Entschließung vom 11. März 2026: Mehr Informationsfreiheit stärkt demokratische Teilhabe!
Bei Enthaltung der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) appelliert an Regierungen und Parlamente in Deutschland, das voraussetzungslose Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit weiter auszubauen. Weniger Informationsfreiheit führt nicht, wie behauptet, zu Bürokratieabbau und Einsparungen, sondern zu einem Verlust an staatlicher Transparenz sowie demokratischer Teilhabe. Der Schutz kritischer Infrastruktur kann bereits durch die bestehende Gesetzeslage adressiert werden. Aktuell gibt es in mindestens drei Bundesländern Bestrebungen, die Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze massiv zu beschneiden.
So plant der Berliner Senat die Aufnahme umfangreicher Bereichsausnahmen und zusätzlicher Ausschlussgründe in das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. In der Folge wären Informationen aus zahlreichen Sektoren wie Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Entsorgung, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien und Kultur oder Finanz- und Versicherungswesen weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Dies würde weit über den angegebenen beabsichtigten Schutz der Kritischen Infrastruktur, der im Übrigen bereits durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen gewährleistet werden kann, hinausgehen. Darüber hinaus sollen zum Schutz der Verwaltung vor potenziellen nachteiligen Auswirkungen von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren keine Informationen mehr bereitgestellt werden können. Eine umfassende Verweigerung des Informationszugangs insbesondere bei für die Öffentlichkeit relevanten Verwaltungsverfahren wäre somit zu befürchten.
Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt in ihrem Entwurf für ein Erstes Thüringer Entlastungsgesetz unter anderem, die bisherige Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Informationen im Transparenzregister zu einer Kann-Regelung umzuwandeln. Darunter würde die Qualität des Transparenzregisters leiden. Ohne eine verbindliche Veröffentlichungspflicht würden die Behörden voraussichtlich weniger Informationen freiwillig einstellen; das Register verlöre damit nicht nur an Wert, sondern letztlich auch an Funktion.
In Mecklenburg-Vorpommern will die Landesregierung mit ihrem Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung den Anspruch auf Informationszugang denjenigen, die keinen Wohnort in dem Bundesland haben, entziehen. Künftig soll es im Ermessen der Behörden stehen, ob auswärtige Personen Informationen erhalten. Das soll aber nur dann möglich sein, wenn diese ein berechtigtes Interesse darlegen können. So würde das ursprünglich in den Informationsfreiheitsgesetzen als „Jedermannsrecht“ ausgestaltete Recht faktisch abgeschafft werden. Der zusätzliche Aufwand für die Prüfung der Antragsberechtigung führt zudem zu einem Mehr an Verwaltungsaufwand und damit nicht zu Bürokratieabbau.
Während der Verabschiedung der Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze oft jahrelange Diskussionen vorangegangen waren, werden ihre Einschränkungen jetzt teilweise im Schnellverfahren durchgezogen. Das Wichtigste wird aber übersehen: Informationsfreiheit soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sich über das Handeln der demokratisch legitimierten Institutionen aus erster Hand zu informieren. Schließlich kann politisch nur mitgestalten, wer über relevante Informationen verfügt. Dass Informationen, die durch eine Akteneinsicht ans Tageslicht gekommen sind, genutzt werden, um Missstände aufzudecken, spricht nicht gegen, sondern für die Transparenz. Die Demokratie lebt davon.
Proaktive Veröffentlichungspflichten fördern Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Sie entlasten die Verwaltungen zudem langfristig, da sie keine Anträge auf Herausgabe der bereits publizierten Informationen mehr bearbeiten müssen. Transparenzportale werden auch von den Behörden genutzt; sie profitieren somit selbst von den dort veröffentlichten Informationen.
Die IFK fordert deshalb die Landesgesetzgeber auf, anstatt der geplanten Einschränkungen der Informationsfreiheit auf proaktive Veröffentlichungen zu setzen und die Informationsfreiheit zu einem modernen Transparenzrecht weiterzuentwickeln.