Protokoll der 33. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 13. Juni 2017 in Mainz
Ort: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Beginn: 11:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Teilnehmende:
Baden-Württemberg: Herr Dr. Brink und Herr Dr. Jacobi
Berlin: Frau Smoltczyk
Brandenburg: Frau Hartge
Bremen: Frau Dr. Sommer
Bund: Frau Voßhoff und Herr Gronenberg
Hamburg: Herr Prof. Dr. Caspar
Mecklenburg-Vorpommern: Herr Müller und Frau Schäfer
Nordrhein-Westfalen: Frau Block
Rheinland-Pfalz: Herr Prof. Dr. Kugelmann, Herr Eiermann, Frau Schlögel und Frau Uhrmann
Saarland: Frau Grethel
Sachsen-Anhalt: Herr Dr. von Bose
Schleswig-Holstein: Frau Körffer und Frau Leowsky
Thüringen: Herr Dr. Hasse
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 34. AKIF
TOP 2: Entschließungsentwurf: „Transparenz erhalten – Informationsfreiheit darf nicht durch Vorschriften der Exekutive eingeschränkt werden!“
TOP 3: Entschließungsentwurf: „Mit Transparenz gegen Populismus“
TOP 4: Nationaler Aktionsplan zur Informationsfreiheit – Grundsatzpositionen der IFK
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfrei-heitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)
TOP 6: Positionspapier: Personalunion von Datenschutz- und Informationsfreiheitsbe-auftragten auch mit der EU-DSGVO vereinbar
TOP 7: Transparenzpreis der IFK
TOP 8: Berichte aus dem Bund und den Ländern; Berichte aus den Ländern ohne IFG
TOP 9: Reaktionen auf Entschließungen der IFK
TOP 10: 34. Sitzung der IFK
TOP 11: Verschiedenes
TOP 1: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 34. AKIF
Der LfDI Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann, begrüßt die Teilnehmenden zur 33. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland. Die Sitzung ist öffentlich. Schleswig-Holstein und das Saarland äußern noch Änderungsbitten zum Protokoll des Arbeitskreises. Diese werden angenommen. Dann wird die Veröffentlichung des Protokolls des AKIF genehmigt.
Die Teilnehmenden genehmigen die veröffentlichte Tagesordnung.
TOP 2: Entschließungsentwurf: „Transparenz erhalten – Informationsfreiheit darf nicht durch Vorschriften der Exekutive eingeschränkt werden!“
Bremen führt in das Thema des Entschließungsentwurfs ein. Die Beauftragten erörtern die Entscheidung des BVerwG (Urteil des BVerwG vom 28.07.2016, 7 C 3/15). Die Landesbeauftragten halten diese für problematisch.
Die Landesbeauftragten betonen, dass nur gesetzliche Regelungen dazu geeignet sind die Informationsfreiheit zu begrenzen und eine solche Begrenzung nicht von der Exekutive vorgenommen werden dürfte. Der Bund verweist auf § 3 Nr. 4 IFG (Bund), der (verfassungskonform) eine Beschränkung erlaubt, wenn „durch Rechtsvorschrift“ bzw. durch die VSA eine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht begründet ist.
Eine Entschließung hierzu wird nicht als notwendig angesehen.
TOP 3: Entschließungsentwurf: „Mit Transparenz gegen Populismus“
Nach intensiver Erörterung wird die Entschließung mit dem modifizierten Titel „Mit Transparenz gegen Fake News“ einstimmig von der Konferenz verabschiedet (siehe Anlage).
TOP 4: Nationaler Aktionsplan zur Informationsfreiheit – Grundsatzpositionen der IFK
Rheinland-Pfalz unterbreitet den Vorschlag, im Rahmen der IFK den Forderungskatalog mit dem Titel „Grundsatzpositionen der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit“ zu verabschieden, die Bearbeitung der eingesandten Textbeiträge einem Redaktionsteam zu übertragen und das so entstehende Positionspapier im Umlaufverfahren abzustimmen.
Sachsen-Anhalt lobt die Vorarbeit des AKIF, begrüßt die modifizierte Überschrift und appelliert an den Bund, sich an dem Vorhaben zu beteiligen.
Der Bund legt die Gründe dar, weshalb er den Forderungskatalog der Landesbeauftragten nicht mittragen wolle.
Baden-Württemberg wirft die Frage auf, aus welchen Gründen die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder ein Transparenzgesetz des Bundes fordern sollten.
