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Protokoll der 34. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 14. November 2017 in Mainz

Ort: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Beginn: 11:00 Uhr

Ende: 16:00 Uhr

 

Teilnehmende:

Baden-Württemberg: Herr Dr. Jacobi

Berlin: Frau Smoltczyk

Brandenburg: Frau Hartge

Bremen: Frau Dr. Sommer

Bund: Herr Gronenberg

Hamburg: Frau Görnandt

Mecklenburg-Vorpommern: Frau Schäfer

Nordrhein-Westfalen: Frau Block

Rheinland-Pfalz: Herr Prof. Dr. Kugelmann, Frau Schlögel und Frau Duthel

Saarland: Frau Grethel

Sachsen-Anhalt: Herr Platzeck

Schleswig-Holstein: Frau Körffer und Frau Leowsky

Thüringen: Herr Fellmann


TOP 1:       Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des AKIF

Rheinland-Pfalz begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Die Sitzung ist öffentlich. Die IFK genehmigt die Tagesordnung und die Veröffentlichung des Protokolls des 35. AKIF in der geänderten Fassung (Stand 14.11.2017).

 

TOP 2:       Papier „Informationsfreiheit in der Praxis – Vorschläge zur Förderung eines Kulturwandels in der öffentlichen Verwaltung“

Sachsen-Anhalt erläutert die Zielrichtung des Papiers. Diesem liegt die Frage zugrunde, wie ein Kulturwandel in der Verwaltung erreicht werden könne. Die Vorüberlegungen des AKIF sollten nach Möglichkeit in einem Papier der IFK münden. Sachsen-Anhalt wirbt dafür, auch Forderungen nach einem Open-Data- bzw. einem Open-Government-Leitfaden für Behörden aufzunehmen, da die Bundesregierung in ihrem 1. Nationalen Aktionsplan zur Open-Government-Partnership die Schaffung von Open-Data- sowie von Open-Government-Leitfäden zu Meilensteinen bzw. Grundsätzen eines offenen Verwaltungshandelns erklärt habe. Hierauf gerichtete Fragen seien an den LfD LSA in der Praxis bereits herangetragen worden. Er gehe daher in seinen 40 Empfehlungen zur Rechtspolitik und Rechtspraxis seines aktuellen Tätigkeitsberichts ausdrücklich auch auf Open Data und Open Government ein. Die IFK sollte aus Sicht Sachsen-Anhalts mit ihren Forderungen nicht hinter den aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene zurückbleiben.

Brandenburg interpretiert das Papier so, dass einige der Forderungen von den Informationsfreiheitsbeauftragten an sich selbst gestellt werden, z.B. hinsichtlich der Publikation von Flyern und anderem Informationsmaterial oder auch hinsichtlich des Anbietens von Schulungen.

Rheinland-Pfalz stellt mit Blick auf die Geschäftsordnung die Frage, ob das Papier die Qualität einer Position aufweist. Rheinland-Pfalz plädiert dafür, das Papier weiterzuentwickeln mit einem einleitenden Satz, an wen es sich richtet, und mit dem Zusatz, dass der Umsetzungsgrad bei öffentlichen Stellen je nach Landesrecht unterschiedlich sein könne. Ziel könnte es sein, kein Positionspapier zu veröffentlichen, sondern das Papier in das Protokoll aufzunehmen oder auch das Papier ähnlich einer Orientierungshilfe auszugestalten.

Baden-Württemberg regt an, dass sich die IFK in ihrer Sitzung darauf einigt, welche Grundpositionen enthalten sein sollen – insbesondere hinsichtlich der Inhalte und der Adressaten –, um den Arbeitsauftrag an den AKIF so konkret als möglich zu formulieren.

Die IFK einigt sich nach ausführlicher Diskussion auf die folgende Vorgehensweise:

Die IFK beauftragt den AKIF, ein strukturiertes Papier zu entwerfen. Eine mögliche Gliederung des Papiers könnte lauten:

  1. Einführung (die Charakter und Zielgruppe des Papiers enthält)
  2. Teil 1: Was wollen wir von den Verwaltungen?
  3. Teil 2: Aspekte, die die Arbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten betreffen

Die Forderungen sollen sich nach außen richten. Soweit der AKIF sich darüber hinaus auch auf Maßnahmen im Bereich Open Government einigt, sollten diese ausschließlich Hinweischarakter haben. Schwerpunkt des Papiers soll sein, welche Maßnahmen Verwaltungen ergreifen sollen, um die Transparenz zu steigern.

