50. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) am 4. und 5. September 2025 in Erfurt
Veranstaltungsort: Dienststelle des TLfDI, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt
Teilnehmende des AKIF:
BfDI: Nicole Schwartz, Matthias Schalljo
Baden-Württemberg: Stefanie Högl, Rebecca Fleißner
Berlin: Friederike Pöschl-Lazović
Brandenburg: Sven Müller
Bremen: entschuldigt
Hamburg: Swantje Wallbraun
Hessen: Stephanie Wetzstein
Mecklenburg-Vorpommern: Thomas Ahrens, Victoria Wenserit
Nordrhein-Westfalen: Christine Weggen, Bettina Hell
Rheinland-Pfalz: Uli Mack
Saarland: Helena Hopfner
Sachsen: Marcus Wolf
Sachsen-Anhalt: Jens Olaf Platzek
Schleswig-Holstein: Henry Krasemann
Thüringen: Franziska Göhring, Saskia Springer, Tim Fellmann
Beginn und Ende:
- September 2025: 13:00 bis 17:35 Uhr
- September 2025: 09:00 bis 12:50 Uhr
Hinweis:
Gemäß Abschnitt C, II. Punkt 3 der GO IFK wird über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll erstellt.
TOP 1 - Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Thüringen begrüßt die Teilnehmenden und eröffnet die 50. Sitzung des AKIF.
Die Tagesordnung der 50. Sitzung wird vom AKIF festgestellt. Es gibt keine Änderungen oder Ergänzungen.
TOP 2 - Vortrag „Verschlusssachen - formaler Schutz zwischen Einstufungsakt und echter Geheimhaltungsbedürftigkeit“ von Herrn Prof. Dr. Warg
(Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung)
Herr Prof. Dr. Warg hält seinen Vortrag zum Verschlusssachenrecht. Er thematisiert insbesondere die Regelung zur Einstufung im § 4 SÜG i. V. m. Anlage III der VSA.
Sachsen-Anhalt verweist darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache für die Verweigerung des Informationszugangs nicht ausreiche. Die Einstufung müsse auch materiell rechtmäßig sein. Es müsse daher zunächst geprüft werden, aus welchem Grund die Einstufung erfolgte. Dann sei zu prüfen, ob dieser Grund die Einstufung als Verschlusssache rechtfertige. Sei eine Einstufung damals rechtmäßig erfolgt, sei zu prüfen, ob der damals genannte Grund auch heute noch vorliege. Die Durchführung dieser Prüfung erweise sich in der Praxis jedoch als schwierig, da die betroffenen Stellen oftmals nicht dokumentiert hätten, aus welchem Grund eine Einstufung als Verschlusssache erfolgt sei. In Ermangelung einer hinreichenden Dokumentation könne die Einstufung einer Information als Verschlusssache oftmals nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden. Es müsse daher die Dokumentation verbessert werden.
Nach reger Diskussion spricht sich der AKIF dafür aus, dass bei der nächsten IFK abgefragt werden soll, ob grundsätzlich Interesse für eine Entschließung zu der Thematik besteht. Hierzu müsste ein Beschluss für den AKIF mit einem Arbeitsauftrag zur Erstellung einer Entschließung gefasst werden.
TOP 3 - Transparenz in der Drittmittelforschung – Beratung über eine Entschließung
Berichterstatter: Hamburg
E-Mail Hamburg vom 30.07.2025
Der AKIF erstellt auf Vorschlag von Hamburg einen Entschließungsentwurf mit dem Titel „Privat finanzierte Forschung an Hochschulen muss transparenter werden!“, der der 49. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vorgelegt werden soll.
TOP 4 - Rechtsbehelfsbelehrung bei Kostenentscheidungen
Berichterstatter: Berlin
E-Mail Berlin vom 11.08.2025
Berlin führt zum Thema aus. Der AKIF diskutiert das Thema anhand von Praxisbeispielen und spricht sich dafür aus, dass derzeit keine Weiterbehandlung des AKIF oder der IFK nötig ist.
TOP 5 - Erfahrungsaustausch zur Anspruchsberechtigung Minderjähriger
Berichterstatter: Nordrhein-Westfalen
E-Mail NRW vom 11.08.2025
Nordrhein-Westfalen führt zum Thema aus und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auf der Internetseite von youngdata.de eine ungenaue Formulierung gibt. Mecklenburg-Vorpommern sagt zu, die Formulierung entsprechend anzupassen.