Mecklenburg-Vorpommern hält es für wichtig, im Rahmen dieser Sitzung einen Katalog an Grundsatzpositionen zu verabschieden.
Brandenburg verweist auf das Papier der IFK vom 27. November 2013 mit dem Titel „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!“
Der Bund regt an, ein eigenes Papier zu Europafragen zu verfassen, das Gegenstand des nächsten AKIF und der nächsten IFK sein könnte.
Rheinland-Pfalz stimmt dem zu und schlägt vor, dass Punkt VII. der Vorlage die Basis eines eigenen Papiers sein könnte.
Sachsen-Anhalt plädiert dafür, in der Erklärung ein möglichst hohes Niveau der inhaltlichen Forderungen anzustreben.
Nordrhein-Westfalen fragt den Bund, ob dieser sich an einer gemeinsamen Europa-Entschließung beteiligen würde. Die Adressaten eines solchen Papiers wären der Bundestag und die Landesparlamente. Der Bund bejaht das.
Brandenburg äußert die Bitte, die Punkte II., III. und VIII. des Papiers in Einklang zu bringen.
Nordrhein-Westfalen schließt sich an und plädiert für eine Zusammenfassung von Punkt II. und Punkt III. Bei Punkt III. sei außerdem der Zusatz „nach den Open-Data-Grundsätzen“ zu streichen.
Bremen weist darauf hin, dass der Begriff Open Data als freiwillige Veröffentlichung missverstanden werden könnte. Unter Open Data verstünde die IFK jedoch die Pflicht zur Veröffentlichung.
Sachsen-Anhalt ergänzt, dass mit der behördlichen Pflicht zur Veröffentlichung stets ein durchsetzbarer Anspruch des Bürgers auf Veröffentlichung korrespondieren sollte.
Brandenburg merkt an, dass die Punkte IV. und V. des Papiers Bereichsausnahmen thematisieren und regt an, den Absatz zur Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation des IFG des Bundes zu streichen.
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sprechen sich dafür aus, die Trennung zwischen Bereichsausnahme und Ausnahmeregelung beizubehalten.
Sachsen-Anhalt führt weiter aus, dass sich Grundsatzpositionen der Beauftragten der Länder auf das Recht bezögen und plädiert dafür, dem Papier noch Schlusssätze anzufügen, in denen gefordert würde, das Recht auf Informationsfreiheit mit Leben zu erfüllen, die nötigen technischen Voraussetzungen für dessen Umsetzung zu schaffen und einen Wandel in der Verwaltungskultur herbeizuführen.
Die IFK spricht sich dafür aus, diese Aspekte in einem gesonderten Papier aufzugreifen und bittet den AKIF um entsprechende Vorbereitung.
Rheinland-Pfalz fasst die Diskussion der IFK zusammen. Es wird ein Redaktionsteam aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gebildet, das die vorliegenden Texte redaktionell überarbeitet.
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfrei-heitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)
und
TOP 6: Positionspapier: Personalunion von Datenschutz- und Informationsfreiheitsbe-auftragten auch mit der EU-DSGVO vereinbar
Die IFK nimmt die vom Unter-AKIF erarbeiteten Papiere dankend zur Kenntnis. Mit der Vorlage des Papiers ist der Arbeitsauftrag der IFK erledigt. Die IFK sieht aktuell keinen Anlass, die Thematik weiter zu verfolgen. Die erstellten Papiere sind nicht öffentlich, aber frei zur internen Verwendung.
TOP 7: Transparenzpreis der IFK
Rheinland-Pfalz führt in die Thematik ein und beschreibt die Zielsetzung des in diesem Jahr erstmalig ausgelobten „LfDI-Award“, den es in den Kategorien „Data Protection“ und „Transparency“ gibt, und mit dem intelligente und zukunftsweisende Ansätze für eine rechtskonforme, praktikable und nachhaltige Umsetzung der Vorgaben zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit, die im Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung entwickelt wurden, gewürdigt und bekanntgemacht werden sollen. Rheinland-Pfalz regt an, dass die IFK jährlich im jeweiligen Vorsitzland bzw. im Bund, wenn dieser den Vorsitz innehat, einen solchen Preis ausloben und vergeben könnte.
Berlin meldet Zweifel an hinsichtlich Sinn und Durchführbarkeit eines solchen Preises.
