Entschließung vom 26. November 2025: Privat finanzierte Forschung an Hochschulen muss transparenter werden!
Erfolgreiche Forschung braucht nicht nur exzellente Köpfe, sondern auch erhebliche finanzielle Mittel. Häufig übernehmen private Stiftungen und Unternehmen die Finanzierung von Forschungsprojekten an öffentlichen Hochschulen und Instituten. Über die Herkunft von solchen Drittmitteln braucht es Transparenz – um kommerzielle Interessen sichtbar zu machen und damit das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Forschung zu stärken.
Die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit beruht auf dem Ideal, dass eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft Staat und Gesellschaft im Ergebnis am besten dient. Werden Forschungsprojekte von Privaten gefördert, droht Einflussnahme auf ihre Ausrichtung und Ergebnisse. In den Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen vieler Länder ist der Zugang zu Informationen über die genaue Herkunft und den Einsatz von privaten Drittmitteln durch zum Teil weitreichende Bereichsausnahmen versperrt. Diese Rechtslage erschwert Einblicke in das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Dies erscheint unzeitgemäß, während die Bedeutung der Drittmittelforschung an Hochschulen zunimmt.
Durch eine Offenlegung der Finanzierung von Forschungsprojekten wird die Freiheit der Forschung geschützt, indem einseitige Abhängigkeiten oder auch nur deren Anschein vermieden werden. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Kooperationsverträgen zwischen Wissenschaft und Unternehmen, soweit nicht gesetzlich geschützte Interessen entgegenstehen. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) fordert die Gesetzgeber des Bundes und der Länder daher auf, einen möglichst weitgehenden Zugangsanspruch zu Informationen über Herkunft und Rahmenbedingungen von privaten Drittmitteln zu gewährleisten.