Sachsen-Anhalt ist dafür, dass die IFK dem jeweiligen Land die Entscheidung überlässt, ob es das Papier veröffentlichen möchte.

Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, die Ideen als freiwilligen Aufruf zu formulieren.

In Brandenburg ist derzeit ein EGovG in Arbeit. Das bedeutet, dass die Regime innerhalb der IFK immer unterschiedlicher und gemeinsame Positionen immer schwieriger werden.

 

TOP 3:       Entschließungsentwurf: „Transparenz verankern bei sachgebietsbezogenen Rechtsakten der EU

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein und stellt den Entschließungsentwurf vor.

Die IFK kommt überein, den Entschließungsentwurf nicht zu verabschieden.

 

TOP 4:       Stellungnahme der IFK im Rahmen der Evaluation des UIG (inhaltlicher Impuls von Prof. Dr. Christian Schrader, Fulda)

Prof. Dr. Schrader stellt das erste bislang durchgeführte Drittel des Evaluationsprojekts zum Umweltinformationsgesetz des Bundes und das zugehörige Forschungsdesign vor.

Sachsen-Anhalt führt aus, dass das UIG des Landes unmittelbar auf die Regelungen des UIG des Bundes verweise. Änderungen des UIG des Bundes würden damit automatisch auch für Sachsen-Anhalt gelten. Problematisch sei, dass der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit keine Kontrollkompetenz für das UIG des Landes besitze. Sachsen-Anhalt erläutert dies anhand verschiedener Beispiele, die auch im aktuellen Tätigkeitsbericht geschildert seien. Der Landesbeauftragte habe die Erweiterung der Kontrollkompetenzen auf das UIG gefordert. Würden die BfDI aufgrund der Evaluierung die Kontrollkompetenzen für das UIG übertragen, hätte dies eine Vorbildfunktion für die Länder.

Auch der Bund berichtet von Fällen, in denen die Abgrenzung zwischen Umweltinformationen und amtlichen Informationen problematisch sein kann.

Bremen fragt nach eventuellen Hypothesen, die bei den Untersuchungen im Rahmen der Evaluation zur Anwendung kommen.

Brandenburg weist auf das Problem hin, dass Bürgerinnen und Bürger bei Umweltinformationen ohne Unterstützung der Informationsfreiheitsbeauftragten agieren müssen und Behörden in Teilen dementsprechend wenig kooperativ sein können.

Prof. Dr. Schrader verweist darauf, dass sich das Umweltbundesamt bemühe, mittels eines Leitfadens Behörden Unterstützung bei der Bearbeitung von Anfragen zu geben.

Rheinland-Pfalz berichtet, dass insbesondere die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Umweltinformationen sehr zurückhaltend nachkommen.

Prof. Dr. Schrader ergänzt, dass auch auf Bundesebene die Verpflichtung zur Veröffentlichung sehr selektiv wahrgenommen würde. Der Bereich der aktiven Verbreitung von Informationen werde im Rahmen der Evaluation gesondert untersucht.

Nordrhein-Westfalen stellt die Frage, wie die Evaluation mit der Stellungnahme umgehen wird.

Prof. Dr. Schrader will einzelne Länder zur Konferenz einladen. Er sieht das Fehlen der Beauftragten auch als Defizit, will das Defizit in der Evaluation als solches darstellen und will die Bereitschaft der IFK, sich inhaltlich in die Evaluation einzubringen, gerne aufnehmen.

Brandenburg stellt die Schwierigkeit dar, ohne Zuständigkeit rechtliche Hinweise zu geben. Das Umweltinformationsrecht sei zudem eine stark durch die Rechtsprechung geprägte Materie.

Bremen regt an aufzunehmen, wie die Beauftragten dazu beitragen, das Informationsfreiheitsrecht bekannter zu machen und dafür zu werben.

