Toolbar-Menü

Protokoll: 27. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit am 14./15. Oktober 2013 in Gotha

Beginn der Sitzung :   Montag, 14. Oktober 2013 um 14:05 Uhr

Ende der Sitzung:       Dienstag, 15. Oktober 2013 um 12:50 Uhr

 

Teilnehmer:

Herr Dr. Hasse

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

(zeitweise)

 

Herr Roth

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Herr Dr. Brink

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Frau Dr. Drechsler

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

Herr Dr. Schnabel

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Herr Müller

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Frau Seigfried

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Frau Gardain

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Herr Knauth

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

 

Herr Platzek

Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

 

Frau Schäfer

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

 

Frau Katernberg

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

Frau Kolle

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bremen

 

Herr Fellmann

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Frau Springer

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Frau Rühlemann

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

 

Zu TOP 1:    Eröffnung: Begrüßung der Teilnehmer und Genehmigung der Tagesordnung

 

Frau Springer begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises und eröffnet die Sitzung.

Berlin regt an, den TOP 3 weiter nach hinten zu verschieben. Der AKIF verständigt sich darauf, dass der TOP 3 als neuer TOP 15 der Tagesordnung aufgerufen wird. Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

Zu TOP 2:    Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des AKIF und der IFK

Berichterstatter: alle

Thüringen führt aus, dass sich zur 26. IFK darauf verständigt wurde, den Modus der Öffentlichkeit zur nächsten IFK erneut zu behandeln. Es wird nach evtl. Änderungsvorhaben oder Neuerungen der einzelnen Länder gefragt; dies wurde nicht bestätigt und die Teilnehmer bekräftigen, dass der TOP zuständigkeitshalber auf die Tagesordnung der nächsten IFK gesetzt wird.

 

Zu TOP 3:    Konsultation der EU-Kommission zu Open-Data

Berichterstatter: alle

Thüringen führt in den TOP ein. Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu Open Data gestartet, um Hinweise zu erhalten, wie die PSI-Richtlinie besser umgesetzt werden kann. Bis zum 22. November 2013 können Beiträge eingereicht werden, um dadurch die wirksame Umsetzung der kürzlich geänderten PSI-Richtlinie unterstützen zu können. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in Leitlinien einfließen, die 2014 veröffentlicht werden.

Thüringen würde als derzeitiges Vorsitzland der IFK die Beantwortung im Rahmen der Konsultation übernehmen. Geklärt werden müsste noch, ob der angehängte Fragebogen für alle Länder beantwortet werden soll oder ob jedes Land für sich selbst entscheidet, ob der Fragebogen ausgefüllt werden soll.

Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt befürworten den Vorschlag von Thüringen über die weitere Vorgehensweise. Der Fragebogen sollte nach ihrer Auffassung gegebenenfalls von jedem Bundesland selbst beantwortet werden. Der Bund fügt hinzu, dass die vorherige Abstimmung der Beantwortung des Fragebogens zu zeitaufwändig sei, um die Frist einhalten zu können.

Berlin wird den Fragebogen aus eigener Perspektive beantworten (auf Deutsch).

Zusammenfassend führt Thüringen aus, dass es ein Antwortschreiben entwerfen wird und das Positionspapier der IFK sowie die Entschließung hinzufügen wird.

Der AKIF stimmt dem Verfahren zu.

 

Zu TOP 4:    Entschließungsentwürfe

Berichterstatter: alle

Der AKIF diskutiert darüber, welche Entschließungen zur nächsten IFK verabschiedet werden sollen. Zur Debatte stehen

a)    Forderungen für die neue Legislaturperiode zur Informationsfreiheit

b)    Transparenz bei Waffenexporten

c)     Transparenz bei Parteispenden

Nach intensiver Diskussion wird sich dafür ausgesprochen, dass es eine „große“ Entschließung mit Forderungen für die neue Legislaturperiode geben soll. Die Thematik zum Waffenexport und zu Parteispenden soll im Rahmen einer späteren IFK behandelt werden. Der AKIF erarbeitet den Entschließungsentwurf „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Die Informationszugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!“

Ob in diese Entschließung auch ein Passus zu „Verschlusssachen“  aufgenommen wird, um die Kernaussagen der „Tshwane Principles“ auf die nationale Ebene „herunterzubrechen“, oder hierfür eine eigene Entschließung in Betracht kommt, wird noch zwischen dem Bund und Berlin geklärt.

 

Zu TOP 5: Einsichtnahme in Protokolle 

Berichterstatter: alle

Es soll geklärt werden, ob in Zukunft die Protokolle von DSK und den AKs veröffentlicht werden. Ein einheitliches Verfahren soll geregelt werden, zu dem sich die IFK positionieren solle.

Schleswig-Holstein führt dazu aus, dass z. B. bei dem AK Verwaltungsmodernisierung (Federführung Sachsen) die Veröffentlichung von Protokollen nicht auf Grundlage des IFG erfolgen könne da es ein entsprechendes Landesgesetz nicht gibt. Mecklenburg-Vorpommern merkt an, dass eine Regelung für die Erstellung von Ergebnisprotokollen getroffen werden sollte.

Rheinland-Pfalz sieht die Gefahr, dass der Inhalt eines Protokolls verloren gehen könnte. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder klar dazu positionieren. Brandenburg bekräftigt den Vorschlag von Rheinland-Pfalz, dass die Datenschutzbeauftragten die grundlegende Diskussion führen sollten. Der Bund schließt sich dem an. 

Thüringen fragt nach, ob das Thema zur nächsten IFK aufgenommen werden soll.

Schleswig-Holstein schlägt vor, dass sich die nächste DSK damit beschäftigen sollte. Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt den Vorschlag und fügt hinzu, dass man mit der Begründung, dass die IFK bereits ihre Protokolle veröffentliche mit gutem Beispiel vorangeht.

Berlin schlägt ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst sollten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten, die zugleich Datenschutzbeauftragte sind, in der IFK dazu positionieren, ob die Praxis der Veröffentlichung der AKIF- und IFK-Protokolle auch auf die Protokolle der DSB-Konferenz und der Arbeitskreise, Arbeitsgruppen und des Düsseldorfer Kreises übertragen werden kann. Wird dies von den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten in der IFK einvernehmlich befürwortet, könnte dieses Votum in die DSK eingebracht werden mit dem Ziel, dort die übrigen Datenschutzbeauftragten von dieser Transparenzoffensive zu überzeugen, so dass künftig alle Protokolle öffentlich zugänglich wären..

Der AKIF stimmt dem Verfahren zu.

Der AKIF kommt zur Auffassung, dass mit den anderen AK-Protokollen gleichermaßen zu verfahren sei wie mit den Protokollen des AKIF und der IFK.

