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Protokoll: 23. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit am 27. und 28. Oktober 2011 in Berlin

Beginn der Sitzung: Donnerstag, 27. Oktober 2011, 14:00 Uhr

Ende der Sitzung: Freitag, 28. Oktober 2011, 13:00 Uhr  

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Frau Dr. Drechsler, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein  

Herr Müller, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg  

Herr Platzek, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Dr. Schnabel, Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  

Frau Katernberg, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen  

Herr Knauth, Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland  

Frau Kötterheinrich, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz

Frau Kolle, Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen  

Frau Schäfer, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Mehlitz, Berliner Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Gronenberg, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Ohl, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Roth, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Dr. Schultze, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  

Tagesordnung  

1. Eröffnung  

  • Begrüßung der Teilnehmer
  • Begrüßung der Vertreterin des Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz
  • Genehmigung der Tagesordnung

 

2. Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern

Berichterstatter: BfDI u. ggfs Landesbeauftragte

 

3. Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern/ insbesondere Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Berichterstatter: alle

  

4. Stand der Reaktionen auf die Entschließungen der 22. IFK in Bremen

Berichterstatter: alle

  

5. Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit

Berichterstatter: alle

  

6. Die Geltung des Informationsfreiheitsgesetze für die Rechnungshöfe

Berichterstatter: Bund u. ggfs Landesbeauftragte

  

7. Schutz personenbezogener Daten bei der Aufklärungsarbeit zur NS-Diktatur oder DDR-Geschichte“ (Auftrag der IFK in Bremen; Top 12 der Tagesordnung)

Berichterstatter: Bund

  

8. Der Stand der Diskussion über die „Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ und das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) in Deutschland  

Berichterstatter: Hamburg

 

9. Bericht über den Stand der Evaluierung des IFG

Berichterstatter: Bund

 

 10. Die Open-Government-Strategie des Bund und der Länder / Beratungen des IT-Planungsrats

Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern und Bund

 

11. Die Informationsportale „fragdenstaat“ und „lebensmittelklarheit“ als Pilotprojekte einer neuen Transparenzkultur in Deutschland?

Berichterstatter: Alle

 

12. Stand der parlamentarischen Beratungen (bzw. der Verabschiedung) des VIG - Aktuelle Entwicklungen

Berichterstatter: Bund

 

13. Information über aktuelle Gesetzentwürfe des Bundes

Berichterstatter: Bund

 

14. Beurteilungs- und Ermessensspielräume auskunftspflichtiger Behörden (Auslegung des § 3 Nummer 1 Buchstaben a und c IFG); Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08 und des VG Berlin vom 11.11.2010 - VG 2 K 35.10.

Berichterstatter : Bund und Sachsen-Anhalt

 

15. Vorschlag für eine Erklärung der IFK zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Bund und Ländern

Berichterstatter: Bund

 

16. Der Informationsanspruch gegenüber den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages und der Landesparlamente bezüglich der Herausgabe von Gutachten

Berichterstatter: Sachsen-Anhalt

 

17. Bericht über das IFG – Forschungsprojekt in Nordhein-Westfalen

Berichterstatter: NRW (angefragt)

 

18. Einsicht in die Kooperationsverträge von Universitäten mit Unternehmen

Berichterstatter: Sachsen-Anhalt

 

19. Verschiedenes

Berichterstatter: alle

 

20. Vorbereitung der Tagesordnung der 23. Konferenz der

Informationsfreiheitsbeauftragten am 28. November 2011 in Berlin

  

Zu Top 1 Eröffnung, Begrüßung der Teilnehmer, Begrüßung der Vertreterin des Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz, Genehmigung der Tagesordnung

Herr Schaar (BfDI) begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des AKIF in den Räumen des Berliner Verbindungsbüros Friedrichstraße 50. Einen besonderen Gruß richtete er dabei an die Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz, die erstmals an der Sitzung des AKIF teilnahm.

Herr Schaar übergab nach seiner Begrüßung die Leitung der Sitzung an Herrn Gronenberg (BfDI/Ref. IX)

Nach Genehmigung der Tagesordnung stellten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Runde vor.

 

Zu Top 2 Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern

BfDI arbeitet z.Z. mit Hochdruck an der Vorbereitung des 3. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit für die Jahre 2010 und 2011.

Bund plant angesichts der positiven Erfahrungen mit dem Symposium am 8. und 9. 06. 2011, auch im kommenden Jahr 2012 ein Symposium zum IFG zu veranstalten. Voraussichtlicher Zeitpunkt ist Ende September 2012. Ein Thema wird u.a. die im Frühjahr 2012 abgeschlossene Evaluation des IFG sein.

Brandenburg berichtete, dass die von der Landesregierung angekündigte Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes - des ältesten und nicht mehr auf der Höhe der Zeit befindlichen deutschen Informationsfreiheitsgesetzes - bislang ausgeblieben ist.

Der Landtag Brandenburg lehnte den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Brandenburg

(Transparenzgesetz) ab. Der Entwurf sah unter anderem Veröffentlichungspflichten für die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien vor. Gleichzeitig fasste der Landtag einen Beschluss, in dem er die Landesregierung bittet, "gegebenenfalls Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Transparenz" in Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist bzw. in juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu unterbreiten. Die Kommunen werden durch den Beschluss ermutigt, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Transparenzvorschriften für kommunale Unternehmen zu erlassen.

Der nächste Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll im März 2012 vorgelegt werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern berichtete über eine im Mai erfolgte Novelle des Landes-IFG. Die Antragszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Der Tätigkeitsbericht steht an.

 

Rheinland-Pfalz berichtete über die laufende Evaluation des Landes-IFG. Die Koalitionsfraktionen verfolgen das Ziel, das Gesetz mit dem Umweltinformationsgesetz des Landes zusammenzufassen. Angestrebt wird eine gemeinsame Ombudsfunktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz. Das Landes-IFG soll zunächst dahin gehend geändert werden, dass dem Datenschutzbeauftragten auch die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen werden soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Ende Oktober in den Landtag eingebracht. Der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Grünen sieht für die Wahrnehmung dieser Aufgabe die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen beim Landesbeauftragten vor.

 

Im Land wurden im Jahr ca. 200 Anträge auf Informationszugang gestellt.

