Pflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Hessen und Sachsen!
In den meisten Ländern ist es selbstverständlich, dass auch die Kommunen den Regelungen der Informationsfreiheit unterliegen. Doch die Gesetze in Hessen und Sachsen überlassen es ihren Kommunen, ob sie transparent sein wollen – freiwillig sind es bisher nur wenige.
Diese Ausnahme vom Anwendungsbereich im Sächsischen Transparenzgesetz und Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist nicht überzeugend. Sie schneidet die Menschen von genau den Informationen ab, die sie am meisten interessieren, nämlich von Informationen aus ihrem Wohnumfeld. Dazu gehören Dokumente zur Einrichtung von Kindertagesstätten, Unterlagen zur Förderung der Vereinslandschaft und Verträge des öffentlichen Personennahverkehrs.
Im Gegensatz zu Hessen und Sachsen gelten die Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze in allen anderen Ländern selbstverständlich auch für Kommunen. Damit können die Kommunen in den meisten Ländern nicht selbst entscheiden, ob sie Informationen erteilen wollen, sie sind vielmehr hierzu nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts verpflichtet. Und dies zu Recht: Die bisherigen Evaluierungen der Ländergesetze sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Befürchtungen zur Überlastung der Kommunen unbegründet waren und sich diese Regelungen in der Praxis bewährt haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben von ihrem Recht auf Informationszugang verantwortungsvoll Gebrauch gemacht.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert die Landesgesetzgeber in Sachsen und Hessen daher auf, auch ihren Bürgerinnen und Bürgern verbindliche Informationszugangsansprüche gegenüber den Kommunen zu gewähren und diese nicht der Entscheidung der einzelnen Kommunen zu überlassen. Es gibt keinen Grund, den Menschen in Sachsen und Hessen weniger Informationen zur Verfügung zu stellen als denen in anderen Ländern.
In den meisten Ländern ist es selbstverständlich, dass auch die Kommunen den Regelungen der Informationsfreiheit unterliegen. Doch die Gesetze in Hessen und Sachsen überlassen es ihren Kommunen, ob sie transparent sein wollen – freiwillig sind es bisher nur wenige.
Diese Ausnahme vom Anwendungsbereich im Sächsischen Transparenzgesetz und Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist nicht überzeugend. Sie schneidet die Menschen von genau den Informationen ab, die sie am meisten interessieren, nämlich von Informationen aus ihrem Wohnumfeld. Dazu gehören Dokumente zur Einrichtung von Kindertagesstätten, Unterlagen zur Förderung der Vereinslandschaft und Verträge des öffentlichen Personennahverkehrs.
Im Gegensatz zu Hessen und Sachsen gelten die Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze in allen anderen Ländern selbstverständlich auch für Kommunen. Damit können die Kommunen in den meisten Ländern nicht selbst entscheiden, ob sie Informationen erteilen wollen, sie sind vielmehr hierzu nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts verpflichtet. Und dies zu Recht: Die bisherigen Evaluierungen der Ländergesetze sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Befürchtungen zur Überlastung der Kommunen unbegründet waren und sich diese Regelungen in der Praxis bewährt haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben von ihrem Recht auf Informationszugang verantwortungsvoll Gebrauch gemacht.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert die Landesgesetzgeber in Sachsen und Hessen daher auf, auch ihren Bürgerinnen und Bürgern verbindliche Informationszugangsansprüche gegenüber den Kommunen zu gewähren und diese nicht der Entscheidung der einzelnen Kommunen zu überlassen. Es gibt keinen Grund, den Menschen in Sachsen und Hessen weniger Informationen zur Verfügung zu stellen als denen in anderen Ländern.