 

Zu TOP 6: Bericht zum EU-Pilotverfahren 4778/13/CNCT gegen die BRD wegen des gerügten Verstoßes der Informationsfreiheitsgesetze von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gegen die PSI-Richtlinie

Berichterstatter: Thüringen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern

Thüringen führt in die Thematik ein und informiert, dass es ein Antwortschreiben vom Thüringer Innenministerium gibt, in dem zunächst darauf hingewiesen wird, dass der TLfDI nur für den Vollzug des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes zuständig sei. 

Berlin berichtet, dass es laut Senatsverwaltung für Inneres und Sport  einen „blauen Brief“ der EU-Kommission gegeben habe. Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Länder um Stellungnahme gebeten habe, ob ihre Informationsfreiheitsgesetze mit der PSI-Richtlinie vereinbar seien.

Berlin ist der Auffassung, dass die Regelung im Berliner IFG (§ 13 Abs. 7) aufgehoben werden müsste. Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass nach Auffassung des Innenministeriums, welches am Verfahren beteiligt war, die Regelung in § 1 Abs. 4 IFG M-V: "Der Informationszugang nach diesem Gesetz umfasst nicht das Recht zur Weiterverwendung erhaltener Informationen zu gewerblichen Zwecken" nicht gegen die PSI-Richtlinie verstoße, da das Recht zur Weiterverwendung ausdrücklich nicht von der Regelung umfasst sei. Die Auffassung kann man vertreten. Allerdings ist die Regelung dann auch überflüssig und sollte bei der nächsten Novellierung gestrichen werden. Für den Bund stellt sich die Frage nach der Europarechtskonformität.

Zusammenfassend verständigt man sich darauf, dass sich der Bund an das Bundeswirtschaftsministerium wendet und den aktuellen Stand erfragt. 

 

Zu TOP 7: Die Arbeit des IT-Planungsrats unter Informationsfreiheitsgesichtspunkten

Einführung: Mecklenburg-Vorpommern

Es wird sich dahingehend geäußert, dass die IFK darüber beraten und abstimmen solle, ob ein von ihr bestimmter Beauftragter die Interessen der IFK im IT-Planungsrat vertreten soll. 

 

Zu TOP 8: Erfahrungsaustausch zu Informationszugangsansprüchen gegenüber den Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Handelskammern

Sachsen-Anhalt regt einen Erfahrungsaustausch zu Informationszugangsansprüchen gegenüber Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Handelskammern an.

Hamburg berichtet, dass einige Eingaben zu Kammern vorliegen, das Transparenzgesetz dafür jedoch eine eindeutige rechtliche Lösung bereithält. Schleswig-Holstein informiert über eine Anfrage des BFFK (Bundesverband für freie Kammern), hier wird noch die Stellungnahme abgewartet. Bremen, Thüringen und Sachsen-Anhalt bestätigen eine inhaltsgleiche Anfrage und warten auch die Stellungnahmen der um Auskunft gebetenen Handwerkskammern ab.

 

Zu TOP 9: Auskunftsrechte der Abgeordneten (Grundsatzentscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Juli 2013, Az.: LVG 14/12)

Berichterstatter: Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt legt anhand der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt dar, dass das aus dem Mandat folgende Auskunftsrecht des Abgeordneten weitergehender als der allgemeine Informationszugangsanspruch nach dem IZG LSA sei. Mache ein Abgeordneter den allgemeinen Informationszugangsanspruch geltend, könne er allerdings statt Auskunft auch Akteneinsicht verlangen, müsse sich dann aber wie ein normaler Bürger behandeln lassen. Die Grundsatzentscheidung des Landesverfassungsgerichts sei unter verschiedenen Gesichtspunkten bemerkenswert: Ein Landtagsabgeordneter hatte zwei Kleine Anfragen zur Vergabe von Nahverkehrsverträgen des Landes gestellt, die die Landesregierung u.a. unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen nicht oder nur teilweise beantwortet hatte. Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein Auskunftsanspruch besteht, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch das Verfahren nach der Geheimschutzordnung des Landtags in ausreichender und angemessener Form geschützt werden. Es hat ferner in der Anzahl der Bieter und der Auftragsvolumina schon keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gesehen. Darüber hinaus hat es festgestellt, dass der Auskunftsanspruch zur Sicherung einer wirksamen Mandatsausübung auf die Erteilung öffentlich verwendbarer Informationen ausgerichtet ist. 

Der Bund berichtet über einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2013 (Az. OVG 12 N 8.12), dass Fraktionen des Deutschen Bundestages nicht zu den anspruchsverpflichteten Stellen im Sinne des § 1 Abs.1 Satz 1 und 2 IFG gehören. Sie nehmen nach diesem Beschluss auch dann keine Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Verwaltung wahr, wenn es bei der Anfrage auf die Verteilung der ihnen zugewandten staatlichen Mittel geht. Berlin informiert, dass Abgeordnete einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Einsicht in Akten der Verwaltung haben, der über den IFG-Anspruch hinausgeht (Art. 45 Abs. 2 Verfassung von Berlin).

 

Zu TOP 10: Frag den Staat

Berichterstatter: Rheinland-Pfalz, alle

Rheinland-Pfalz berichtet, dass das Bundesland bei „Frag den Staat“ mitarbeiten möchte. Allerdings gibt es datenschutzrechtliche Probleme. Rheinland-Pfalz hat dazu einen Forderungskatalog erstellt (kein Klarnamenzwang, keine Erforderlichkeit der Angabe der postalischen Adresse in der Eingabemaske von Frag den Staat, Löschfristen), der von Frag den Staat in seine AGBs übernommen wurde. Der Bund fügt hinzu, dass die Frage der Anonymisierung auch im Hinblick auf das weitere Antragsverfahrens geprüft werden muss, so auf das Widerspruchsverfahren, das nicht anonym ablaufen kann.

Des Weiteren stellt Rheinland-Pfalz fest, dass ein enormer Druck für die Behörden aufgebaut werde, weil diese gezwungen sind, schnell zu antworten. Der schnelle Informationsfluss wird verlangt, obwohl dies selten garantiert werden kann.

 

Zu TOP 11: Verhältnis Pressegesetz zum Informationsfreiheitsgesetz

Einführung: Thüringen, Länderabfrage

Der Bund bezieht sich auf zwei Gerichtsurteile: zum einen auf das vom Bundesverwaltungsgericht und zum anderen auf das von Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Hieraus geht hervor, dass der Bund Zugangsregelungen schaffen muss. Brandenburg erinnert an eine Aussage von Frau Thieser (LfDI Saarland), die vor einigen Jahren in der Presseberichterstattung eine gewisse Rolle spielte. Damals stand die Interpretation im Raum, dass Journalisten sich neben dem Pressegesetz nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz stützen könnten.