Der Bund fragt nach den Auswahlkriterien, nach denen die Preisträger bestimmt werden, nach der Auslobung und der Art der Auszeichnung.
Hamburg signalisiert die generelle Bereitschaft, sich zu beteiligen und heißt die Idee gut, den Beauftragten eine weit verstandene Rolle zukommen zu lassen
Rheinland-Pfalz wird im Rahmen der 34. IFK von den Erfahrungen und den Resultaten der erstmaligen Verleihung des Anerkennungspreises berichten.
TOP 8: Berichte aus dem Bund und den Ländern; Berichte aus den Ländern ohne IFG
Berlin berichtet von einem Gesetzentwurf der Open Knowledge Foundation für ein Transparenzgesetz, den diese öffentlich vorgestellt hat.
Der Bund regt eine gemeinsame Kampagne der Informationsfreiheitsbeauftragten an, in deren Rahmen für die Informationsfreiheit geworben wird, etwa in Form einer Postkartenkampagne. Zur geplanten Änderung des IFG im „Omnibusgesetz“ führt der Bund aus, dass zurzeit lediglich eine Änderung der Verweisung in § 12 Abs. 3 IFG geplant sei. Für die Kontrollaufgaben und Kontrollbefugnisse der BfDI soll die Verweisung auf das „alte“ BDSG fortgelten. Eine Reparaturregelung zu § 10 Abs. 3 IFG (gesetzliche VO-Ermächtigung auch für Regelung des Auslagenersatzes (Kopierkosten)) fehlt derzeit noch im Entwurf.
Nordrhein-Westfalen berichtet, dass in der vergangenen Legislaturperiode die Piraten einen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz eingebracht haben. Dieser wurde vom Landtag abgelehnt.
Sachsen-Anhalt berichtet, dass der Landtag in einem Beschluss zum III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vom 4. Mai 2017 darauf hinweist, dass ein Transparenzgesetz einen wichtigen Beitrag für eine moderne und lebendige Demokratie leisten kann (LT-Drs. 7/1363). In dem Beschluss wird die Landesregierung u.a. gebeten, einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vorzulegen. Außerdem sollen das Landesportal bis zum 31. Dezember 2018 zu einem Informationsregister ausgebaut und die Gebühren gesenkt werden.
Auch vor diesem Hintergrund wird Sachsen-Anhalt daran festhalten, einen eigenständigen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorzulegen.
Auf dem 19. Treffen des JuristInnen-Netzwerks E-Government am 31. Mai 2017 in Magdeburg hat der Landesbeauftragte den Vortrag „Open Government und Open Data – Theorie und Praxis“ gehalten. Der Vortrag steht auf seiner Homepage zum Abruf zur Verfügung.
Im Rahmen der Erarbeitung einer Digitalen Agenda des Landes Sachsen-Anhalt wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ein Workshop zu den Themen Datenschutz, Informationssicherheit und Informationsfreiheit stattfinden. Der Landesbeauftragte wird einen Vortrag zur EU Datenschutz-Grundverordnung halten. Eine sachsen-anhaltische Modellkommune wird ihr Open-Government-Konzept vorstellen.
TOP 9: Reaktionen auf Entschließungen der IFK
Sachsen-Anhalt bittet den Bund um einen Bericht zu den Reaktionen auf die Umlaufentschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder mit dem Titel „Open Data: Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zu kurz!“, die zwischen der 32. und 33. Sitzung der IFK verabschiedet worden war, und problematisiert die in § 12a Abs. 9 EGovG vorgesehene zusätzliche Beratungsstelle.
Der Bund berichtet, dass das so genannte Open-Data-Gesetz am 18. Mai durch den Bundestag verabschiedet wurde. Änderungsvorschläge des Innenausschusses, insbesondere zu den Ausschlussgründen, zur Ausweitung der Zuständigkeit der zentralen Stelle als Ansprechpartner auch für entsprechende Stellen der Länder und zur Rückwirkung des Gesetzes auf Daten vor Inkrafttreten wurden angenommen.
Im Rahmen der Ressortbeteiligung hatte die BfDI auf zu unklare Regelungen in Bezug auf die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens zum Schutz personenbezogener Daten bzw. den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hingewiesen. Die Kritik wurde aufgegriffen. Die Entschließung der IFK vom 2. Dezember 2016 „Nicht bei Open Data stehenbleiben (…)“ kam bei Stimmenthaltung des Bundes zustande. Sie liegt dem BMI vor und wurde auf Arbeitsebene mit dem BMI erörtert. Die in § 12a Abs. 9 EGovG vorgesehene zentrale Stelle wurde von der Bundesregierung bisher noch nicht eingerichtet.
