüglich des Transparenzportals laufe an. Zudem sei im Ausschuss der Bürgerschaft zur Transparenzregelung zu Drittmitteln im Hochschulbereich berichtet worden, dass es sich nicht bestätigt habe, dass Förderungen aufgrund der Regelung zurückgegangen seien. Es bestehe lediglich ein größerer Erklärungsbedarf gegenüber den Förderern.

Schleswig-Holstein verweist auf seinen Bericht unter Top 6. Ergänzend berichtet Schleswig-Holstein von dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW des Schleswig-Holsteinischen Landtages für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 06.07.2016, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 18/4409. Dieser Gesetzentwurf soll die bisherige antragsbezogene Pflicht der informationspflichtigen Stellen, Zugang zu Informationen zu gewähren, erweitern um eine antragsunabhängige, aktive Veröffentlichungspflicht der im Gesetz bezeichneten Informationen der Verwaltung. Die Stellungnahme des ULD sowohl zu dem Entwurf Drs. 18/4409 als auch zu dem Entwurf Drs. 18/4465 sei als Umdruck 18/6732 des Schleswig-Holsteinischen Landtages veröffentlicht.

Berlin teilt mit, dass zwischenzeitlich die bereits auf der letzten AKIF-Sitzung angekündigte Änderung des IFG in Kraft getreten sei, wonach Anträge nicht mehr nur mündlich oder schriftlich, sondern auch elektronisch, also per einfacher E-Mail gestellt werden können. Daneben sei die Pflicht, Aktenpläne, Aktenordnungen usw. allgemein zugänglich zu machen, dahingehend erweitert worden, dass diese nunmehr auch im Internet zu veröffentlichen seien.

Baden-Württemberg berichtet zu verschiedenen Eingaben aus der Praxis.

Nordrhein-Westfalen informiert über die Anhörung im Innenausschuss des Landtags vom 30.06.2016 eines Antrags der Fraktion der Piraten („Informationsfreiheit schützen - Transparenz und einfachen Zugang zu staatlichen Informationen sicherstellen“, Drs.16/11219). Die Landesregierung habe in dieser Sitzung festgestellt, dass Anfragen, die über die Interplattform fragdenstaat.de gestellt werden, beantwortet werden.

 

TOP 12:          Informationsweiterverwendungsgesetz und Urteil des BVerwG v. 14.04.2016 – 7 C 12.14

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt und nur bei Bedarf erneut aufgenommen.

 

Nordrhein-Westfalen schließt damit die Sitzung.

Ort: Dienststelle der LDI NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Beginn: 27.10.2016, 13.00 Uhr, Ende: 28.10.2016, 13.00 Uhr

 

Teilnehmende:

Nordrhein-Westfalen: Frau Katernberg, Frau Weggen und Frau Schulte-Zurhausen                                                

Bund: Herr Gronenberg

Baden-Württemberg: Frau Grullini und Herr Dr. Jacobi

Berlin: Herr Mehlitz

Brandenburg: Herr Müller

Bremen: Frau Pöser

Sachsen-Anhalt: Herr Platzek

Mecklenburg-Vorpommern: Frau Schäfer

Rheinland-Pfalz: Frau Schlögel

Schleswig-Holstein: Frau Leowsky

 

Es fehlen entschuldigt: Hamburg, Saarland und Thüringen

 

  

TOP 1:            Begrüßung

Herr Tiaden, der ständige Vertreter der LDI NRW, begrüßt die Teilnehmer/innen zur 33.   AKIF-Sitzung.

 

TOP 2:            Genehmigung der Tagesordnung

Rheinland-Pfalz möchte die Termine für 2017 frühzeitig koordinieren, damit diese mit den Hausleitungen abgestimmt werden können und eine möglichst zahlreiche Teilnahme der Hausspitzen an den Konferenzen ermöglicht werden kann. Die Absprache hierzu soll unter TOP 10 erfolgen. Die geänderte Tagesordnung wird sodann genehmigt.

