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Entschließung: Berliner Erklärung zur Stärkung der Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene: „Transparenz – der Treibstoff der Demokratie“

In dem Bewusstsein, dass

  • die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Grundrechte wahrzunehmen und sich aktiv in den politischen Prozess einzubringen, von entscheidender Bedeutung für die Demokratie ist,
  • Information eine unverzichtbare Voraussetzung politischer Meinungsbildung, Teilhabe und Partizipation bildet,
  • die Beachtung rechtsstaatlicher Vorgaben (Rule of law), die Transparenz staatlichen Handelns und eine starke richterliche Kontrolle staatliches Handeln legitimieren,
  • Rechtsstaatlichkeit und Transparenz das Vertrauen in die Rechtstreue und Lernfähigkeit staatlicher, regionaler und kommunaler Funktionsträger und Organe stärken,

erklären die in Berlin zu ihrer 8. Internationalen Konferenz versammelten Informationsfreiheitsbeauftragten:

Transparenz ist ohne rechtlich verbürgten Informationszugang nicht möglich. Deshalb bedarf es verbindlicher rechtlicher Ansprüche auf Informationszugang auf der staatlichen und überstaatlichen Ebene.

Völkerrechtlich garantierte Informationsrechte begründen individuelle Ansprüche auf Informationszugang gegen supranationale Stellen und verpflichten die Staaten, ihr Wissen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen. Das Handeln der Staaten und der Staatengemeinschaften muss sich stärker als bisher auf Diskurs und Beteiligung gründen. Sie müssen sich mehr als bisher um das Vertrauen der Menschen bemühen, wollen sie ihre Ziele erreichen.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Kampf gegen das Übel der Korruption können sich nur dort entwickeln, wo nationale Behörden und internationale Organisationen bereit sind, über ihr Handeln Rechenschaft abzulegen und ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen. Transparenz ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen die weltweite Korruption. Diese kann nur in einem Klima der Heimlichkeit und der Abschottung von Entscheidungsprozessen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gedeihen.

In vielen Staaten und internationalen Einrichtungen werden bereits heute eine Reihe von Informationen aus der Umwelt, der Tätigkeit von Parlamenten und aus vielen anderen Bereichen bekannt gemacht. Diese Form der Transparenz stärkt das Vertrauen der Bürger in deren Arbeit. Es gibt aber nach wie vor große Lücken, die endlich geschlossen werden müssen.

Dem Anspruch auf Transparenz können sich auch Geheimdienste nicht prinzipiell verweigern. Gerade weil ihre Tätigkeit tief in Grundrechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger eingreift, ist auch hier eine öffentlich nachvollziehbare rechtsstaatliche Kontrolle erforderlich. Damit ist es nicht zu vereinbaren, diesen Bereich gänzlich vom Recht auf Zugang auf Informationen auszunehmen. Die Konferenz verweist insofern auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juni 2013 (Youth Initiative for Human Rights v. Serbia), mit dem die Geltung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Informationsfreiheit auch für Geheimdienste prinzipiell anerkannt wird.

Transparenz ist auch dort geboten, wo Wirtschaftsunternehmen staatenübergreifend Einfluss auf politische und administrative Entscheidungen nehmen. Gerade hier sind völkerrechtlich verbindliche Garantien der Transparenz und eine verstärkte internationale öffentliche Kontrolle unverzichtbare Voraussetzungen, um wirtschaftliche Macht besser als bisher im Zaum zu halten. Transparenz ist zugleich auch ein wichtiges Instrument gegen die Korruption innerhalb von und durch Unternehmen.

Die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

  • spricht sich dafür aus, auf nationaler und supranationaler Ebene umfassende und wirksame rechtliche Verpflichtungen für den Informationszugang auf Antrag und für eine effektive aktive Bereitstellung von Informationen zu schaffen, die alle Möglichkeiten der Kommunikation, insbesondere diejenigen der Informationstechnologie, nutzt;
  • unterstützt die Anerkennung eines internationalen Grundrechts auf freien Informationszugang und weist auf Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) vom 16. Dezember 1966 hin, der als internationale Vereinbarung festlegt, dass alle Menschen ungehinderte Meinungsfreiheit genießen sollen, einschließlich der Freiheit, sich über Staatsgrenzen hinweg Informationen zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben;
  • bekräftigt ihre in Ottawa 2011 beschlossene Forderung, dass alle in Betracht kommenden Staaten der Open Government Partnership beitreten und sie aktiv unterstützen sollten;
  • stellt fest, dass die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom 18. Juni 2009 (Tromsö-Konvention), welche das erste internationale Rechtsinstrument ist, in dem Regelungen für das Recht auf Informationszugang bei staatlichen Stellen völkerrechtlich detailliert getroffen werden, allen Staaten der Erde zum Beitritt offen steht, und empfiehlt, dass alle Staaten in Erwägung ziehen sollten, die Konvention zu ratifizieren.

