Protokoll der 46. Sitzung der Konferenz der Informationsbeauftragten (IFK) am 5. Juni 2024 in Dresden bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten
Veranstaltungsort: Sächsischer Landtag, Saal A 600 (Altbau)
Teilnehmende der IFK:
Land |
Teilnahme |
Bund |
Jürgen H. Müller Lisa Seidl |
Baden-Württemberg |
Prof. Dr. Tobias Keber Sabine Grullini |
Berlin |
Meike Kamp |
Brandenburg |
Dagmar Hartge |
Bremen |
Nurcan Ercan – bis 12.00 Uhr |
Hamburg |
Dr. Christoph Schnabel |
Hessen |
Prof. Alexander Roßnagel Dr. Robert Piendl |
Mecklenburg-Vorpommern |
Sebastian Schmidt |
Nordrhein-Westfalen |
Bettina Gayk Jutta Katernberg |
Rheinland-Pfalz |
Dr. Daniela Franke Uli Mack |
Saarland |
Monika Grethel - entschuldigt |
Sachsen |
Dr. Juliane Hundert Marcus Wolf Barbara Kuchler |
Sachsen-Anhalt |
Albert Cohaus |
Schleswig-Holstein |
Dr. Marit Hansen Henry Krasemann |
Thüringen |
Tino Melzer Sabine Pöllmann |
Beginn und Ende:
09:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Hinweis:
Gemäß Abschnitt C, II. Punkt 3 der GO IFK wird über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll erstellt.
TOP 1 – Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung und der Freigabe des Protokolls der 47. Sitzung des AKIF
Sachsen eröffnet die 46. Sitzung der IFK.
Frau Dr. Hundert begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die anwesenden Gäste. Sie gibt eine kleine Einführung in die Geschichte des heutigen Tagungsorts.
Die Tagesordnung der Sitzung in der seit 21.5.2024 vorliegenden Form wird einvernehmlich genehmigt.
Das am 22.5.2024 versandte Protokoll der 47. Sitzung des AKIF unter Berücksichtigung der bis zum 3.6.2024 eingegangenen Änderungen wird einvernehmlich genehmigt.
Hinweis: Gemäß Geschäftsordnung ist das Protokoll zur Veröffentlichung freigegeben.
TOP 2 – Bericht des Vorsitzes
Sachsen führt hierzu aus:
Auf der letzten Konferenz war vereinbart worden, die im letzten Jahr erarbeiteten Papiere:
- „Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen Transparenzportalen“ sowie
- Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“
im ersten Quartal des sächsischen Vorsitzjahres im Umlaufverfahren zu verabschieden. Für die Handreichung zu den Transparenzportalen unter der Federführung von Baden-Württemberg wurde dies erreicht, die Beschlussfassung erfolgte im März. Es erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung und eine Bekanntgabe gegenüber der Presse. DPA wie auch MDR haben darüber berichtet. Sachsen dankt für diese Initiative.
Das Papier zur „Informationsfreiheit by Design“, das unter der Federführung von Schleswig-Holstein erarbeitet wurde, wurde in einem Umlaufverfahren nochmals überarbeitet. Die letzte Zustimmung erging fristgerecht am 24.5.2024. Die Zustimmung zum Papier wurde am 31.5.2024 festgestellt. Das Papier wird nun zur Veröffentlichung vorbereitet. Sachsen dankt den Autorinnen und Autoren des Papiers.
Ebenfalls im Umlaufverfahren beschlossen wurde die Entschließung „Gut informiert im Superwahljahr 2024!“. Die Zustimmung zu dieser Entschließung wurde ebenfalls am 31.5.2024 festgestellt. Eine Veröffentlichung erfolgte im Rahmen des Vorsitzes am gestrigen Tage – zusammen mit einer Pressemitteilung. Sachsen dankt NRW für die Erarbeitung sowie allen Beteiligten für ihre Kompromissbereitschaft.
Zudem liegt ein weiterer, weitgehend abgestimmter Entschließungsentwurf „Ein progressives Transparenzgesetz für Niedersachsen jetzt“ vor. Im AKIF wurde beschlossen, diesen im Herbst erneut aufzurufen.
Pressenanfragen oder Anfrage Dritter erreichten Sachsen darüber hinaus im Vorsitzjahr bislang noch nicht.
Die im Nachgang zur heutigen Sitzung geplante Presseveröffentlichung mit den wesentlichen Ergebnissen wird rundversandt.