TOP 10: 34. Sitzung der IFK
Die Teilnehmenden legen Dienstag, den 14. November 2017 als Termin für die 34. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fest.
TOP 11: Verschiedenes
Zu dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ gibt es keine Wortmeldungen.
Anhang:
Entschließung der 33. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder und des Bundes am 13. Juni 2017
Mit Transparenz gegen „Fake-News“
Internet und soziale Medien eröffnen zunehmend auch Möglichkeiten für die gezielte Verbreitung von Falschmeldungen zur Beeinflussung der politischen Meinungs- und Willensbildung. Eine informierte und kritische Gesellschaft benötigt jedoch vielfältige, freie und qualitativ aussagekräftige Informationen für eine umfassende gesellschaftliche und politische Teilhabe. Da die öffentlichen Stellen der Länder und des Bundes über solche Informationen verfügen, kommt ihnen insoweit eine Schlüsselrolle zu. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass staatliche Institutionen transparent agieren, um das Vertrauen in die Demokratie und in deren Akteure zu stärken. Für den Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung sind verlässliche und solide Informationen eine unverzichtbare Voraussetzung.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland appelliert an alle öffentlichen Stellen in Deutschland, sich ihrer Verantwortung für die Informationsfreiheit bewusst zu sein und durch größtmögliche Transparenz – sowohl auf Antrag als auch proaktiv – die Bürgerinnen und Bürger in ihrer politischen Willensbildung zu unterstützen. Sie wirbt dafür, dass sich öffentliche Stellen in Deutschland noch stärker öffnen, auf die Informationswünsche der Bürgerinnen und Bürger eingehen, mit behördlichen Dokumenten valide und qualitätsvolle Informationen aus vertrauenswürdiger Quelle bereitstellen und die Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Damit kann auch bewusst gestreuten Fehlinformationen, mit denen die Manipulation des Meinungsbildes und die Schwächung demokratischer Institutionen verfolgt wird, aktiv und aufgeklärt im öffentlichen Diskurs entgegengetreten werden.
Ort: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Beginn: 11:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Teilnehmende:
Baden-Württemberg: Herr Dr. Brink und Herr Dr. Jacobi
Berlin: Frau Smoltczyk
Brandenburg: Frau Hartge
Bremen: Frau Dr. Sommer
Bund: Frau Voßhoff und Herr Gronenberg
Hamburg: Herr Prof. Dr. Caspar
Mecklenburg-Vorpommern: Herr Müller und Frau Schäfer
Nordrhein-Westfalen: Frau Block
Rheinland-Pfalz: Herr Prof. Dr. Kugelmann, Herr Eiermann, Frau Schlögel und Frau Uhrmann
Saarland: Frau Grethel
Sachsen-Anhalt: Herr Dr. von Bose
Schleswig-Holstein: Frau Körffer und Frau Leowsky
Thüringen: Herr Dr. Hasse
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 34. AKIF
TOP 2: Entschließungsentwurf: „Transparenz erhalten – Informationsfreiheit darf nicht durch Vorschriften der Exekutive eingeschränkt werden!“
TOP 3: Entschließungsentwurf: „Mit Transparenz gegen Populismus“
TOP 4: Nationaler Aktionsplan zur Informationsfreiheit – Grundsatzpositionen der IFK
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfrei-heitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)
TOP 6: Positionspapier: Personalunion von Datenschutz- und Informationsfreiheitsbe-auftragten auch mit der EU-DSGVO vereinbar
TOP 7: Transparenzpreis der IFK
TOP 8: Berichte aus dem Bund und den Ländern; Berichte aus den Ländern ohne IFG
TOP 9: Reaktionen auf Entschließungen der IFK
TOP 10: 34. Sitzung der IFK
TOP 11: Verschiedenes
TOP 1: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 34. AKIF
Der LfDI Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann, begrüßt die Teilnehmenden zur 33. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland. Die Sitzung ist öffentlich. Schleswig-Holstein und das Saarland äußern noch Änderungsbitten zum Protokoll des Arbeitskreises. Diese werden angenommen. Dann wird die Veröffentlichung des Protokolls des AKIF genehmigt.
Die Teilnehmenden genehmigen die veröffentlichte Tagesordnung.