In dem Bewusstsein, dass

  • die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Grundrechte wahrzunehmen und sich aktiv in den politischen Prozess einzubringen, von entscheidender Bedeutung für die Demokratie ist,
  • Information eine unverzichtbare Voraussetzung politischer Meinungsbildung, Teilhabe und Partizipation bildet,
  • die Beachtung rechtsstaatlicher Vorgaben (Rule of law), die Transparenz staatlichen Handelns und eine starke richterliche Kontrolle staatliches Handeln legitimieren,
  • Rechtsstaatlichkeit und Transparenz das Vertrauen in die Rechtstreue und Lernfähigkeit staatlicher, regionaler und kommunaler Funktionsträger und Organe stärken,

erklären die in Berlin zu ihrer 8. Internationalen Konferenz versammelten Informationsfreiheitsbeauftragten:

Transparenz ist ohne rechtlich verbürgten Informationszugang nicht möglich. Deshalb bedarf es verbindlicher rechtlicher Ansprüche auf Informationszugang auf der staatlichen und überstaatlichen Ebene.

Völkerrechtlich garantierte Informationsrechte begründen individuelle Ansprüche auf Informationszugang gegen supranationale Stellen und verpflichten die Staaten, ihr Wissen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen. Das Handeln der Staaten und der Staatengemeinschaften muss sich stärker als bisher auf Diskurs und Beteiligung gründen. Sie müssen sich mehr als bisher um das Vertrauen der Menschen bemühen, wollen sie ihre Ziele erreichen.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Kampf gegen das Übel der Korruption können sich nur dort entwickeln, wo nationale Behörden und internationale Organisationen bereit sind, über ihr Handeln Rechenschaft abzulegen und ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen. Transparenz ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen die weltweite Korruption. Diese kann nur in einem Klima der Heimlichkeit und der Abschottung von Entscheidungsprozessen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gedeihen.

In vielen Staaten und internationalen Einrichtungen werden bereits heute eine Reihe von Informationen aus der Umwelt, der Tätigkeit von Parlamenten und aus vielen anderen Bereichen bekannt gemacht. Diese Form der Transparenz stärkt das Vertrauen der Bürger in deren Arbeit. Es gibt aber nach wie vor große Lücken, die endlich geschlossen werden müssen.

Dem Anspruch auf Transparenz können sich auch Geheimdienste nicht prinzipiell verweigern. Gerade weil ihre Tätigkeit tief in Grundrechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger eingreift, ist auch hier eine öffentlich nachvollziehbare rechtsstaatliche Kontrolle erforderlich. Damit ist es nicht zu vereinbaren, diesen Bereich gänzlich vom Recht auf Zugang auf Informationen auszunehmen. Die Konferenz verweist insofern auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juni 2013 (Youth Initiative for Human Rights v. Serbia), mit dem die Geltung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Informationsfreiheit auch für Geheimdienste prinzipiell anerkannt wird.

Transparenz ist auch dort geboten, wo Wirtschaftsunternehmen staatenübergreifend Einfluss auf politische und administrative Entscheidungen nehmen. Gerade hier sind völkerrechtlich verbindliche Garantien der Transparenz und eine verstärkte internationale öffentliche Kontrolle unverzichtbare Voraussetzungen, um wirtschaftliche Macht besser als bisher im Zaum zu halten. Transparenz ist zugleich auch ein wichtiges Instrument gegen die Korruption innerhalb von und durch Unternehmen.

Die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

  • spricht sich dafür aus, auf nationaler und supranationaler Ebene umfassende und wirksame rechtliche Verpflichtungen für den Informationszugang auf Antrag und für eine effektive aktive Bereitstellung von Informationen zu schaffen, die alle Möglichkeiten der Kommunikation, insbesondere diejenigen der Informationstechnologie, nutzt;
  • unterstützt die Anerkennung eines internationalen Grundrechts auf freien Informationszugang und weist auf Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) vom 16. Dezember 1966 hin, der als internationale Vereinbarung festlegt, dass alle Menschen ungehinderte Meinungsfreiheit genießen sollen, einschließlich der Freiheit, sich über Staatsgrenzen hinweg Informationen zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben;
  • bekräftigt ihre in Ottawa 2011 beschlossene Forderung, dass alle in Betracht kommenden Staaten der Open Government Partnership beitreten und sie aktiv unterstützen sollten;
  • stellt fest, dass die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom 18. Juni 2009 (Tromsö-Konvention), welche das erste internationale Rechtsinstrument ist, in dem Regelungen für das Recht auf Informationszugang bei staatlichen Stellen völkerrechtlich detailliert getroffen werden, allen Staaten der Erde zum Beitritt offen steht, und empfiehlt, dass alle Staaten in Erwägung ziehen sollten, die Konvention zu ratifizieren.