Toolbar-Menü

Protokoll: 25. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit am 22. und 23. Oktober 2012 in Mainz

Beginn der Sitzung: Montag, 22. Oktober 2012 um 14:00 Uhr

Ende der Sitzung: Dienstag, 23.Oktober 2012 um 13:00 Uhr

Teilnehmer:

Herr Mehlitz  - Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Müller - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Frau Kolle - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bremen

Herr Roth - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Fischer - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Schäfer - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Frau Katernberg - DerLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Knauth -Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Herr Platzek - Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Dr. Brink - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Frau Schlögel - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Gendelev - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz


 

Zu TOP 1:     Eröffnung: Begrüßung der Teilnehmer und Genehmigung der Tagesordnung

Herr Dr. Brink begrüßt im Namen von Herrn LfDI Wagner die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises. Die Tagesordnung wird genehmigt.

Zu TOP 2:    Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern/Entwicklung in den Nichtmitgliedsländern


Rheinland-Pfalz berichtet von den Stellungnahmen des LfDI im Rahmen der Enquete Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ in Rheinland-Pfalz zu den Themen „Demokratie 2.0“ und „Staatliche Transparenz: Grenzen und Möglichkeiten, Informationsfreiheit und Open Data“. Die Eingabezahlen seien in den vergangenen Monaten gestiegen, auch wenn sie sich noch immer auf einem relativ niedrigen Niveau bewegten. Im Juni habe der LfDI Rheinland-Pfalz eine Auftaktveranstaltung zum Thema „Die transparente Gesellschaft – Informationsfreiheit über alles?“ im Plenarsaal des Landtags ausgerichtet, die mit 120 Gästen gut besucht war und regen Anklang gefunden hatte. Darüber hinaus sei im Juni 2012 der Informationsfreiheits-Internetauftritt frei geschaltet, eine Informationsbroschüre für an der Informationsfreiheit interessierte Bürgerinnen und Bürger und ein Booklet zum Informationsfreiheitsrecht auf Bundes- und Landesebene aufgelegt worden. Im letzten Quartal des Jahres 2012 werde sich der Informationsfreiheitsbeirat Rheinland-Pfalz konstituieren.


Rheinland-Pfalz teilt über den aktuellen Stand in Sachen Einführung der Informationsfreiheit in Baden-Württemberg mit, dass – nach Auskunft der württembergischen Staatskanzlei – die Evaluation des IFG des Bundes derzeit ausgewertet und das Thema nicht forciert würde. Es sei frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 mit einem Informationsfreiheitsgesetz des Landes zu rechnen.


Bund schildert die Erkenntnisse des 2. BfDI Symposiums vom 6. und 7. September 2012 in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung. Die Veranstaltung hatte einen Themenschwerpunkt im Spannungsfeld von Datenschutz und Transparenz. Die Beiträge der Referenten sind in einer Lang- oder Kurzfassung auf der Homepage des BfDI veröffentlicht. Bund berichtet über den Stand der Vorbereitungen für die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Berlin vom 18. bis 20. September 2013.

Der Entwurf des E-Government-Gesetzes (EGovG) wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Das Anliegen des BfDI sei es, einem „Auseinanderlaufen“ der Normierung von Transparenz entgegenzuwirken, da das EGovG eine eigene Transparenzformel enthielte, die sich mit § 11 IFG überschneidet.

Die Verbraucherinformationsgebührenverordnung (VIGGebV) befindet sich z. Z. in der Ressortabstimmung.


In Berlin wurde 2012 eine vorerst befristete Referentenstelle für den Bereich Informationsfreiheit geschaffen und besetzt. Im derzeit vorliegenden Referentenentwurf eines Berliner EGovG seien Transparenz- und Veröffentlichungspflichten enthalten, die aus rechtssystematischer Sicht besser im Berliner IFG normiert wären. Zudem kursierten derzeit zwei Entwürfe für ein Transparenzgesetz in Berlin. Der Entwurf der Berliner Piratenpartei sei weitgehend an das HmbTG angelehnt, der Entwurf der Berliner Grünen basiere auf dem Berliner IFG und erweitere dieses um Transparenzverpflichtungen. Es seien in den letzten Monaten vermehrt Anfragen von öffentlichen Stellen zum Berliner IFG eingegangenen. Auch aufgrund dieser erhöhten Nachfrage seitens der Verwaltungen sei geplant, bei der Verwaltungsakademie Berlin im Jahr 2013 entsprechende Schulungen anzubieten. Problematisch an der derzeitigen IFG-Praxis sei, dass öffentliche Stellen häufig keine Kostenvoranschläge erstellen würden und vermehrt die Höchstgebühr von 500,- Euro für eine Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft verlangen würden. Dies wirke sich abschreckend auf den Gebrauch des Berliner IFG aus. Derzeit sei vor dem VG Berlin die Klage eines Bürgers auf Informationszugang anhängig, der von der Behörde mit der Begründung abgelehnt worden wäre, dass in allen Fragen, die Korruptionsbekämpfung beträfen, das Berliner IFG nicht anwendbar sei. Schließlich arbeite Berlin derzeit an der Erstellung des Jahresberichts.


Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, dass am 6. Dezember eine Verhandlung vor dem VG Köln stattfinde, die die Offenlegung eines Kooperationsvertrages zwischen einer Hochschule und einem Pharmakonzern zum Gegenstand habe (vgl. hierzu auch 20. DIB des LDI NRW 2011, unter 16.1). Im Übrigen werde derzeit an der Erstellung des nächsten Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts gearbeitet.

 

Saarland berichtet davon, dass es im Landtag einen eigenen Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit gäbe, der von einem Mitglied der Piratenfraktion geleitet würde. Zwischen der LfDI und dem Ausschuss bestünde ein reger Austausch dergestalt, dass die LfDI an den Ausschuss berichten und dort auch Themen einbringen könne, was dazu beitrüge, dem Themenkreis Informationsfreiheit zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen. Die Saarländischen Piraten hätten das HmbTG mit großer Begeisterung aufgenommen und trügen sich mit dem Gedanken, einen ähnlichen Vorstoß im Saarland zu unternehmen.


Mecklenburg-Vorpommern berichtet über den Beschluss über die Nichtzulassung der Berufung des OVG Mecklenburg-Vorpommern in Sachen M-F ./. Innenministerium M-V - Az: 1 L 195/10 - vom 14. September 2012. Es ging dort um die Übermittlung ungeschwärzter Kopien von Rechnungen der Amtshilfe leistenden Behörden anderer Bundesländer im Zusammenhang mit dem Besuch von US-Präsident Bush in Stralsund im Jahr 2006. Die Zulassung der Berufung scheiterte hier daran, dass die Beschwerde durch den Kläger durch eine ungenaue Formulierung nicht hinreichend und eindeutig dargetan wurde.


Sachsen-Anhalt arbeitet an der Erstellung des zweiten Tätigkeitsberichts, der sich in Aufbau und Inhalt an seinem Vorgänger orientiert. Der IKT-Rat entwickelt eine Informations- und Kommunikationstechnologiestrategie für Sachsen-Anhalt. Der Landesbeauftragte hat vorgeschlagen, die Einführung eines Informationsregisters in die Strategie mit einzubeziehen.


In Brandenburg hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Fusion von AIG und UIG eingebracht, in dem zudem diejenigen Aspekte des VIG geregelt würden, für die eine Gesetzgebungskompetenz der Länder bestünde. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Ein Regierungsentwurf zur Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes befinde sich in der Ressortabstimmung; die LDA hat dazu Stellung genommen. An der Rechtmäßigkeit des angestrebten Lobby-Registers im Landtag Brandenburg wurden zuletzt erhebliche Zweifel geäußert, so dass dessen Einführung nach wie vor offen zu sein scheint.


In Bayern werde derzeit ein erneuter Versuch unternommen, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern zu schaffen. Die Initiative hierzu geht vom Bündnis für Informationsfreiheit Bayern aus, einer Initiative von Mehr Demokratie e.V., Transparency International, Humanistischer Union und weiteren Bündnispartnern. Der aktuelle Gesetzentwurf wurde im September 2012 von der SPD-Fraktion eingebracht, orientiert sich am HmbTG und sieht ebenfalls die Schaffung eines zentralen Informationsfreiheitsregisters vor.