Der AKIF diskutiert das Thema aus Praxisbeispielen und spricht sich dafür aus, dass derzeit keine Weiterbehandlung des AKIF oder der IFK nötig ist.
TOP 6 - Beratung zum Datennutzungsgesetz – Lizenzrecht
Berichterstatter: Thüringen
Protokoll 48. AKIF – TOP 13
Thüringen führt zum Tagesordnungspunkt ein.
Das Thema wird im AKIF andiskutiert. Es wird sich für eine Weiterbefassung im Jahr 2026 verständigt. Brandenburg als IFK-Vorsitzland 2026 soll dazu einen Vortragenden zum AKIF einladen. Brandenburg bittet dazu den AKIF Vorschläge für Referenten zu benennen.
TOP 7 - Öffentlichkeitsarbeit der IFK – Einrichten einer Mailingliste
Berichterstatter: Thüringen
Beschluss vom 18.06.2025 der 48. IFK
Thüringen führt zum Tagesordnungspunkt aus.
Aus dem Beschluss der 48. IFK vom 18.06.2025 zu TOP 6 geht hervor: „Es wird nochmals klargestellt, dass diese Mailingliste für die IFK zur Abstimmung von presserelevanten Themen wie bspw. Abstimmung einer gemeinsamen Pressemitteilung zusätzlich zum Austausch über die AKIF-Mailingliste genutzt werden soll.“
Der AKIF legt fest, dass Schleswig-Holstein die Mailingliste „IFK-Presseverantwortliche“ anlegen wird. Hierzu gab es bereits schon die Rückmeldungen von den AKIF-Mitgliedern, welche E-Mail-Adressen im Verteiler aufgenommen werden sollen. Nach Erstellen der Mailingliste wird Brandenburg die Moderation dazu übernehmen. Thüringen bedankt sich bei beiden Ländern für die Bereitschaft zum Erstellen und Moderieren der Mailingliste.
TOP 8 - Abstimmung einer Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Informationsfreiheit am 28. September 2025 zur Vorlage an die IFK
Berichterstatter: Thüringen
Thüringen führt in den Tagesordnungspunkt ein. Thüringen hatte am 21. August 2025 einen ersten Entwurf an den AKIF versandt. Daraufhin erfolgten einige Rückmeldungen mit sprachlichen Änderungen. Thüringen spricht sich für den Entwurf aus Brandenburg aus, der als Beratungsgrundlage genommen werden soll. Der AKIF stimmt dem Vorschlag zu. Die Pressemitteilung wird auf Grundlage des Entwurfs aus Brandenburg vom 2. September 2025 beraten.
Da diese Pressemitteilung im Umlaufverfahren beschlossen werden muss, teilt Thüringen mit, dass das Umlaufverfahren im Nachgang des AKIF schnellstmöglich durchgeführt wird. Am 26. September 2025 soll die Pressemitteilung veröffentlicht werden.
TOP 9 - Übermittlung von psbzg. Daten des Antragstellers im Drittbeteiligungsverfahren
Berichterstatter: Thüringen
E-Mail Thüringen vom 06.08.2025
Thüringen führt zum Tagesordnungspunkt ein.
Der AKIF diskutiert das Thema anhand von Praxisbeispielen und spricht sich dafür aus, dass derzeit keine Weiterbehandlung des AKIF oder der IFK nötig ist.
TOP 10 - Corporate Design - Sachstandsmitteilung
Berichterstatter: Sachsen
Sachsen führt zum Tagesordnungspunkt aus und verweist auf seine E-Mail vom 6. August 2025. In der E-Mail wurden drei Vorschläge der beauftragten Agentur dem AKIF übermittelt. Nun muss die IFK entscheiden, welchen Vorschlag sie nimmt.
Der AKIF stimmt folgendes Meinungsbild ab:
Variante 1 4 Stimmen,
Variante 2 9 Stimmen,
Variante 3 2 Stimmen.
Die schriftliche Rückmeldung aus Bremen vom 6. August 2025 wurde bei der Abstimmung mit einberechnet.