TOP 3 – Entschließungsentwurf „Gleicher Beitrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!“
Sachsen führt als Berichterstatter in die Thematik ein: Mit dieser Entschließung soll auf den in Deutschland in den einzelnen Informationsfreiheitsgesetzen der Länder uneinheitlich geregelten Anspruch auf Zugang zu Informationen gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hingewiesen werden.
So ist beispielsweise in Sachsen der MDR nur transparenzpflichtig, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und dies staatsvertraglich geregelt ist. Aus diesem Grund werden regelmäßig Diskussionen mit dem MDR zum Umfang des Transparenzanspruchs geführt. Einigkeit besteht insoweit, als die Grenze des Zugangs die grundgesetzlich geschützte journalistisch-redaktionelle Tätigkeit darstellt. Mit der Entschließung sollen daher einheitlich hohe Standards für den Anspruch auf Informationszugang gefordert werden.
Die Entschließung wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Länder erarbeitet, sodann im AKIF auf seiner letzten Sitzung beraten und in der vorgelegten Fassung beschlossen. Zur Sitzung wurden zwei Einwendungen angemeldet.
Der Entschließungsentwurf wird absatzweise beraten und jeweils per Abstimmung ein Meinungsbild hierzu erfragt.
Im Rahmen einer längeren Diskussion wird dabei die Frage gestellt, an welcher Stelle die angedachten Forderungen tatsächlich geregelt werden müssten (jeweiliges IFG oder Staatsvertrag). Da es sich beim Rundfunkrecht um Landesrecht handelt wird eine einheitliche Regelung für alle als unwahrscheinlich angesehen, aus Sicht der Teilnehmenden schließt dies auch die Festlegung auf einen einheitlichen Ansprechpartner für die Entschließung aus. Auch wird darauf hingewiesen, dass sicherzustellen ist, dass die Entschließung nicht hinter bereits bestehenden Regelungen zurückbleiben darf.
Ein reger und kontrovers geführter Meinungsaustausch besteht weiterhin insbesondere zu der Frage, ob im Text eine Bezugnahme auf die Beitragszahlungen beibehalten oder indes vielmehr auf den im Kern für alle Rundfunkanstalten gleichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgestellt werden soll.
Der Entwurf wird mit den entsprechenden mündlich vorgetragenen Änderungswünschen zur Gesamtabstimmung gestellt.
Ergebnis:
Der Entwurf wird gemäß Ziffer IV. Absatz 1 Satz 2 GO einvernehmlich beschlossen.
TOP 4 – Entschließungsentwurf „Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Sachsen und Hessen!“
Sachsen führt als Berichterstatter in die Thematik ein und erläutert die Hintergründe bzw. Beweggründe für den gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeiteten Entschließungsentwurf:
Viele hier eingehende Anfragen betreffen kommunale Belange, so dass gerade auch im Hinblick auf die anstehenden sächsischen Landtagswahlen die Entschließung ein Appell an die künftige Koalition sein soll, auch Kommunen in die Transparenzpflicht aufzunehmen.
Die Entschließung wurde im AKIF auf seiner letzten Sitzung beraten. Es wurde beschlossen, den überarbeiteten Entwurf der IFK zur Entscheidung vorzulegen.
Weitere schriftliche Änderungswünsche sind zur heutigen Sitzung nicht eingegangen.
Der Entwurf wird sodann beraten.
In der Diskussion werden mehrere mündlich vorgetragene Änderungsanträge gestellt und übernommen.
Ergebnis:
Der Entschließungsentwurf wird einvernehmlich beschlossen.
Mittagspause von 12.00 bis 13:00 Uhr
TOP 5 – Abstimmung zum überarbeiteten Änderungsvorschlag 18 der Arbeitsgruppe „Evaluierung der Geschäftsordnung der IFK“
Sachsen führt in die Thematik ein: Eine Reihe von Änderungen der GO der IFK wurden im vergangenen Jahr vorgenommen. Es steht nun - nur - noch die Frage der Bezeichnung der Beauftragten aus. Ein hierzu seitens des Bundes erarbeiteter Vorschlag wurde bereits im AKIF beraten und in der heute vorliegenden Fassung beschlossen.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird der Vorschlag als gelungener Kompromiss bewertet. Es werden mündlich noch sprachliche Änderungsanträge gestellt.
Ergebnis der Abstimmung:
- zu A.I.: einvernehmlich
- zu A.II: einvernehmlich
- zu C.I.: einvernehmlich
Die Gesamtabstimmung ergibt eine einstimmige Annahme des Vorschlags in der geänderten Fassung.