 

Bremen berichtet von den Aktivitäten einer ressort- und dienststellenübergreifenden AG Informationsfreiheit, die daran arbeiten würde, dass mehr Informationen in das bestehende Informationsregister gelangten, und sich für die Arbeit des Einpflegens der Unterstützung durch Werkstudenten bedienen würde. Derzeit in der Diskussion sei die Frage, wie Bremer Gerichtsentscheidungen in das Informationsregister gelangen könnten. Es sei eine Schulungsveranstaltung zum IFG durchgeführt worden, die auf großes Interesse gestoßen sei. Derzeit werde der Jahresbericht für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellt.

 

In Thüringen wird das aktuelle IFG am 28.12.2012 außer Kraft treten. An der Novelle würde derzeit gearbeitet. Es sei fraglich, ob dem thüringischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auch die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen würde und das Land Thüringen dann im Jahr 2013 den Vorsitz der IFK inne hätte. 



 

TOP 3:         Vorbereitung der Tagesordnung der 25. IFK


Der AKIF diskutiert, wie die Länder, die noch immer über kein IFG verfügen, motiviert werden könnten, sich des Themas anzunehmen. Bund schlägt vor, gegebenenfalls auf Baden-Württemberg einzuwirken. Rheinland-Pfalz regt an, den Kontakt nach Baden-Württemberg auf der Arbeitsebene zu suchen. Nordrhein-Westfalen gibt zu bedenken, ob nicht in Bezug auf alle Länder ohne IFG in gleicher Weise verfahren werden solle. Der AKIF kommt überein, sowohl die Länder mit konkreten IFG-Planungen als auch die Länder ohne auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der IFK zu setzen, damit die IFK entscheiden könne, ob sie sich mit einem Appell an diese Länder wenden wolle.



 

Zu TOP 3a:   Entschließungsentwurf: Transparenz in den Parlamenten

 

Bund regt an, das Thema „Nebeneinkünfte von Abgeordneten“ inhaltlich zu erweitern auf „Transparenz des Parlaments“. Der AKIF diskutiert, dass es aufgrund unterschiedlicher Strukturen in den Landesparlamenten und verschiedenenartiger Transparenzregeln sinnvoll sei, für die IFK eine Zusammenstellung der bestehenden Gesetzeslage zu erstellen. Jedes AKIF-Mitglied wird gebeten, eine solche Zusammenfassung zu erstellen und den anderen Mitgliedern bis zum 9. November durch den Versand über den Verteiler zur Verfügung zu stellen.


Berlin stellt die rechtliche Situation im Land Berlin dar, wonach die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin derzeit nicht dazu verpflichtet sind, die Höhe ihrer Nebeneinkünfte offenzulegen und zu veröffentlichen. Im Abgeordnetenhaus werde derzeit ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen von Januar 2012 behandelt, durch den eine Veröffentlichungspflicht entsprechend derer des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe eingeführt werden soll, dass die Veröffentlichung bei gleicher Obergrenze von 7000 Euro nicht in drei sondern in vier Stufen erfolgen soll.


Brandenburg gibt zu bedenken, ob die IFK nicht eine andere Stoßrichtung hätte und sich die Legislative nicht außerhalb deren Zuständigkeit befände. Darüber hinaus handle es sich bei der aktuellen Debatte um eine primär auf parteipolitischer Ebene geführte.


Rheinland-Pfalz sieht eine mögliche Begrenzung der Zuständigkeit der IFK darin, dass die Anwendbarkeit von Informationsfreiheitsgesetzen bei Parlamenten auf den Bereich deren Eigenverwaltung begrenzt sei und wolle zudem vermeiden, sich in eine parteipolitische Debatte zu begeben.


Nordrhein-Westfalen sieht ebenfalls Schwierigkeiten bei den Fragen Zuständigkeit und Parteipolitik und gibt zu bedenken, dass die Höhe der Einkünfte und der Grad der Beeinflussbarkeit nicht zwingend korrelieren müssten. Im Übrigen könne es nicht darum gehen, die Informationsfreiheitsgesetze unmittelbar auf die Parlamentsarbeit anzuwenden oder eine derartige Anwendung zu fordern; vielmehr gelte es klarzustellen, dass die Idee der Transparenz auch in anderen Bereichen als den unmittelbaren Anwendungsgebieten dieser Gesetze Wirkung entfalten könne.

 

Bund gibt zu bedenken, dass Anwälte und Freiberufler besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen gegenüber Mandanten bzw. Klienten unterliegen.


Saarland plädiert dafür, die Entschließung allgemeiner zu fassen.


Hamburg gibt zu bedenken, dass in Hamburg und einigen anderen Ländern so genannte „Feierabend-Parlamente“ bestünden, und hier die Ausübung eines Berufs gerade gewollt sei, es jedoch problematisch sein könnte, auch diese Abgeordneten weit reichenden Transparenzpflichten hinsichtlich ihrer Einnahmequellen zu unterwerfen.

 

Der AKIF kommt überein, dass jedes Land die im Land geltenden Transparenzregelungen zur Offenlegung von Nebentätigkeiten Abgeordneter bis zum 9. November 2012 den anderen AKIF-Mitgliedern über den Verteiler zugänglich macht. Auf dieser Basis soll der derzeitige Text der Entschließung überarbeitet werden.

Der AKIF hält fest, dass der Transparenzgedanke auch dort fruchtbar gemacht werden kann, wo das IFG als solches aus gutem Grund nicht anwendbar ist.

 

Zu TOP 3b: Entschließungsthema: Hygiene in Krankenhäusern

 

Berlin berichtet von der Veröffentlichung des „Klinikführers Berlin-Brandenburg 2013“ durch den Berliner Tagesspiegel. In diesem würden nun erstmals auch die Hygienedaten öffentlicher und privater Krankenhäuser veröffentlicht, wobei rund ein Drittel der angefragten Häuser keine diesbezüglichen Daten zur Verfügung gestellt hätten. Als Argument gegen die Herausgabe der Daten sei unter anderem angeführt worden, dass die entsprechenden Daten nur für interne Zwecke erhoben worden seien und daher falsch interpretiert werden könnten, sowie dass Patienten eine andere Klinik wählen könnten, wenn sie die Daten vergleichen könnten. Seit August 2011 bestünde in Berlin eine Meldepflicht für in Krankenhäusern erworbene Infektionskrankheiten. Ferner bestehe nach der auf § 23 Abs. 5 und 8 IfSG beruhenden Hygieneverordnung des Landes Berlin zwar für bestimmte Hygienedaten nach § 23 Abs. 4 IfSG eine Vorlagepflicht beim Gesundheitsamt, eine Veröffentlichungspflicht bestehe hingegen nicht.

 

Rheinland-Pfalz begrüßt die Idee, eine Entschließung zum Themenkreis Transparenz im Bereich der Krankenhaushygiene vorzubereiten und verweist auf die hohe Relevanz des Themas und das große öffentliche Interesse.

 

Bund äußert sich ebenfalls dahingehend, dass das Thema große Aufmerksamkeit und Betroffenheit generieren würde und der Gesundheitssektor generell eher traditionell hierarchisch organisiert sei, weshalb ein Mehr an Transparenz dem System zuträglich sein könnte.


Mecklenburg-Vorpommern hält eine Abfrage des status quo in den Ländern für erforderlich, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Unter anderem gälte es zu klären, ob die Gesundheitsdaten anonymisiert oder nicht anonymisiert übermittelt werden müssten.

 

Berlin würde einer Entschließung mit einer breiteren, weniger spezifischen Forderung, die über die Hygienedaten hinausgeht, auch zustimmen, sofern das Kernanliegen der Veröffentlichungen von Hygienedaten erhalten bleibt.


Bund gibt zu bedenken, dass sich Transparenz nicht nur auf die Veröffentlichung bestehender Daten beschränken sollte, sondern bereits Gutachten und Expertisen so angelegt werden sollten, dass möglichst sinnvoll und umfassend Daten und Informationen generiert würden.

 

Berlin berichtet, dass derzeit die Meldung von Daten freiwillig sei, und hielte die Einführung einer Melde- und Veröffentlichungspflicht für erforderlich.