 

Schleswig-Holstein erläuterte die geplante Novellierung des Landes-IFG, die u.a. die Zusammenfassung des IFG mit dem Umweltinformationsgesetz vorsieht. Es werden in diesem Zusammenhang die massiven Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf vorgetragen.

Im Land werden zunehmend Anfragen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren gestellt.

 

Bremen berichtete über ein gleichbleibendes Niveau der Antragszahlen. Die Internetseite der Landesbeauftragten wird neu gestaltet. Die von der Landesbeauftragten durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen für die Verwaltung wurden gut angenommen.

 

Hamburg verzeichnet eine gleichbleibende Zahl von Eingaben. Das Gesetz ist immer noch zu wenig bekannt. Zum ersten Mal wird in Hamburg im Dezember ein eigener Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit veröffentlicht. Eine gemeinsame Initiative von "Transparency International" und "Mehr Demokratie e.V." will mit den Mitteln direkter Demokratie das bestehende HmbIFG durch ein in einigen Punkten wesentlich weitergehendes Transparenzgesetz ersetzen.

 

Nordrhein-Westfalen wies auf den 20. Bericht des LDI NRW 2011 hin, der im Mai 2011 veröffentlicht wurde. Das IFG NRW werde in NRW gut angenommen. Nach wie vor sei eine anhaltend hohe Zahl von Eingaben und Anfragen zu verzeichnen. Wegen eines Personalwechsels nebst vorübergehender Vakanz gebe es gegenwärtig einen Bearbeitungsengpass, der hoffentlich bald behoben werden könne. Diese Bedingungen machten es derzeit schwierig, über die Eingabenbearbeitung hinaus eigene Impulse zu setzen.

 

Berlin berichtete über die Diskussion über mehr Transparenz im Bereich der Lebensmittelkontrolle. Der Bezirk Pankow ist mit der Regelung in der Stadt nicht einverstanden und hält sie für zu wenig transparent und aussagekräftig. Pankow hält an einer eigenen Information fest (Smiley).

 

Saarland führt für die Kommunalverwaltungen und Landesbehörden im 4. Quartal 2011 zwei Veranstaltungen zum Thema Informationsfreiheitsgesetze durch, um die einschlägigen Vorschriften bekannter zu machen.

 Sachsen-Anhalt hat einen erheblichen Anstieg der Eingaben (Streitfälle) zu verzeichnen. Demgegenüber ist die Zahl der allgemeinen Anfragen zurückgegangen. Der Innenausschuss hat den 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit beraten und beabsichtigt, ihn dem Landtag nicht nur zur Kenntnis vorzulegen, sondern auch Empfehlungen abzugeben.

 

Zu Top 3 Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern/ insbesondere Rheinland- Pfalz und Baden-Württemberg

Der AKIF begrüßte, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz zusätzlich die Funktion des Ombudsmanns für den Bereich der Informationsfreiheit im Land bekommen soll.

Bund berichtete, dass die Verhandlungen zur Verabschiedung eines IFG in Baden-Württemberg im Gange sind.

 

Zu Top 4 Stand der Reaktionen auf die Entschließungen der 22. IFK in Bremen

Die IFK in Bremen am 23. 05. 2011 hatte zwei Entschließungen verabschiedet: 

  1. Informationsfreiheit – Lücken schließen!
  2. Geplantes europäisches Nanoproduktregister – Transparenz für Bürgerinnen und Bürger!

 

Die öffentliche Resonanz auf die Entschließungen war sehr verhalten. Die Medien haben beide Themen nicht aufgegriffen.

Von Seiten der Bundesregierung liegt eine kurze Antwort des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor. Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass auch eine Reaktion der dortigen Landesregierung vorliegt.

 

Zu Top 5 Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit

Die Mitglieder des AKIF trugen eine Reihe neuerer Urteile der Verwaltungsgerichte vor.

Sachsen-Anhalt berichtete über ein Urteil des VG Karlsruhe vom 5.8.2011, in dem das Gericht den Anspruch auf Herausgabe der dienstlichen Telefondurchwahl einer ganz bestimmten Behördenmitarbeiterin verneint habe (Az.: 2 K 765/11).

NRW berichtete über Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2011 - Az. 8 A 1150/10. Gegenstand des Urteils ist der Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber der Finanzverwaltung nach dem IFG NRW; es finden sich vor allem auch grundlegende und überzeugende Ausführungen zu dem Verhältnis der Abgabenordnung und des IFG NRW.

Das VG Neustadt hat einen Anspruch auf Information über einen Polizeieinsatz nach dem IFG abgelehnt (Urteil vom 11.05.2011, 4 K 108/11.NW).

Zu folgenden weiteren Urteilen bzw. Beschlüssen wurde berichtet:

VG Hamburg, Urteil. v. 13.7.2011 – 5 K 524/10

VG Köln, Urteil. v. 7.4.2011 – 13 K 822/10

VG Stuttgart, Urteil. v. 17.5.2011 – 13 K 3505/09

OVG Bremen, Beschluss. v. 24.8.2011 – 1 B 198/11

VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urt. v. 11.5.2011 – 4 K 108/11.NW

 

Zu Top 6 Die Geltung des Informationsfreiheitsgesetze für die Rechnungshöfe

Bund stellte das aktuelle Urteil des OVG Münster vor, dass im Grundsatz den Informationsanspruch gegenüber dem Bundesrechnungshof bejaht und keine Bereichsausnahme zulässt. Nach dieser Entscheidung muss der Bundesrechnungshof einem Journalisten Einsicht in die Prüfungsniederschriften gewähren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Bund sagt zu, das Urteil zu verschicken, sobald es in Schriftform vorliegt (Az: 8 A 2693/10.

 

 

Zu Top 7 Schutz personenbezogener Daten bei der Aufklärungsarbeit zur NS-Diktatur oder DDR-Geschichte“ (Auftrag der IFK in Bremen; Top 12 der Tagesordnung)

 

Bund berichtete über Aspekte des Datenschutzes und der Informationsfreiheit bei der Prüfung der Nachrufwürdigkeit früherer Mitarbeiter des BMELV mit evt. NS-Vergangenheit.