Prof. Schrader erläutert den Zeitrahmen der Evaluation: Eine Konferenz fände am 22./ 23. Februar 2018 statt. Im Sommer 2018 wären die Fertigstellung des rechtswissenschaftlichen Teils und das Führen der Interviews vorgesehen. Für den Herbst 2018 seien die Befassung mit den ausländischen Erfahrungen und entsprechende Interviews geplant; danach würde die letzte Phase des Projekts beginnen.

Die IFK diskutiert den Textentwurf und einigt sich auf einen modifizierten Text. Sie kommt überein, mit der Übersendung des Entwurfs zu warten, bis sich auf Bundesebene eine Regierungskoalition gebildet hat und die neuen Ressorts besetzt sind.

 

TOP 5:       Transparenz von Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung (inhaltlicher Impuls von Prof. Dr. Mario Martini, Speyer, mit dem Titel: „Algorithmenkontrolle als Herausforderung für die Rechtsordnung“)

Prof. Dr. Martini trägt der IFK vor. In Anschluss diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihm über seinen Beitrag.

Bremen regt an, eine Entschließung zum Thema Algorithmen vorzubereiten.

Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt halten das Thema eher für ein Datenschutzthema.

Berlin schließt sich Bremen an und stimmt dem Vorschlag zu, dass sich die IFK mit dem Thema des Informationszugangs zu Algorithmen befassen soll.

Bremen bietet an, einen Entwurf vorzubereiten und in den nächsten AKIF einzubringen.

 

TOP 6:       Aktueller Stand der Anpassung der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze an die DS-GVO

Thüringen hat bereits einen Artikelgesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Datenschutzgesetzes. Hinsichtlich der Informationsfreiheit gibt es bislang nur die Neuregelung der Befugnisse.

Der Bund „friert“ die bestehenden Verweisungen in das alte Datenschutzrecht ein.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch ein Artikelgesetz. Die Befugnisse aus dem alten LDSG sind bestehen geblieben. Der LfDI wollte oberste Landesbehörde in beiden Bereichen werden. Diese Forderung wird aber aller Voraussicht nach nicht erfüllt werden.

In Brandenburg bekommt die LDI keine neuen Befugnisse. Es ist lediglich eine sprachliche Bereinigung vorgenommen worden.

In Sachsen-Anhalt gibt es den Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsfortentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der die Einführung einer Geringwertigkeitsgrenze für die Erhebung von Gebühren im IZG LSA vorsieht. Einen Gesetzesentwurf, der die Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anpasst, gibt es noch nicht.

 

TOP 7:       Berichte aus den Ländern / Berichte aus den Ländern ohne IFG / Reaktionen auf Entschließungen der IFK

Brandenburg hat sein internationales Symposium am 28.9.2017 durchgeführt. Das Fazit lautete, dass die Frage, ob Datenschutz und Informationsfreiheit zusammenpassen, eine Frage der Kultur im jeweiligen Land ist.

Der Bund wird am 13. und 14. September 2018 sein nächstes Symposium in Berlin veranstalten. Die BfDI hat eine Welle pseudonymer Anfragen erhalten mit mehr als 500 Verfahren seit Oktober 2017, die nicht über die Plattform FragdenStaat gekommen sind.

Sachsen-Anhalt berichtet, dass die Entschließung zu Fake News zu einer Landtagsdrucksache wurde. Im Rahmen der Beratungen der Digitalen Agenda des Landes wurde ein Workshop zu Datenschutz, Datensicherheit und Informationsfreiheit durchgeführt. Aspekte der Informationsfreiheit sollen auch in die Digitale Agenda aufgenommen werden.

In Hamburg wurde der Evaluationsbericht veröffentlicht. Dieser macht deutlich, dass sich ursprüngliche Befürchtungen gegen das HmbTG nicht bestätigt haben.

Rheinland-Pfalz berichtet von der Verfassungsbeschwerde gegen das Landestransparenzgesetz, die vom VGH zwar als unzulässig zurückgewiesen wurde. In einem obiter dictum führte der VGH RLP jedoch aus, dass die Informationszugangsfreiheit  spezifisch am Schutz der Informationsfreiheit teilhabe.

 

TOP 8:       Termine der 35. und 36. IFK in Baden-Württemberg

Die 35. IFK wird am 20. März in Stuttgart stattfinden.