 

Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass Meldepflichten sinnvoll seien, damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet sei und macht auf die entsprechende Problematik bei den Qualitätsberichten für Pflegeheime aufmerksam.


Hamburg setzt sich dafür ein, den gesamten Krankenhaussektor zu adressieren und nicht nur die in öffentlicher Hand befindlichen Häuser, da in den vergangenen Jahren ein Großteil des Hamburger Kliniksektors privatisiert worden sei.


Der AKIF kommt überein, ebenfalls bis zum 9. November eine Stoffsammlung über die in den einzelnen Ländern bestehenden Transparenzregeln zu erstellen und über den Verteiler allen zugänglich zu machen.


Berlin regt an, in der Entschließung eine Aussage zur gewünschten Art der Veröffentlichung zu treffen und verweist – als Antwort auf die Nachfrage aus Nordrhein-Westfalen – auf § 23 IfSG als Ausgangsbasis für eventuelle weitere Normierungen.


Rheinland-Pfalz sagt zu, sich zum Thema Krankenhaushygiene mit Transparency International in Verbindung zu setzen. Berlin wird den Text der Entschließung vorbereiten.



 

Zu TOP 3 c: Entschließungsthema: Transparenz bei der Subventionsgewährung

 

Bund äußert Erleichterung darüber, dass das Thema Transparenz bei Agrarsubventionen derzeit auf der politischen Agenda sei. Der BfDI wird auf der IFK über den Stand der Diskussion berichten.


Brandenburg berichtet von einem konkreten Vorschlag der Kommission (Änderung des Vorschlags COM (2011) 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik: COM (2012) 551 final bzw. 2011/0288 (COD) vom 25.09.2012).

 

Rheinland-Pfalz regt an, eine gemeinsame Konferenz von Datenschutz und Informationsfreiheit zu initiieren, die sich regelmäßig mit Kollisionsfällen befasst, in denen das Verfolgen der Ziele von Datenschutz und Informationsfreiheit zu konfligierenden Entscheidungen führen würde.


Bund führt auf die Nachfrage von Hamburg aus, dass es sich bei den Subventionen um Gelder der EU handelt. 

 

Hamburg berichtet, dass nach den Vorgaben des Hamburger Informationsregisters eine Veröffentlichungspflicht nur dann bestünde, wenn die gewährten Beträge die Grenze von 1.000,- Euro überschreiten würden.



 

Zu TOP 4:    Bericht über das Hamburger Transparenzgesetz


Hamburg berichtet vom aktuellen Stand der Umsetzung des neuen Transparenzgesetzes und den ersten Erfahrungen des LfDI mit den neuen Normen.

Urheber des Hamburgischen Transparenzgesetzes war die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, getragen von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club, die das Gesetz im Rahmen der in Hamburg möglichen Volksgesetzgebung einbrachte. Die Hamburgische Bürgerschaft übernahm den Entwurf. Nach einer Expertenanhörung in der Bürgerschaft im Februar 2012 wurde ein überarbeiteter Entwurf am 13.06.2012 einstimmig vom Parlament beschlossen. Bemerkenswert ist dabei, dass die Hamburger Behörden nur marginal beim Entstehungsprozess beteiligt wurden.

Das Gesetz trat am 6.10.2012 in Kraft. Für die Umsetzung des im Gesetz enthaltenen Informationsregisters hat die Verwaltung zwei Jahre Zeit. Die Volksinitiative hat unterdessen die Internetseite Frag den Staat für Hamburg freischalten lassen, über die seit dem Inkrafttreten  zahlreiche Anfragen eingegangen sind, zum Beispiel zu den umstrittenen Verträgen zur Elbphilharmonie und zum teilweisen Kauf der Hamburger Energienetze. Für diese Altverträge enthält das Gesetz Sonderregelungen. Neben dem Informationsregister ist auch die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf die juristischen Personen des Privatrechts eine wichtige Neuerung.

Auch aufgrund der Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind noch zahlreiche juristische Fragen offen. Aufgrund eines vermeintlichen Widerspruchs im Gesetz ist so zum Beispiel noch unklar, ob die mittelbare Staatsverwaltung auch der Veröffentlichungspflicht unterliegt oder nur auskunftspflichtig ist. Ob Mehrländerbehörden zukünftig, wie nach der Gesetzesbegründung gefordert, nach dem Sitzlandprinzip beurteilt werden können, ist auch noch offen. Praktische und juristische Fragen wirft das gesetzlich geforderte Rücktrittsrecht und die verbindliche vorherige Veröffentlichung sämtlicher Verträge aus dem breiten Bereich der Daseinsvorsorge auf, woraus sich noch ein Konfliktfeld mit dem Vergaberecht ergibt.

Bei der nächsten AKIF-Sitzung in Hamburg wird das Informationsregister ein wichtiges Thema sein, zudem die Projektverantwortlichen eingeladen werden sollen.



 

Zu TOP 5: Bericht über die Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 24. September: Evaluierung IFG Bund und Gesetzentwurf der Grünen

 

Bund berichtet von der Sitzung des Innenausschusses des Bundes zur Evaluation des IFG sowie zum Entwurf der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE zur Aufnahme des Informationsfreiheitsrechts in Art. 5 GG.

Bei dem Entwurf zur Grundgesetzänderung argumentierten die Gegner einer Grundgesetzänderung, dass Art. 5 Abs. 1 GG bereits eine Informationspflicht beinhalte. Diese Diskussion solle beobachtet werden.

Die Evaluation des IFG durch Prof. Ziekow, der selbst als Sachverständiger geladen war, biete eine gute Grundlage für eine Diskussion über die Reform. In diesem Zusammenhang hält der Bund fest, dass der derzeitige Standard des IFG nicht unterschritten werden dürfe. In dieser Hinsicht sei auch die Diskussion um Bereichsausnahme für die BaFin problematisch.


 

Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass eine Videoaufzeichnung der Ausschuss-Sitzung im Internet abrufbar sei, die Beiträge einiger Sachverständiger aber fehlen würden. Rheinland-Pfalz wird den Link zu den Ausschuss-Dokumenten über den Verteiler verschicken.



 

Zu TOP 6:     Informationsfreiheit im virtuellen Datenschutzbüro


Brandenburg berichtet über das Treffen der Projektpartner des Virtuellen Datenschutzbüros (www.datenschutz.de). Möglicherweise stehe der Artikelbereich zur Informationsfreiheit künftig nicht mehr oder in wesentlich veränderter Form zur Verfügung. Daher müsse zu gegebener Zeit Ziffer 5 des "Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des AKIF und der IFK" im Hinblick auf die Veröffentlichung von Tagesordnungen und Protokollen im Virtuellen Datenschutzbüro geändert werden. Ergänzend käme jedoch in Betracht, über eine anderweitige Bekanntgabe der IFK- und AKIF-Sitzungen nachzudenken. Es käme auch in Betracht, interessierte Personen oder Interessengruppen proaktiv zu kontaktieren und einzuladen.



 

TOP 7:           Open Data und Open Government:

 

Zu TOP 7a:   Diskussion des Positionspapiers der IFK

 

Bei folgenden Punkten sahen die Teilnehmer des AKIF nach intensiver Diskussion noch Erörterungsbedarf:

 

  • Regelung      der Nutzungsaspekte in den IFGen (S. 3, 3. Spiegelstrich)
  • "access for one = access for all" (S.      4, 4. Spiegelstrich)
  • Umgang      mit bestehenden individuellen Einsichtsrechten in den IFGen (S. 5, 1.      Spiegelstrich)
  • Subjektive      Ansprüche auf Veröffentlichung (S. 5, 2. und 3. Spiegelstrich)
  • Berücksichtigung      fiskalischer Interessen / Kostenfrage (S. 5, vorletzter Spiegelstrich)
  • Weisungskompetenzen      der Informationsfreiheitsbeauftragten (S. 6, letzter Spiegelstrich)


Der Arbeitskreis einigt sich darauf, das Papier im Hinblick auf die Entscheidung über diese Punkte der Konferenz vorzulegen.

 

Rheinland-Pfalz wird den Link zur Open Government-Studie Deutschland (einschl. des Links zur Kurzfassung) sowie zum „Eckpunktepapier Open Government“ über den Verteiler verschicken.

