Protokoll der 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 2. Dezember 2016 in Düsseldorf
Ort: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Raum 436, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Beginn: 02.12.2016, 11.00 Uhr, Ende: 16.05 Uhr
Teilnehmende:
Nordrhein-Westfalen: Frau Block, Herr Tiaden, Frau Katernberg, Frau Weggen und Frau Schulte-Zurhausen
Baden-Württemberg: Frau Grullini
Berlin: Frau Smoltczyk
Brandenburg: Frau Hartge
Bremen: Frau Dr. Sommer
Bund: Herr Gronenberg
Hamburg: Herr Prof. Dr. Caspar
Mecklenburg-Vorpommern: Frau Schäfer
Rheinland-Pfalz: Herr Dr. Brink
Saarland: Herr Dr. Meyer
Sachsen-Anhalt: Herr Platzek
Schleswig-Holstein: Frau Leowsky
Thüringen: Frau Seidel
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 33. AKIF
TOP 4: Geschäftsordnung der IFK (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 6 des Protokolls) (Nordrhein-Westfalen)
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfreiheitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls) (Nordrhein-Westfalen)
TOP 6: Positionspapier: Personalunion von Datenschutz- und Informationsfrei-heitsbeauftragten auch mit der EU-DSGVO vereinbar (Nordrhein-Westfalen)
TOP 7: Entschließungen
a) Informationszugang zu Originaldokumenten (Rheinland-Pfalz)
b) Verortung von Open-Data-Regeln (Brandenburg)
c) Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen (Bremen)
TOP 8: Berichte aus dem Bund und den Ländern
Berichte aus den Ländern ohne IFG
Reaktionen auf die Entschließungen der IFK
TOP 9: Nächste Sitzung der IFK
TOP 10: Verschiedenes
TOP 1: Begrüßung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Frau Block begrüßt die Teilnehmenden der 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland. Die Sitzung ist öffentlich.
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Nordrhein-Westfalen schlägt aufgrund des Umfangs der Tagesordnung vor, TOP 7 (Entschließungen) nach TOP 4 (Geschäftsordnung der IFK) zu behandeln. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 33. AKIF
Die Veröffentlichung des redaktionell geringfügig geänderten Protokolls des 33. AKIF wird genehmigt.
TOP 4: Geschäftsordnung der IFK
Nordrhein-Westfalen erläutert, dass der vom AKIF erarbeitete Entwurf der Geschäftsordnung der IFK sich an der Geschäftsordnung der Datenschutzkonferenz orientiere, jedoch die für die IFK erforderlichen Besonderheiten berücksichtige.
Die Mitglieder der IFK einigen sich nach ausführlicher Diskussion auf die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung der IFK. Hierbei besteht Einigkeit, dass Mitglied im Sinne von A. II. der Geschäftsordnung die jeweilige Behörde ist.
Zu B. IV. der Geschäftsordnung: Eine telefonische Abstimmung ist im Ausnahmefall (beispielsweise wegen Erkrankung) während der Sitzung möglich.
Bei organisatorischen Positionierungen ist im Gegensatz zu inhaltlichen Änderungen die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der IFK ausreichend.
Die Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen. Der bisherige „Modus der Öffentlichkeit“ wird außer Kraft gesetzt.
TOP 7: Entschließungen
a) Informationszugang zu Originaldokumenten
Rheinland-Pfalz schlägt vor, den Entschließungsentwurf zurückzuziehen und ihn nach einer Überarbeitung in der nächsten Sitzung der IFK einzubringen.
Nach kurzer Diskussion beschließt die IFK mehrheitlich die Vertagung.
b) Verortung von Open-Data-Regeln
Nach einer eingehenden Diskussion einigt sich die IFK auf die in der Anlage beigefügte Entschließung einstimmig bei Enthaltung des Bundes.
c) Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen
Nordrhein-Westfalen dankt Bremen für den Entschließungsentwurf und schlägt vor, diesen in der nächsten IFK abzustimmen, da aus Zeitgründen eine inhaltliche Befassung in dieser Sitzung nicht mehr möglich ist.
Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfreiheitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)
Nordrhein-Westfalen dankt den Mitgliedern des AKIF, insbesondere den Teilnehmern des Unter-AIKF, ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Die IFK stellt fest, dass der Auftrag aus der Sitzung vom 15.06.2016 mit der Vorlage des Papiers erledigt ist.
Brandenburg regt an, das erarbeitete Papier zu nutzen, um eine gemeinsame Linie der IFK durch eine Entschließung bis Anfang 2017 anzustreben.
Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass es derzeit noch keine Einigkeit gebe. Das interne Arbeitspapier solle zur Diskussion auf der nächsten IFK verwendet werden. Der Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Aus Zeitgründen werden die Tagesordnungspunkte 6, 8 und 10 ebenfalls auf die nächste IFK vertagt.
TOP 9: Nächste Sitzung der IFK
Rheinland-Pfalz kündigt an, im Jahr 2017 zwei Sitzungen anzustreben. Eine Sitzung ist für Juni 2017 vorgesehen.
