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Protokoll der 49. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) am 6. und 7. Mai 2025 in Erfurt beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)

Veranstaltungsort: Dienststelle des TLfDI, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt

Teilnehmende des AKIF:

  • BfDI: Nicole Schwartz, Matthias Schalljo
  • Baden-Württemberg: Christiane Denne, Rebecca Fleißner
  • Berlin: Anja-Maria Gardain, Kristina Frasch
  • Brandenburg: Pia Busch, Sven Müller
  • Bremen: Martina Pöser (am 06.05.2025)
  • Hamburg: Swantje Wallbraun
  • Hessen: Stephanie Wetzstein
  • Mecklenburg-Vorpommern: Thomas Ahrens
  • Nordrhein-Westfalen: Christine Weggen, Jutta Schulte-Zurhausen
  • Rheinland-Pfalz: Uli Mack
  • Saarland: Helena Hopfner
  • Sachsen: Marcus Wolf
  • Sachsen-Anhalt: Jens Olaf Platzek
  • Schleswig-Holstein: Henry Krasemann
  • Thüringen: Franziska Göhring, Saskia Springer, Tim Fellmann

Beginn und Ende:

  • 6. Mai 2025: 13:00 bis 17:25 Uhr
  • 7. Mai 2025: 09:00 bis 12:50 Uhr

Hinweis:

Gemäß Abschnitt C, II. Punkt 3 der GO IFK wird über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll erstellt.

TOP 1 – Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

Thüringen begrüßt die Teilnehmenden und eröffnet die 49. Sitzung des AKIF. Die Tagesordnung der 49. Sitzung wird vom AKIF festgestellt. Es gibt keine Änderungen oder Ergänzungen.

TOP 2 – Beratung über eine Entschließung zur Anwendung der IFG/TranspG im Aufgabenbereich von Wahlleiterinnen/Wahlleitern

Berichterstatter: Thüringen

E-Mails von Thüringen vom 22.01.2025 und 16.04.2025

Der AKIF erstellt auf Vorschlag Thüringens einen Entschließungsentwurf mit dem Titel „Transparenz bei Wahlleitungen klar regeln!“, der der 48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vorgelegt werden soll.

TOP 3 – Beratung über eine Entschließung zur Veröffentlichung von Protokollen der Kommunalparlamente

Berichterstatter: Thüringen

E-Mails von Thüringen vom 22.01.2025 und 16.04.2025

Der AKIF erstellt auf Vorschlag Thüringens einen Entschließungsentwurf mit dem Titel „Protokolle der öffentlichen Sitzungen der Kommunalparlamente offenlegen!“, der der 48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vorgelegt werden soll.

TOP 4 – Umgang mit IFG-Anträgen zu Prüfverfahren, die in ein Bußgeldverfahren münden

Berichterstatter: Berlin

E-Mails Berlin vom 29.08.2023 und 20.03.2025

Berlin führt als Berichterstatter zum TOP ein. Insbesondere geht es Berlin darum zu erfahren, wie die anderen Länder und der Bund es rechtlich einordnen, ob ein Abgabevermerk zur Übergabe des Verfahrens aus der Verwaltungsakte in das Bußgeldverfahren nach dem IFG herausgeben werden kann.

Hamburg führt aus, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, Abgabevermerke nach Abschluss des Bußgeldverfahrens herauszugeben.

Hessen würde den IFG-Antrag ablehnen, da es sich beim Abgabevermerk nach hessischem Recht nicht um den Bereich der allgemeinen Verwaltungstätigkeit handelt und somit nach hessischem Recht abzulehnen wäre.

Nordrhein-Westfalen verweist auf die Diskussion im Arbeitskreis Sanktionen.

Sachsen berichtet, dass in § 4 Abs. 3 SächsTranspG eine Bereichsausnahme für die Sächsische Datenschutzbeauftragte normiert ist. Die SDB ist nur transparenzpflichtig, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Darüber hinaus ist im SächsTranspG bei laufenden Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Ausschlussgrund normiert; ebenso berichten das auch die Länder Brandenburg und Hessen. 

Bremen teilte dazu im Vorfeld per E-Mail Folgendes mit: Auskünfte zu abgeschlossenen Verwaltungsverfahren erteilt Bremen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz nicht, da diese Informationen einem besonderen Amtsgeheimnis gemäß Artikel 54 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG) in Verbindung mit § 3 Nr. 4 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) unterliegen (siehe auch VG Bremen, Urteil vom 28.07.2014, 4 K 362/13). Unabhängig davon würde aus Sicht Bremens darüber hinaus der Ausschlussgrund gemäß § 3 Nr. 1 d) BremIFG eingreifen, der den Informationsanspruch ausschließt, wenn und solange das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Durchführung ordnungswidrigkeitsrechtlicher Ermittlungen, solange das Bußgeldverfahren noch nicht abgeschlossen ist und Unterlagen aus dem Verwaltungsverfahren hierfür herangezogen werden. Dies dürfte auch regelmäßig für die Abgabevermerke gelten.