 

Zu TOP 7b:   Aktuelle Entwicklungen zum Thema Open Data in den Ländern


Berlin berichtet, dass im Februar die „Berliner Open Data-Strategie“ veröffentlicht worden sei. Unter „daten.berlin.de“ stünden derzeit 80 Datensätze zum Abruf bereit, wobei die Art der Datensätze uneinheitlich sei. Geplant sei, Open Data im Laufe eines Jahres in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu verankern. Innerhalb von 2-3 Jahren solle das Datenangebot nachhaltig ausgebaut werden. Im Laufe von 3-5 Jahren solle eine Verknüpfung zu den Daten bzw. Portalen anderer Bundesländer sowie des Bundes realisiert werden.


Brandenburg weist auf die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage hin, wonach es keine Open Data-Strategie gäbe.

 

Bremen teilt mit, dass es eine große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE zum Thema Open Data gäbe (LT-Drucks. 18/473), die aber allgemein gehalten sei.


Bund hat zu seinem vorangegangenen Bericht keine inhaltlichen Ergänzungen.

 

Hamburg informiert die Mitglieder darüber, dass Bürgermeister Olaf Scholz im Februar 2012 eine Open Data-Strategie in Aussicht gestellt habe. Ein Open Data-Portal solle noch in diesem Jahr aufgebaut und Anfang 2013 freigeschaltet werden. Es sei noch unklar, welche Daten dort aufgenommen werden würden. Das Portal solle in das Informationsregister, dessen Start für 2014 geplant ist, integriert werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern weist auf das Dienstleistungsportal des Landes hin, wobei es sich dabei nicht um ein „Open Data-Portal“ handle. Entwicklungen in Bezug auf Open Data gäbe es derzeit nicht.

 

Nordrhein-Westfalen weist auf den Koalitionsvertrag 2012 - 2017 von NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW hin, wo das Thema Open Data auf S. 168 f. behandelt werde. Dort werde unter anderem vereinbart, dass Daten möglichst einfach verfügbar sein sollen. Im Rahmen von „Open.NRW“ solle eine Bündelung der Open Data-Aktivitäten stattfinden. Weiterhin solle das Thema im IFG verankert und das Gesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Momentan befinde sich ein Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE (LT-Drucks. 16/811) in parlamentarischer Beratung, wonach der Aufbau einer Internet-Plattform zu Open Data hohe Priorität haben solle. Weiterhin sei eine ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Open Government in NRW“ gegründet worden. Nordrhein-Westfalen wird eine PDF-Version des Koalitionsvertrags über den Verteiler verschicken.

 

Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass nach dem Willen der Landesregierung zunächst das Open Data-Portal des Bundes abgewartet werden soll.

 

Saarland teilt mit, dass es eine Erklärung der Piraten zum Thema Transparenzgesetz gäbe. Weiterhin weist Saarland auf die Portale saarland.de sowie buergerdienste-saar.de hin, wobei die Informationsdichte jeweils von der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Kommunen bzw. Behörden abhänge.

 

Sachsen-Anhalt berichtet, dass es ein Strategiepapier "Sachsen-Anhalt digital 2020" einschließlich eines Umsetzungsplanes gebe. Das Strategiepapier gelte als Arbeitsgrundlage der Ministerien und der Staatskanzlei und löse die von der Landesregierung 2008 beschlossene IT-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt ab.


 


Zu TOP 7c:   Umfrage des LfDI Rheinland-Pfalz zu Open Data in Rheinland-Pfalz


Rheinland-Pfalz stellt die Umfrage des LfDI Open Data in Rheinland-Pfalz vor. Die Mitglieder diskutieren anschließend über die Möglichkeiten maschinenlesbarer bzw. interpretierbarer Formate sowie die damit verbundenen Probleme, inbesondere der Authentizität der Daten und Möglichkeiten des Missbrauchs.


Hamburg wird sich bemühen, zur nächsten AKIF-Sitzung Ansprechpartner vom Hamburger Open Data-Portal sowie dem Informationsregister einzuladen. Bund wird versuchen, einen Ansprechpartner aus dem Bereich „Open Government Data Deutschland“ zur nächsten AKIF-Sitzung einzuladen.

 

Zu TOP 8:     Rechtsprechungsdatenbank der LDA Brandenburg


Brandenburg berichtet über die (derzeit noch als Betaversion vorhandene) Entscheidungsdatenbank, die der LDA Brandenburg gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit erstellt habe. In diesem Kontext bittet Brandenburg darum, anonymisierte Entscheidungen in elektronischer Form zukommen zu lassen, damit diese in die Entscheidungsdatenbank integriert werden können. Brandenburg wird den Link zur Entscheidungsdatenbank über den Verteiler verschicken.


 

Zu TOP 9:     Werben für die Informationsfreiheit

Berlin berichtet, dass es einen gedruckten Gesetzestext des Berliner IFG sowie eine Broschüre für Bürger gäbe. Im Jahresbericht werde dem Thema Informationsfreiheit vergleichsweise viel Raum eingeräumt. Ab 2013 seien Fortbildungen geplant.

 

Brandenburg teilt mit, dass voraussichtlich am 27. Mai 2013 wieder ein Internationales Symposium in Potsdam stattfinden wird. Es sei eine eintägige Veranstaltung mit dem Schwerpunktthema 'Open Data' geplant.


Bremen teilt mit, dass eine Neuauflage eines Flyers oder des aktuellen Gesetzestexts des IFG aus Kostengründen nicht geplant sei.

 

Bund hält fest, dass der Informationsstand zum Thema Informationsfreiheit deutlich verbessert werden könnte. Es solle seitens der Mitglieder auf aktuelle Debatten reagiert werden, um das Thema Informationsfreiheit bekannter zu machen. Es bestünde eine stabile Nachfrage nach dem Tätigkeitsbericht des BfDI.

 

Hamburg informiert die Mitglieder darüber, dass im Zusammenhang mit der Einführung des Transparenzgesetzes eine starke Wahrnehmung des Themas Informationsfreiheit in der Öffentlichkeit bestehe. In Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung sei eine Broschüre zu dem Thema geplant.

 

Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass Vorträge bei Organisationen sowie öffentlichen Stellen stattfänden. Es gäbe einen Flyer sowie eine Kommentierung zum IFG, die auch über die Internet-Seite abrufbar seien.

 

Rheinland-Pfalz hält grundsätzlich fest, dass der Kenntnisstand zum Thema Informationsfreiheit niedrig sei. Es habe eine Auftaktveranstaltung zu dem Thema sowie einen Stand auf dem „Jugendinfomarkt“ im Rahmen des RPR1 Open Air gegeben. Weiterhin wurden Vorträge für die Datenschutzbeauftragten der Hochschulen sowie die der Kommunen durchgeführt. Es fänden Kooperationen mit Schulen statt. Rheinland-Pfalz schlägt vor, in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung eine Publikation herauszugeben, wo Länderberichte zur Informationsfreiheit zu finden seien. Brandenburg ist der Auffassung, dass eine thematische Aufteilung interessanter wäre.

 

Saarland informiert die Mitglieder darüber, dass es in der Vergangenheit Veranstaltungen für oberste Landesbehörden gegeben habe. Aktuell gäbe es einen überarbeiteten Flyer. In Betracht käme, die Bürger über Amtsblätter zum Thema Informationsfreiheit zu informieren. Darüber hinaus sei eine Veranstaltung für Landtagsabgeordnete geplant.

 

Sachsen-Anhalt hat den Flyer zur Informationsfreiheit nunmehr in der 3.

Auflage herausgegeben. Das Innenministerium hat zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Gesetzes ein Schreiben an die Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände verfasst, in dem die öffentlichen Stellen gebeten wurden, auf ihrer Homepage Hinweise auf das IZG LSA zu geben.


 

Zu TOP 10:   Reaktionen auf die Entschließungen der 24. IFK

 

Rheinland-Pfalz berichtet, dass alle angefragten Universitäten/Hochschulen zu der Entschließung „Mehr Transparenz in der Wissenschaft“ reagiert hätten. Das Feedback sei hierbei sehr heterogen gewesen.