Ort: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Raum 436, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Beginn: 02.12.2016, 11.00 Uhr, Ende: 16.05 Uhr
Teilnehmende:
Nordrhein-Westfalen: Frau Block, Herr Tiaden, Frau Katernberg, Frau Weggen und Frau Schulte-Zurhausen
Baden-Württemberg: Frau Grullini
Berlin: Frau Smoltczyk
Brandenburg: Frau Hartge
Bremen: Frau Dr. Sommer
Bund: Herr Gronenberg
Hamburg: Herr Prof. Dr. Caspar
Mecklenburg-Vorpommern: Frau Schäfer
Rheinland-Pfalz: Herr Dr. Brink
Saarland: Herr Dr. Meyer
Sachsen-Anhalt: Herr Platzek
Schleswig-Holstein: Frau Leowsky
Thüringen: Frau Seidel
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 33. AKIF
TOP 4: Geschäftsordnung der IFK (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 6 des Protokolls) (Nordrhein-Westfalen)
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfreiheitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls) (Nordrhein-Westfalen)
TOP 6: Positionspapier: Personalunion von Datenschutz- und Informationsfrei-heitsbeauftragten auch mit der EU-DSGVO vereinbar (Nordrhein-Westfalen)
TOP 7: Entschließungen
a) Informationszugang zu Originaldokumenten (Rheinland-Pfalz)
b) Verortung von Open-Data-Regeln (Brandenburg)
c) Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen (Bremen)
TOP 8: Berichte aus dem Bund und den Ländern
Berichte aus den Ländern ohne IFG
Reaktionen auf die Entschließungen der IFK
TOP 9: Nächste Sitzung der IFK
TOP 10: Verschiedenes
TOP 1: Begrüßung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Frau Block begrüßt die Teilnehmenden der 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland. Die Sitzung ist öffentlich.
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Nordrhein-Westfalen schlägt aufgrund des Umfangs der Tagesordnung vor, TOP 7 (Entschließungen) nach TOP 4 (Geschäftsordnung der IFK) zu behandeln. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 33. AKIF
Die Veröffentlichung des redaktionell geringfügig geänderten Protokolls des 33. AKIF wird genehmigt.
TOP 4: Geschäftsordnung der IFK
Nordrhein-Westfalen erläutert, dass der vom AKIF erarbeitete Entwurf der Geschäftsordnung der IFK sich an der Geschäftsordnung der Datenschutzkonferenz orientiere, jedoch die für die IFK erforderlichen Besonderheiten berücksichtige.
Die Mitglieder der IFK einigen sich nach ausführlicher Diskussion auf die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung der IFK. Hierbei besteht Einigkeit, dass Mitglied im Sinne von A. II. der Geschäftsordnung die jeweilige Behörde ist.
Zu B. IV. der Geschäftsordnung: Eine telefonische Abstimmung ist im Ausnahmefall (beispielsweise wegen Erkrankung) während der Sitzung möglich.
Bei organisatorischen Positionierungen ist im Gegensatz zu inhaltlichen Änderungen die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der IFK ausreichend.
Die Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen. Der bisherige „Modus der Öffentlichkeit“ wird außer Kraft gesetzt.
TOP 7: Entschließungen
a) Informationszugang zu Originaldokumenten
Rheinland-Pfalz schlägt vor, den Entschließungsentwurf zurückzuziehen und ihn nach einer Überarbeitung in der nächsten Sitzung der IFK einzubringen.
Nach kurzer Diskussion beschließt die IFK mehrheitlich die Vertagung.
b) Verortung von Open-Data-Regeln
Nach einer eingehenden Diskussion einigt sich die IFK auf die in der Anlage beigefügte Entschließung einstimmig bei Enthaltung des Bundes.
c) Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen
Nordrhein-Westfalen dankt Bremen für den Entschließungsentwurf und schlägt vor, diesen in der nächsten IFK abzustimmen, da aus Zeitgründen eine inhaltliche Befassung in dieser Sitzung nicht mehr möglich ist.
Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfreiheitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls)
Nordrhein-Westfalen dankt den Mitgliedern des AKIF, insbesondere den Teilnehmern des Unter-AIKF, ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Die IFK stellt fest, dass der Auftrag aus der Sitzung vom 15.06.2016 mit der Vorlage des Papiers erledigt ist.
Brandenburg regt an, das erarbeitete Papier zu nutzen, um eine gemeinsame Linie der IFK durch eine Entschließung bis Anfang 2017 anzustreben.
Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass es derzeit noch keine Einigkeit gebe. Das interne Arbeitspapier solle zur Diskussion auf der nächsten IFK verwendet werden. Der Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Aus Zeitgründen werden die Tagesordnungspunkte 6, 8 und 10 ebenfalls auf die nächste IFK vertagt.
TOP 9: Nächste Sitzung der IFK
Rheinland-Pfalz kündigt an, im Jahr 2017 zwei Sitzungen anzustreben. Eine Sitzung ist für Juni 2017 vorgesehen.