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Entschließung vom 27. November 2024: Ein modernes Transparenzgesetz für Niedersachsen jetzt!

Auch mehr als 25 Jahre nachdem das erste Informationsfreiheitsgesetz in Kraft trat, ist es in Deutschland noch immer nicht flächendeckend möglich, Ansprüche aus einem Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz geltend zu machen.

Niedersachsen, das neben Bayern über kein Informationsfreiheitsgesetz verfügt, hat sich auf den Weg gemacht, diese Lücke zu schließen. So heißt es im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages:

Für eine freie und transparente Gesellschaft werden wir in Niedersachsen ein modernes und umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz schaffen. Staatliche Stellen werden dabei verpflichtet, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) begrüßt diesen längst überfälligen Schritt. Aus Sicht der IFK charakterisieren insbesondere folgende Kernelemente ein modernes Transparenzgesetz:

  • ein verpflichtendes Transparenzregister oder Transparenzportal,
  • eine Zusammenfassung der Regelungen des Umweltinformationsrechtes und des Informationsfreiheitsrechtes in einem Gesetz,
  • eine Einbeziehung der kommunalen Ebene in den Transparenzanspruch,
  • die Benennung behördlicher Transparenzbeauftragter
  • eine Veröffentlichung von individuell auf Antrag zugänglich gemachten Informationen im Transparenzregister, sofern hieran ein öffentliches Interesse besteht,
  • eine Reduzierung von Bereichsausnahmen und Ausschlusstatbeständen auf ein absolut notwendiges Minimum.

Die IFK fordert den niedersächsischen Landesgesetzgeber auf, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für ein modernes Transparenzgesetz zeitnah in dieser Legislaturperiode umzusetzen.