 

ALLGEMEINES

Sachsen-Anhalt bittet darum, dass die Termine für die nächste AKIF- und IFK-Sitzung zwecks Terminabstimmung rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Beginn der Sitzung: Montag, 22. Oktober 2012 um 14:00 Uhr

Ende der Sitzung: Dienstag, 23.Oktober 2012 um 13:00 Uhr

Teilnehmer:

Herr Mehlitz  - Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Müller - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Frau Kolle - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bremen

Herr Roth - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Fischer - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Schäfer - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Frau Katernberg - DerLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Knauth -Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Herr Platzek - Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Dr. Brink - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Frau Schlögel - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Gendelev - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz


 

Zu TOP 1:     Eröffnung: Begrüßung der Teilnehmer und Genehmigung der Tagesordnung

Herr Dr. Brink begrüßt im Namen von Herrn LfDI Wagner die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises. Die Tagesordnung wird genehmigt.

Zu TOP 2:    Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern/Entwicklung in den Nichtmitgliedsländern


Rheinland-Pfalz berichtet von den Stellungnahmen des LfDI im Rahmen der Enquete Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ in Rheinland-Pfalz zu den Themen „Demokratie 2.0“ und „Staatliche Transparenz: Grenzen und Möglichkeiten, Informationsfreiheit und Open Data“. Die Eingabezahlen seien in den vergangenen Monaten gestiegen, auch wenn sie sich noch immer auf einem relativ niedrigen Niveau bewegten. Im Juni habe der LfDI Rheinland-Pfalz eine Auftaktveranstaltung zum Thema „Die transparente Gesellschaft – Informationsfreiheit über alles?“ im Plenarsaal des Landtags ausgerichtet, die mit 120 Gästen gut besucht war und regen Anklang gefunden hatte. Darüber hinaus sei im Juni 2012 der Informationsfreiheits-Internetauftritt frei geschaltet, eine Informationsbroschüre für an der Informationsfreiheit interessierte Bürgerinnen und Bürger und ein Booklet zum Informationsfreiheitsrecht auf Bundes- und Landesebene aufgelegt worden. Im letzten Quartal des Jahres 2012 werde sich der Informationsfreiheitsbeirat Rheinland-Pfalz konstituieren.


Rheinland-Pfalz teilt über den aktuellen Stand in Sachen Einführung der Informationsfreiheit in Baden-Württemberg mit, dass – nach Auskunft der württembergischen Staatskanzlei – die Evaluation des IFG des Bundes derzeit ausgewertet und das Thema nicht forciert würde. Es sei frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 mit einem Informationsfreiheitsgesetz des Landes zu rechnen.


Bund schildert die Erkenntnisse des 2. BfDI Symposiums vom 6. und 7. September 2012 in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung. Die Veranstaltung hatte einen Themenschwerpunkt im Spannungsfeld von Datenschutz und Transparenz. Die Beiträge der Referenten sind in einer Lang- oder Kurzfassung auf der Homepage des BfDI veröffentlicht. Bund berichtet über den Stand der Vorbereitungen für die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Berlin vom 18. bis 20. September 2013.

Der Entwurf des E-Government-Gesetzes (EGovG) wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Das Anliegen des BfDI sei es, einem „Auseinanderlaufen“ der Normierung von Transparenz entgegenzuwirken, da das EGovG eine eigene Transparenzformel enthielte, die sich mit § 11 IFG überschneidet.

Die Verbraucherinformationsgebührenverordnung (VIGGebV) befindet sich z. Z. in der Ressortabstimmung.


In Berlin wurde 2012 eine vorerst befristete Referentenstelle für den Bereich Informationsfreiheit geschaffen und besetzt. Im derzeit vorliegenden Referentenentwurf eines Berliner EGovG seien Transparenz- und Veröffentlichungspflichten enthalten, die aus rechtssystematischer Sicht besser im Berliner IFG normiert wären. Zudem kursierten derzeit zwei Entwürfe für ein Transparenzgesetz in Berlin. Der Entwurf der Berliner Piratenpartei sei weitgehend an das HmbTG angelehnt, der Entwurf der Berliner Grünen basiere auf dem Berliner IFG und erweitere dieses um Transparenzverpflichtungen. Es seien in den letzten Monaten vermehrt Anfragen von öffentlichen Stellen zum Berliner IFG eingegangenen. Auch aufgrund dieser erhöhten Nachfrage seitens der Verwaltungen sei geplant, bei der Verwaltungsakademie Berlin im Jahr 2013 entsprechende Schulungen anzubieten. Problematisch an der derzeitigen IFG-Praxis sei, dass öffentliche Stellen häufig keine Kostenvoranschläge erstellen würden und vermehrt die Höchstgebühr von 500,- Euro für eine Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft verlangen würden. Dies wirke sich abschreckend auf den Gebrauch des Berliner IFG aus. Derzeit sei vor dem VG Berlin die Klage eines Bürgers auf Informationszugang anhängig, der von der Behörde mit der Begründung abgelehnt worden wäre, dass in allen Fragen, die Korruptionsbekämpfung beträfen, das Berliner IFG nicht anwendbar sei. Schließlich arbeite Berlin derzeit an der Erstellung des Jahresberichts.


Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, dass am 6. Dezember eine Verhandlung vor dem VG Köln stattfinde, die die Offenlegung eines Kooperationsvertrages zwischen einer Hochschule und einem Pharmakonzern zum Gegenstand habe (vgl. hierzu auch 20. DIB des LDI NRW 2011, unter 16.1). Im Übrigen werde derzeit an der Erstellung des nächsten Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts gearbeitet.

 

Saarland berichtet davon, dass es im Landtag einen eigenen Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit gäbe, der von einem Mitglied der Piratenfraktion geleitet würde. Zwischen der LfDI und dem Ausschuss bestünde ein reger Austausch dergestalt, dass die LfDI an den Ausschuss berichten und dort auch Themen einbringen könne, was dazu beitrüge, dem Themenkreis Informationsfreiheit zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen. Die Saarländischen Piraten hätten das HmbTG mit großer Begeisterung aufgenommen und trügen sich mit dem Gedanken, einen ähnlichen Vorstoß im Saarland zu unternehmen.


Mecklenburg-Vorpommern berichtet über den Beschluss über die Nichtzulassung der Berufung des OVG Mecklenburg-Vorpommern in Sachen M-F ./. Innenministerium M-V - Az: 1 L 195/10 - vom 14. September 2012. Es ging dort um die Übermittlung ungeschwärzter Kopien von Rechnungen der Amtshilfe leistenden Behörden anderer Bundesländer im Zusammenhang mit dem Besuch von US-Präsident Bush in Stralsund im Jahr 2006. Die Zulassung der Berufung scheiterte hier daran, dass die Beschwerde durch den Kläger durch eine ungenaue Formulierung nicht hinreichend und eindeutig dargetan wurde.


Sachsen-Anhalt arbeitet an der Erstellung des zweiten Tätigkeitsberichts, der sich in Aufbau und Inhalt an seinem Vorgänger orientiert. Der IKT-Rat entwickelt eine Informations- und Kommunikationstechnologiestrategie für Sachsen-Anhalt. Der Landesbeauftragte hat vorgeschlagen, die Einführung eines Informationsregisters in die Strategie mit einzubeziehen.


In Brandenburg hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Fusion von AIG und UIG eingebracht, in dem zudem diejenigen Aspekte des VIG geregelt würden, für die eine Gesetzgebungskompetenz der Länder bestünde. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Ein Regierungsentwurf zur Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes befinde sich in der Ressortabstimmung; die LDA hat dazu Stellung genommen. An der Rechtmäßigkeit des angestrebten Lobby-Registers im Landtag Brandenburg wurden zuletzt erhebliche Zweifel geäußert, so dass dessen Einführung nach wie vor offen zu sein scheint.


In Bayern werde derzeit ein erneuter Versuch unternommen, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern zu schaffen. Die Initiative hierzu geht vom Bündnis für Informationsfreiheit Bayern aus, einer Initiative von Mehr Demokratie e.V., Transparency International, Humanistischer Union und weiteren Bündnispartnern. Der aktuelle Gesetzentwurf wurde im September 2012 von der SPD-Fraktion eingebracht, orientiert sich am HmbTG und sieht ebenfalls die Schaffung eines zentralen Informationsfreiheitsregisters vor.