TOP 2: Entschließungsentwurf: „Transparenz erhalten – Informationsfreiheit darf nicht durch Vorschriften der Exekutive eingeschränkt werden!“
Bremen führt in das Thema des Entschließungsentwurfs ein. Die Beauftragten erörtern die Entscheidung des BVerwG (Urteil des BVerwG vom 28.07.2016, 7 C 3/15). Die Landesbeauftragten halten diese für problematisch.
Die Landesbeauftragten betonen, dass nur gesetzliche Regelungen dazu geeignet sind die Informationsfreiheit zu begrenzen und eine solche Begrenzung nicht von der Exekutive vorgenommen werden dürfte. Der Bund verweist auf § 3 Nr. 4 IFG (Bund), der (verfassungskonform) eine Beschränkung erlaubt, wenn „durch Rechtsvorschrift“ bzw. durch die VSA eine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht begründet ist.
Eine Entschließung hierzu wird nicht als notwendig angesehen.
TOP 3: Entschließungsentwurf: „Mit Transparenz gegen Populismus“
Nach intensiver Erörterung wird die Entschließung mit dem modifizierten Titel „Mit Transparenz gegen Fake News“ einstimmig von der Konferenz verabschiedet (siehe Anlage).
TOP 4: Nationaler Aktionsplan zur Informationsfreiheit – Grundsatzpositionen der IFK
Rheinland-Pfalz unterbreitet den Vorschlag, im Rahmen der IFK den Forderungskatalog mit dem Titel „Grundsatzpositionen der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit“ zu verabschieden, die Bearbeitung der eingesandten Textbeiträge einem Redaktionsteam zu übertragen und das so entstehende Positionspapier im Umlaufverfahren abzustimmen.
Sachsen-Anhalt lobt die Vorarbeit des AKIF, begrüßt die modifizierte Überschrift und appelliert an den Bund, sich an dem Vorhaben zu beteiligen.
Der Bund legt die Gründe dar, weshalb er den Forderungskatalog der Landesbeauftragten nicht mittragen wolle.
Baden-Württemberg wirft die Frage auf, aus welchen Gründen die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder ein Transparenzgesetz des Bundes fordern sollten.
Mecklenburg-Vorpommern hält es für wichtig, im Rahmen dieser Sitzung einen Katalog an Grundsatzpositionen zu verabschieden.
Brandenburg verweist auf das Papier der IFK vom 27. November 2013 mit dem Titel „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!“
Der Bund regt an, ein eigenes Papier zu Europafragen zu verfassen, das Gegenstand des nächsten AKIF und der nächsten IFK sein könnte.
Rheinland-Pfalz stimmt dem zu und schlägt vor, dass Punkt VII. der Vorlage die Basis eines eigenen Papiers sein könnte.
Sachsen-Anhalt plädiert dafür, in der Erklärung ein möglichst hohes Niveau der inhaltlichen Forderungen anzustreben.
Nordrhein-Westfalen fragt den Bund, ob dieser sich an einer gemeinsamen Europa-Entschließung beteiligen würde. Die Adressaten eines solchen Papiers wären der Bundestag und die Landesparlamente. Der Bund bejaht das.
Brandenburg äußert die Bitte, die Punkte II., III. und VIII. des Papiers in Einklang zu bringen.
Nordrhein-Westfalen schließt sich an und plädiert für eine Zusammenfassung von Punkt II. und Punkt III. Bei Punkt III. sei außerdem der Zusatz „nach den Open-Data-Grundsätzen“ zu streichen.
Bremen weist darauf hin, dass der Begriff Open Data als freiwillige Veröffentlichung missverstanden werden könnte. Unter Open Data verstünde die IFK jedoch die Pflicht zur Veröffentlichung.
Sachsen-Anhalt ergänzt, dass mit der behördlichen Pflicht zur Veröffentlichung stets ein durchsetzbarer Anspruch des Bürgers auf Veröffentlichung korrespondieren sollte.
Brandenburg merkt an, dass die Punkte IV. und V. des Papiers Bereichsausnahmen thematisieren und regt an, den Absatz zur Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation des IFG des Bundes zu streichen.
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sprechen sich dafür aus, die Trennung zwischen Bereichsausnahme und Ausnahmeregelung beizubehalten.