Der AKIF spricht sich dafür aus, dass das Thema zunächst nicht weiter behandelt werden muss.

 

Zu TOP 12:  Das Datenportal für Deutschland - GovData

Berichterstatter: alle

Brandenburg berichtet, der Landtag habe einen Beschluss gefasst, mit dem die Landesregierung gebeten wird, die Beteiligung des Landes an der Bund-Länder-Plattform GovData zu forcieren, Vorbereitungen für die Veröffentlichung von Daten des Landes im bestehenden Landesportal zu treffen und den Aspekt Open Data bei der Weiterentwicklung der E-Government-Strategie des Landes zu berücksichtigen (Landtags-Drucksache 5/7998-B). Thüringen hat beim Thüringer Finanzministerium dazu angefragt und wartet derzeit noch auf die Stellungnahme. Schleswig-Holstein wird sich finanziell an GovData beteiligen. In Sachsen-Anhalt ist eine Teilnahme am Regelbetrieb von GovData ab 2015 derzeit nicht beabsichtigt. Eine spätere Teilnahme bleibt möglich. Saarland hat eine entsprechende Anfrage an die Staatskanzlei gestellt, jedoch steht die Stellungnahme noch aus. Bremen berichtet, dass es bereits Unterlagen in GovData einspeist und dies auch weiterhin tun wird. Über den Umfang der finanziellen Beteiligung Bremens wird abschließend entschieden, nachdem ein Finanzierungsmodell feststeht. Mecklenburg-Vorpommern wird sich ebenfalls nach Aussage des Innenministeriums an GovData beteiligen. Berlin, das mit seinem Open Data-Portal seit September 2011 eine eigene regionale Plattform online hat, nimmt an GovData bereits teil.

 

Zu TOP 13: Fortschritt der Transparenzgesetzgebung in den Ländern

Einführung: Rheinland-Pfalz, alle

In Rheinland-Pfalz gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, einen Transparenz-Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Im Frühjahr 2014 soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden. In Schleswig-Holstein verhält sich das Gesetzgebungsverfahren ähnlich, hier sollte der Gesetzentwurf Ende 2013 ins Parlament eingebracht werden. "In Nordrhein-Westfalen hat die Fraktion der PIRATEN einen Gesetzesentwurf ("Gesetz zur Verwirklichung von Transparenz und Informationsfreiheit im Land Nordrhein-Westfalen") eingebracht, über den derzeit beraten wird. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Gesetzesinitiative im Parlament gescheitert. Für Thüringen ist derzeit kein Transparenzgesetz geplant.

In Berlin wurde schon im August 2012 ein Gesetzentwurf der Grünen eingebracht, der in 14 Fachausschüssen beraten werden wird. Die Beratungen haben allerdings noch nicht begonnen. Für Hessen berichtet der Bund, dass dort aufgrund der derzeitigen offenen  Situation zur Bildung der Hessischen Landesregierung die Beratungen für ein IFG-Gesetz noch nicht aufgenommen werden können. Ein sich noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindender Gesetzentwurf, zu dem auch noch eine mündliche Anhörung stattfinden wird, wird voraussichtlich der Diskontinuität anheimfallen.

 

Zu TOP 14: § 2 III LIFG RLP und das „Outsourcing öffentlicher Aufgaben“ zu Lasten der Transparenz

Einführung: Rheinland-Pfalz, alle

Es wird die Frage erörtert, ob und inwieweit privatrechtlich organisierte Stellen, die infolge des Outsourcings öffentliche Aufgabe wahrnehmen, dem Auskunftsanspruch der Informationsfreiheitsgesetze unterfallen. Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der einzelnen Länder sehen hierzu unterschiedliche Regelungen vor. Der Arbeitskreis Informationsfreiheit ist sich in der Auffassung einig, dass die Wahl der Rechtsform für die Erledigung einer Aufgabe nicht dazu führen darf, dass Informationsfreiheitsrechte eingeschränkt werden. Unberührt bleiben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

 

Zu TOP 15: Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

Hamburg berichtet, dass seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes rund 400 Anfragen (Stand September 2013) an die Kernverwaltung gestellt wurden. Hinzu kommen mehr als 900 Anträge an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Das Eingabeaufkommen beim HmbBfDI habe sich vervierfacht. In der Rechtsprechung wird über ein Urteil des VG Hamburg im Vorfeld eines Volksentscheids zum Rückkauf der Netze von Vattenfall hingewiesen. Damit wurde der Initiative die Einsichtnahme in Bewertungsgutachten verwehrt.

Rheinland-Pfalz verweist nochmals auf den TOP 10 „Frag den Staat“. Im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes gibt es derzeit beim LfDI ca. 100 laufende Verfahren. Im ersten Jahr wurden ca. 30/40 Anfragen an den LfDI gerichtet. Im Rechtsprechungsbereich gab es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, das die Fahrzeugflotte eines Oberbürgermeisters zum Gegenstand hatte. Hier wurde dem Kläger keine Auskunft erteilt, weil kein berechtigtes Interesse bestand. Des Weiteren wird über die Veranstaltung am 30.09.2013 (vgl. TOP 17) berichtet. Die Dokumentation dazu wird dem AKIF zur Verfügung gestellt.

Berlin informiert, dass das Datenportal OpenData im Sommer 2013 vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb übergegangen ist (www.daten.berlin.de). Künftig werden auch Geodaten kostenlos angeboten.

Auf Initiative der Piratenfraktion hat das Abgeordnetenhaus den Senat aufgefordert,  einheitliche Richtlinien für das Führen und Veröffentlichen von Aktenplänen zu schaffen. Diese sind dann auch im Open Data-Portal des Landes in einheitlicher und maschinenlesbarer Form zu veröffentlichen.

Schleswig-Holstein hatte mit der Problematik zu tun, dass im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahren hinsichtlich Fracking mit angrenzenden Ländern – wie Dänemark – eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgte und die Frage ist, wie mit unterschiedlichen Open Data Regelungen in verschiedenen Mitgliedstaaten umzugehen ist. Das Ministerium für Energie hat für die dänischen Behörden eine Anhörung in Schleswig-Holstein durchgeführt und die Einwendungen personenbezogene an die dänische Behörde weitergegeben, die diese veröffentlichte. Eine gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene gibt es für die Veröffentlichung nicht. In einem zweiten Raumordnungsverfahren wurden Einwenderdaten personenbezogen an den Maßnahmeträger weitergegeben. Hier berief man sich auf die Erforderlichkeit der Übermittlung der Daten, diese wird noch geprüft.

Sachsen-Anhalt weist auf das fünfjährige Bestehen des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalts hin. Nachdem der Landesbeauftragte der Enquete-Kommission des Landtags Sachsen-Anhalt  das Positionspapier der IFK zu Open-Data übersandt habe, sei er von einer Landtagsabgeordneten mit einem Fragenkatalog zu aktuellen Open-Data-Themen um Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahme liegt dem AKIF vor.

