Entschließung: Entschließung der 9. Internationalen Konferenz der Beauftragten für die Informationsfreiheit, ICIC 2015 in Santiago de Chile
In Santiago de Chile fand am 21. April 2015 im Zusammenhang mit der 9. Internationalen Konferenz der Beauftragten für die Informationsfreiheit, ICIC, eine private Arbeitssitzung statt, an der 33 Beauftragte aus 25 Ländern teilnahmen.
Gemäß dem Arbeitsprogramm, das vom Rat für Transparenz als Gastgeber und Veranstalter dieser Sitzung vorgeschlagen wurde, bildeten die Beauftragten vier Arbeitsgruppen zum Zweck der Untersuchung folgender Themen:
- Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit und in Bezug auf die Verwaltung und Umsetzung von Gesetzen über den Zugang zu Informationen.
- Die Inanspruchnahme der Mediation und anderer Formen alternativer Streitbeilegung bei Streitigkeiten von Bürgern mit öffentlichen Behörden als Instrument zur Beschleunigung des Zugangs zu Informationen: Vorteile, Nachteile und die wichtigsten Ergebnisse.
- Ermittlung von Messverfahren in der Umsetzung öffentlicher Politiken der Transparenz und das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen.
- Vergleichende Rechtsprechung.
Schlussfolgerungen und Vereinbarungen der oben erwähnten Arbeitsgruppen sind nachstehend aufgeführt:
1. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen über den „Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit und in Bezug auf die Verwaltung und Umsetzung von Gesetzen über den Zugang zu Informationen“
1.a) Abkommen über die Zweckmäßigkeit des Strebens nach der Einrichtung eines ständigen Mechanismus für die ICIC durch eine einfache, funktionelle, unbürokratische Struktur, die sich folgender Notwendigkeiten annimmt:
- Untersuchung der Funktionsweise von anderen Netzen,
- Fortsetzung und Nachbereitung der auf den Sitzungen erörterten Themen,
- Förderung und Koordinierung des Austausches von Erfahrungen und bewährter Verfahren,
- Alle relevanten Informationen werden zugänglich gemacht und der Prozess der Einführung neuer Rechtsvorschriften und institutioneller Rahmenbedingungen wird gefördert und unterstützt.
1.b) Für die Entwicklung eines Vorschlags für diese funktionelle Struktur wurde die Beauftragung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die aus mindestens drei und maximal fünf Länder Ländern besteht, alles Mitglieder der ICIC, die die mögliche Struktur für diesen Koordinationsmechanismus im Einklang mit den ermittelten Erfordernissen gründlich untersucht.
Die Arbeitsgruppe besteht aus folgenden Mitgliedern: The Office of the Information Commissioner of Canada, the Office of the Scottish Information Commissioner, Indonesia InformationCommissioner, the Federal Institute for Access to Public Information and Data Protection of Mexico, the Institute for Access to Public Information of Honduras, und dem Council for Transparency of Chile (Das Bundesinstitut von Mexiko für den Zugang zu öffentlichen Informationen und den Schutz der Daten, das Institut von Honduras für den Zugang zu öffentlichen Informationen, und der Chilenische Rat für die Transparenz).
2. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen über die „Inanspruchnahme der Mediation und anderer Formen alternativer Streitbeilegung bei Streitigkeiten von Bürgern mit öffentlichen Behörden als Instrument zur Beschleunigung des Zugangs zu Informationen: Vorteile, Nachteile und die wichtigsten Ergebnisse“.
2.a) Die Wichtigkeit der Umsetzung von Formen der alternativen Streitbeilegung in den Bereich des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen wird anerkannt.
2.b) Diese Formen der alternativen Streitbeilegung sollten ein partizipatives Instrument sein, bei dem sowohl die Bürger als auch öffentliche Organe bei den Verfahren zur Lösung des Konflikts notwendig sind.
2.c) Diese Formen der alternativen Streitbeilegung sollten die besondere Beschaffenheit des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen berücksichtigen.
2.d) Diese Formen der alternativen Mechanismen zur Streitbeilegung und ihre Verfahren sollten einer Bewertung unterzogen werden.
2.e) Die Teilnehmer dieser Konferenz verpflichten sich zum Austausch bewährter Praktiken der alternativen Streitbeilegung für das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen.
3. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen zur „Ermittlung von Messverfahren in der Umsetzung öffentlicher Politiken der Transparenz und das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen“.
3.a) Systematische Erstellung eines Katalogs der bestehenden internationalen Maßnahmen (OECD, OAS, usw.) und Bewertung der Relevanz dieser Indikatoren.
3.b) Bewertung der Notwendigkeit der Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsmodells.
3.c) Bewertung der Möglichkeit der Schaffung neuer Indikatoren für die gemeinsame Messung.
3.d) Erstellung von Kommunikationsstrategien über die Ergebnisse dieser Messungen, um sie richtig zu verstehen.
3.e) Mitteilung bewährter Praktiken der verschiedenen nationalen Systeme für die Messung.
4. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen über „Vergleichende Rechtsprechung“.
4.a) Stärkung der regionalen Plattformen der vergleichenden Rechtsprechung zur Schaffung eines zukünftigen Netzwerks, das mit allen Mitgliedern der Organisation auf nationaler, regionaler- bzw. Bundesebene geteilt wird.
4.b) Erstellung eines aktualisierten Verzeichnisses mit den allgemeinen Angaben der Organe, die den Informationszugang sicherstellen, ihre Kontaktdaten und die genauen Daten, um eine reibungslose und effektive Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Organisation zu ermöglichen. Die Informationen werden von den Mitgliedern auf freiwilliger Basis übermittelt. Die erste Liste wird auf der 9. Internationalen Konferenz der Beauftragten für die Informationsfreiheit erstellt.
4.c) Sobald Punkt 4b abgeschlossen ist, werden die Stellen, die den Informationszugang gewährleisten, Links zu den jeweiligen Websites mitteilen, auf denen die besondere Rechtsprechung eines jeden Mitglieds der Organisation veröffentlicht wird.
4.d) Freiwillige Aktualisierung - per Adressenliste der Mitglieder der Organisationder Entscheidungen der Organe, die den Informationszugang sicherstellen oder von Gerichten, die für auf das Recht auf Informationszugang wichtig sind oder einen Einfluss darauf ausüben, und auch Aktualisierungen der Verordnungen zu diesem Thema.
4.e) Im Fall von nationalen Organisationen, die ihre Aufgaben mit regionalen oder Bundesbehörden teilen, beschloss der Ausschuss, den nationalen Organisationen die Anweisung zu geben, die lokalen Organe einzubeziehen und ihnen die in dieser Sitzung getroffenen Vereinbarungen mitzuteilen.
4.f) Schließlich wurde vereinbart, den Chilenischen Rat für die Transparenz als technisches Sekretariat zu benennen, das für die Verwaltung der Informationen, die von den Mitgliedern der Organisation geliefert werden, zuständig ist, während ansonsten keine andere besondere Stelle benannt wird.
5. Abschlusserklärung
In Anbetracht der Wichtigkeit des Rechts auf Informationszugang brachten die Beauftragten und Aufsichtsbehörden als Vertreter von 25 Ländern die folgenden wichtigen Herausforderungen an dieses Recht auf Ihrer Plenarsitzung zum Ausdruck:
- Die anhaltenden Ungleichheiten, die die Wahrnehmung des Rechts auf Informationszugang für alle Bürger einschränken
- Der Rückschritt des Rechts auf Informationszugang aufgrund der Billigung von Gesetzgebungen und öffentlichen Politiken, die im Widerspruch zu diesem Recht stehen
- Das Recht auf Informationszugang wird in Ländern mit einer größeren digitalen Kluft erschwert
- Die fehlende angemessene Finanzierung, Unterstützung und Unterhaltung der Aufsichtsorgane.
Aus diesem Grund fordern wir die Regierungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, die internationale Gemeinschaft und Bürger dazu auf, weiterhin wachsam zu sein und zusammenzuarbeiten zum Schutz, Förderung und Stärkung eines effektiven Rechts auf Informationszugang. Wir, die Beauftragten und Aufsichtsbehörden engagieren uns für die Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die an der Erfüllung dieses Zieles beteiligt sind.
6. Nächstes Treffen
Die 10. Internationale Konferenz der Beauftragten für Informationsfreiheit findet 2017 in Bali, Indonesien, statt, und sie wird vom indonesischen Beauftragten für die Informationsfreiheit ausgerichtet.