 

TOP 3:            Überarbeitung des Modus der Öffentlichkeit/ Erarbeitung einer Geschäftsordnung der IFK (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 6 des Protokolls)

Die Mitglieder einigen sich nach ausführlicher Diskussion auf den in der Anlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung der IFK. Dieser wird als abgeschlossener Arbeitsauftrag an die IFK weitergeleitet.

 

TOP 4:            Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auf das Informationsfreiheitsrecht: Positionspapier aus dem Unter-AKIF vom 06.09.2016 (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)

Nordrhein-Westfalen erläutert den Arbeitsauftrag der IFK an den AKIF. Die erstellte Übersicht der Befugnisse sowie die im Unterarbeitskreis erarbeitete Zusammenfassung von Positionen zur Auswirkung der EU-DSGVO auf das Informationsfreiheitsrecht werden noch einmal abschließend abgestimmt. Diese Arbeitspapiere werden an die IFK als abgeschlossener Arbeitsauftrag weitergeleitet.

 

TOP 5:            Positionspapier zur Vereinbarkeit von Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen bedankt sich bei Hamburg und Sachsen-Anhalt für den Entwurf des Positionspapiers. Es handele sich hierbei nicht um einen unmittelbaren Arbeitsauftrag der IFK an den AKIF. Vielmehr diene das Positionspapier dazu, der Feststellung der IFK zur Personalunion (vgl. TOP 8 des Protokolls der 31. IFK): „Nach kurzer Erörterung stellt die IFK fest, dass es bei der bisher bewährten Personalunion von Datenschutzbeauftragten und Informationsfreiheitsbeauftragten in Hinblick auf Funktion und Aufgaben bleiben solle.“ Nachdruck zu verleihen.

Der Entwurf des Positionspapiers wird diskutiert, abgestimmt und an die IFK weitergeleitet.

 

TOP 6:            Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Veröffentlichung von Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste durch die Landesparlamentsverwaltungen (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 4 c) des Protokolls)

Schleswig-Holstein berichtet zu einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW des Schleswig-Holsteinischen Landtags für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 12.07.2016, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 18/4465. Danach solle das IZG-SH zum einen dahingehend angepasst werden, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag auch in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben keine informationspflichtige Stelle nach dem IZG-SH ist. Daran anknüpfend ist ferner eine Änderung des Gesetzes dahingehend vorgesehen, dass die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrere Fraktionen zur parlamentarischen Aufgabenwahrnehmung des Landtages gehöre. Diese Änderungen hätten zur Folge, dass der Informationszugang nach dem IZG-SH in Bezug auf Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Zukunft ausgeschlossen wäre.

Sachsen-Anhalt teilt mit, dass der Ältestenrat des Landtags entschieden habe, dass eine Veröffentlichung der Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erfolgen solle.

Berlin teilt mit, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin erklärt habe, Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes künftig proaktiv veröffentlichen zu wollen, jedoch noch Fragen der technischen Umsetzung zu klären seien.

 

TOP 7:            Virtuelles Datenschutzbüro (Fortsetzung des Themas aus dem AKIF vom 10./ 11.05.2016, vgl. TOP 16 des Protokolls, und der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 7 des Protokolls)     

Berlin berichtet von der gemeinsamen Besprechung zwischen Brandenburg, Schleswig-Holstein und Berlin am 29.08.2016 und verweist hierzu auf das bereits versandte Protokoll dieser Besprechung.

Ergänzend berichtet Schleswig-Holstein von dem zwischenzeitlich durchgeführten Projektpartnertreffen des Virtuellen Datenschutzbüros, in dem die Thematik mit den Projektpartnern abschließend erörtert wurde.

 

TOP 8:            Entschließungsvorschläge

Rheinland-Pfalz wird vor der nächsten IFK einen Vorschlag für eine Entschließung zu dem Thema „Informationszugang zu Originaldokumenten“ erarbeiten und rundversenden. Ebenso wird Brandenburg eine Entschließung zum Thema „Verortung von Open-Data-Regeln in Informationszugangsgesetzen, im E-Government-Gesetz oder im Open-Data-Gesetz?“ formulieren.