In Sachsen-Anhalt soll es eine neue Kommunalverfassung geben, in der die Bürgerbeteiligung gestärkt und das Live-Streaming von Gemeinderatssitzungen ermöglicht werden soll. Es stellt allerdings einen Wertungswiderspruch dar, dass nach dem Gesetzesentwurf der Landesregierung die öffentlichen Sitzungen weltweit von jedermann verfolgt werden können, aber nur Einwohner Zugang zu den Sitzungsprotokollen erhalten sollen. Der Landesbeauftragte hat daher angeregt, in die Kommunalverfassung eine Vorschrift aufzunehmen, nach der die Anwendung des IZG LSA von den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts unberührt bleibt.

Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass ein Transparenzgesetzentwurf in den Landtag eingebracht wurde, der jedoch nicht von der Landtagsmehrheit verabschiedet worden ist.

Bremen arbeitet derzeit an der Fertigstellung des Jahresberichts. Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren zur Akteneinsicht. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird der AKIF später weiter dazu informiert.

Brandenburg stellt Frau Seigfried als neue Referentin der Landesbeauftragten auf dem Gebiet der Informationsfreiheit vor. Die Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist abgeschlossen; das entsprechende Änderungsgesetz wird demnächst in Kraft treten [Anmerkung: Inzwischen erfolgt, siehe Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I, Nr. 30 vom 17. Oktober 2013]. Die Entscheidung des Landtags basiert im Wesentlichen auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Dieser erfuhr im Verlauf der parlamentarischen Beratungen noch einige Änderungen. Im Ergebnis wird der Anwendungsbereich auf die mittelbare Landesverwaltung erweitert und der Schutz von Unternehmensdaten auf eine Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (allerdings mit einem Anhörungsvorbehalt für Unternehmensdaten) reduziert. Darüber hinaus wird ein grundsätzlicher Anspruch auf die Herausgabe von Fotokopien im Gesetz festgeschrieben und die Lesbarkeit der Regelungen zum Anwendungsbereich verbessert. Diesen Verbesserungen stehen jedoch Einschränkungen an anderer Stelle gegenüber, z.B. werden das beim Ministerium des Innern eingerichtete Kommunale Prüfungsamt, die Verfassungsschutzbehörde und die Aufsicht über Stiftungen des bürgerlichen Rechts nunmehr pauschal vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die Ausnahme laufender Verfahren vom Anwendungsbereich sowie die Regelung zur Ablehnung des Zugangs im Falle der Aufsicht über eine andere öffentliche Stelle werden gegenüber der bislang bereits sehr restriktiven Regelung sogar noch erweitert. Darüber hinaus wird die „Tätigkeit der Polizei“ als zusätzliches Schutzgut eingeführt. Das Problem der Rechtszersplitterung wird durch diesen Entwurf ebenso wenig angesprochen wie die Einführung aktiver Veröffentlichungspflichten. Die Dokumentation des Internationalen Symposiums zu Open Data und Informationsfreiheit vom 27. Mai 2013 befindet sich derzeit im Druck und wird demnächst sowohl als Broschüre als auch im Internetangebot der Landesbeauftragten zur Verfügung stehen. Die Audio-Mitschnitte der während des Symposiums gehaltenen Vorträge sind dort bereits eingestellt. Der Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für die Jahre 2012 und 2013 wird derzeit erarbeitet. Brandenburg weist auf die im September erfolgte Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit hin. Die öffentlich und kostenfrei zugängliche Rechtsprechungsdatenbank ist ein gemeinsames Projekt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht und der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.

Saarland berichtet über einen aktuellen Fall zum Thema Outsourcing. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird der AKIF später weiter dazu informiert.

Der Bund berichtet über ein Urteil (Az.: VG Berlin 2k273.12) vom Verwaltungsgericht Berlin. Hier wurde gegen die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geklagt, dass sie die Protokolle von Sitzungsgremien veröffentlichen soll. Das Gericht hat dem Kläger Recht gegeben. Seit Juli 2013 ist ein Änderung der Bundeshaushaltsordnung in Kraft getreten, die in § 96 BHO den Zugang zu Berichten des Bundesrechnungshofs deutlich verkürzt.

In Thüringen ist noch keine Rechtsprechung im IFG-Bereich zu verzeichnen. Es fehlt noch eine Kostenverordnung. Daher ist es in der Praxis oft schwierig, angemessene Kostenentscheidungen zu fällen.

 

Zu TOP 16: Bericht des Bundes über die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Berichterstatter: Bund

Der Bund berichtet über die erfolgreich gelaufene Konferenz. Die nächste Internationale Konferenz wird aller Voraussicht nach in Lateinamerika stattfinden.

 

Zu TOP 17: Bericht von der rheinland-pfälzischen Podiumsdiskussion „Der gläserne Elfenbeinturm - Mehr Transparenz in der Drittmittelforschung?“

Berichterstatter: Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hatte bereits berichtet.

 

Zu TOP 18: Reaktionen auf die Entschließungen der letzten IFKs

Berichterstatter: alle

In Berlin wurde auf die Entschließung „Open Data stärkt die Informationsfreiheit - sie ist eine Investition in die Zukunft!“ (26. IFK) von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Gesetzentwurf für ein eGovernment-Landesgesetz vorgelegt, der Open Data-Regelungen enthält. Berlin hat daraufhin einen Vorschlag zur Änderung des IFG – mit dort aufzunehmenden Open Data-Regelungen – unterbreitet.

Im Nachgang zur Entschließung „Verbraucher durch mehr Transparenz im Lebensmittelbereich schützen – Veröffentlichungspflichten für Hygieneverstöße jetzt nachbessern!“ (26. IFK) hat in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Arbeit und Soziales dem Landesbeauftragten mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass in absehbarer Zeit eine geeignete Lösung für ein rechtssicheres und bundeseinheitliches Vorgehen gefunden werde.

In Brandenburg hat man sich ebenfalls auf Regierungsebene des Themas der o. g. Entschließung angenommen.

 

Zu TOP 19: Vorbereitung der Tagesordnung der 27. IFK

 

Themen für die Tagesordnung der nächsten IFK werden wie folgt festgelegt:

 

-        Entschließungen

-        Modus der Öffentlichkeit

-        Einsichtnahme von Protokollen, hier: Empfehlung für DSK

-        Aktuelles von Bund und den Ländern

-        Reaktionen auf die Entschließungen

-        Vertretung im IT-Planungsrat, hier: Personalvorschlag eines Beauftragten

-        Verschiedenes

 

Zu TOP 20:  Verschiedenes

 

Für nächstes Jahr wird der Vorsitz der IFK möglicherweise an Mecklenburg-Vorpommern gehen.