 

Bremen berichtet von den Aktivitäten einer ressort- und dienststellenübergreifenden AG Informationsfreiheit, die daran arbeiten würde, dass mehr Informationen in das bestehende Informationsregister gelangten, und sich für die Arbeit des Einpflegens der Unterstützung durch Werkstudenten bedienen würde. Derzeit in der Diskussion sei die Frage, wie Bremer Gerichtsentscheidungen in das Informationsregister gelangen könnten. Es sei eine Schulungsveranstaltung zum IFG durchgeführt worden, die auf großes Interesse gestoßen sei. Derzeit werde der Jahresbericht für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellt.

 

In Thüringen wird das aktuelle IFG am 28.12.2012 außer Kraft treten. An der Novelle würde derzeit gearbeitet. Es sei fraglich, ob dem thüringischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auch die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen würde und das Land Thüringen dann im Jahr 2013 den Vorsitz der IFK inne hätte. 



 

TOP 3:         Vorbereitung der Tagesordnung der 25. IFK


Der AKIF diskutiert, wie die Länder, die noch immer über kein IFG verfügen, motiviert werden könnten, sich des Themas anzunehmen. Bund schlägt vor, gegebenenfalls auf Baden-Württemberg einzuwirken. Rheinland-Pfalz regt an, den Kontakt nach Baden-Württemberg auf der Arbeitsebene zu suchen. Nordrhein-Westfalen gibt zu bedenken, ob nicht in Bezug auf alle Länder ohne IFG in gleicher Weise verfahren werden solle. Der AKIF kommt überein, sowohl die Länder mit konkreten IFG-Planungen als auch die Länder ohne auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der IFK zu setzen, damit die IFK entscheiden könne, ob sie sich mit einem Appell an diese Länder wenden wolle.



 

Zu TOP 3a:   Entschließungsentwurf: Transparenz in den Parlamenten

 

Bund regt an, das Thema „Nebeneinkünfte von Abgeordneten“ inhaltlich zu erweitern auf „Transparenz des Parlaments“. Der AKIF diskutiert, dass es aufgrund unterschiedlicher Strukturen in den Landesparlamenten und verschiedenenartiger Transparenzregeln sinnvoll sei, für die IFK eine Zusammenstellung der bestehenden Gesetzeslage zu erstellen. Jedes AKIF-Mitglied wird gebeten, eine solche Zusammenfassung zu erstellen und den anderen Mitgliedern bis zum 9. November durch den Versand über den Verteiler zur Verfügung zu stellen.


Berlin stellt die rechtliche Situation im Land Berlin dar, wonach die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin derzeit nicht dazu verpflichtet sind, die Höhe ihrer Nebeneinkünfte offenzulegen und zu veröffentlichen. Im Abgeordnetenhaus werde derzeit ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen von Januar 2012 behandelt, durch den eine Veröffentlichungspflicht entsprechend derer des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe eingeführt werden soll, dass die Veröffentlichung bei gleicher Obergrenze von 7000 Euro nicht in drei sondern in vier Stufen erfolgen soll.


Brandenburg gibt zu bedenken, ob die IFK nicht eine andere Stoßrichtung hätte und sich die Legislative nicht außerhalb deren Zuständigkeit befände. Darüber hinaus handle es sich bei der aktuellen Debatte um eine primär auf parteipolitischer Ebene geführte.


Rheinland-Pfalz sieht eine mögliche Begrenzung der Zuständigkeit der IFK darin, dass die Anwendbarkeit von Informationsfreiheitsgesetzen bei Parlamenten auf den Bereich deren Eigenverwaltung begrenzt sei und wolle zudem vermeiden, sich in eine parteipolitische Debatte zu begeben.


Nordrhein-Westfalen sieht ebenfalls Schwierigkeiten bei den Fragen Zuständigkeit und Parteipolitik und gibt zu bedenken, dass die Höhe der Einkünfte und der Grad der Beeinflussbarkeit nicht zwingend korrelieren müssten. Im Übrigen könne es nicht darum gehen, die Informationsfreiheitsgesetze unmittelbar auf die Parlamentsarbeit anzuwenden oder eine derartige Anwendung zu fordern; vielmehr gelte es klarzustellen, dass die Idee der Transparenz auch in anderen Bereichen als den unmittelbaren Anwendungsgebieten dieser Gesetze Wirkung entfalten könne.

 

Bund gibt zu bedenken, dass Anwälte und Freiberufler besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen gegenüber Mandanten bzw. Klienten unterliegen.


Saarland plädiert dafür, die Entschließung allgemeiner zu fassen.


Hamburg gibt zu bedenken, dass in Hamburg und einigen anderen Ländern so genannte „Feierabend-Parlamente“ bestünden, und hier die Ausübung eines Berufs gerade gewollt sei, es jedoch problematisch sein könnte, auch diese Abgeordneten weit reichenden Transparenzpflichten hinsichtlich ihrer Einnahmequellen zu unterwerfen.

 

Der AKIF kommt überein, dass jedes Land die im Land geltenden Transparenzregelungen zur Offenlegung von Nebentätigkeiten Abgeordneter bis zum 9. November 2012 den anderen AKIF-Mitgliedern über den Verteiler zugänglich macht. Auf dieser Basis soll der derzeitige Text der Entschließung überarbeitet werden.

Der AKIF hält fest, dass der Transparenzgedanke auch dort fruchtbar gemacht werden kann, wo das IFG als solches aus gutem Grund nicht anwendbar ist.

 

Zu TOP 3b: Entschließungsthema: Hygiene in Krankenhäusern

 

Berlin berichtet von der Veröffentlichung des „Klinikführers Berlin-Brandenburg 2013“ durch den Berliner Tagesspiegel. In diesem würden nun erstmals auch die Hygienedaten öffentlicher und privater Krankenhäuser veröffentlicht, wobei rund ein Drittel der angefragten Häuser keine diesbezüglichen Daten zur Verfügung gestellt hätten. Als Argument gegen die Herausgabe der Daten sei unter anderem angeführt worden, dass die entsprechenden Daten nur für interne Zwecke erhoben worden seien und daher falsch interpretiert werden könnten, sowie dass Patienten eine andere Klinik wählen könnten, wenn sie die Daten vergleichen könnten. Seit August 2011 bestünde in Berlin eine Meldepflicht für in Krankenhäusern erworbene Infektionskrankheiten. Ferner bestehe nach der auf § 23 Abs. 5 und 8 IfSG beruhenden Hygieneverordnung des Landes Berlin zwar für bestimmte Hygienedaten nach § 23 Abs. 4 IfSG eine Vorlagepflicht beim Gesundheitsamt, eine Veröffentlichungspflicht bestehe hingegen nicht.

 

Rheinland-Pfalz begrüßt die Idee, eine Entschließung zum Themenkreis Transparenz im Bereich der Krankenhaushygiene vorzubereiten und verweist auf die hohe Relevanz des Themas und das große öffentliche Interesse.

 

Bund äußert sich ebenfalls dahingehend, dass das Thema große Aufmerksamkeit und Betroffenheit generieren würde und der Gesundheitssektor generell eher traditionell hierarchisch organisiert sei, weshalb ein Mehr an Transparenz dem System zuträglich sein könnte.


Mecklenburg-Vorpommern hält eine Abfrage des status quo in den Ländern für erforderlich, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Unter anderem gälte es zu klären, ob die Gesundheitsdaten anonymisiert oder nicht anonymisiert übermittelt werden müssten.

 

Berlin würde einer Entschließung mit einer breiteren, weniger spezifischen Forderung, die über die Hygienedaten hinausgeht, auch zustimmen, sofern das Kernanliegen der Veröffentlichungen von Hygienedaten erhalten bleibt.


Bund gibt zu bedenken, dass sich Transparenz nicht nur auf die Veröffentlichung bestehender Daten beschränken sollte, sondern bereits Gutachten und Expertisen so angelegt werden sollten, dass möglichst sinnvoll und umfassend Daten und Informationen generiert würden.

 

Berlin berichtet, dass derzeit die Meldung von Daten freiwillig sei, und hielte die Einführung einer Melde- und Veröffentlichungspflicht für erforderlich.

 

Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass Meldepflichten sinnvoll seien, damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet sei und macht auf die entsprechende Problematik bei den Qualitätsberichten für Pflegeheime aufmerksam.