BfDI hat hier in einem Fall den Anspruch auf Informationszugang bejaht, da es sich um eine Person der Zeitgeschichte (Staatssekretär) gehandelt hat, über dessen Rolle im Nationalsozialismus bereits zu dessen Lebzeiten öffentlich diskutiert worden war. In diesem Fall gibt es auch keine Bedenken, diese Information auch zu veröffentlichen.

 

Zu Top 8 Der Stand der Diskussion über die „Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ und das Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) in Deutschland

 

Zu diesem TOP hat Hamburg die grundsätzliche Problematik des Verhältnisses von IFG ("ob" der Freigabe) und IWG ("wie" der Gebührenerhebung) und das fehlende "ob" einer Gebührenerhebung dargestellt.

Hamburg hatte die Befassung dieses Tops über die Widersprüche von allgemeinem Informationszugangsrecht und den Regelungen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) angeregt.

Bund erläuterte, dass die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes, eine Initiative für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen im Rahmen einer Veränderung der Richtlinie zur Weiterverwendung staatlicher Informationen plant. Herr Dr. Buhr, Member of the Cabinett of Ms Neelie Kroes, hat sich bereit erklärt, diese Initiative der IFK am 28. 11. 2011 der IFK zu erläutern und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

Zu Top 9 Bericht über den Stand der Evaluierung des IFG

Bund berichtete über den Stand der Evaluierung durch den Leiter des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluierung des IFG, Prof. Dr. Jan Ziekow.

Auf der Grundlage von § 14 IFG hatte der Innenausschuss des Bundestags den Evaluationsauftrag erteilt. Dabei soll untersucht werden, ob die Ziele erreicht wurden.

Gegenstand der Untersuchung sind auch die strukturellen Auswirkungen des Gesetzes auf den Aufbau und die Ablauforganisation der Behörden des Bundes sowie deren Kommunikationsverhalten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit. Ein besonderer Schwerpunkt der Analyse sind die Ausnahmetatbestände des § 3 IFG.

Die Evaluation beinhaltet einen sozialwissenschaftlich-empirischen Teil und eine rechtswissenschaftliche Analyse.

Das Vorhaben soll im Frühjahr 2012 beendet werden. Die Auswertung der Behördenbefragung ist z. Z. im Gange. Der Versand der Fragebögen an IFG-Antragsteller läuft gegenwärtig an.

 

Zu Top 10 Die Open-Government-Strategie des Bund und der Länder / Beratungen des IT-Planungsrats

Mecklenburg-Vorpommern und Bund berichteten über den Stand der Beratungen des IT-Planungsrats auf der Grundlage der Version nach Abstimmung mit offener Bund-Länder-AG vom 06. 09. 2011. Die IFK hatte zu diesem Punkt eine Ad-hoc-AG engesetzt, die im September 2011 in Schwerin zusammengekommen ist. Es soll hier ein Papier der IFK zu den laufenden Konsultationen vorbereitet werden.

Bund hat zur IFK in Berlin am 28. 11. 2011 den Vorsitzenden des IT-Planungsrats, Herrn Dr. Zinell sowie die zuständige Referatsleiterin im BMI, Frau Dr. Dauke eingeladen, über den Stand der Beratungen zu berichten. Bund regt hier an, aus dieser Diskussion heraus die Stellungnahme zu entwickeln.

Ziel von Open-Government ist es, die Bürger verstärkt – interaktiv- an Planungsvorhaben und Gesetzesinitiativen zu beteiligen. In der Runde wurde zustimmend eine Überlegung beraten, dass Ministerien künftig die Diskussionsentwürfe von Gesetzen ins Netz stellen sollten.

Mecklenburg-Vorpommern hob die Bedeutung von offener und freier Information hervor, die lizenzfrei sein müsse.

Der AKIF teilte die von Schleswig-Holstein vorgetragene Besorgnis, dass gesetzliche Regelungen zu Open Government außerhalb der Informationsfreiheitsgesetze erfolgen könnten. Sinnvoller wäre es, die Informationsfreiheitsgesetze entsprechend zu ergänzen.

Brandenburg gab zu bedenken, dass die Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten auf den Bereich Open Data beschränkt bleiben solle. Nicht alle Bereiche der Kommunikation seien für die Informationsfreiheit relevant.

 

Zu Top 11 Die Informationsportale „fragdenstaat“ und „lebensmittelklarheit“ als Pilotprojekte einer neuen Transparenzkultur in Deutschland?

Bund berichtete über den aktuellen Stand der beiden Portale, die von der Öffentlichkeit stark in Anspruch genommen werden.

Der AKIF beriet die Frage, ob der Schutz der personenbezogenen Daten der Antragsteller selbst hinreichend gewährleistet ist.

Mecklenburg-Vorpommern regte an, dass staatliche Stellen auf eigene Initiative Informationsportale einrichten sollen.

Das Thema wird auch Gegenstand der Beratungen der IFK am 28.11. 2011 sein; der AKIF sieht hier allerdings keinen aktuellen Handlungsbedarf.

 

Zu Top 12 Stand der parlamentarischen Beratungen (bzw. der Verabschiedung) des VIG - Aktuelle Entwicklungen

Bund berichtete, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (BT-Drs. 17/7374) am 28. 10. 2011 in erster Lesung vom Bundestag beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden soll. Zu kritisieren ist, dass der Entwurf - im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf des BMELV (und einem entsprechenden Ergänzungsvorschlag des BMU) - auf die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten für den Bereich des VIG (und des UIG) verzichtet. Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge der Ressortabstimmung gestrichen, nachdem der BfDI auf den mit dieser Aufgabenerweiterung verbundenen Personalmehrbedarf hingewiesen hatte. Der BfDI beabsichtigt, diesen Punkt in die Ausschussberatungen einzubringen.

Im Übrigen ist u.a. der sehr weit gefasste Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 3 Nr. 4 VIG-E kritisch zu sehen, wonach ein Antrag abgelehnt werden soll, soweit durch seine Bearbeitung die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde.

 

Zu Top 13 Information über aktuelle Gesetzentwürfe des Bundes

Der AKIF beriet das Verhältnis von Informationsansprüchen nach der Abgabenordnung und dem IFG. Nach dem „Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des AKIF und der IFK vom 14. November 2005“ wird die insoweit vertrauliche Niederschrift der Beratung nicht veröffentlicht.