In Santiago de Chile fand am 21. April 2015 im Zusammenhang mit der 9. Internationalen Konferenz der Beauftragten für die Informationsfreiheit, ICIC, eine private Arbeitssitzung statt, an der 33 Beauftragte aus 25 Ländern teilnahmen.
Gemäß dem Arbeitsprogramm, das vom Rat für Transparenz als Gastgeber und Veranstalter dieser Sitzung vorgeschlagen wurde, bildeten die Beauftragten vier Arbeitsgruppen zum Zweck der Untersuchung folgender Themen:
- Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit und in Bezug auf die Verwaltung und Umsetzung von Gesetzen über den Zugang zu Informationen.
- Die Inanspruchnahme der Mediation und anderer Formen alternativer Streitbeilegung bei Streitigkeiten von Bürgern mit öffentlichen Behörden als Instrument zur Beschleunigung des Zugangs zu Informationen: Vorteile, Nachteile und die wichtigsten Ergebnisse.
- Ermittlung von Messverfahren in der Umsetzung öffentlicher Politiken der Transparenz und das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen.
- Vergleichende Rechtsprechung.
Schlussfolgerungen und Vereinbarungen der oben erwähnten Arbeitsgruppen sind nachstehend aufgeführt:
1. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen über den „Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit und in Bezug auf die Verwaltung und Umsetzung von Gesetzen über den Zugang zu Informationen“
1.a) Abkommen über die Zweckmäßigkeit des Strebens nach der Einrichtung eines ständigen Mechanismus für die ICIC durch eine einfache, funktionelle, unbürokratische Struktur, die sich folgender Notwendigkeiten annimmt:
- Untersuchung der Funktionsweise von anderen Netzen,
- Fortsetzung und Nachbereitung der auf den Sitzungen erörterten Themen,
- Förderung und Koordinierung des Austausches von Erfahrungen und bewährter Verfahren,
- Alle relevanten Informationen werden zugänglich gemacht und der Prozess der Einführung neuer Rechtsvorschriften und institutioneller Rahmenbedingungen wird gefördert und unterstützt.
1.b) Für die Entwicklung eines Vorschlags für diese funktionelle Struktur wurde die Beauftragung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die aus mindestens drei und maximal fünf Länder Ländern besteht, alles Mitglieder der ICIC, die die mögliche Struktur für diesen Koordinationsmechanismus im Einklang mit den ermittelten Erfordernissen gründlich untersucht.
Die Arbeitsgruppe besteht aus folgenden Mitgliedern: The Office of the Information Commissioner of Canada, the Office of the Scottish Information Commissioner, Indonesia InformationCommissioner, the Federal Institute for Access to Public Information and Data Protection of Mexico, the Institute for Access to Public Information of Honduras, und dem Council for Transparency of Chile (Das Bundesinstitut von Mexiko für den Zugang zu öffentlichen Informationen und den Schutz der Daten, das Institut von Honduras für den Zugang zu öffentlichen Informationen, und der Chilenische Rat für die Transparenz).
2. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen über die „Inanspruchnahme der Mediation und anderer Formen alternativer Streitbeilegung bei Streitigkeiten von Bürgern mit öffentlichen Behörden als Instrument zur Beschleunigung des Zugangs zu Informationen: Vorteile, Nachteile und die wichtigsten Ergebnisse“.
2.a) Die Wichtigkeit der Umsetzung von Formen der alternativen Streitbeilegung in den Bereich des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen wird anerkannt.
2.b) Diese Formen der alternativen Streitbeilegung sollten ein partizipatives Instrument sein, bei dem sowohl die Bürger als auch öffentliche Organe bei den Verfahren zur Lösung des Konflikts notwendig sind.
2.c) Diese Formen der alternativen Streitbeilegung sollten die besondere Beschaffenheit des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen berücksichtigen.
2.d) Diese Formen der alternativen Mechanismen zur Streitbeilegung und ihre Verfahren sollten einer Bewertung unterzogen werden.
2.e) Die Teilnehmer dieser Konferenz verpflichten sich zum Austausch bewährter Praktiken der alternativen Streitbeilegung für das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen.
3. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen zur „Ermittlung von Messverfahren in der Umsetzung öffentlicher Politiken der Transparenz und das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen“.