Hamburg setzt sich dafür ein, den gesamten Krankenhaussektor zu adressieren und nicht nur die in öffentlicher Hand befindlichen Häuser, da in den vergangenen Jahren ein Großteil des Hamburger Kliniksektors privatisiert worden sei.


Der AKIF kommt überein, ebenfalls bis zum 9. November eine Stoffsammlung über die in den einzelnen Ländern bestehenden Transparenzregeln zu erstellen und über den Verteiler allen zugänglich zu machen.


Berlin regt an, in der Entschließung eine Aussage zur gewünschten Art der Veröffentlichung zu treffen und verweist – als Antwort auf die Nachfrage aus Nordrhein-Westfalen – auf § 23 IfSG als Ausgangsbasis für eventuelle weitere Normierungen.


Rheinland-Pfalz sagt zu, sich zum Thema Krankenhaushygiene mit Transparency International in Verbindung zu setzen. Berlin wird den Text der Entschließung vorbereiten.



 

Zu TOP 3 c: Entschließungsthema: Transparenz bei der Subventionsgewährung

 

Bund äußert Erleichterung darüber, dass das Thema Transparenz bei Agrarsubventionen derzeit auf der politischen Agenda sei. Der BfDI wird auf der IFK über den Stand der Diskussion berichten.


Brandenburg berichtet von einem konkreten Vorschlag der Kommission (Änderung des Vorschlags COM (2011) 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik: COM (2012) 551 final bzw. 2011/0288 (COD) vom 25.09.2012).

 

Rheinland-Pfalz regt an, eine gemeinsame Konferenz von Datenschutz und Informationsfreiheit zu initiieren, die sich regelmäßig mit Kollisionsfällen befasst, in denen das Verfolgen der Ziele von Datenschutz und Informationsfreiheit zu konfligierenden Entscheidungen führen würde.


Bund führt auf die Nachfrage von Hamburg aus, dass es sich bei den Subventionen um Gelder der EU handelt. 

 

Hamburg berichtet, dass nach den Vorgaben des Hamburger Informationsregisters eine Veröffentlichungspflicht nur dann bestünde, wenn die gewährten Beträge die Grenze von 1.000,- Euro überschreiten würden.



 

Zu TOP 4:    Bericht über das Hamburger Transparenzgesetz


Hamburg berichtet vom aktuellen Stand der Umsetzung des neuen Transparenzgesetzes und den ersten Erfahrungen des LfDI mit den neuen Normen.

Urheber des Hamburgischen Transparenzgesetzes war die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, getragen von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club, die das Gesetz im Rahmen der in Hamburg möglichen Volksgesetzgebung einbrachte. Die Hamburgische Bürgerschaft übernahm den Entwurf. Nach einer Expertenanhörung in der Bürgerschaft im Februar 2012 wurde ein überarbeiteter Entwurf am 13.06.2012 einstimmig vom Parlament beschlossen. Bemerkenswert ist dabei, dass die Hamburger Behörden nur marginal beim Entstehungsprozess beteiligt wurden.

Das Gesetz trat am 6.10.2012 in Kraft. Für die Umsetzung des im Gesetz enthaltenen Informationsregisters hat die Verwaltung zwei Jahre Zeit. Die Volksinitiative hat unterdessen die Internetseite Frag den Staat für Hamburg freischalten lassen, über die seit dem Inkrafttreten  zahlreiche Anfragen eingegangen sind, zum Beispiel zu den umstrittenen Verträgen zur Elbphilharmonie und zum teilweisen Kauf der Hamburger Energienetze. Für diese Altverträge enthält das Gesetz Sonderregelungen. Neben dem Informationsregister ist auch die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf die juristischen Personen des Privatrechts eine wichtige Neuerung.

Auch aufgrund der Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind noch zahlreiche juristische Fragen offen. Aufgrund eines vermeintlichen Widerspruchs im Gesetz ist so zum Beispiel noch unklar, ob die mittelbare Staatsverwaltung auch der Veröffentlichungspflicht unterliegt oder nur auskunftspflichtig ist. Ob Mehrländerbehörden zukünftig, wie nach der Gesetzesbegründung gefordert, nach dem Sitzlandprinzip beurteilt werden können, ist auch noch offen. Praktische und juristische Fragen wirft das gesetzlich geforderte Rücktrittsrecht und die verbindliche vorherige Veröffentlichung sämtlicher Verträge aus dem breiten Bereich der Daseinsvorsorge auf, woraus sich noch ein Konfliktfeld mit dem Vergaberecht ergibt.

Bei der nächsten AKIF-Sitzung in Hamburg wird das Informationsregister ein wichtiges Thema sein, zudem die Projektverantwortlichen eingeladen werden sollen.



 

Zu TOP 5: Bericht über die Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 24. September: Evaluierung IFG Bund und Gesetzentwurf der Grünen

 

Bund berichtet von der Sitzung des Innenausschusses des Bundes zur Evaluation des IFG sowie zum Entwurf der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE zur Aufnahme des Informationsfreiheitsrechts in Art. 5 GG.

Bei dem Entwurf zur Grundgesetzänderung argumentierten die Gegner einer Grundgesetzänderung, dass Art. 5 Abs. 1 GG bereits eine Informationspflicht beinhalte. Diese Diskussion solle beobachtet werden.

Die Evaluation des IFG durch Prof. Ziekow, der selbst als Sachverständiger geladen war, biete eine gute Grundlage für eine Diskussion über die Reform. In diesem Zusammenhang hält der Bund fest, dass der derzeitige Standard des IFG nicht unterschritten werden dürfe. In dieser Hinsicht sei auch die Diskussion um Bereichsausnahme für die BaFin problematisch.


 

Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass eine Videoaufzeichnung der Ausschuss-Sitzung im Internet abrufbar sei, die Beiträge einiger Sachverständiger aber fehlen würden. Rheinland-Pfalz wird den Link zu den Ausschuss-Dokumenten über den Verteiler verschicken.



 

Zu TOP 6:     Informationsfreiheit im virtuellen Datenschutzbüro


Brandenburg berichtet über das Treffen der Projektpartner des Virtuellen Datenschutzbüros (www.datenschutz.de). Möglicherweise stehe der Artikelbereich zur Informationsfreiheit künftig nicht mehr oder in wesentlich veränderter Form zur Verfügung. Daher müsse zu gegebener Zeit Ziffer 5 des "Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des AKIF und der IFK" im Hinblick auf die Veröffentlichung von Tagesordnungen und Protokollen im Virtuellen Datenschutzbüro geändert werden. Ergänzend käme jedoch in Betracht, über eine anderweitige Bekanntgabe der IFK- und AKIF-Sitzungen nachzudenken. Es käme auch in Betracht, interessierte Personen oder Interessengruppen proaktiv zu kontaktieren und einzuladen.



 

TOP 7:           Open Data und Open Government:

 

Zu TOP 7a:   Diskussion des Positionspapiers der IFK

 

Bei folgenden Punkten sahen die Teilnehmer des AKIF nach intensiver Diskussion noch Erörterungsbedarf:

 

  • Regelung      der Nutzungsaspekte in den IFGen (S. 3, 3. Spiegelstrich)
  • "access for one = access for all" (S.      4, 4. Spiegelstrich)
  • Umgang      mit bestehenden individuellen Einsichtsrechten in den IFGen (S. 5, 1.      Spiegelstrich)
  • Subjektive      Ansprüche auf Veröffentlichung (S. 5, 2. und 3. Spiegelstrich)
  • Berücksichtigung      fiskalischer Interessen / Kostenfrage (S. 5, vorletzter Spiegelstrich)
  • Weisungskompetenzen      der Informationsfreiheitsbeauftragten (S. 6, letzter Spiegelstrich)


Der Arbeitskreis einigt sich darauf, das Papier im Hinblick auf die Entscheidung über diese Punkte der Konferenz vorzulegen.

 

Rheinland-Pfalz wird den Link zur Open Government-Studie Deutschland (einschl. des Links zur Kurzfassung) sowie zum „Eckpunktepapier Open Government“ über den Verteiler verschicken.