 

Zu Top 14 Beurteilungs- und Ermessensspielräume auskunftspflichtiger Behörden (Auslegung des § 3 Nummer 1 Buchstaben a und c IFG); Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08 und des VG Berlin vom 11.11.2010 - VG 2 K 35.10.

 

Sachsen-Anhalt erläuterte seine Besorgnis, dass die Rechtsprechung bei der Auslegung des § 3 Nr. 1 a, Nr. c IFG (Belange der internationale Beziehungen bzw. der inneren Sicherheit) zunehmend dazu neige, den Behörden einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zuzuerkennen. Demgegenüber scheine die Kommentarliteratur von einem gerichtlich voll überprüfbaren Ermessensspielraum auszugehen.

Die Frage der Beurteilungsspielräume der Exekutive und ihrer gerichtlichen Überprüfbarkeit wurde im AKIF diskutiert. Ein Handlungsbedarf für die IFK wurde aber nicht gesehen.

 

 

Zu Top 15 Vorschlag für eine Erklärung der IFK zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Bund und Ländern

Bund stellte den Vorschlag für eine „Berliner Erklärung“ vor, die der IFK am 28. 11. 2011 zur Beschussfassung vorgeschlagen werden soll.

Nordrhein-Westfalen gab zu bedenken, dass es nicht möglich gewesen sei, den kurzfristig übersandten Erklärungsentwurf in der Dienststelle zu besprechen; insbesondere sei deshalb offen, ob - angesichts der unlängst verabschiedeten Entschließungen zu ähnlichen Themen - gegenwärtig überhaupt eine weitere Erklärung oder Entschließung dieses Inhalts mitgetragen werde.

Brandenburg wies darauf hin, dass die Forderungen zu "Open Data", "Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze/Lückenschluss" und "Rechtszersplitterung" allesamt bereits in den jüngsten Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland erhoben wurden und eine Wiederholung und Zusammenführung in einer Erklärung nicht sinnvoll sei. Neu am vorgelegten Entwurf sei allerdings die Forderung, die Informationsfreiheit ins Grundgesetz zu übernehmen. Auf diesen Aspekt sollte sich eine mögliche Entschließung beschränken.

Schleswig-Holstein plädierte für die Übernahme der Forderung in die Überschrift des Textes.

Hamburg plädierte dafür, die Forderung nach der Kostenfreiheit des Widerspruchs in den Text aufzunehmen. Diese Frage wird nicht abschließend beraten.

Diese Anregungen nahm der AKIF zustimmend zur Kenntnis. Bund sagte zu, zeitnah eine überarbeitete Fassung der Erklärung an die Mitglieder des AKIF auf der Grundlage des neuen Diskussionsstands bis zum 09. 11. 2011 zu verschicken.

 

Zu Top 16 Der Informationsanspruch gegenüber den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages und der Landesparlamente bezüglich der Herausgabe von Gutachten

Der AKIF beriet die Sach- und Rechtslage bei der Information über Gutachten, die von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und der Landtages anhand einer Ablehnung des Informationsantrags durch den Deutschen Bundestag. Begründet wurde die Ablehnung des Antrags mit der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Abgeordneten. In der Diskussion wurde vorgetragen, dass Abgeordnete sich in bestimmten Fällen darauf verlassen müssten, dass die von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten bzw. Stellungnahmen für einen bestimmten Zeitraum so vertraulich behandelt werden müssten, wie Vorlagen eigener Mitarbeiter. Abgeordnete stünden in einem Konkurrenzverhältnis zu Kollegen anderer Fraktionen, aber auch innerhalb der eigenen Fraktion. Bei unautorisierter Veröffentlichung sei in solchen Fällen ein Schaden für ihre parlamentarische Arbeit zu besorgen.

Der AKIF war sich aber darin einig, dass eine komplette und zeitlich unbefristete Verweigerung der Auskunft nach dem IFG nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist.

 

Zu Top 17 Bericht über das IFG – Forschungsprojekt in Nordhein-Westfalen

Auf Nachfrage Sachsen-Anhalts teilte NRW mit, dass das Forschungsprojekt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand beendet sei. Es gebe gegenwärtig keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Erkenntnisse aus dem Projekt zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative gemacht würden.

 

Zu Top 18 Einsicht in die Kooperationsverträge von Universitäten mit Unternehmen

Sachsen-Anhalt wies darauf hin, dass ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Kooperationsverträge von Universitäten und Unternehmen nach Maßgabe der Informationsfreiheitsgesetze grundsätzlich einsehbar seien.

NRW verwies hierzu auf die Darstellung im 20. Bericht des LDI NRW 2011 unter 16.1. "Sind Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und der Industrie offenzulegen?" (S. 131). Ergänzend führte NRW in allgemeiner Form aus, dass die Definition und Abgrenzung des Schutzbereichs der "Forschung(sfreiheit)" - auch und gerade unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - erfahrungsgemäß schwierig sei. Im Bereich des Datenschutzes könne dieses Problem in der Beratungspraxis zumeist dahinstehen. Dagegen habe es im Fall des beantragten Informationszugangs zu einem Kooperationsvertrag die Notwendigkeit einer Abgrenzung gegeben: Insbesondere zum Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre ist nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 IFG NRW der Anwendungsbereich des Gesetzes nur eröffnet, soweit Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Soweit dieser speziell geschützte Bereich jedoch nicht tangiert wird, dient es - umgekehrt - letztlich gerade auch dem Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre, dass Verträge zwischen Forschungseinrichtungen/Hochschulen und Unternehmen offengelegt werden.

Bund regte an, die Frage möglicherweise auf dem Symposium des BfDI im September 2011 zu vertiefen.

 

Zu Top 19 Verschiedenes

Bund verwies nochmals auf das geplante Symposium im September 2012 und bat um erneute rege Teilnahme der Kolleginnen und Kollegen sowie um wertvolle Anregungen aus den Bundesländern.

 

Zu Top 20 Vorbereitung der Tagesordnung der 23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 28. November 2011 in Berlin

Bund sagte zu, den Vorschlag für eine Tagesordnung der IFK im November zeitnah zu verschicken.

Die Frage der Ausrichtung des nächsten AKIF bzw. der nächsten IFK im Frühjahr 2012 konnte noch nicht abschließend geklärt werden.