 

Beginn der Sitzung :   Montag, 14. Oktober 2013 um 14:05 Uhr

Ende der Sitzung:       Dienstag, 15. Oktober 2013 um 12:50 Uhr

 

Teilnehmer:

Herr Dr. Hasse

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

(zeitweise)

 

Herr Roth

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Herr Dr. Brink

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Frau Dr. Drechsler

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

Herr Dr. Schnabel

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Herr Müller

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Frau Seigfried

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Frau Gardain

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Herr Knauth

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

 

Herr Platzek

Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

 

Frau Schäfer

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

 

Frau Katernberg

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

Frau Kolle

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bremen

 

Herr Fellmann

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Frau Springer

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Frau Rühlemann

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

 

Zu TOP 1:    Eröffnung: Begrüßung der Teilnehmer und Genehmigung der Tagesordnung

 

Frau Springer begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises und eröffnet die Sitzung.

Berlin regt an, den TOP 3 weiter nach hinten zu verschieben. Der AKIF verständigt sich darauf, dass der TOP 3 als neuer TOP 15 der Tagesordnung aufgerufen wird. Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

Zu TOP 2:    Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des AKIF und der IFK

Berichterstatter: alle

Thüringen führt aus, dass sich zur 26. IFK darauf verständigt wurde, den Modus der Öffentlichkeit zur nächsten IFK erneut zu behandeln. Es wird nach evtl. Änderungsvorhaben oder Neuerungen der einzelnen Länder gefragt; dies wurde nicht bestätigt und die Teilnehmer bekräftigen, dass der TOP zuständigkeitshalber auf die Tagesordnung der nächsten IFK gesetzt wird.

 

Zu TOP 3:    Konsultation der EU-Kommission zu Open-Data

Berichterstatter: alle

Thüringen führt in den TOP ein. Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu Open Data gestartet, um Hinweise zu erhalten, wie die PSI-Richtlinie besser umgesetzt werden kann. Bis zum 22. November 2013 können Beiträge eingereicht werden, um dadurch die wirksame Umsetzung der kürzlich geänderten PSI-Richtlinie unterstützen zu können. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in Leitlinien einfließen, die 2014 veröffentlicht werden.

Thüringen würde als derzeitiges Vorsitzland der IFK die Beantwortung im Rahmen der Konsultation übernehmen. Geklärt werden müsste noch, ob der angehängte Fragebogen für alle Länder beantwortet werden soll oder ob jedes Land für sich selbst entscheidet, ob der Fragebogen ausgefüllt werden soll.

Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt befürworten den Vorschlag von Thüringen über die weitere Vorgehensweise. Der Fragebogen sollte nach ihrer Auffassung gegebenenfalls von jedem Bundesland selbst beantwortet werden. Der Bund fügt hinzu, dass die vorherige Abstimmung der Beantwortung des Fragebogens zu zeitaufwändig sei, um die Frist einhalten zu können.

Berlin wird den Fragebogen aus eigener Perspektive beantworten (auf Deutsch).

Zusammenfassend führt Thüringen aus, dass es ein Antwortschreiben entwerfen wird und das Positionspapier der IFK sowie die Entschließung hinzufügen wird.

Der AKIF stimmt dem Verfahren zu.

 

Zu TOP 4:    Entschließungsentwürfe

Berichterstatter: alle

Der AKIF diskutiert darüber, welche Entschließungen zur nächsten IFK verabschiedet werden sollen. Zur Debatte stehen

a)    Forderungen für die neue Legislaturperiode zur Informationsfreiheit

b)    Transparenz bei Waffenexporten

c)     Transparenz bei Parteispenden

Nach intensiver Diskussion wird sich dafür ausgesprochen, dass es eine „große“ Entschließung mit Forderungen für die neue Legislaturperiode geben soll. Die Thematik zum Waffenexport und zu Parteispenden soll im Rahmen einer späteren IFK behandelt werden. Der AKIF erarbeitet den Entschließungsentwurf „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Die Informationszugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!“

Ob in diese Entschließung auch ein Passus zu „Verschlusssachen“  aufgenommen wird, um die Kernaussagen der „Tshwane Principles“ auf die nationale Ebene „herunterzubrechen“, oder hierfür eine eigene Entschließung in Betracht kommt, wird noch zwischen dem Bund und Berlin geklärt.

 

Zu TOP 5: Einsichtnahme in Protokolle 

Berichterstatter: alle

Es soll geklärt werden, ob in Zukunft die Protokolle von DSK und den AKs veröffentlicht werden. Ein einheitliches Verfahren soll geregelt werden, zu dem sich die IFK positionieren solle.

Schleswig-Holstein führt dazu aus, dass z. B. bei dem AK Verwaltungsmodernisierung (Federführung Sachsen) die Veröffentlichung von Protokollen nicht auf Grundlage des IFG erfolgen könne da es ein entsprechendes Landesgesetz nicht gibt. Mecklenburg-Vorpommern merkt an, dass eine Regelung für die Erstellung von Ergebnisprotokollen getroffen werden sollte.

Rheinland-Pfalz sieht die Gefahr, dass der Inhalt eines Protokolls verloren gehen könnte. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder klar dazu positionieren. Brandenburg bekräftigt den Vorschlag von Rheinland-Pfalz, dass die Datenschutzbeauftragten die grundlegende Diskussion führen sollten. Der Bund schließt sich dem an. 

Thüringen fragt nach, ob das Thema zur nächsten IFK aufgenommen werden soll.

Schleswig-Holstein schlägt vor, dass sich die nächste DSK damit beschäftigen sollte. Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt den Vorschlag und fügt hinzu, dass man mit der Begründung, dass die IFK bereits ihre Protokolle veröffentliche mit gutem Beispiel vorangeht.

Berlin schlägt ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst sollten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten, die zugleich Datenschutzbeauftragte sind, in der IFK dazu positionieren, ob die Praxis der Veröffentlichung der AKIF- und IFK-Protokolle auch auf die Protokolle der DSB-Konferenz und der Arbeitskreise, Arbeitsgruppen und des Düsseldorfer Kreises übertragen werden kann. Wird dies von den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten in der IFK einvernehmlich befürwortet, könnte dieses Votum in die DSK eingebracht werden mit dem Ziel, dort die übrigen Datenschutzbeauftragten von dieser Transparenzoffensive zu überzeugen, so dass künftig alle Protokolle öffentlich zugänglich wären..

Der AKIF stimmt dem Verfahren zu.

Der AKIF kommt zur Auffassung, dass mit den anderen AK-Protokollen gleichermaßen zu verfahren sei wie mit den Protokollen des AKIF und der IFK.