TOP 6 – Bericht zu einem eigenständigen Corporate Design und Website der IFK
Sachsen führt in die Thematik ein und Herr Wolf stellt den Sachstand näher dar:
Der Bund stand bereits dem AKIF in seiner letzten (47.) Sitzung für die hier maßgeblichen Fragen zur Verfügung, auf die Ausführungen im Protokoll der Sitzung, dort unter TOP 5, wird hingewiesen.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird festgehalten, dass zu den konkreten Finanzierungen bislang wenig Aussagen getroffen werden können. Auch vor diesem Hintergrund wird unter den Teilnehmenden die Frage aufgeworfen, ob es in Relation mit den möglichen Kosten im Gegensatz zu einem eigenständigen CD tatsächlich auch einer eigenen Website der IFK bedarf.
Andererseits wird darauf hingewiesen, dass auch der Bereich Informationsfreiheit in den Bundesländern der gleiche Stellenwert wie dem Datenschutzbereich eingeräumt werden sollte, und hierfür auch die Einrichtung einer eigenständigen Website dienen soll.
In diesem Zusammenhang wird auch eine Domain- Festlegung beraten, insbesondere welche URL für eine Konferenz-Seite - derzeit noch - verfügbar sind. Im Ergebnis der Diskussion soll die konkrete Festlegung der Domain zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Im Rahmen der weiteren intensiven Beratung wird sodann - insbesondere zur Frage, welche Inhalte eine Website beinhalten sollte - folgender Beschluss-Vorschlag erarbeitet:
- Der Vorsitz wird gebeten, an die AG „Relaunch Website DSK“ heranzutreten und im Namen der IFK um die Entwicklung eines Corporate Design IFK zu bitten. Die Ergebnisse werden zunächst an den AKIF geleitet, mit dem Ziel eine Beschlussempfehlung an die IFK zu geben.
- Die AG Relaunch DSK wird ferner gebeten, dem Vorsitz eine Kostenschätzung auf Basis der folgenden Mindestinhalte zu übermitteln:
- Einladungen/ Tagesordnung und Protokolle der IFK und des AKIF
- Geschäftsordnung
- Beschlüssen, Entschließungen und Handreichungen
- Übersicht der zuständigen Beauftragten
- Aktuelles aus dem Vorsitzland
- frühere Beschlüsse
- Verlinkung der Rechtsprechungsdatenbank BB
Der Vorsitz berichtet der IFK über das Ergebnis.
Ergebnis:
Die Abstimmung ergibt eine einstimmige Annahme des benannten Vorschlags.
TOP 7 – Berichte über aktuelle Entwicklungen in Bund und Ländern
Der Bund berichtet:
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Sie ist derzeit noch nicht ernannt.
Professor Kelber nahm vom 3.- 5.6.2024 an der 15. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in Tirana, Albanien, teil.
Vom 23.-25.6.2025 ist der Bund Ausrichter der ICIC 2025. Er wirbt für eine rege Teilnahme seitens der Bundesländer. Mitglieder des internationalen Gremiums sind derzeit neben dem Bund noch Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz.
Baden-Württemberg berichtet:
Im März 2024 wurde der TB vorgelegt.
Aufgerufen wird derzeit zum zweiten Mal zu einem kommunalen Wettbewerb bei den kommunalen Stellen, auch Ideen rund um die Informationsfreiheit können bis zum 31.8.2024 eingereicht werden.
In diesem Jahr finden die 5. IFG Days unter dem Motto „Spotlight Informationsfreiheit“ am 11. und 12.6.2024 in Stuttgart statt. Gestartet wird die Veranstaltung mit einem dem Dokumentarfilm und anschließender Diskussion. Die Veranstaltung wird auch live gestreamt.
Berlin berichtet:
Neben dem Bund erfolgte eine persönliche Teilnahme beim ICIC und dort auch mit einem eigenen Vortrag vertreten. Im Fokus der ICIC stand in diesem Jahr die Informationsfreiheit für „vulnerable groups“.
Brandenburg berichtet:
Es wird auf die bereits im Protokoll des 47. AKIF festgehaltenen Punkte verwiesen.
Bremen berichtet:
Es wird auf die bereits im Protokoll des 47. AKIF festgehaltenen Punkte verwiesen.
Hamburg berichtet:
Verabschiedet werden soll ein Gesetzentwurf für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung der Hansestadt, mit dem u. a. im HmbTG das Schriftformerfordernis für ablehnende Entscheidungen entfernt und ein Rechtsanspruch auf Open Data eingeführt wird
Der 32. Tätigkeitsbericht steht demnächst auf der Tagesordnung der Plenarsitzung der Bürgerschaft.