 

Beginn der Sitzung: Donnerstag, 27. Oktober 2011, 14:00 Uhr

Ende der Sitzung: Freitag, 28. Oktober 2011, 13:00 Uhr  

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Frau Dr. Drechsler, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein  

Herr Müller, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg  

Herr Platzek, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Dr. Schnabel, Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  

Frau Katernberg, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen  

Herr Knauth, Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland  

Frau Kötterheinrich, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz

Frau Kolle, Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen  

Frau Schäfer, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Mehlitz, Berliner Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Gronenberg, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Ohl, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Roth, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Dr. Schultze, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  

Tagesordnung  

1. Eröffnung  

  • Begrüßung der Teilnehmer
  • Begrüßung der Vertreterin des Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz
  • Genehmigung der Tagesordnung

 

2. Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern

Berichterstatter: BfDI u. ggfs Landesbeauftragte

 

3. Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern/ insbesondere Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Berichterstatter: alle

  

4. Stand der Reaktionen auf die Entschließungen der 22. IFK in Bremen

Berichterstatter: alle

  

5. Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit

Berichterstatter: alle

  

6. Die Geltung des Informationsfreiheitsgesetze für die Rechnungshöfe

Berichterstatter: Bund u. ggfs Landesbeauftragte

  

7. Schutz personenbezogener Daten bei der Aufklärungsarbeit zur NS-Diktatur oder DDR-Geschichte“ (Auftrag der IFK in Bremen; Top 12 der Tagesordnung)

Berichterstatter: Bund

  

8. Der Stand der Diskussion über die „Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ und das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) in Deutschland  

Berichterstatter: Hamburg

 

9. Bericht über den Stand der Evaluierung des IFG

Berichterstatter: Bund

 

 10. Die Open-Government-Strategie des Bund und der Länder / Beratungen des IT-Planungsrats

Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern und Bund

 

11. Die Informationsportale „fragdenstaat“ und „lebensmittelklarheit“ als Pilotprojekte einer neuen Transparenzkultur in Deutschland?

Berichterstatter: Alle

 

12. Stand der parlamentarischen Beratungen (bzw. der Verabschiedung) des VIG - Aktuelle Entwicklungen

Berichterstatter: Bund

 

13. Information über aktuelle Gesetzentwürfe des Bundes

Berichterstatter: Bund

 

14. Beurteilungs- und Ermessensspielräume auskunftspflichtiger Behörden (Auslegung des § 3 Nummer 1 Buchstaben a und c IFG); Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08 und des VG Berlin vom 11.11.2010 - VG 2 K 35.10.

Berichterstatter : Bund und Sachsen-Anhalt

 

15. Vorschlag für eine Erklärung der IFK zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Bund und Ländern

Berichterstatter: Bund

 

16. Der Informationsanspruch gegenüber den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages und der Landesparlamente bezüglich der Herausgabe von Gutachten

Berichterstatter: Sachsen-Anhalt

 

17. Bericht über das IFG – Forschungsprojekt in Nordhein-Westfalen

Berichterstatter: NRW (angefragt)

 

18. Einsicht in die Kooperationsverträge von Universitäten mit Unternehmen

Berichterstatter: Sachsen-Anhalt

 

19. Verschiedenes

Berichterstatter: alle

 

20. Vorbereitung der Tagesordnung der 23. Konferenz der

Informationsfreiheitsbeauftragten am 28. November 2011 in Berlin

  

Zu Top 1 Eröffnung, Begrüßung der Teilnehmer, Begrüßung der Vertreterin des Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz, Genehmigung der Tagesordnung

Herr Schaar (BfDI) begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des AKIF in den Räumen des Berliner Verbindungsbüros Friedrichstraße 50. Einen besonderen Gruß richtete er dabei an die Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz, die erstmals an der Sitzung des AKIF teilnahm.

Herr Schaar übergab nach seiner Begrüßung die Leitung der Sitzung an Herrn Gronenberg (BfDI/Ref. IX)

Nach Genehmigung der Tagesordnung stellten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Runde vor.

 

Zu Top 2 Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern

BfDI arbeitet z.Z. mit Hochdruck an der Vorbereitung des 3. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit für die Jahre 2010 und 2011.

Bund plant angesichts der positiven Erfahrungen mit dem Symposium am 8. und 9. 06. 2011, auch im kommenden Jahr 2012 ein Symposium zum IFG zu veranstalten. Voraussichtlicher Zeitpunkt ist Ende September 2012. Ein Thema wird u.a. die im Frühjahr 2012 abgeschlossene Evaluation des IFG sein.

Brandenburg berichtete, dass die von der Landesregierung angekündigte Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes - des ältesten und nicht mehr auf der Höhe der Zeit befindlichen deutschen Informationsfreiheitsgesetzes - bislang ausgeblieben ist.

Der Landtag Brandenburg lehnte den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Brandenburg

(Transparenzgesetz) ab. Der Entwurf sah unter anderem Veröffentlichungspflichten für die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien vor. Gleichzeitig fasste der Landtag einen Beschluss, in dem er die Landesregierung bittet, "gegebenenfalls Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Transparenz" in Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist bzw. in juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu unterbreiten. Die Kommunen werden durch den Beschluss ermutigt, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Transparenzvorschriften für kommunale Unternehmen zu erlassen.

Der nächste Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll im März 2012 vorgelegt werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern berichtete über eine im Mai erfolgte Novelle des Landes-IFG. Die Antragszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Der Tätigkeitsbericht steht an.

 

Rheinland-Pfalz berichtete über die laufende Evaluation des Landes-IFG. Die Koalitionsfraktionen verfolgen das Ziel, das Gesetz mit dem Umweltinformationsgesetz des Landes zusammenzufassen. Angestrebt wird eine gemeinsame Ombudsfunktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz. Das Landes-IFG soll zunächst dahin gehend geändert werden, dass dem Datenschutzbeauftragten auch die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen werden soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Ende Oktober in den Landtag eingebracht. Der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Grünen sieht für die Wahrnehmung dieser Aufgabe die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen beim Landesbeauftragten vor.

 

Im Land wurden im Jahr ca. 200 Anträge auf Informationszugang gestellt.