Sachsen-Anhalt führt weiter aus, dass sich Grundsatzpositionen der Beauftragten der Länder auf das Recht bezögen und plädiert dafür, dem Papier noch Schlusssätze anzufügen, in denen gefordert würde, das Recht auf Informationsfreiheit mit Leben zu erfüllen, die nötigen technischen Voraussetzungen für dessen Umsetzung zu schaffen und einen Wandel in der Verwaltungskultur herbeizuführen.
Die IFK spricht sich dafür aus, diese Aspekte in einem gesonderten Papier aufzugreifen und bittet den AKIF um entsprechende Vorbereitung.
Rheinland-Pfalz fasst die Diskussion der IFK zusammen. Es wird ein Redaktionsteam aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gebildet, das die vorliegenden Texte redaktionell überarbeitet.
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfrei-heitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)
und
TOP 6: Positionspapier: Personalunion von Datenschutz- und Informationsfreiheitsbe-auftragten auch mit der EU-DSGVO vereinbar
Die IFK nimmt die vom Unter-AKIF erarbeiteten Papiere dankend zur Kenntnis. Mit der Vorlage des Papiers ist der Arbeitsauftrag der IFK erledigt. Die IFK sieht aktuell keinen Anlass, die Thematik weiter zu verfolgen. Die erstellten Papiere sind nicht öffentlich, aber frei zur internen Verwendung.
TOP 7: Transparenzpreis der IFK
Rheinland-Pfalz führt in die Thematik ein und beschreibt die Zielsetzung des in diesem Jahr erstmalig ausgelobten „LfDI-Award“, den es in den Kategorien „Data Protection“ und „Transparency“ gibt, und mit dem intelligente und zukunftsweisende Ansätze für eine rechtskonforme, praktikable und nachhaltige Umsetzung der Vorgaben zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit, die im Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung entwickelt wurden, gewürdigt und bekanntgemacht werden sollen. Rheinland-Pfalz regt an, dass die IFK jährlich im jeweiligen Vorsitzland bzw. im Bund, wenn dieser den Vorsitz innehat, einen solchen Preis ausloben und vergeben könnte.
Berlin meldet Zweifel an hinsichtlich Sinn und Durchführbarkeit eines solchen Preises.
Der Bund fragt nach den Auswahlkriterien, nach denen die Preisträger bestimmt werden, nach der Auslobung und der Art der Auszeichnung.
Hamburg signalisiert die generelle Bereitschaft, sich zu beteiligen und heißt die Idee gut, den Beauftragten eine weit verstandene Rolle zukommen zu lassen
Rheinland-Pfalz wird im Rahmen der 34. IFK von den Erfahrungen und den Resultaten der erstmaligen Verleihung des Anerkennungspreises berichten.
TOP 8: Berichte aus dem Bund und den Ländern; Berichte aus den Ländern ohne IFG
Berlin berichtet von einem Gesetzentwurf der Open Knowledge Foundation für ein Transparenzgesetz, den diese öffentlich vorgestellt hat.
Der Bund regt eine gemeinsame Kampagne der Informationsfreiheitsbeauftragten an, in deren Rahmen für die Informationsfreiheit geworben wird, etwa in Form einer Postkartenkampagne. Zur geplanten Änderung des IFG im „Omnibusgesetz“ führt der Bund aus, dass zurzeit lediglich eine Änderung der Verweisung in § 12 Abs. 3 IFG geplant sei. Für die Kontrollaufgaben und Kontrollbefugnisse der BfDI soll die Verweisung auf das „alte“ BDSG fortgelten. Eine Reparaturregelung zu § 10 Abs. 3 IFG (gesetzliche VO-Ermächtigung auch für Regelung des Auslagenersatzes (Kopierkosten)) fehlt derzeit noch im Entwurf.
Nordrhein-Westfalen berichtet, dass in der vergangenen Legislaturperiode die Piraten einen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz eingebracht haben. Dieser wurde vom Landtag abgelehnt.
Sachsen-Anhalt berichtet, dass der Landtag in einem Beschluss zum III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vom 4. Mai 2017 darauf hinweist, dass ein Transparenzgesetz einen wichtigen Beitrag für eine moderne und lebendige Demokratie leisten kann (LT-Drs. 7/1363). In dem Beschluss wird die Landesregierung u.a. gebeten, einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vorzulegen. Außerdem sollen das Landesportal bis zum 31. Dezember 2018 zu einem Informationsregister ausgebaut und die Gebühren gesenkt werden.