 

Ort: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Beginn: 11:00 Uhr

Ende: 16:00 Uhr

 

Teilnehmende:

Baden-Württemberg: Herr Dr. Jacobi

Berlin: Frau Smoltczyk

Brandenburg: Frau Hartge

Bremen: Frau Dr. Sommer

Bund: Herr Gronenberg

Hamburg: Frau Görnandt

Mecklenburg-Vorpommern: Frau Schäfer

Nordrhein-Westfalen: Frau Block

Rheinland-Pfalz: Herr Prof. Dr. Kugelmann, Frau Schlögel und Frau Duthel

Saarland: Frau Grethel

Sachsen-Anhalt: Herr Platzeck

Schleswig-Holstein: Frau Körffer und Frau Leowsky

Thüringen: Herr Fellmann


TOP 1:       Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des AKIF

Rheinland-Pfalz begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Die Sitzung ist öffentlich. Die IFK genehmigt die Tagesordnung und die Veröffentlichung des Protokolls des 35. AKIF in der geänderten Fassung (Stand 14.11.2017).

 

TOP 2:       Papier „Informationsfreiheit in der Praxis – Vorschläge zur Förderung eines Kulturwandels in der öffentlichen Verwaltung“

Sachsen-Anhalt erläutert die Zielrichtung des Papiers. Diesem liegt die Frage zugrunde, wie ein Kulturwandel in der Verwaltung erreicht werden könne. Die Vorüberlegungen des AKIF sollten nach Möglichkeit in einem Papier der IFK münden. Sachsen-Anhalt wirbt dafür, auch Forderungen nach einem Open-Data- bzw. einem Open-Government-Leitfaden für Behörden aufzunehmen, da die Bundesregierung in ihrem 1. Nationalen Aktionsplan zur Open-Government-Partnership die Schaffung von Open-Data- sowie von Open-Government-Leitfäden zu Meilensteinen bzw. Grundsätzen eines offenen Verwaltungshandelns erklärt habe. Hierauf gerichtete Fragen seien an den LfD LSA in der Praxis bereits herangetragen worden. Er gehe daher in seinen 40 Empfehlungen zur Rechtspolitik und Rechtspraxis seines aktuellen Tätigkeitsberichts ausdrücklich auch auf Open Data und Open Government ein. Die IFK sollte aus Sicht Sachsen-Anhalts mit ihren Forderungen nicht hinter den aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene zurückbleiben.

Brandenburg interpretiert das Papier so, dass einige der Forderungen von den Informationsfreiheitsbeauftragten an sich selbst gestellt werden, z.B. hinsichtlich der Publikation von Flyern und anderem Informationsmaterial oder auch hinsichtlich des Anbietens von Schulungen.

Rheinland-Pfalz stellt mit Blick auf die Geschäftsordnung die Frage, ob das Papier die Qualität einer Position aufweist. Rheinland-Pfalz plädiert dafür, das Papier weiterzuentwickeln mit einem einleitenden Satz, an wen es sich richtet, und mit dem Zusatz, dass der Umsetzungsgrad bei öffentlichen Stellen je nach Landesrecht unterschiedlich sein könne. Ziel könnte es sein, kein Positionspapier zu veröffentlichen, sondern das Papier in das Protokoll aufzunehmen oder auch das Papier ähnlich einer Orientierungshilfe auszugestalten.

Baden-Württemberg regt an, dass sich die IFK in ihrer Sitzung darauf einigt, welche Grundpositionen enthalten sein sollen – insbesondere hinsichtlich der Inhalte und der Adressaten –, um den Arbeitsauftrag an den AKIF so konkret als möglich zu formulieren.

Die IFK einigt sich nach ausführlicher Diskussion auf die folgende Vorgehensweise:

Die IFK beauftragt den AKIF, ein strukturiertes Papier zu entwerfen. Eine mögliche Gliederung des Papiers könnte lauten:

  1. Einführung (die Charakter und Zielgruppe des Papiers enthält)
  2. Teil 1: Was wollen wir von den Verwaltungen?
  3. Teil 2: Aspekte, die die Arbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten betreffen

Die Forderungen sollen sich nach außen richten. Soweit der AKIF sich darüber hinaus auch auf Maßnahmen im Bereich Open Government einigt, sollten diese ausschließlich Hinweischarakter haben. Schwerpunkt des Papiers soll sein, welche Maßnahmen Verwaltungen ergreifen sollen, um die Transparenz zu steigern.