Hessen berichtet:
Bei der landesrechtlichen Regelung zur Informationsfreiheit ist es den Gemeinden und Landkreisen überlassen, ob sie dieses Gesetz gegen sich gelten lassen wollen. So Satzungen die Anwendung des Gesetzes zwar bejahen, ist allerdings festzustellen, dass die Auskunftspflicht der öffentlichen Stelle ausschließlich auf amtliche Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der betreffenden Kommune beschränkt sein soll. Aufgaben, die durch die Kommune privatrechtlich organisiert sind, werden von diesem satzungsmäßigen Informationsanspruch zunehmend ausgeschlossen.
Mecklenburg-Vorpommern berichtet:
In der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Landesregierung aus dem Jahr 2021 ist die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehen; diesbezügliche Bemühungen/Vorkehrungen werden indes offensichtlich nicht getroffen; eine Vorbereitung der Evaluierung im Hause ist erfolgt.
Nordrhein-Westfalen berichtet:
Gemäß Koalitionsvertrag steht auch hier eine Revision des IFG an. Eine von der Koalition vereinbarte Fortentwicklung im Bereich Transparenz erscheint aber in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr sehr wahrscheinlich. Das federführende Innenressort hat als Replik auf den Informationsfreiheitsbericht, der an die Koalitionsvereinbarung erinnert hat, die Belastung der Kommunen in den Vordergrund gestellt. Dabei bezog sich das Innenministerium auf die Äußerungen von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände im Rahme einer Veranstaltung im Landtag zum 20-jährigen Bestehen des IFG NRW. Ein Bericht darüber findet sich im 28. Tätigkeitsbericht.
Rheinland-Pfalz berichtet:
Der rheinland-pfälzische Transparenzbeirat konstituierte sich im November 2023. Das Gremium besteht aus Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags sowie Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, der Wissenschaft und der Landesregierung. Er hat die Aufgabe, die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landestransparenzgesetzes zu fördern und den LfDI Rheinland-Pfalz bei dessen Arbeit zu unterstützen.
Sachsen berichtet:
Der 1. Tätigkeitsbericht ist zum 30. September 2024 geplant.
Es wird auf die Ausführungen unter TOP 2 verwiesen.
Sachsen-Anhalt berichtet:
Die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt, Maria Christina Rost, wurde im April 2024 gewählt. Sie ist noch nicht ernannt. Es erfolgte ein Austausch der Informationsfreiheitsbeauftragten der Kommunen/Landkreise unter dem Dach des LfDI Sachsen-Anhalt Einladung und Austausch erfolgen 1x jährlich.
Schleswig-Holstein berichtet:
Unternehmen, die sich zu 100 Prozent in der Hand einer Kommune bzw. Stadt befinden, unterliegen derzeit nicht in allen Fällen der Auskunftspflicht. Dies bedarf einer Gesetzesanpassung, der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein wurde entsprechend informiert.
Es wird zur Sommerakademie am 9.9.2024, ATLANTIC Hotel Kiel, eingeladen. (https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2024/). Das Thema lautet "Digitale Datenräume und Archive: Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft".
Thüringen berichtet:
Der 4. Tätigkeitsbericht zum Thüringer Transparenzgesetz ist in Vorbereitung/Beratung bis nach der Sommerpause.
Der Evaluationsbericht der Landesregierung zur Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes wurde vorgelegt.
Kommunen haben im Rahmen der Evaluierung Stellungnahmen abgegeben. Kernwunsch ist im Ergebnis eine stärkere Unterstützung seitens des TLfDI zur proaktiven Bereitstellung von Informationen.
TOP 8 – Sonstiges (Termine - Vorsitzland Thüringen)
Die nächste Sitzung der IFK findet am 27.11. 2024 in Leipzig statt.
Thüringen benennt für 2025 folgende Termine:
- 49. AKIF am 06./07.05.2025 in Erfurt beim TLfDI
- 48. IFK am 18.06.2025 in Jena
- 50. AKIF am 04./05.09.2025 in Erfurt beim TLfDI
- 49. IFK am 26.11.2025 in Erfurt
Die Sitzung des ICIC unter Vorsitz von Mexiko, ausgerichtet durch den Bund, findet am 23.-25.06.2025 in Berlin statt.
Sachsen dankt zum Ende der Sitzung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und wünscht allen eine gute Heimreise.