Auch vor diesem Hintergrund wird Sachsen-Anhalt daran festhalten, einen eigenständigen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorzulegen.
Auf dem 19. Treffen des JuristInnen-Netzwerks E-Government am 31. Mai 2017 in Magdeburg hat der Landesbeauftragte den Vortrag „Open Government und Open Data – Theorie und Praxis“ gehalten. Der Vortrag steht auf seiner Homepage zum Abruf zur Verfügung.
Im Rahmen der Erarbeitung einer Digitalen Agenda des Landes Sachsen-Anhalt wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ein Workshop zu den Themen Datenschutz, Informationssicherheit und Informationsfreiheit stattfinden. Der Landesbeauftragte wird einen Vortrag zur EU Datenschutz-Grundverordnung halten. Eine sachsen-anhaltische Modellkommune wird ihr Open-Government-Konzept vorstellen.
TOP 9: Reaktionen auf Entschließungen der IFK
Sachsen-Anhalt bittet den Bund um einen Bericht zu den Reaktionen auf die Umlaufentschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder mit dem Titel „Open Data: Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zu kurz!“, die zwischen der 32. und 33. Sitzung der IFK verabschiedet worden war, und problematisiert die in § 12a Abs. 9 EGovG vorgesehene zusätzliche Beratungsstelle.
Der Bund berichtet, dass das so genannte Open-Data-Gesetz am 18. Mai durch den Bundestag verabschiedet wurde. Änderungsvorschläge des Innenausschusses, insbesondere zu den Ausschlussgründen, zur Ausweitung der Zuständigkeit der zentralen Stelle als Ansprechpartner auch für entsprechende Stellen der Länder und zur Rückwirkung des Gesetzes auf Daten vor Inkrafttreten wurden angenommen.
Im Rahmen der Ressortbeteiligung hatte die BfDI auf zu unklare Regelungen in Bezug auf die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens zum Schutz personenbezogener Daten bzw. den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hingewiesen. Die Kritik wurde aufgegriffen. Die Entschließung der IFK vom 2. Dezember 2016 „Nicht bei Open Data stehenbleiben (…)“ kam bei Stimmenthaltung des Bundes zustande. Sie liegt dem BMI vor und wurde auf Arbeitsebene mit dem BMI erörtert. Die in § 12a Abs. 9 EGovG vorgesehene zentrale Stelle wurde von der Bundesregierung bisher noch nicht eingerichtet.
TOP 10: 34. Sitzung der IFK
Die Teilnehmenden legen Dienstag, den 14. November 2017 als Termin für die 34. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fest.
TOP 11: Verschiedenes
Zu dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ gibt es keine Wortmeldungen.
Anhang:
Entschließung der 33. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder und des Bundes am 13. Juni 2017
Mit Transparenz gegen „Fake-News“
Internet und soziale Medien eröffnen zunehmend auch Möglichkeiten für die gezielte Verbreitung von Falschmeldungen zur Beeinflussung der politischen Meinungs- und Willensbildung. Eine informierte und kritische Gesellschaft benötigt jedoch vielfältige, freie und qualitativ aussagekräftige Informationen für eine umfassende gesellschaftliche und politische Teilhabe. Da die öffentlichen Stellen der Länder und des Bundes über solche Informationen verfügen, kommt ihnen insoweit eine Schlüsselrolle zu. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass staatliche Institutionen transparent agieren, um das Vertrauen in die Demokratie und in deren Akteure zu stärken. Für den Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung sind verlässliche und solide Informationen eine unverzichtbare Voraussetzung.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland appelliert an alle öffentlichen Stellen in Deutschland, sich ihrer Verantwortung für die Informationsfreiheit bewusst zu sein und durch größtmögliche Transparenz – sowohl auf Antrag als auch proaktiv – die Bürgerinnen und Bürger in ihrer politischen Willensbildung zu unterstützen. Sie wirbt dafür, dass sich öffentliche Stellen in Deutschland noch stärker öffnen, auf die Informationswünsche der Bürgerinnen und Bürger eingehen, mit behördlichen Dokumenten valide und qualitätsvolle Informationen aus vertrauenswürdiger Quelle bereitstellen und die Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Damit kann auch bewusst gestreuten Fehlinformationen, mit denen die Manipulation des Meinungsbildes und die Schwächung demokratischer Institutionen verfolgt wird, aktiv und aufgeklärt im öffentlichen Diskurs entgegengetreten werden.