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Protokoll der 49. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) am 26. November 2025 im Historischen Augustinerkloster in Erfurt

Teilnehmende der IFK:

IFK-Mitglied teilnehmende Person
BfDI Andreas Hartl
Dr. Michaela Schmitz
Matthias Schalljo
Baden-Württemberg Sabine Grullini
Berlin Meike Kamp
Brandenburg Dagmar Hartge
Sven Müller
Bremen Dr. Timo Utermark
Hamburg Dr. Christoph Schnabel
Hessen Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Dr. Robert Piendl
Mecklenburg-Vorpommern Sebastian Schmidt
Nordrhein-Westfalen Bettina Gayk
Jutta Katernberg
Rheinland-Pfalz Dr. Daniela Franke
Saarland Helena Hopfner
Sachsen Dr. Juliane Hundert
Sachsen-Anhalt Maria Christina Rost
Albert Cohaus
Jens Olaf Platzek
Schleswig-Holstein Dr. h. c. Marit Hansen
Thüringen Tino Melzer
Saskia Springer
Franziska Göhring
Tim Fellmann

insgesamt 15 Stimmberechtigte

Beginn und Ende:

26. November 2025: 09:30 bis 15:10 Uhr

Hinweis:

Gemäß Abschnitt C, II. Punkt 3 der GO IFK wird über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll erstellt.

TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung sowie Freigabe des AKIF-Protokolls der 50. Sitzung

E-Mail von Thüringen vom 23.10.2025

Herr Dr. Torben Stefani, Amtsleiter der Stadt Erfurt, begrüßt die Mitglieder der IFK.

Herr Melzer eröffnet den Tagesordnungspunkt und fragt bei den Mitgliedern der IFK nach, ob es Tagesordnungspunkte gibt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden sollen. Dies wird nicht bestätigt. Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Des Weiteren wird das Protokoll der 50. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) freigegeben.

TOP 2 Bericht des Vorsitzes

Herr Melzer gibt einen Rückblick auf das IFK-Jahr 2025 und zieht eine positive Bilanz zu den in diesem Jahr gefassten Entschließungen und Beschlüssen, während und außerhalb der Sitzungen der IFK.

TOP 3 Impulsvortrag zu aktuellen Entwicklungen in der Informationsfreiheit von Herrn Prof. Dr. Matthias Rossi von der Universität Augsburg

Herr Prof. Dr. Rossi hält einen Impulsvortrag zur aktuellen Entwicklung der Informationsfreiheit. Insbesondere thematisiert er den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion der IFK-Mitglieder und Herrn Prof. Dr. Rossi.

TOP 4 Entschließung „Privat finanzierte Forschung an Hochschulen muss transparenter werden!“

Berichterstatter: Hamburg

E-Mail von Thüringen vom 09.09.2025

Die IFK verabschiedet die Entschließung einstimmig bei einer Enthaltung auf Grundlage des Vorschlags des AKIF.

TOP 5 Entschließung „Veröffentlichungspflicht für Gerichtsentscheidungen einführen!“

Berichterstatter: Bremen

E-Mail von Bremen vom 28.10.2025

Bremen führt zum Tagesordnungspunkt ein. Nach reger Diskussion formuliert die IFK einen Arbeitsauftrag an den AKIF mit folgendem Inhalt:

Die IFK nimmt den Entschließungsentwurf von Bremen zum Anlass, den AKIF zu beauftragen, die Rechtslage und die tatsächlichen Umstände der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen einschließlich der Anonymisierung zu prüfen und dazu der IFK einen Bericht vorzulegen.

Der Arbeitsauftrag an den AKIF wird von der IFK einstimmig beschlossen.

TOP 6 Beschluss über das Corporate Design der IFK

Berichterstatter: Sachsen

E-Mail von Sachsen vom 06.08.2025

Sachsen führt zum Tagesordnungspunkt ein und erläutert kurz den aktuellen Sachstand. Die beauftragte Agentur, die per Video dazu geschaltet wird, nutzt die Gelegenheit, die unterschiedlichen Entwürfe für ein Corporate Design der IFK näher vorzustellen.

Die IFK spricht sich dafür aus, zunächst die drei von der Agentur gefertigten Entwürfe für ein Corporate Design auf zwei zu reduzieren.

Das erste Abstimmungsergebnis geht wie folgt aus:

Variante Ja Nein Enthaltungen
1 (III) 8 0 0
2 (IV) 9 0 0
3 (V) 8 0 0

Aufgrund eines gleichen Abstimmungsergebnisses wurde über Variante 1 + 3 nochmal abgestimmt:

Variante Ja Nein Enthaltungen
1 (III) 6 0 0
3 (V) 7 0 0

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Varianten 2 (IV) und 3 (V) von der Agentur, unter Berücksichtigung der in der IFK angesprochenen Änderungswünsche, weiter angepasst werden. Die angepassten Vorschläge werden der IFK erneut vorgelegt.

TOP 7 Berichte über aktuelle Entwicklungen aus Bund und Ländern

Baden-Württemberg

berichtet Folgendes:

Die seit 2022 ausstehende Evaluierung des LIFG durch die Landeregierung steht immer noch aus.