 

Schleswig-Holstein erläuterte die geplante Novellierung des Landes-IFG, die u.a. die Zusammenfassung des IFG mit dem Umweltinformationsgesetz vorsieht. Es werden in diesem Zusammenhang die massiven Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf vorgetragen.

Im Land werden zunehmend Anfragen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren gestellt.

 

Bremen berichtete über ein gleichbleibendes Niveau der Antragszahlen. Die Internetseite der Landesbeauftragten wird neu gestaltet. Die von der Landesbeauftragten durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen für die Verwaltung wurden gut angenommen.

 

Hamburg verzeichnet eine gleichbleibende Zahl von Eingaben. Das Gesetz ist immer noch zu wenig bekannt. Zum ersten Mal wird in Hamburg im Dezember ein eigener Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit veröffentlicht. Eine gemeinsame Initiative von "Transparency International" und "Mehr Demokratie e.V." will mit den Mitteln direkter Demokratie das bestehende HmbIFG durch ein in einigen Punkten wesentlich weitergehendes Transparenzgesetz ersetzen.

 

Nordrhein-Westfalen wies auf den 20. Bericht des LDI NRW 2011 hin, der im Mai 2011 veröffentlicht wurde. Das IFG NRW werde in NRW gut angenommen. Nach wie vor sei eine anhaltend hohe Zahl von Eingaben und Anfragen zu verzeichnen. Wegen eines Personalwechsels nebst vorübergehender Vakanz gebe es gegenwärtig einen Bearbeitungsengpass, der hoffentlich bald behoben werden könne. Diese Bedingungen machten es derzeit schwierig, über die Eingabenbearbeitung hinaus eigene Impulse zu setzen.

 

Berlin berichtete über die Diskussion über mehr Transparenz im Bereich der Lebensmittelkontrolle. Der Bezirk Pankow ist mit der Regelung in der Stadt nicht einverstanden und hält sie für zu wenig transparent und aussagekräftig. Pankow hält an einer eigenen Information fest (Smiley).

 

Saarland führt für die Kommunalverwaltungen und Landesbehörden im 4. Quartal 2011 zwei Veranstaltungen zum Thema Informationsfreiheitsgesetze durch, um die einschlägigen Vorschriften bekannter zu machen.

 Sachsen-Anhalt hat einen erheblichen Anstieg der Eingaben (Streitfälle) zu verzeichnen. Demgegenüber ist die Zahl der allgemeinen Anfragen zurückgegangen. Der Innenausschuss hat den 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit beraten und beabsichtigt, ihn dem Landtag nicht nur zur Kenntnis vorzulegen, sondern auch Empfehlungen abzugeben.

 

Zu Top 3 Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern/ insbesondere Rheinland- Pfalz und Baden-Württemberg

Der AKIF begrüßte, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz zusätzlich die Funktion des Ombudsmanns für den Bereich der Informationsfreiheit im Land bekommen soll.

Bund berichtete, dass die Verhandlungen zur Verabschiedung eines IFG in Baden-Württemberg im Gange sind.

 

Zu Top 4 Stand der Reaktionen auf die Entschließungen der 22. IFK in Bremen

Die IFK in Bremen am 23. 05. 2011 hatte zwei Entschließungen verabschiedet: 

  1. Informationsfreiheit – Lücken schließen!
  2. Geplantes europäisches Nanoproduktregister – Transparenz für Bürgerinnen und Bürger!

 

Die öffentliche Resonanz auf die Entschließungen war sehr verhalten. Die Medien haben beide Themen nicht aufgegriffen.

Von Seiten der Bundesregierung liegt eine kurze Antwort des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor. Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass auch eine Reaktion der dortigen Landesregierung vorliegt.

 

Zu Top 5 Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit

Die Mitglieder des AKIF trugen eine Reihe neuerer Urteile der Verwaltungsgerichte vor.

Sachsen-Anhalt berichtete über ein Urteil des VG Karlsruhe vom 5.8.2011, in dem das Gericht den Anspruch auf Herausgabe der dienstlichen Telefondurchwahl einer ganz bestimmten Behördenmitarbeiterin verneint habe (Az.: 2 K 765/11).

NRW berichtete über Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2011 - Az. 8 A 1150/10. Gegenstand des Urteils ist der Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber der Finanzverwaltung nach dem IFG NRW; es finden sich vor allem auch grundlegende und überzeugende Ausführungen zu dem Verhältnis der Abgabenordnung und des IFG NRW.

Das VG Neustadt hat einen Anspruch auf Information über einen Polizeieinsatz nach dem IFG abgelehnt (Urteil vom 11.05.2011, 4 K 108/11.NW).

Zu folgenden weiteren Urteilen bzw. Beschlüssen wurde berichtet:

VG Hamburg, Urteil. v. 13.7.2011 – 5 K 524/10

VG Köln, Urteil. v. 7.4.2011 – 13 K 822/10

VG Stuttgart, Urteil. v. 17.5.2011 – 13 K 3505/09

OVG Bremen, Beschluss. v. 24.8.2011 – 1 B 198/11

VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urt. v. 11.5.2011 – 4 K 108/11.NW

 

Zu Top 6 Die Geltung des Informationsfreiheitsgesetze für die Rechnungshöfe

Bund stellte das aktuelle Urteil des OVG Münster vor, dass im Grundsatz den Informationsanspruch gegenüber dem Bundesrechnungshof bejaht und keine Bereichsausnahme zulässt. Nach dieser Entscheidung muss der Bundesrechnungshof einem Journalisten Einsicht in die Prüfungsniederschriften gewähren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Bund sagt zu, das Urteil zu verschicken, sobald es in Schriftform vorliegt (Az: 8 A 2693/10.

 

 

Zu Top 7 Schutz personenbezogener Daten bei der Aufklärungsarbeit zur NS-Diktatur oder DDR-Geschichte“ (Auftrag der IFK in Bremen; Top 12 der Tagesordnung)

 

Bund berichtete über Aspekte des Datenschutzes und der Informationsfreiheit bei der Prüfung der Nachrufwürdigkeit früherer Mitarbeiter des BMELV mit evt. NS-Vergangenheit.