3.a) Systematische Erstellung eines Katalogs der bestehenden internationalen Maßnahmen (OECD, OAS, usw.) und Bewertung der Relevanz dieser Indikatoren.
3.b) Bewertung der Notwendigkeit der Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsmodells.
3.c) Bewertung der Möglichkeit der Schaffung neuer Indikatoren für die gemeinsame Messung.
3.d) Erstellung von Kommunikationsstrategien über die Ergebnisse dieser Messungen, um sie richtig zu verstehen.
3.e) Mitteilung bewährter Praktiken der verschiedenen nationalen Systeme für die Messung.
4. Schlussfolgerungen und Gruppenvereinbarungen über „Vergleichende Rechtsprechung“.
4.a) Stärkung der regionalen Plattformen der vergleichenden Rechtsprechung zur Schaffung eines zukünftigen Netzwerks, das mit allen Mitgliedern der Organisation auf nationaler, regionaler- bzw. Bundesebene geteilt wird.
4.b) Erstellung eines aktualisierten Verzeichnisses mit den allgemeinen Angaben der Organe, die den Informationszugang sicherstellen, ihre Kontaktdaten und die genauen Daten, um eine reibungslose und effektive Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Organisation zu ermöglichen. Die Informationen werden von den Mitgliedern auf freiwilliger Basis übermittelt. Die erste Liste wird auf der 9. Internationalen Konferenz der Beauftragten für die Informationsfreiheit erstellt.
4.c) Sobald Punkt 4b abgeschlossen ist, werden die Stellen, die den Informationszugang gewährleisten, Links zu den jeweiligen Websites mitteilen, auf denen die besondere Rechtsprechung eines jeden Mitglieds der Organisation veröffentlicht wird.
4.d) Freiwillige Aktualisierung - per Adressenliste der Mitglieder der Organisationder Entscheidungen der Organe, die den Informationszugang sicherstellen oder von Gerichten, die für auf das Recht auf Informationszugang wichtig sind oder einen Einfluss darauf ausüben, und auch Aktualisierungen der Verordnungen zu diesem Thema.
4.e) Im Fall von nationalen Organisationen, die ihre Aufgaben mit regionalen oder Bundesbehörden teilen, beschloss der Ausschuss, den nationalen Organisationen die Anweisung zu geben, die lokalen Organe einzubeziehen und ihnen die in dieser Sitzung getroffenen Vereinbarungen mitzuteilen.
4.f) Schließlich wurde vereinbart, den Chilenischen Rat für die Transparenz als technisches Sekretariat zu benennen, das für die Verwaltung der Informationen, die von den Mitgliedern der Organisation geliefert werden, zuständig ist, während ansonsten keine andere besondere Stelle benannt wird.
5. Abschlusserklärung
In Anbetracht der Wichtigkeit des Rechts auf Informationszugang brachten die Beauftragten und Aufsichtsbehörden als Vertreter von 25 Ländern die folgenden wichtigen Herausforderungen an dieses Recht auf Ihrer Plenarsitzung zum Ausdruck:
- Die anhaltenden Ungleichheiten, die die Wahrnehmung des Rechts auf Informationszugang für alle Bürger einschränken
- Der Rückschritt des Rechts auf Informationszugang aufgrund der Billigung von Gesetzgebungen und öffentlichen Politiken, die im Widerspruch zu diesem Recht stehen
- Das Recht auf Informationszugang wird in Ländern mit einer größeren digitalen Kluft erschwert
- Die fehlende angemessene Finanzierung, Unterstützung und Unterhaltung der Aufsichtsorgane.
Aus diesem Grund fordern wir die Regierungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, die internationale Gemeinschaft und Bürger dazu auf, weiterhin wachsam zu sein und zusammenzuarbeiten zum Schutz, Förderung und Stärkung eines effektiven Rechts auf Informationszugang. Wir, die Beauftragten und Aufsichtsbehörden engagieren uns für die Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die an der Erfüllung dieses Zieles beteiligt sind.
6. Nächstes Treffen
Die 10. Internationale Konferenz der Beauftragten für Informationsfreiheit findet 2017 in Bali, Indonesien, statt, und sie wird vom indonesischen Beauftragten für die Informationsfreiheit ausgerichtet.