Änderung der GemO BW

In § 35 der Gemeindeordnung (GemO) wurde dem Absatz 2 der folgende Satz angefügt:

„Informationsansprüche nach anderen Gesetzen hinsichtlich der Beratungsunterlagen für nichtöffentliche Sitzungen sind ausgeschlossen.“

Entwurf vom 22.04.2025 zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes § 2 Absatz 3:

„Keine Informationspflichten bestehen für

  1. Informationen, die die Freiheit der Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre betreffen, sowie
  2. Angelegenheiten der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Untergliederungen und Einrichtungen, soweit diese dem religiösen Selbstbestimmungsrecht unterfallen.“

Jubiläumsschrift 10 Jahre LIFG BW

Seit zehn Jahren trägt das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) zu Transparenz und Offenheit der Verwaltung bei – ein Meilenstein für Transparenz und das Verhältnis von Bürger_innen und Staat. Seit Geltungsbeginn im Jahr 2016 haben alle das Recht, Einsicht in amtliche Informationen zu erhalten. Der Landesbeauftragte hat anlässlich des zehnten Geburtstags eine Jubiläumsschrift veröffentlicht. Darin enthalten ist auch der Beitrag des Thüringischen Landesbeauftragten Tino Melzer als Vorsitz der IFK.

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2025/11/10-Jahre-LIFG-A5-241001.pdf

Terminverschiebung der 7. IFG Days: 5. und 6. Mai 2026 in Stuttgart

Der Termin für die 7. IFG Days wurde auf den 5. und 6. Mai 2026 vorverlegt. Mitte Dezember 2025 wird es dazu ein erstes Schreiben geben.

KI-Woche

Die KI-Woche des LfDI BW am 03. und 04. November 2025 erfreute sich äußerst guter Nachfrage und Resonanz. Mit Bezug zur Informationsfreiheit wurde u.a. kritisch über die Rolle der Medien und Intermediäre in der Demokratie diskutiert. Im Gegensatz dazu sind die Informationen der öffentlichen Verwaltung ohne Filterung und Zuspitzung durch Intermediäre zugänglich. Alles Vorträge und Diskussionsrunden gibt es unter: https://tube.xn--baw-joa.social/videos/browse

Umzug der Dienststelle

Die Dienststelle des Landesbeauftragten von Baden-Württemberg zieht zwischen dem 15. und 20.12.2025 um. Die telefonische Erreichbarkeit ist in diesem Zeitraum nur eingeschränkt möglich. Ab dem 22.12.2025 sollte dann wieder normale Erreichbarkeit vorliegen.

Die neue Adresse lautet:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Heilbronner Str. 35

70191 Stuttgart

Zu finden auf Open Street Map: https://www.openstreetmap.org/way/116641896#map=19/48.789078/9.180104

Berlin

berichtet, dass ein Transparenzgesetz entwickelt werden sollte. Bisher ist dies noch nicht geschehen.

Bund

berichtet von der ICIC im Juni 2025 und dem gegründeten Gremium ENTRI. Des Weiteren informiert der Bund, dass am 02./03.06.2025 das nächste Symposium stattfinden wird.

Brandenburg

gibt die Termine für die Sitzungen der IFK und des AKIF für 2026 bekannt:

  • 51. AKIF am 21/22.04.2026
  • 50. IFK am 10.06.2026
  • 52. AKIF am 29./30.09.2026
  • 51. IFK am 02.12.2026

Bremen

weist auf die Problematik der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen hin.

Hamburg

berichtet von stark gestiegenen Erledigungszahlen am VG Hamburg für informationsfreiheitsrechtliche Verfahren. Für den nächsten Tag stünden zwei mündliche Verhandlungen an, bei denen über Beanstandungen des HmbBfDI entschieden werden soll (5 K 951/24 und 5 K 3545/21). Nachtrag: Der HmbBfDI hat beide Verfahren am 27.11.2025 aus prozessualen Gründen verloren, inhaltlich wurde die Rechtsauffassung des HmbBfDI jeweils in einem obiter dictum bestätigt.

Hessen

berichtet, dass im HDSIG eine Verbesserung aufgenommen wurde. Der Anspruch auf Einsicht in Protokollen von öffentlichen Gemeinderatssitzungen steht nun auch den Einwohnern zur Verfügung.

Mecklenburg-Vorpommern

berichtete, dass sich das IFG M-V derzeit in der Evaluationsphase befindet.

Nordrhein-Westfalen

berichtet, dass derzeit auf kommunaler Ebene Informationsveranstaltungen durchgeführt werden.

Rheinland-Pfalz

berichtet, dass im Januar 2026 eine Best-of-Veranstaltung zum IFG stattfinden wird.

Saarland

berichtet, dass es steigende Vermittlungsverfahren im IFG-Bereich gibt.

Sachsen

berichtet, dass sich der Start der Transparenzplattform in Sachsen um zwei Jahre verschieben wird. Dazu wird voraussichtlich im Dezember ein Gesetzentwurf im Landtag verabschiedet werden.

Sachsen-Anhalt

Es gab einen Erfahrungsaustausch mit den kommunalen IFG-Beauftragen, der sehr gut angenommen wurde.

Schleswig-Holstein

berichtet, dass der Gesetzgeber das IZG SH ändern will. So soll u. a. zukünftig die Möglichkeit der anonymen Antragstellung wegfallen.

Thüringen

berichtet, dass der TLfDI zum 1. Thüringer Entlastungsgesetz angehört wurde. Darin ist vorgesehen, das Thüringer Transparenzgesetz im § 6 Abs. 3 ThürTG anzupassen.

TOP 8 Sonstiges

Herr Melzer teilt die Reihenfolge des IFK-Vorsitzes für die nächsten Jahre wie folgt mit:

  • 2026 – Brandenburg,
  • 2027 – Berlin,
  • 2028 – Baden-Württemberg.