Der AKIF spricht sich dahingehend aus, dass Sachsen im Nachgang eine Abfrage beim AKIF durchführen wird, bei der die Beauftragten sich zurückmelden sollen, ob eine Vorstellung der drei Vorschläge von der Agentur in Präsenz gewünscht ist oder ob kein Bedarf dazu besteht.
TOP 11 - Sachstand Open Data Bundesebene
Berichterstatter: Bund
Der Bund hat keinen neuen Sachstand zur Umsetzung von Open Data auf Bundesebene. Das Thema wird bei Bedarf wieder auf die Tagesordnung genommen.
TOP 12 - Vorbereitung der 49. IFK am 26. November 2025 in Erfurt
Die Tagesordnung für die 49. IFK am 26. November 2025 wird vorbereitet:
Tagesordnung
TOP 1: Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung und Freigabe des AKIF-Protokolls
TOP 2: Bericht des Vorsitzes
TOP 3: Impulsvortrag „Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen zur Informationsfreiheit“ Prof. Dr. Rossi, Universität Augsburg
TOP 4: Entschließung „Privat finanzierte Forschung an Hochschulen muss transparenter werden!“
TOP 5: Beschuss über das Corporate Design der IFK
TOP 6: IFK-Vorsitz 2026/2027/2028
TOP 7: Berichte über aktuelle Entwicklungen aus dem Bund und den Ländern
TOP 8: Sonstiges
Hier: Beratung über eine mögliche Entschließung zu Verschlusssachen und Auftrag an AKIF
TOP 13 - Berichte aus den Ländern und vom Bund
Baden-Württemberg berichtet, dass am 3. und 4. November 2025 die diesjährigen KI Tage unter dem Motto „Wer/m nutzt KI“? stattfinden. Die Keynote „KI, Macht, Daten“ spricht Rainer Mühlhoff, Professor für Ethik der Künstlichen Intelligenz an der Universität Osnabrück.
Herr Prof. Keber und Herr Dr. Brink diskutieren am 10. November 2025 von 17 bis 18 Uhr im Rahmen der bundesweiten Aktionstage „Netzpolitik & Demokratie“. Hierbei geht es um die Zuverlässigkeit von Quellen im KI-Zeitalter und Transparenz in (politisch) bewegten Zeiten. Programm und Anmeldung unter https://netzpolitische-bildung.de/
Die 7. IFG Days finden am 19./20. Mai 2026 in Stuttgart statt. Gerne schon einmal vormerken.
Sachsen berichtet, dass der nach § 17 Abs. 3 und Abs. 5 SächsTranspG vorgeschriebene Bericht der Sächsischen Staatsregierung zur Evaluation des SächsTranspG am 25. Juni 2025 dem Sächsischen Landtag vorgelegt wurde. Der Bericht kommt im Wesentlichen zu der Feststellung, dass sich das Gesetz und der daraus resultierende Anspruch auf Informationszugang grundsätzlich etabliert haben. Die unter den Erwartungen gebliebenen Antragszahlen zeigten einerseits zwar, dass das beabsichtigte Ausmaß an zu schaffender Transparenz ausgeblieben ist, zugleich führe die Umsetzung des SächsTranspG aber zu einem auffälligen Mehr an Bürokratie. Eine Ausweitung des Geltungsbereiches des SächsTranspG auch auf die kommunale Ebene werde aus diesen Gründen abgelehnt. Die SDTB ist diesem widersprüchlichen Ergebnis entschieden entgegengetreten.
Der bereits zur IFK am 18. Juni 2025 erwähnte Referentenentwurf zur Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Sachsen-Anhalt berichtet, dass auch dieses Jahr wieder ein Erfahrungsaustausch mit den behördlichen Informationsfreiheitsbeauftragten der Landkreise und der kreisfreien Städte durchgeführt wird.
TOP 14 - Sonstiges
Berlin erkundigt sich, ob Interesse besteht, eine Übersicht von Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Behörden im AKIF mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu erstellen. Der AKIF stimmt dem Vorschlag zu. Thüringen wird eine solche Liste erstellen.
Brandenburg teilt mit, dass es noch keine Termine für die Sitzungen für AKIF und IFK für 2026 gibt und hofft, diese spätestens zur nächsten IFK mitzuteilen.