Baden-Württemberg weist auf das Urteil des VG Stuttgart vom 29.09.2022 (14 K 5332/20) hin, wonach jedenfalls ein erlassener Bußgeldbescheid auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zugänglich ist. Das Gericht geht in diesem Fall von einer Einheitlichkeit der Ausgangs- und der Verfolgungsbehörde aus.

Im Ergebnis des Austausches stellt der AKIF fest, dass eine weitere Behandlung zu dem Thema beim AKIF zunächst nicht erforderlich ist. Berlin bittet die AKIF-Mitglieder um Rückmeldung, sofern die Rechtsfrage in den jeweiligen Ländern und beim Bund nochmals auftauchen sollte.

TOP 5 – Öffentlichkeitsarbeit der IFK

Berichterstatter: Sachsen-Anhalt                  

E-Mail Sachsen-Anhalt vom 04.04.2025

Sachsen-Anhalt führt in den Tagesordnungspunkt ein. Es wird aus aktuellem Anlass angeregt, über den Ablauf und die Beteiligung von Presseverantwortlichen in den Dienststellen der jeweiligen Länder und beim Bund zukünftig ein Verfahren festzulegen, bei dem die Presseverantwortlichen bei der Erstellung von Pressemitteilungen der IFK beteiligt werden. Sachsen-Anhalt schlägt in diesem Zusammenhang vor, einen eigenen IFK-Presseverteiler zu schaffen.

Nach erfolgter Diskussion wird folgendes Meinungsbild mit drei unterschiedlichen Verfahrensmöglichkeiten besprochen, über das im Einzelnen wie folgt abgestimmt wurde.

  1. Vorschlag aus Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen: Es wird ein separater Verteiler erstellt, der den AKIF-Verteiler und die jeweiligen Presseverantwortlichen der Länder und des Bundes beinhaltet.

    Es wird wie folgt darüber abgestimmt: 2 Ja-, 12 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

  2. Bei Pressemitteilungen, für die es einer inhaltlichen Abstimmung bedarf (zuletzt die Pressemitteilung zwischen den IFK´s 2024 und 2025 zum Inhalt der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD) werden die Presseverantwortlichen der Länder und des Bundes über den Presseverantwortlichen-Verteiler der DSK beteiligt. Niedersachsen und Bayern müssten dann die Abstimmung ignorieren. Ausgenommen von diesem Verfahren wären Pressemitteilungen zu den jeweiligen IFK Sitzungen (Eigenverantwortlichkeit des IFK Vorsitzes).

    Es wird wie folgt darüber abgestimmt: 4 Ja-, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

  3. Bei Pressemitteilungen, für die es einer inhaltlichen Abstimmung bedarf (zuletzt die Pressemitteilung zwischen den IFK´s 2024 und 2025 zum Inhalt der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD), leitet das jeweilige IFK-Vorsitzland diese ein und koordiniert sie. Der Austausch erfolgt wie gewohnt über den AKIF-Verteiler. Über eine fakultative Beteiligung der jeweiligen Pressestellen entscheiden jedes Land und der Bund im Rahmen ihrer eigenen innerorganisatorischen Festlegungen selbst.

    Es wird wie folgt darüber abgestimmt: 12 Ja-, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Redaktionelle Anmerkung: Die Abstimmung erfolgte ohne Bremen.

Der AKIF beschließt, das Thema auf die Tagesordnung der IFK zu setzen.

TOP 6 – Austausch und Diskussion mit Vertretern aus der Praxis

Thüringen hat einen Vertreter aus dem Polizeibereich zum Austausch mit dem AKIF eingeladen. Es erfolgen ein Austausch und eine Diskussion.

TOP 7 – Umgang mit häufigen Anträgen von einzelnen Petenten

Berichterstatter: Schleswig-Holstein            

E-Mail Schleswig-Holstein vom 30.01.2025

Schleswig-Holstein führt zu dem Tagesordnungspunkt ein. Schleswig-Holstein fragt insbesondere die AKIF-Mitglieder, ob es bei den anderen Ländern und dem Bund Antragsteller gibt, die übermäßig viele Anträge nach dem jeweiligen IFG stellen. Ggf. könnte ein Missbrauch des jeweiligen IFGs vorliegen.

Im Ergebnis der Diskussion stellt der AKIF fest, dass es zwar Antragsteller gibt, die übermäßig viele Anträge stellen, jedoch in den ganz überwiegenden Fällen ein Interesse an den Informationen zu erkennen ist und ein offensichtlicher Missbrauch daher in der Regel nicht nachgewiesen werden kann.