 

Zu TOP 6: Bericht zum EU-Pilotverfahren 4778/13/CNCT gegen die BRD wegen des gerügten Verstoßes der Informationsfreiheitsgesetze von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gegen die PSI-Richtlinie

Berichterstatter: Thüringen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern

Thüringen führt in die Thematik ein und informiert, dass es ein Antwortschreiben vom Thüringer Innenministerium gibt, in dem zunächst darauf hingewiesen wird, dass der TLfDI nur für den Vollzug des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes zuständig sei. 

Berlin berichtet, dass es laut Senatsverwaltung für Inneres und Sport  einen „blauen Brief“ der EU-Kommission gegeben habe. Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Länder um Stellungnahme gebeten habe, ob ihre Informationsfreiheitsgesetze mit der PSI-Richtlinie vereinbar seien.

Berlin ist der Auffassung, dass die Regelung im Berliner IFG (§ 13 Abs. 7) aufgehoben werden müsste. Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass nach Auffassung des Innenministeriums, welches am Verfahren beteiligt war, die Regelung in § 1 Abs. 4 IFG M-V: "Der Informationszugang nach diesem Gesetz umfasst nicht das Recht zur Weiterverwendung erhaltener Informationen zu gewerblichen Zwecken" nicht gegen die PSI-Richtlinie verstoße, da das Recht zur Weiterverwendung ausdrücklich nicht von der Regelung umfasst sei. Die Auffassung kann man vertreten. Allerdings ist die Regelung dann auch überflüssig und sollte bei der nächsten Novellierung gestrichen werden. Für den Bund stellt sich die Frage nach der Europarechtskonformität.

Zusammenfassend verständigt man sich darauf, dass sich der Bund an das Bundeswirtschaftsministerium wendet und den aktuellen Stand erfragt. 

 

Zu TOP 7: Die Arbeit des IT-Planungsrats unter Informationsfreiheitsgesichtspunkten

Einführung: Mecklenburg-Vorpommern

Es wird sich dahingehend geäußert, dass die IFK darüber beraten und abstimmen solle, ob ein von ihr bestimmter Beauftragter die Interessen der IFK im IT-Planungsrat vertreten soll. 

 

Zu TOP 8: Erfahrungsaustausch zu Informationszugangsansprüchen gegenüber den Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Handelskammern

Sachsen-Anhalt regt einen Erfahrungsaustausch zu Informationszugangsansprüchen gegenüber Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Handelskammern an.

Hamburg berichtet, dass einige Eingaben zu Kammern vorliegen, das Transparenzgesetz dafür jedoch eine eindeutige rechtliche Lösung bereithält. Schleswig-Holstein informiert über eine Anfrage des BFFK (Bundesverband für freie Kammern), hier wird noch die Stellungnahme abgewartet. Bremen, Thüringen und Sachsen-Anhalt bestätigen eine inhaltsgleiche Anfrage und warten auch die Stellungnahmen der um Auskunft gebetenen Handwerkskammern ab.

 

Zu TOP 9: Auskunftsrechte der Abgeordneten (Grundsatzentscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Juli 2013, Az.: LVG 14/12)

Berichterstatter: Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt legt anhand der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt dar, dass das aus dem Mandat folgende Auskunftsrecht des Abgeordneten weitergehender als der allgemeine Informationszugangsanspruch nach dem IZG LSA sei. Mache ein Abgeordneter den allgemeinen Informationszugangsanspruch geltend, könne er allerdings statt Auskunft auch Akteneinsicht verlangen, müsse sich dann aber wie ein normaler Bürger behandeln lassen. Die Grundsatzentscheidung des Landesverfassungsgerichts sei unter verschiedenen Gesichtspunkten bemerkenswert: Ein Landtagsabgeordneter hatte zwei Kleine Anfragen zur Vergabe von Nahverkehrsverträgen des Landes gestellt, die die Landesregierung u.a. unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen nicht oder nur teilweise beantwortet hatte. Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein Auskunftsanspruch besteht, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch das Verfahren nach der Geheimschutzordnung des Landtags in ausreichender und angemessener Form geschützt werden. Es hat ferner in der Anzahl der Bieter und der Auftragsvolumina schon keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gesehen. Darüber hinaus hat es festgestellt, dass der Auskunftsanspruch zur Sicherung einer wirksamen Mandatsausübung auf die Erteilung öffentlich verwendbarer Informationen ausgerichtet ist. 

Der Bund berichtet über einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2013 (Az. OVG 12 N 8.12), dass Fraktionen des Deutschen Bundestages nicht zu den anspruchsverpflichteten Stellen im Sinne des § 1 Abs.1 Satz 1 und 2 IFG gehören. Sie nehmen nach diesem Beschluss auch dann keine Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Verwaltung wahr, wenn es bei der Anfrage auf die Verteilung der ihnen zugewandten staatlichen Mittel geht. Berlin informiert, dass Abgeordnete einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Einsicht in Akten der Verwaltung haben, der über den IFG-Anspruch hinausgeht (Art. 45 Abs. 2 Verfassung von Berlin).

 

Zu TOP 10: Frag den Staat

Berichterstatter: Rheinland-Pfalz, alle

Rheinland-Pfalz berichtet, dass das Bundesland bei „Frag den Staat“ mitarbeiten möchte. Allerdings gibt es datenschutzrechtliche Probleme. Rheinland-Pfalz hat dazu einen Forderungskatalog erstellt (kein Klarnamenzwang, keine Erforderlichkeit der Angabe der postalischen Adresse in der Eingabemaske von Frag den Staat, Löschfristen), der von Frag den Staat in seine AGBs übernommen wurde. Der Bund fügt hinzu, dass die Frage der Anonymisierung auch im Hinblick auf das weitere Antragsverfahrens geprüft werden muss, so auf das Widerspruchsverfahren, das nicht anonym ablaufen kann.

Des Weiteren stellt Rheinland-Pfalz fest, dass ein enormer Druck für die Behörden aufgebaut werde, weil diese gezwungen sind, schnell zu antworten. Der schnelle Informationsfluss wird verlangt, obwohl dies selten garantiert werden kann.

 

Zu TOP 11: Verhältnis Pressegesetz zum Informationsfreiheitsgesetz

Einführung: Thüringen, Länderabfrage

Der Bund bezieht sich auf zwei Gerichtsurteile: zum einen auf das vom Bundesverwaltungsgericht und zum anderen auf das von Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Hieraus geht hervor, dass der Bund Zugangsregelungen schaffen muss. Brandenburg erinnert an eine Aussage von Frau Thieser (LfDI Saarland), die vor einigen Jahren in der Presseberichterstattung eine gewisse Rolle spielte. Damals stand die Interpretation im Raum, dass Journalisten sich neben dem Pressegesetz nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz stützen könnten.

Der AKIF spricht sich dafür aus, dass das Thema zunächst nicht weiter behandelt werden muss.