 

Zu TOP 7b:   Aktuelle Entwicklungen zum Thema Open Data in den Ländern


Berlin berichtet, dass im Februar die „Berliner Open Data-Strategie“ veröffentlicht worden sei. Unter „daten.berlin.de“ stünden derzeit 80 Datensätze zum Abruf bereit, wobei die Art der Datensätze uneinheitlich sei. Geplant sei, Open Data im Laufe eines Jahres in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu verankern. Innerhalb von 2-3 Jahren solle das Datenangebot nachhaltig ausgebaut werden. Im Laufe von 3-5 Jahren solle eine Verknüpfung zu den Daten bzw. Portalen anderer Bundesländer sowie des Bundes realisiert werden.


Brandenburg weist auf die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage hin, wonach es keine Open Data-Strategie gäbe.

 

Bremen teilt mit, dass es eine große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE zum Thema Open Data gäbe (LT-Drucks. 18/473), die aber allgemein gehalten sei.


Bund hat zu seinem vorangegangenen Bericht keine inhaltlichen Ergänzungen.

 

Hamburg informiert die Mitglieder darüber, dass Bürgermeister Olaf Scholz im Februar 2012 eine Open Data-Strategie in Aussicht gestellt habe. Ein Open Data-Portal solle noch in diesem Jahr aufgebaut und Anfang 2013 freigeschaltet werden. Es sei noch unklar, welche Daten dort aufgenommen werden würden. Das Portal solle in das Informationsregister, dessen Start für 2014 geplant ist, integriert werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern weist auf das Dienstleistungsportal des Landes hin, wobei es sich dabei nicht um ein „Open Data-Portal“ handle. Entwicklungen in Bezug auf Open Data gäbe es derzeit nicht.

 

Nordrhein-Westfalen weist auf den Koalitionsvertrag 2012 - 2017 von NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW hin, wo das Thema Open Data auf S. 168 f. behandelt werde. Dort werde unter anderem vereinbart, dass Daten möglichst einfach verfügbar sein sollen. Im Rahmen von „Open.NRW“ solle eine Bündelung der Open Data-Aktivitäten stattfinden. Weiterhin solle das Thema im IFG verankert und das Gesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Momentan befinde sich ein Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE (LT-Drucks. 16/811) in parlamentarischer Beratung, wonach der Aufbau einer Internet-Plattform zu Open Data hohe Priorität haben solle. Weiterhin sei eine ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Open Government in NRW“ gegründet worden. Nordrhein-Westfalen wird eine PDF-Version des Koalitionsvertrags über den Verteiler verschicken.

 

Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass nach dem Willen der Landesregierung zunächst das Open Data-Portal des Bundes abgewartet werden soll.

 

Saarland teilt mit, dass es eine Erklärung der Piraten zum Thema Transparenzgesetz gäbe. Weiterhin weist Saarland auf die Portale saarland.de sowie buergerdienste-saar.de hin, wobei die Informationsdichte jeweils von der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Kommunen bzw. Behörden abhänge.

 

Sachsen-Anhalt berichtet, dass es ein Strategiepapier "Sachsen-Anhalt digital 2020" einschließlich eines Umsetzungsplanes gebe. Das Strategiepapier gelte als Arbeitsgrundlage der Ministerien und der Staatskanzlei und löse die von der Landesregierung 2008 beschlossene IT-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt ab.


 


Zu TOP 7c:   Umfrage des LfDI Rheinland-Pfalz zu Open Data in Rheinland-Pfalz


Rheinland-Pfalz stellt die Umfrage des LfDI Open Data in Rheinland-Pfalz vor. Die Mitglieder diskutieren anschließend über die Möglichkeiten maschinenlesbarer bzw. interpretierbarer Formate sowie die damit verbundenen Probleme, inbesondere der Authentizität der Daten und Möglichkeiten des Missbrauchs.


Hamburg wird sich bemühen, zur nächsten AKIF-Sitzung Ansprechpartner vom Hamburger Open Data-Portal sowie dem Informationsregister einzuladen. Bund wird versuchen, einen Ansprechpartner aus dem Bereich „Open Government Data Deutschland“ zur nächsten AKIF-Sitzung einzuladen.

 

Zu TOP 8:     Rechtsprechungsdatenbank der LDA Brandenburg


Brandenburg berichtet über die (derzeit noch als Betaversion vorhandene) Entscheidungsdatenbank, die der LDA Brandenburg gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit erstellt habe. In diesem Kontext bittet Brandenburg darum, anonymisierte Entscheidungen in elektronischer Form zukommen zu lassen, damit diese in die Entscheidungsdatenbank integriert werden können. Brandenburg wird den Link zur Entscheidungsdatenbank über den Verteiler verschicken.


 

Zu TOP 9:     Werben für die Informationsfreiheit

Berlin berichtet, dass es einen gedruckten Gesetzestext des Berliner IFG sowie eine Broschüre für Bürger gäbe. Im Jahresbericht werde dem Thema Informationsfreiheit vergleichsweise viel Raum eingeräumt. Ab 2013 seien Fortbildungen geplant.

 

Brandenburg teilt mit, dass voraussichtlich am 27. Mai 2013 wieder ein Internationales Symposium in Potsdam stattfinden wird. Es sei eine eintägige Veranstaltung mit dem Schwerpunktthema 'Open Data' geplant.


Bremen teilt mit, dass eine Neuauflage eines Flyers oder des aktuellen Gesetzestexts des IFG aus Kostengründen nicht geplant sei.

 

Bund hält fest, dass der Informationsstand zum Thema Informationsfreiheit deutlich verbessert werden könnte. Es solle seitens der Mitglieder auf aktuelle Debatten reagiert werden, um das Thema Informationsfreiheit bekannter zu machen. Es bestünde eine stabile Nachfrage nach dem Tätigkeitsbericht des BfDI.

 

Hamburg informiert die Mitglieder darüber, dass im Zusammenhang mit der Einführung des Transparenzgesetzes eine starke Wahrnehmung des Themas Informationsfreiheit in der Öffentlichkeit bestehe. In Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung sei eine Broschüre zu dem Thema geplant.

 

Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass Vorträge bei Organisationen sowie öffentlichen Stellen stattfänden. Es gäbe einen Flyer sowie eine Kommentierung zum IFG, die auch über die Internet-Seite abrufbar seien.

 

Rheinland-Pfalz hält grundsätzlich fest, dass der Kenntnisstand zum Thema Informationsfreiheit niedrig sei. Es habe eine Auftaktveranstaltung zu dem Thema sowie einen Stand auf dem „Jugendinfomarkt“ im Rahmen des RPR1 Open Air gegeben. Weiterhin wurden Vorträge für die Datenschutzbeauftragten der Hochschulen sowie die der Kommunen durchgeführt. Es fänden Kooperationen mit Schulen statt. Rheinland-Pfalz schlägt vor, in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung eine Publikation herauszugeben, wo Länderberichte zur Informationsfreiheit zu finden seien. Brandenburg ist der Auffassung, dass eine thematische Aufteilung interessanter wäre.

 

Saarland informiert die Mitglieder darüber, dass es in der Vergangenheit Veranstaltungen für oberste Landesbehörden gegeben habe. Aktuell gäbe es einen überarbeiteten Flyer. In Betracht käme, die Bürger über Amtsblätter zum Thema Informationsfreiheit zu informieren. Darüber hinaus sei eine Veranstaltung für Landtagsabgeordnete geplant.

 

Sachsen-Anhalt hat den Flyer zur Informationsfreiheit nunmehr in der 3.

Auflage herausgegeben. Das Innenministerium hat zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Gesetzes ein Schreiben an die Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände verfasst, in dem die öffentlichen Stellen gebeten wurden, auf ihrer Homepage Hinweise auf das IZG LSA zu geben.


 

Zu TOP 10:   Reaktionen auf die Entschließungen der 24. IFK

 

Rheinland-Pfalz berichtet, dass alle angefragten Universitäten/Hochschulen zu der Entschließung „Mehr Transparenz in der Wissenschaft“ reagiert hätten. Das Feedback sei hierbei sehr heterogen gewesen.


 

ALLGEMEINES

Sachsen-Anhalt bittet darum, dass die Termine für die nächste AKIF- und IFK-Sitzung zwecks Terminabstimmung rechtzeitig bekannt gegeben werden.