Bremen erklärt sich bereit, einen Entwurf zum Thema „Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen“ in Hinblick auf das zur Geschäftsordnung der BaFin ergangene Urteil des BVerwG vom 28.07.2016, 7 C 3.15, zu entwerfen und regt eine Entschließung zum Thema „Novellierung des Bundesarchivgesetzes und Informationsfreiheit“ an. Für den Bund ist fraglich, ob eine Entschließung zum zweiten Thema nach der Stellungnahme der BfDI zum Gesetzentwurf und der Erläuterung der BfDI-Position bei der Anhörung im zuständigen Ausschuss des Bundestages geboten ist. Eine Absprache mit den jeweiligen Hausleitungen zu evtl. Entschließungsvorschlägen sei vorab erforderlich. Beide Mitglieder werden dem AKIF bis Dienstag, 01.11.2016, zurückmelden, ob die Entschließungsvorschläge in die Tagesordnung der IFK aufgenommen werden können.

 

TOP 9:            Open-Data-Gesetz des Bundes

Der Bund teilt zu diesem Thema mit, dass Ende November ein Entwurf eines Open-Data-Gesetzes vorgelegt werden solle.

 

TOP 10:          Notwendigkeit einer zweiten IFK am 02.12.2016 (vgl. TOP 11 des Protokolls der IFK vom 15.06.2016)? Ggf. Festlegung der Tagesordnung, Termine 2017

Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs zu verschiedenen Arbeitspapieren und Entschließungen wird die Durchführung einer zweiten IFK im Jahr 2016 von allen anwesenden Mitgliedern im Ergebnis als notwendig oder jedenfalls vertretbar angesehen. Die vorläufige Tagesordnung wird daraufhin zusammengestellt. Für keinen der Tagesordnungspunkte wird nach Abfrage ein Ausschluss der Öffentlichkeit als erforderlich angesehen. Es soll eine Abfrage erfolgen, ob die Sitzung wegen des Umfangs der Tagesordnung am 02.12.2016 bereits um 9.00 Uhr beginnen kann.

Der AKIF merkt vor, dass seine nächste Sitzung in Rheinland-Pfalz am 04./05.05 oder am 11./12.05.2017 stattfinden solle. Der Termin wird noch abgestimmt. Rheinland-Pfalz beabsichtigt, am Vorabend der nächsten IFK eine Podiumsdiskussion zu veranstalten. Die jeweiligen Hausleitungen werden gebeten mitzuteilen, ob ein grundsätzliches Interesse an der Teilnahme bestehe.

 

TOP 11:          Berichte aus dem Bund und den Ländern, Berichte aus den Ländern ohne IFG, Reaktionen auf die Entschließungen der IFK

Rheinland-Pfalz berichtet von der Veranstaltung zum „Right to Know Day“, die in Mainz am 25.10.2016 stattgefundenen hat. Die Veranstaltung bestand aus einem Workshop zum Transparenzgesetz, einem Werkstattbericht eines Fachanwalts für Medienrecht und einer Podiumsdiskussion, zu der jede Landtagsfraktion einen Vertreter entsandt hatte. Die Veranstaltung habe großen Anklang gefunden und es habe auch journalistische Resonanz gegeben. Der LfDI Rheinland-Pfalz hat seit Oktober 2016 ein neues Logo für die Behörde. Das Innenministerium habe in der Landesverwaltung mit eigenen Schulungen zum Transparenzgesetz begonnen.

Der Bund berichtet über die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.10.2016 (7 C 6.15 - kein gebührentreibendes „Antragsplitting“ bei einer Mehrheit von gleichartigen, mit zwei Schreiben gestellten Fragen zu einem einheitlichen Sachverhalt sowie 7 C 20.15 und drei weiteren Entscheidungen, zum Informationszugang zu Telefonlisten von Jobcentern (im Ergebnis kein Informationszugang). Am 23./24.02.2017 soll in Berlin das Europameeting der europäischen nationalen und regionalen Informationsfreiheitsbeauftragten stattfinden. Die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten wird nunmehr nach Absage durch Indonesien voraussichtlich im September 2017 in Manchester stattfinden.

Brandenburg führt aus, dass die LDA bei dem am 03./04.09.2016 veranstalteten Landesfest mit einem Informationsstand auch zur Informationsfreiheit vertreten gewesen sei und es eine gute Resonanz gegeben habe. Voraussichtlich sei für September 2017 das „Internationale Symposium der Informationsfreiheit“ geplant.