 

Zu TOP 12:  Das Datenportal für Deutschland - GovData

Berichterstatter: alle

Brandenburg berichtet, der Landtag habe einen Beschluss gefasst, mit dem die Landesregierung gebeten wird, die Beteiligung des Landes an der Bund-Länder-Plattform GovData zu forcieren, Vorbereitungen für die Veröffentlichung von Daten des Landes im bestehenden Landesportal zu treffen und den Aspekt Open Data bei der Weiterentwicklung der E-Government-Strategie des Landes zu berücksichtigen (Landtags-Drucksache 5/7998-B). Thüringen hat beim Thüringer Finanzministerium dazu angefragt und wartet derzeit noch auf die Stellungnahme. Schleswig-Holstein wird sich finanziell an GovData beteiligen. In Sachsen-Anhalt ist eine Teilnahme am Regelbetrieb von GovData ab 2015 derzeit nicht beabsichtigt. Eine spätere Teilnahme bleibt möglich. Saarland hat eine entsprechende Anfrage an die Staatskanzlei gestellt, jedoch steht die Stellungnahme noch aus. Bremen berichtet, dass es bereits Unterlagen in GovData einspeist und dies auch weiterhin tun wird. Über den Umfang der finanziellen Beteiligung Bremens wird abschließend entschieden, nachdem ein Finanzierungsmodell feststeht. Mecklenburg-Vorpommern wird sich ebenfalls nach Aussage des Innenministeriums an GovData beteiligen. Berlin, das mit seinem Open Data-Portal seit September 2011 eine eigene regionale Plattform online hat, nimmt an GovData bereits teil.

 

Zu TOP 13: Fortschritt der Transparenzgesetzgebung in den Ländern

Einführung: Rheinland-Pfalz, alle

In Rheinland-Pfalz gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, einen Transparenz-Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Im Frühjahr 2014 soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden. In Schleswig-Holstein verhält sich das Gesetzgebungsverfahren ähnlich, hier sollte der Gesetzentwurf Ende 2013 ins Parlament eingebracht werden. "In Nordrhein-Westfalen hat die Fraktion der PIRATEN einen Gesetzesentwurf ("Gesetz zur Verwirklichung von Transparenz und Informationsfreiheit im Land Nordrhein-Westfalen") eingebracht, über den derzeit beraten wird. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Gesetzesinitiative im Parlament gescheitert. Für Thüringen ist derzeit kein Transparenzgesetz geplant.

In Berlin wurde schon im August 2012 ein Gesetzentwurf der Grünen eingebracht, der in 14 Fachausschüssen beraten werden wird. Die Beratungen haben allerdings noch nicht begonnen. Für Hessen berichtet der Bund, dass dort aufgrund der derzeitigen offenen  Situation zur Bildung der Hessischen Landesregierung die Beratungen für ein IFG-Gesetz noch nicht aufgenommen werden können. Ein sich noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindender Gesetzentwurf, zu dem auch noch eine mündliche Anhörung stattfinden wird, wird voraussichtlich der Diskontinuität anheimfallen.

 

Zu TOP 14: § 2 III LIFG RLP und das „Outsourcing öffentlicher Aufgaben“ zu Lasten der Transparenz

Einführung: Rheinland-Pfalz, alle

Es wird die Frage erörtert, ob und inwieweit privatrechtlich organisierte Stellen, die infolge des Outsourcings öffentliche Aufgabe wahrnehmen, dem Auskunftsanspruch der Informationsfreiheitsgesetze unterfallen. Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der einzelnen Länder sehen hierzu unterschiedliche Regelungen vor. Der Arbeitskreis Informationsfreiheit ist sich in der Auffassung einig, dass die Wahl der Rechtsform für die Erledigung einer Aufgabe nicht dazu führen darf, dass Informationsfreiheitsrechte eingeschränkt werden. Unberührt bleiben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

 

Zu TOP 15: Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

Hamburg berichtet, dass seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes rund 400 Anfragen (Stand September 2013) an die Kernverwaltung gestellt wurden. Hinzu kommen mehr als 900 Anträge an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Das Eingabeaufkommen beim HmbBfDI habe sich vervierfacht. In der Rechtsprechung wird über ein Urteil des VG Hamburg im Vorfeld eines Volksentscheids zum Rückkauf der Netze von Vattenfall hingewiesen. Damit wurde der Initiative die Einsichtnahme in Bewertungsgutachten verwehrt.

Rheinland-Pfalz verweist nochmals auf den TOP 10 „Frag den Staat“. Im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes gibt es derzeit beim LfDI ca. 100 laufende Verfahren. Im ersten Jahr wurden ca. 30/40 Anfragen an den LfDI gerichtet. Im Rechtsprechungsbereich gab es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, das die Fahrzeugflotte eines Oberbürgermeisters zum Gegenstand hatte. Hier wurde dem Kläger keine Auskunft erteilt, weil kein berechtigtes Interesse bestand. Des Weiteren wird über die Veranstaltung am 30.09.2013 (vgl. TOP 17) berichtet. Die Dokumentation dazu wird dem AKIF zur Verfügung gestellt.

Berlin informiert, dass das Datenportal OpenData im Sommer 2013 vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb übergegangen ist (www.daten.berlin.de). Künftig werden auch Geodaten kostenlos angeboten.

Auf Initiative der Piratenfraktion hat das Abgeordnetenhaus den Senat aufgefordert,  einheitliche Richtlinien für das Führen und Veröffentlichen von Aktenplänen zu schaffen. Diese sind dann auch im Open Data-Portal des Landes in einheitlicher und maschinenlesbarer Form zu veröffentlichen.

Schleswig-Holstein hatte mit der Problematik zu tun, dass im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahren hinsichtlich Fracking mit angrenzenden Ländern – wie Dänemark – eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgte und die Frage ist, wie mit unterschiedlichen Open Data Regelungen in verschiedenen Mitgliedstaaten umzugehen ist. Das Ministerium für Energie hat für die dänischen Behörden eine Anhörung in Schleswig-Holstein durchgeführt und die Einwendungen personenbezogene an die dänische Behörde weitergegeben, die diese veröffentlichte. Eine gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene gibt es für die Veröffentlichung nicht. In einem zweiten Raumordnungsverfahren wurden Einwenderdaten personenbezogen an den Maßnahmeträger weitergegeben. Hier berief man sich auf die Erforderlichkeit der Übermittlung der Daten, diese wird noch geprüft.

Sachsen-Anhalt weist auf das fünfjährige Bestehen des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalts hin. Nachdem der Landesbeauftragte der Enquete-Kommission des Landtags Sachsen-Anhalt  das Positionspapier der IFK zu Open-Data übersandt habe, sei er von einer Landtagsabgeordneten mit einem Fragenkatalog zu aktuellen Open-Data-Themen um Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahme liegt dem AKIF vor.