Sachsen-Anhalt ist dafür, dass die IFK dem jeweiligen Land die Entscheidung überlässt, ob es das Papier veröffentlichen möchte.

Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, die Ideen als freiwilligen Aufruf zu formulieren.

In Brandenburg ist derzeit ein EGovG in Arbeit. Das bedeutet, dass die Regime innerhalb der IFK immer unterschiedlicher und gemeinsame Positionen immer schwieriger werden.

 

TOP 3:       Entschließungsentwurf: „Transparenz verankern bei sachgebietsbezogenen Rechtsakten der EU

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein und stellt den Entschließungsentwurf vor.

Die IFK kommt überein, den Entschließungsentwurf nicht zu verabschieden.

 

TOP 4:       Stellungnahme der IFK im Rahmen der Evaluation des UIG (inhaltlicher Impuls von Prof. Dr. Christian Schrader, Fulda)

Prof. Dr. Schrader stellt das erste bislang durchgeführte Drittel des Evaluationsprojekts zum Umweltinformationsgesetz des Bundes und das zugehörige Forschungsdesign vor.

Sachsen-Anhalt führt aus, dass das UIG des Landes unmittelbar auf die Regelungen des UIG des Bundes verweise. Änderungen des UIG des Bundes würden damit automatisch auch für Sachsen-Anhalt gelten. Problematisch sei, dass der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit keine Kontrollkompetenz für das UIG des Landes besitze. Sachsen-Anhalt erläutert dies anhand verschiedener Beispiele, die auch im aktuellen Tätigkeitsbericht geschildert seien. Der Landesbeauftragte habe die Erweiterung der Kontrollkompetenzen auf das UIG gefordert. Würden die BfDI aufgrund der Evaluierung die Kontrollkompetenzen für das UIG übertragen, hätte dies eine Vorbildfunktion für die Länder.

Auch der Bund berichtet von Fällen, in denen die Abgrenzung zwischen Umweltinformationen und amtlichen Informationen problematisch sein kann.

Bremen fragt nach eventuellen Hypothesen, die bei den Untersuchungen im Rahmen der Evaluation zur Anwendung kommen.

Brandenburg weist auf das Problem hin, dass Bürgerinnen und Bürger bei Umweltinformationen ohne Unterstützung der Informationsfreiheitsbeauftragten agieren müssen und Behörden in Teilen dementsprechend wenig kooperativ sein können.

Prof. Dr. Schrader verweist darauf, dass sich das Umweltbundesamt bemühe, mittels eines Leitfadens Behörden Unterstützung bei der Bearbeitung von Anfragen zu geben.

Rheinland-Pfalz berichtet, dass insbesondere die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Umweltinformationen sehr zurückhaltend nachkommen.

Prof. Dr. Schrader ergänzt, dass auch auf Bundesebene die Verpflichtung zur Veröffentlichung sehr selektiv wahrgenommen würde. Der Bereich der aktiven Verbreitung von Informationen werde im Rahmen der Evaluation gesondert untersucht.

Nordrhein-Westfalen stellt die Frage, wie die Evaluation mit der Stellungnahme umgehen wird.

Prof. Dr. Schrader will einzelne Länder zur Konferenz einladen. Er sieht das Fehlen der Beauftragten auch als Defizit, will das Defizit in der Evaluation als solches darstellen und will die Bereitschaft der IFK, sich inhaltlich in die Evaluation einzubringen, gerne aufnehmen.

Brandenburg stellt die Schwierigkeit dar, ohne Zuständigkeit rechtliche Hinweise zu geben. Das Umweltinformationsrecht sei zudem eine stark durch die Rechtsprechung geprägte Materie.

Bremen regt an aufzunehmen, wie die Beauftragten dazu beitragen, das Informationsfreiheitsrecht bekannter zu machen und dafür zu werben.