Der AKIF spricht sich dafür aus, dass keine weitere inhaltliche Befassung erforderlich ist.

TOP 8 – Aktuelle Entwicklung im IFG-Bereich auf Bundesebene

Thüringen führt aus, dass es auf Bundesebene seit dem 05.05.2025 einen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gibt und verweist auf die Festlegung der Koalitionspartner zum Bundes-IFG ab Zeile 1894: „… Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren… .“

Thüringen regt an, eine Entschließung zum Thema „Open Data“ zu erarbeiten und der IFK zur Herbst-IFK vorzulegen. Bremen hatte bereits im Vorfeld dazu einen Vorschlag eingebracht und bereits per E-Mail Vorschläge zum Inhalt unterbreitet. Der AKIF nimmt den Vorschlag vorerst zur Kenntnis.

Bremen schlägt im Zusammenhang mit der Umlaufentschließung „Mehr Transparenz und Open Data nach der Bundestagswahl!“ vom 13.03.2025 vor, dass der AKIF ein Positionspapier zu Open Data erstellt.

Auf Vorschlag von Sachsen-Anhalt regt der AKIF an, ein Positionspapier zur Novellierung des Bundes-IFG zu erarbeiten, aus dem sich auch Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger und die öffentlichen Stellen ergeben (siehe Koalitionsvertrag; Zeile 1892). Die IFK wird um Entscheidung und Arbeitsauftrag an den AKIF gebeten.

TOP 9 – Stand Corporate Design

Berichterstatter: Sachsen

Sachsen bezieht sich auf seine E-Mail vom 05.05.2025 und den darin mitgeteilten Sachstand. Sobald Sachsen ein Entwurf vorliegt, wird dieser dem AKIF zugeleitet. Zum AKIF im September 2025 soll dieser TOP wieder aufgerufen werden.

TOP 10 – Vorbereitung der IFK am 18. Juni 2025

Die Tagesordnung für die 48. IFK am 18. Juni 2025 wird vorbereitet:

Tagesordnung

  • TOP 1: Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung und der Freigabe des AKIF-Protokolls
  • TOP 2: Bericht des Vorsitzes
  • TOP 3: Impulsvortrag Smart leben in Jena
  • TOP 4: Entschließung „Transparenz bei Wahlleitungen klar regeln!“
  • TOP 5: Entschließung „Protokolle der öffentlichen Sitzungen der Kommunalparlamente offenlegen!“
  • TOP 6: Öffentlichkeitsarbeit der IFK
  • TOP 7: Aktuelle Entwicklung im IFG-Bereich auf Bundesebene   
  • TOP 8: Berichte über aktuelle Entwicklungen aus Bund und Ländern
  • TOP 9: Sonstiges

TOP 11 – Berichte aus den Ländern und vom Bund

Aufgrund des verbleibenden Zeitrahmens der Sitzung wird vereinbart, dass der Austausch der Berichte aus Bund und Ländern über den vpo-Verteiler erfolgt und Aufnahme ins Protokoll findet.

Thüringen berichtet, dass sich der Transparenzbeirat am 23.04.2025 neu konstituiert hat und es nun eine Beiratsvorsitzende gibt.

Bremen berichtet, dass am 13.12.2024 Herr Dr. Timo Utermark das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen angetreten hat. Des Weiteren berichtet Bremen, dass am 19.02.2025 der 18. Jahresbericht der ehemaligen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 18.03.2024 im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung behandelt wurde. Am 28.03.2025 hat der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit seinen 19. Jahresbericht der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt. Am 25.03.2025 wurde von der CDU-Fraktion eine Kleine Anfrage zum Thema „BremIFG in der Praxis: Transparenz nur auf dem Papier?“ gestellt, die vom Senat am 05.05.2025 beantwortet wurde (Drucksache 21/1174 der Bremischen Bürgerschaft). Am 29.04.2025 wurde eine weitere Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Open Source Software und digitale Souveränität in der bremischen Verwaltung“ an den Senat gestellt (Drucksache 21/1160 der Bremischen Bürgerschaft), deren Beantwortung noch aussteht.

Mit Urteil vom 22.01.2025 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (Az.: 2 LB 179/24) das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 12.12.2022 (Az.: 4 K 506/21) teilweise abgeändert. Der Antragstellende hatte die Herausgabe von Dokumenten zum Brandschutz bei Drehgestellen von Straßenbahnen von der technischen Aufsichtsbehörde verlangt. Durch das OVG-Urteil wurde der Zugang zu vier weiteren, vom Antragstellenden gewünschten Dokumenten unter Schwärzung der Angaben zu natürlichen Personen und einzelner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewährt. Im Übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen. Insbesondere die Art der Nachweisführung für den Brandschutz und ein Evakuierungskonzept seien wegen eines überwiegenden Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit herauszugeben, wobei hinsichtlich des Evakuierungskonzepts bereits nicht ausreichend dargelegt worden sei, dass es sich hierbei überhaupt um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis handele.