In Sachsen-Anhalt soll es eine neue Kommunalverfassung geben, in der die Bürgerbeteiligung gestärkt und das Live-Streaming von Gemeinderatssitzungen ermöglicht werden soll. Es stellt allerdings einen Wertungswiderspruch dar, dass nach dem Gesetzesentwurf der Landesregierung die öffentlichen Sitzungen weltweit von jedermann verfolgt werden können, aber nur Einwohner Zugang zu den Sitzungsprotokollen erhalten sollen. Der Landesbeauftragte hat daher angeregt, in die Kommunalverfassung eine Vorschrift aufzunehmen, nach der die Anwendung des IZG LSA von den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts unberührt bleibt.

Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass ein Transparenzgesetzentwurf in den Landtag eingebracht wurde, der jedoch nicht von der Landtagsmehrheit verabschiedet worden ist.

Bremen arbeitet derzeit an der Fertigstellung des Jahresberichts. Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren zur Akteneinsicht. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird der AKIF später weiter dazu informiert.

Brandenburg stellt Frau Seigfried als neue Referentin der Landesbeauftragten auf dem Gebiet der Informationsfreiheit vor. Die Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist abgeschlossen; das entsprechende Änderungsgesetz wird demnächst in Kraft treten [Anmerkung: Inzwischen erfolgt, siehe Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I, Nr. 30 vom 17. Oktober 2013]. Die Entscheidung des Landtags basiert im Wesentlichen auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Dieser erfuhr im Verlauf der parlamentarischen Beratungen noch einige Änderungen. Im Ergebnis wird der Anwendungsbereich auf die mittelbare Landesverwaltung erweitert und der Schutz von Unternehmensdaten auf eine Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (allerdings mit einem Anhörungsvorbehalt für Unternehmensdaten) reduziert. Darüber hinaus wird ein grundsätzlicher Anspruch auf die Herausgabe von Fotokopien im Gesetz festgeschrieben und die Lesbarkeit der Regelungen zum Anwendungsbereich verbessert. Diesen Verbesserungen stehen jedoch Einschränkungen an anderer Stelle gegenüber, z.B. werden das beim Ministerium des Innern eingerichtete Kommunale Prüfungsamt, die Verfassungsschutzbehörde und die Aufsicht über Stiftungen des bürgerlichen Rechts nunmehr pauschal vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die Ausnahme laufender Verfahren vom Anwendungsbereich sowie die Regelung zur Ablehnung des Zugangs im Falle der Aufsicht über eine andere öffentliche Stelle werden gegenüber der bislang bereits sehr restriktiven Regelung sogar noch erweitert. Darüber hinaus wird die „Tätigkeit der Polizei“ als zusätzliches Schutzgut eingeführt. Das Problem der Rechtszersplitterung wird durch diesen Entwurf ebenso wenig angesprochen wie die Einführung aktiver Veröffentlichungspflichten. Die Dokumentation des Internationalen Symposiums zu Open Data und Informationsfreiheit vom 27. Mai 2013 befindet sich derzeit im Druck und wird demnächst sowohl als Broschüre als auch im Internetangebot der Landesbeauftragten zur Verfügung stehen. Die Audio-Mitschnitte der während des Symposiums gehaltenen Vorträge sind dort bereits eingestellt. Der Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für die Jahre 2012 und 2013 wird derzeit erarbeitet. Brandenburg weist auf die im September erfolgte Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit hin. Die öffentlich und kostenfrei zugängliche Rechtsprechungsdatenbank ist ein gemeinsames Projekt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht und der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.

Saarland berichtet über einen aktuellen Fall zum Thema Outsourcing. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird der AKIF später weiter dazu informiert.

Der Bund berichtet über ein Urteil (Az.: VG Berlin 2k273.12) vom Verwaltungsgericht Berlin. Hier wurde gegen die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geklagt, dass sie die Protokolle von Sitzungsgremien veröffentlichen soll. Das Gericht hat dem Kläger Recht gegeben. Seit Juli 2013 ist ein Änderung der Bundeshaushaltsordnung in Kraft getreten, die in § 96 BHO den Zugang zu Berichten des Bundesrechnungshofs deutlich verkürzt.

In Thüringen ist noch keine Rechtsprechung im IFG-Bereich zu verzeichnen. Es fehlt noch eine Kostenverordnung. Daher ist es in der Praxis oft schwierig, angemessene Kostenentscheidungen zu fällen.

 

Zu TOP 16: Bericht des Bundes über die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Berichterstatter: Bund

Der Bund berichtet über die erfolgreich gelaufene Konferenz. Die nächste Internationale Konferenz wird aller Voraussicht nach in Lateinamerika stattfinden.

 

Zu TOP 17: Bericht von der rheinland-pfälzischen Podiumsdiskussion „Der gläserne Elfenbeinturm - Mehr Transparenz in der Drittmittelforschung?“

Berichterstatter: Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hatte bereits berichtet.

 

Zu TOP 18: Reaktionen auf die Entschließungen der letzten IFKs

Berichterstatter: alle

In Berlin wurde auf die Entschließung „Open Data stärkt die Informationsfreiheit - sie ist eine Investition in die Zukunft!“ (26. IFK) von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Gesetzentwurf für ein eGovernment-Landesgesetz vorgelegt, der Open Data-Regelungen enthält. Berlin hat daraufhin einen Vorschlag zur Änderung des IFG – mit dort aufzunehmenden Open Data-Regelungen – unterbreitet.

Im Nachgang zur Entschließung „Verbraucher durch mehr Transparenz im Lebensmittelbereich schützen – Veröffentlichungspflichten für Hygieneverstöße jetzt nachbessern!“ (26. IFK) hat in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Arbeit und Soziales dem Landesbeauftragten mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass in absehbarer Zeit eine geeignete Lösung für ein rechtssicheres und bundeseinheitliches Vorgehen gefunden werde.

In Brandenburg hat man sich ebenfalls auf Regierungsebene des Themas der o. g. Entschließung angenommen.

 

Zu TOP 19: Vorbereitung der Tagesordnung der 27. IFK

 

Themen für die Tagesordnung der nächsten IFK werden wie folgt festgelegt:

 

-        Entschließungen

-        Modus der Öffentlichkeit

-        Einsichtnahme von Protokollen, hier: Empfehlung für DSK

-        Aktuelles von Bund und den Ländern

-        Reaktionen auf die Entschließungen

-        Vertretung im IT-Planungsrat, hier: Personalvorschlag eines Beauftragten

-        Verschiedenes

 

Zu TOP 20:  Verschiedenes

 

Für nächstes Jahr wird der Vorsitz der IFK möglicherweise an Mecklenburg-Vorpommern gehen.