Prof. Schrader erläutert den Zeitrahmen der Evaluation: Eine Konferenz fände am 22./ 23. Februar 2018 statt. Im Sommer 2018 wären die Fertigstellung des rechtswissenschaftlichen Teils und das Führen der Interviews vorgesehen. Für den Herbst 2018 seien die Befassung mit den ausländischen Erfahrungen und entsprechende Interviews geplant; danach würde die letzte Phase des Projekts beginnen.

Die IFK diskutiert den Textentwurf und einigt sich auf einen modifizierten Text. Sie kommt überein, mit der Übersendung des Entwurfs zu warten, bis sich auf Bundesebene eine Regierungskoalition gebildet hat und die neuen Ressorts besetzt sind.

 

TOP 5:       Transparenz von Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung (inhaltlicher Impuls von Prof. Dr. Mario Martini, Speyer, mit dem Titel: „Algorithmenkontrolle als Herausforderung für die Rechtsordnung“)

Prof. Dr. Martini trägt der IFK vor. In Anschluss diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihm über seinen Beitrag.

Bremen regt an, eine Entschließung zum Thema Algorithmen vorzubereiten.

Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt halten das Thema eher für ein Datenschutzthema.

Berlin schließt sich Bremen an und stimmt dem Vorschlag zu, dass sich die IFK mit dem Thema des Informationszugangs zu Algorithmen befassen soll.

Bremen bietet an, einen Entwurf vorzubereiten und in den nächsten AKIF einzubringen.

 

TOP 6:       Aktueller Stand der Anpassung der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze an die DS-GVO

Thüringen hat bereits einen Artikelgesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Datenschutzgesetzes. Hinsichtlich der Informationsfreiheit gibt es bislang nur die Neuregelung der Befugnisse.

Der Bund „friert“ die bestehenden Verweisungen in das alte Datenschutzrecht ein.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch ein Artikelgesetz. Die Befugnisse aus dem alten LDSG sind bestehen geblieben. Der LfDI wollte oberste Landesbehörde in beiden Bereichen werden. Diese Forderung wird aber aller Voraussicht nach nicht erfüllt werden.

In Brandenburg bekommt die LDI keine neuen Befugnisse. Es ist lediglich eine sprachliche Bereinigung vorgenommen worden.

In Sachsen-Anhalt gibt es den Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsfortentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der die Einführung einer Geringwertigkeitsgrenze für die Erhebung von Gebühren im IZG LSA vorsieht. Einen Gesetzesentwurf, der die Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anpasst, gibt es noch nicht.

 

TOP 7:       Berichte aus den Ländern / Berichte aus den Ländern ohne IFG / Reaktionen auf Entschließungen der IFK

Brandenburg hat sein internationales Symposium am 28.9.2017 durchgeführt. Das Fazit lautete, dass die Frage, ob Datenschutz und Informationsfreiheit zusammenpassen, eine Frage der Kultur im jeweiligen Land ist.

Der Bund wird am 13. und 14. September 2018 sein nächstes Symposium in Berlin veranstalten. Die BfDI hat eine Welle pseudonymer Anfragen erhalten mit mehr als 500 Verfahren seit Oktober 2017, die nicht über die Plattform FragdenStaat gekommen sind.

Sachsen-Anhalt berichtet, dass die Entschließung zu Fake News zu einer Landtagsdrucksache wurde. Im Rahmen der Beratungen der Digitalen Agenda des Landes wurde ein Workshop zu Datenschutz, Datensicherheit und Informationsfreiheit durchgeführt. Aspekte der Informationsfreiheit sollen auch in die Digitale Agenda aufgenommen werden.

In Hamburg wurde der Evaluationsbericht veröffentlicht. Dieser macht deutlich, dass sich ursprüngliche Befürchtungen gegen das HmbTG nicht bestätigt haben.

Rheinland-Pfalz berichtet von der Verfassungsbeschwerde gegen das Landestransparenzgesetz, die vom VGH zwar als unzulässig zurückgewiesen wurde. In einem obiter dictum führte der VGH RLP jedoch aus, dass die Informationszugangsfreiheit  spezifisch am Schutz der Informationsfreiheit teilhabe.

 

TOP 8:       Termine der 35. und 36. IFK in Baden-Württemberg

Die 35. IFK wird am 20. März in Stuttgart stattfinden.