Baden-Württemberg berichtet, dass unter dem Titel „Papier von gestern – Dateien für morgen: Mit KI und Portalen zu frei zugänglichen Informationen“ die 6. IFG-Days am 2. und 3. Juni 2025 in Esslingen stattfinden (Anmeldung und Programm). Kooperationspartner in diesem Jahr ist das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, das auch für ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm sorgt. Die Beiträge zu Künstlicher Intelligenz sowie zu den Transparenzportalen werden auch online übertragen. Nicht nur zum Highlight – dem Podiumsgespräch mit Dr. Juliane Hundert (SDTB), Tino Melzer (TLfDI) und Prof. Dr. Tobias Keber (LfDI BW) – sind alle Interessierten eingeladen.

Erstmals war das Thema Informationsfreiheit beim Speyerer Forum zur Digitalen Lebenswelt am 28. und 29. April 2025 durch Referentinnen der Universitätsbibliothek Tübingen und des Landesarchivs Baden-Württemberg vertreten. In den Vorträgen „Automatische Texterkennung von Handschriften im Projekt OCR-BW“ und „KI-gestützte Informationsgewinnung aus Archivgut beim Aufbau des bundesweiten Digitalportals: Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ wurde anhand konkreter Beispiele veranschaulicht, wie KI bei der Digitalisierung, Aufbereitung und somit auch bei der Zugänglichmachung von Informationen der Verwaltung unterstützen kann.

Positives Feedback erhielt erneut das E-Learning-Format „Datenkompetenz für eine digitale Demokratie“. Unter der Leitfrage „Wer sieht mich?“ eröffnete Prof. Dr. Keber für alle Interessierten die Schulungsreihe mit Einblicken in unseren digitalen Alltag. Mit an Bord waren auch die Landeszentrale für politische Bildung sowie die sächsische Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert.

Sachsen berichtet, dass im Januar 2025 der erste Tätigkeitsbericht nach dem Sächsischen Transparenzgesetz über den Berichtszeitraum 1. Januar 2023 bis 30. September 2024 an den Sächsischen Landtag und an die Sächsische Staatsregierung übergeben wurde. Eine Reaktion steht noch aus.

Des Weiteren berichtet Sachsen von der Teilnahme am ersten Mitteldeutschen Datenschutztag für Behörden und Interessierte, auf dem gemeinsam mit ST und TH das Konzeptpapier der IFK „Informationsfreiheit by Design“ vorgestellt wurde.

Zum 1. April 2025 hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte neue Räumlichkeiten bezogen. Der neue Behördensitz befindet sich nun in der Maternistraße 17, 01067 Dresden, in unmittelbarer Nachbarschaft zum World Trade Center Dresden. Alle bisherigen Kontaktmöglichkeiten gelten unverändert.

Brandenburg berichtet: Der Koalitionsvertrag von SPD und BSW vom 10. Dezember 2024 mit dem Titel "Bewährtes sichern, Neues schaffen" enthält folgenden Hinweis auf Open Data:

"Wir entwickeln die bestehenden Infrastrukturen und Prozesse für die Nutzung von Daten – insbesondere offener Daten – für die Landes- und Kommunalverwaltungen, aber auch für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger weiter. Dafür werden wir eine 'Datenstrategie des Landes Brandenburg' entwickeln. Zudem soll die Datenstrategie Wege aufzeigen, wie Künstliche Intelligenz und datenbasierte Lösungen, etwa sogenannte 'Digitale Zwillinge', im Land und in Kommunen mehrwertstiftend eingesetzt werden können."

Obwohl die Landesbeauftragte sich gegenüber den Verhandlungspartnern dafür eingesetzt hatte, sind sowohl eine Weiterentwicklung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zu einem Transparenzgesetz als auch eine Erweiterung ihrer Kompetenzen um die Zuständigkeit für das Umweltinformationsgesetz außen vor geblieben.

Schleswig-Holstein berichtet, dass sein Informationszugangsgesetz aktuell evaluiert wird und im Herbst mit Ergebnissen zu rechnen ist.

Sachsen-Anhalt hat an den Schülermedientagen 2025 zwei Veranstaltungen zum Informations-freiheitsrecht für Schüler ausgerichtet.

TOP 12 – Sonstiges

Thüringen erinnert an den nächsten Jour Fixe AKIF am 04.06.2025, wie gewohnt online von 11:00 – 12 Uhr.