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Entschließung vom 24. Juli 2026: KI-Instrumente zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen weiterentwickeln!

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) begrüßt den Einsatz KI-gestützter Instrumente für die Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen. Sie unterstützt die gesetzeskonforme weitere Erforschung, Entwicklung und Nutzung solcher Technologien. Denn sie sieht darin eine Chance, der Öffentlichkeit breiteren Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen zu ermöglichen und zugleich den damit verbundenen Aufwand für Gerichte und Justizverwaltungen zu verringern.

Um das technologische Potenzial der in mehreren Ländern bereits eingesetzten Systeme zur Anonymisierung gerichtlicher Urteile und Beschlüsse effektiver und flächendeckend zu nutzen, bedarf es nach Auffassung der Konferenz laufender Entwicklungsarbeit. Ziel sollte dabei unter anderem sein, die Re-Identifizierung von Prozessbeteiligten oder anderen Betroffenen auch bei fortschreitender technologischer Entwicklung dauerhaft auszuschließen und die Systeme im europäischen Rechtsrahmen digital souverän auszugestalten.

Werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, müssen schützenswerte Informationen zu den Prozessbeteiligten und zu den Inhalten im Vorfeld ausgesondert werden. Auch werden in der Regel Leitsätze verfasst, Schlagwörter vergeben oder Metadaten erfasst, um die Recherche in Datenbanken zu erleichtern. Dies geschieht bisher meist händisch und bindet erhebliche Ressourcen, die für andere Aufgaben dringend benötigt werden. Auch hier können die Entwicklung und der Einsatz von KI-gestützten Systemen den erforderlichen Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.

Zuverlässige Methoden zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen sowie frei zugängliche und als Open Data betriebene Rechtsprechungsdatenbanken können dazu beitragen, unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der Verfahrensbeteiligten die Bekanntheit der Spruchpraxis der Gerichte zu erweitern. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und nicht zuletzt die Justiz selbst.