BfDI hat hier in einem Fall den Anspruch auf Informationszugang bejaht, da es sich um eine Person der Zeitgeschichte (Staatssekretär) gehandelt hat, über dessen Rolle im Nationalsozialismus bereits zu dessen Lebzeiten öffentlich diskutiert worden war. In diesem Fall gibt es auch keine Bedenken, diese Information auch zu veröffentlichen.

 

Zu Top 8 Der Stand der Diskussion über die „Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ und das Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) in Deutschland

 

Zu diesem TOP hat Hamburg die grundsätzliche Problematik des Verhältnisses von IFG ("ob" der Freigabe) und IWG ("wie" der Gebührenerhebung) und das fehlende "ob" einer Gebührenerhebung dargestellt.

Hamburg hatte die Befassung dieses Tops über die Widersprüche von allgemeinem Informationszugangsrecht und den Regelungen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) angeregt.

Bund erläuterte, dass die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes, eine Initiative für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen im Rahmen einer Veränderung der Richtlinie zur Weiterverwendung staatlicher Informationen plant. Herr Dr. Buhr, Member of the Cabinett of Ms Neelie Kroes, hat sich bereit erklärt, diese Initiative der IFK am 28. 11. 2011 der IFK zu erläutern und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

Zu Top 9 Bericht über den Stand der Evaluierung des IFG

Bund berichtete über den Stand der Evaluierung durch den Leiter des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluierung des IFG, Prof. Dr. Jan Ziekow.

Auf der Grundlage von § 14 IFG hatte der Innenausschuss des Bundestags den Evaluationsauftrag erteilt. Dabei soll untersucht werden, ob die Ziele erreicht wurden.

Gegenstand der Untersuchung sind auch die strukturellen Auswirkungen des Gesetzes auf den Aufbau und die Ablauforganisation der Behörden des Bundes sowie deren Kommunikationsverhalten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit. Ein besonderer Schwerpunkt der Analyse sind die Ausnahmetatbestände des § 3 IFG.

Die Evaluation beinhaltet einen sozialwissenschaftlich-empirischen Teil und eine rechtswissenschaftliche Analyse.

Das Vorhaben soll im Frühjahr 2012 beendet werden. Die Auswertung der Behördenbefragung ist z. Z. im Gange. Der Versand der Fragebögen an IFG-Antragsteller läuft gegenwärtig an.

 

Zu Top 10 Die Open-Government-Strategie des Bund und der Länder / Beratungen des IT-Planungsrats

Mecklenburg-Vorpommern und Bund berichteten über den Stand der Beratungen des IT-Planungsrats auf der Grundlage der Version nach Abstimmung mit offener Bund-Länder-AG vom 06. 09. 2011. Die IFK hatte zu diesem Punkt eine Ad-hoc-AG engesetzt, die im September 2011 in Schwerin zusammengekommen ist. Es soll hier ein Papier der IFK zu den laufenden Konsultationen vorbereitet werden.

Bund hat zur IFK in Berlin am 28. 11. 2011 den Vorsitzenden des IT-Planungsrats, Herrn Dr. Zinell sowie die zuständige Referatsleiterin im BMI, Frau Dr. Dauke eingeladen, über den Stand der Beratungen zu berichten. Bund regt hier an, aus dieser Diskussion heraus die Stellungnahme zu entwickeln.

Ziel von Open-Government ist es, die Bürger verstärkt – interaktiv- an Planungsvorhaben und Gesetzesinitiativen zu beteiligen. In der Runde wurde zustimmend eine Überlegung beraten, dass Ministerien künftig die Diskussionsentwürfe von Gesetzen ins Netz stellen sollten.

Mecklenburg-Vorpommern hob die Bedeutung von offener und freier Information hervor, die lizenzfrei sein müsse.

Der AKIF teilte die von Schleswig-Holstein vorgetragene Besorgnis, dass gesetzliche Regelungen zu Open Government außerhalb der Informationsfreiheitsgesetze erfolgen könnten. Sinnvoller wäre es, die Informationsfreiheitsgesetze entsprechend zu ergänzen.

Brandenburg gab zu bedenken, dass die Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten auf den Bereich Open Data beschränkt bleiben solle. Nicht alle Bereiche der Kommunikation seien für die Informationsfreiheit relevant.

 

Zu Top 11 Die Informationsportale „fragdenstaat“ und „lebensmittelklarheit“ als Pilotprojekte einer neuen Transparenzkultur in Deutschland?

Bund berichtete über den aktuellen Stand der beiden Portale, die von der Öffentlichkeit stark in Anspruch genommen werden.

Der AKIF beriet die Frage, ob der Schutz der personenbezogenen Daten der Antragsteller selbst hinreichend gewährleistet ist.

Mecklenburg-Vorpommern regte an, dass staatliche Stellen auf eigene Initiative Informationsportale einrichten sollen.

Das Thema wird auch Gegenstand der Beratungen der IFK am 28.11. 2011 sein; der AKIF sieht hier allerdings keinen aktuellen Handlungsbedarf.

 

Zu Top 12 Stand der parlamentarischen Beratungen (bzw. der Verabschiedung) des VIG - Aktuelle Entwicklungen

Bund berichtete, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (BT-Drs. 17/7374) am 28. 10. 2011 in erster Lesung vom Bundestag beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden soll. Zu kritisieren ist, dass der Entwurf - im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf des BMELV (und einem entsprechenden Ergänzungsvorschlag des BMU) - auf die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten für den Bereich des VIG (und des UIG) verzichtet. Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge der Ressortabstimmung gestrichen, nachdem der BfDI auf den mit dieser Aufgabenerweiterung verbundenen Personalmehrbedarf hingewiesen hatte. Der BfDI beabsichtigt, diesen Punkt in die Ausschussberatungen einzubringen.

Im Übrigen ist u.a. der sehr weit gefasste Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 3 Nr. 4 VIG-E kritisch zu sehen, wonach ein Antrag abgelehnt werden soll, soweit durch seine Bearbeitung die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde.

 

Zu Top 13 Information über aktuelle Gesetzentwürfe des Bundes

Der AKIF beriet das Verhältnis von Informationsansprüchen nach der Abgabenordnung und dem IFG. Nach dem „Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des AKIF und der IFK vom 14. November 2005“ wird die insoweit vertrauliche Niederschrift der Beratung nicht veröffentlicht.