Mecklenburg-Vorpommern informiert darüber, dass das Land der Vereinbarung zu Gov-Data am 31.03.2016 beigetreten ist. Die Entschließung der IFK „Alle Länder sollen Gov-Data beitreten“ sei mit dem Staatssekretär des Innenministeriums besprochen worden mit der Zielstellung, das Portal mit Informationen zu befüllen. Bisher sei lediglich die Hansestadt Rostock dort aktiv mit Informationen verlinkt. Seitens des Innenministeriums wurde bestätigt, dass das Projekt auch im Land vorangetrieben werden soll. Es müssten jedoch zunächst die Gelder hierfür bereitgestellt werden.

Sachsen-Anhalt berichtet, dass der Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des IZG LSA zu einem Transparenzgesetz vorsehe. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage habe die Landesregierung eine Änderung des IZG LSA in Aussicht gestellt, aber keinen Zeitplan für den Erlass eines Transparenzgesetzes genannt. Im Rahmen einer Transparenzdiskussion um die Vergabepraxis der Ministerien bei Beraterverträgen habe nun der Ministerpräsident Medienberichten zufolge erklärt, dass in das ohnehin geplante Transparenzgesetz auch Informationsrechte des Parlaments aufgenommen werden sollten.

Bremen führt aus, dass eine Änderung des Geodatenzugangsgesetzes am 22.09.2016 in erster Lesung beschlossen worden sei. Die Verordnung zur Veröffentlichungspflichten bezüglich des Transparenzportals laufe an. Zudem sei im Ausschuss der Bürgerschaft zur Transparenzregelung zu Drittmitteln im Hochschulbereich berichtet worden, dass es sich nicht bestätigt habe, dass Förderungen aufgrund der Regelung zurückgegangen seien. Es bestehe lediglich ein größerer Erklärungsbedarf gegenüber den Förderern.

Schleswig-Holstein verweist auf seinen Bericht unter Top 6. Ergänzend berichtet Schleswig-Holstein von dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW des Schleswig-Holsteinischen Landtages für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 06.07.2016, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 18/4409. Dieser Gesetzentwurf soll die bisherige antragsbezogene Pflicht der informationspflichtigen Stellen, Zugang zu Informationen zu gewähren, erweitern um eine antragsunabhängige, aktive Veröffentlichungspflicht der im Gesetz bezeichneten Informationen der Verwaltung. Die Stellungnahme des ULD sowohl zu dem Entwurf Drs. 18/4409 als auch zu dem Entwurf Drs. 18/4465 sei als Umdruck 18/6732 des Schleswig-Holsteinischen Landtages veröffentlicht.

Berlin teilt mit, dass zwischenzeitlich die bereits auf der letzten AKIF-Sitzung angekündigte Änderung des IFG in Kraft getreten sei, wonach Anträge nicht mehr nur mündlich oder schriftlich, sondern auch elektronisch, also per einfacher E-Mail gestellt werden können. Daneben sei die Pflicht, Aktenpläne, Aktenordnungen usw. allgemein zugänglich zu machen, dahingehend erweitert worden, dass diese nunmehr auch im Internet zu veröffentlichen seien.

Baden-Württemberg berichtet zu verschiedenen Eingaben aus der Praxis.

Nordrhein-Westfalen informiert über die Anhörung im Innenausschuss des Landtags vom 30.06.2016 eines Antrags der Fraktion der Piraten („Informationsfreiheit schützen - Transparenz und einfachen Zugang zu staatlichen Informationen sicherstellen“, Drs.16/11219). Die Landesregierung habe in dieser Sitzung festgestellt, dass Anfragen, die über die Interplattform fragdenstaat.de gestellt werden, beantwortet werden.

 

TOP 12:          Informationsweiterverwendungsgesetz und Urteil des BVerwG v. 14.04.2016 – 7 C 12.14

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt und nur bei Bedarf erneut aufgenommen.

 

Nordrhein-Westfalen schließt damit die Sitzung.