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Transparenz bei Wahlleitungen klar regeln!

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Ausgeübt wird diese durch Wahlen und Abstimmungen. Der reibungslose Ablauf einer Wahl obliegt der jeweiligen Wahlleitung. Diese Aufgabe ist in größtmöglicher Transparenz gegenüber Wählerinnen und Wählern auszuüben.

Das Interesse an der Arbeit der Wahlleitungen spiegelt sich in Informationszugangsanträgen wider. So interessierten sich Bürgerinnen und Bürger beispielsweise dafür, welche barrierefreien Zugänge zu Wahllokalen es gab, wie viele Wahlurnen in den jeweiligen Wahllokalen vorgesehen waren und ob bzw. welche Software für die Auswertung der Wahl benutzt wurde. Solche Anträge werden von den Wahlleitungen nicht immer beantwortet. Offenbar besteht bei diesen teilweise Unklarheit darüber, ob sie dem Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze unterfallen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) fordert vor diesem Hintergrund die Gesetzgeber des Bundes und der Länder auf, bestehende Unklarheiten zu beseitigen, den Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze für Wahlleitungen klar zu regeln und weitestmöglich zu öffnen.

 

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Ausgeübt wird diese durch Wahlen und Abstimmungen. Der reibungslose Ablauf einer Wahl obliegt der jeweiligen Wahlleitung. Diese Aufgabe ist in größtmöglicher Transparenz gegenüber Wählerinnen und Wählern auszuüben.

Das Interesse an der Arbeit der Wahlleitungen spiegelt sich in Informationszugangsanträgen wider. So interessierten sich Bürgerinnen und Bürger beispielsweise dafür, welche barrierefreien Zugänge zu Wahllokalen es gab, wie viele Wahlurnen in den jeweiligen Wahllokalen vorgesehen waren und ob bzw. welche Software für die Auswertung der Wahl benutzt wurde. Solche Anträge werden von den Wahlleitungen nicht immer beantwortet. Offenbar besteht bei diesen teilweise Unklarheit darüber, ob sie dem Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze unterfallen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) fordert vor diesem Hintergrund die Gesetzgeber des Bundes und der Länder auf, bestehende Unklarheiten zu beseitigen, den Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze für Wahlleitungen klar zu regeln und weitestmöglich zu öffnen.