 

Zu Top 14 Beurteilungs- und Ermessensspielräume auskunftspflichtiger Behörden (Auslegung des § 3 Nummer 1 Buchstaben a und c IFG); Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08 und des VG Berlin vom 11.11.2010 - VG 2 K 35.10.

 

Sachsen-Anhalt erläuterte seine Besorgnis, dass die Rechtsprechung bei der Auslegung des § 3 Nr. 1 a, Nr. c IFG (Belange der internationale Beziehungen bzw. der inneren Sicherheit) zunehmend dazu neige, den Behörden einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zuzuerkennen. Demgegenüber scheine die Kommentarliteratur von einem gerichtlich voll überprüfbaren Ermessensspielraum auszugehen.

Die Frage der Beurteilungsspielräume der Exekutive und ihrer gerichtlichen Überprüfbarkeit wurde im AKIF diskutiert. Ein Handlungsbedarf für die IFK wurde aber nicht gesehen.

 

 

Zu Top 15 Vorschlag für eine Erklärung der IFK zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Bund und Ländern

Bund stellte den Vorschlag für eine „Berliner Erklärung“ vor, die der IFK am 28. 11. 2011 zur Beschussfassung vorgeschlagen werden soll.

Nordrhein-Westfalen gab zu bedenken, dass es nicht möglich gewesen sei, den kurzfristig übersandten Erklärungsentwurf in der Dienststelle zu besprechen; insbesondere sei deshalb offen, ob - angesichts der unlängst verabschiedeten Entschließungen zu ähnlichen Themen - gegenwärtig überhaupt eine weitere Erklärung oder Entschließung dieses Inhalts mitgetragen werde.

Brandenburg wies darauf hin, dass die Forderungen zu "Open Data", "Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze/Lückenschluss" und "Rechtszersplitterung" allesamt bereits in den jüngsten Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland erhoben wurden und eine Wiederholung und Zusammenführung in einer Erklärung nicht sinnvoll sei. Neu am vorgelegten Entwurf sei allerdings die Forderung, die Informationsfreiheit ins Grundgesetz zu übernehmen. Auf diesen Aspekt sollte sich eine mögliche Entschließung beschränken.

Schleswig-Holstein plädierte für die Übernahme der Forderung in die Überschrift des Textes.

Hamburg plädierte dafür, die Forderung nach der Kostenfreiheit des Widerspruchs in den Text aufzunehmen. Diese Frage wird nicht abschließend beraten.

Diese Anregungen nahm der AKIF zustimmend zur Kenntnis. Bund sagte zu, zeitnah eine überarbeitete Fassung der Erklärung an die Mitglieder des AKIF auf der Grundlage des neuen Diskussionsstands bis zum 09. 11. 2011 zu verschicken.

 

Zu Top 16 Der Informationsanspruch gegenüber den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages und der Landesparlamente bezüglich der Herausgabe von Gutachten

Der AKIF beriet die Sach- und Rechtslage bei der Information über Gutachten, die von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und der Landtages anhand einer Ablehnung des Informationsantrags durch den Deutschen Bundestag. Begründet wurde die Ablehnung des Antrags mit der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Abgeordneten. In der Diskussion wurde vorgetragen, dass Abgeordnete sich in bestimmten Fällen darauf verlassen müssten, dass die von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten bzw. Stellungnahmen für einen bestimmten Zeitraum so vertraulich behandelt werden müssten, wie Vorlagen eigener Mitarbeiter. Abgeordnete stünden in einem Konkurrenzverhältnis zu Kollegen anderer Fraktionen, aber auch innerhalb der eigenen Fraktion. Bei unautorisierter Veröffentlichung sei in solchen Fällen ein Schaden für ihre parlamentarische Arbeit zu besorgen.

Der AKIF war sich aber darin einig, dass eine komplette und zeitlich unbefristete Verweigerung der Auskunft nach dem IFG nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist.

 

Zu Top 17 Bericht über das IFG – Forschungsprojekt in Nordhein-Westfalen

Auf Nachfrage Sachsen-Anhalts teilte NRW mit, dass das Forschungsprojekt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand beendet sei. Es gebe gegenwärtig keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Erkenntnisse aus dem Projekt zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative gemacht würden.

 

Zu Top 18 Einsicht in die Kooperationsverträge von Universitäten mit Unternehmen

Sachsen-Anhalt wies darauf hin, dass ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Kooperationsverträge von Universitäten und Unternehmen nach Maßgabe der Informationsfreiheitsgesetze grundsätzlich einsehbar seien.

NRW verwies hierzu auf die Darstellung im 20. Bericht des LDI NRW 2011 unter 16.1. "Sind Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und der Industrie offenzulegen?" (S. 131). Ergänzend führte NRW in allgemeiner Form aus, dass die Definition und Abgrenzung des Schutzbereichs der "Forschung(sfreiheit)" - auch und gerade unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - erfahrungsgemäß schwierig sei. Im Bereich des Datenschutzes könne dieses Problem in der Beratungspraxis zumeist dahinstehen. Dagegen habe es im Fall des beantragten Informationszugangs zu einem Kooperationsvertrag die Notwendigkeit einer Abgrenzung gegeben: Insbesondere zum Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre ist nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 IFG NRW der Anwendungsbereich des Gesetzes nur eröffnet, soweit Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Soweit dieser speziell geschützte Bereich jedoch nicht tangiert wird, dient es - umgekehrt - letztlich gerade auch dem Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre, dass Verträge zwischen Forschungseinrichtungen/Hochschulen und Unternehmen offengelegt werden.

Bund regte an, die Frage möglicherweise auf dem Symposium des BfDI im September 2011 zu vertiefen.

 

Zu Top 19 Verschiedenes

Bund verwies nochmals auf das geplante Symposium im September 2012 und bat um erneute rege Teilnahme der Kolleginnen und Kollegen sowie um wertvolle Anregungen aus den Bundesländern.

 

Zu Top 20 Vorbereitung der Tagesordnung der 23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 28. November 2011 in Berlin

Bund sagte zu, den Vorschlag für eine Tagesordnung der IFK im November zeitnah zu verschicken.

Die Frage der Ausrichtung des nächsten AKIF bzw. der nächsten IFK im Frühjahr 2012 konnte noch nicht abschließend geklärt werden.