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Protokoll der 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 9. Dezember 2014 in Hamburg

Ort: Behörde für Justiz und Gleichstellung, Drehbahn 36, 20354 Hamburg
Beginn: 9.12.2014, 11 Uhr

Teilnehmende:

Frau Hartge
Brandenburg

Herr Dankert
Mecklenburg-Vorpommern

Frau Anderson
Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Brink
Rheinland-Pfalz

Frau Dr. Sommer
Bremen

Frau Thieser
Saarland

Herr Dr. von Bose
Sachsen-Anhalt

Frau Springer
Thüringen

Herr Lepper
Nordrhein-Westfalen

Herr Gronenberg
Bund

Herr Dr. Dix
Berlin

Herr Dr. Weichert
Schleswig-Holstein

Herr Prof. Dr. Caspar
Hamburg

Herr Gerhards
Hamburg

Frau Goecke
Hamburg

Als Gast:
Herr Dr. Lahmann
Niedersachsen

TOP 1: Begrüßung

Hamburg begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumlichkeiten der Behörde für Justiz und Gleichstellung.

TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die vorliegende Tagesordnung wird genehmigt.

TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 29. AKIF

Auf Wunsch des Bundes wird TOP 5 "Entschließung zur Transparenz bei TKÜ und Datenabfragen durch Sicherheitsbehörden" des 29. AKIF-Protokolls wie folgt geändert:

"Der Bund erklärt, dass die Zielrichtung, der Umriss der Entschließung noch nicht klar sei. Vor einer Entschließung müsse die Empirie bekannt sein. Es müsse geklärt sein, welche Berichtspflichten bestehen und welcher Detailierungsgrad der Berichte notwendig sei, um eine Verbesserung der Transparenz zu erzielen. Zudem würden in den Berichten des PKGr Zahlen zu Überwachungsmaßnahmen genannt."

Das Protokoll des 29. AKIF wird mit dieser Änderung genehmigt.

TOP 4: Entschließung: "Mehr Transparenz bei geheimen Ermittlungsmethoden"

Hamburg führt in die Thematik ein und bittet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer um Äußerung, ob die Entschließung dem Grunde nach mitgetragen werde. Der Bund teilt mit, dass durchaus Handlungsbedarf gesehen werde, aber Bedenken gegen die Entschließung bestünden. Es sei fraglich, ob die Thematik im Bereich der Informationsfreiheit oder im Bereich des Datenschutzes anzusiedeln sei. Die Empirie sei nicht bekannt und es fehle eine große Synopse. In einer Entschließung müsse gesagt werden, wo es genau "hakt" und konkrete Nachbesserungsvorschläge müssten aufgezeigt werden. Die Thematik solle eher von der DSK aufgegriffen werden und daher zunächst in den AK Sicherheit verwiesen werden.

Hamburg erwidert, die Teilnehmer seien bereits anlässlich des 29. AKIF aufgefordert gewesen, die Thematik (empirisch) vorzubereiten. Hamburg verweist insoweit auf die im AKIF-Protokoll geäußerte Kritik. Hamburg habe sich bemüht, die für Hamburg einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu analysieren. Eine Konkretisierung wäre möglich, sei aber ggf. für eine Entschließung nicht erforderlich.

Berlin verweist auf die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in 2013. Hier hätten sich die Beauftragten auch zur NSA geäußert. Die Thematik sei daher auch im Bereich der Informationsfreiheit anzusiedeln. Sie befände sich in der Schnittstelle zwischen IFK und DSK. Nach einem Antrag der Piratenfraktion habe das Berliner Abgeordnetenhaus die Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen beschlossen, die dem Abgeordnetenhaus jährlich vorzulegen sei. Eine Entschließung werde unterstützt.

Brandenburg betont, vor einer Entschließung könnten nicht immer erst Studien durchgeführt werden. Mängel könnten auch ohne Analyse der gesamten Empirie aufgezeigt werden. Eine Entschließung werde daher unterstützt.

Nordrhein-Westfalen betont, die Thematik sei der Informationsfreiheit zuzuordnen, es gäbe aber auch enge Berührungspunkte mit dem Datenschutz, insbesondere mit dem AK Sicherheit. Die Datenschutzseite müsse auch nach einer Entschließung weiter verfolgt werden. Bei Funkzellenabfragen würden gesetzliche Anforderungen wie die Benachrichtigungspflicht nicht immer eingehalten.

Berlin ergänzt, eine Benachrichtigungspflicht sei zu bejahen, wenn eine Individualisierung der Person möglich sei. In Berlin solle ein SMS-Informationssystem aufgesetzt werden, mit dem Bürger per SMS über eine Erhebung ihrer Daten im Rahmen einer Funkzellenabfrage informiert werden können.

Das Saarland unterstützt die Entschließung. Eine Transparenz der Überwachungsmaßnahmen sei nicht gegeben und daher eine Stellungnahme der IFK notwendig. Datenschutzrechtliche Aspekte dürften bei dieser Stellungnahme nicht vergessen werden.

Sachsen-Anhalt weist auf die Entschließung der IFK " Transparenz bei Sicherheitsbehörden" aus dem Jahr 2013 hin, in der die pauschale Bereichsausnahme für Nachrichtendienste problematisiert wurde. In der neuen Entschließung sei zu fordern, Massenerfassungen für Betroffene transparenter zu machen. Zu berücksichtigen sei bei der Entschließung auch, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur auf geheime Ermittlungsmethoden abziele. So müsse eine (offene) Videoüberwachung auch miteinbezogen werden. Zu fordern sei neben der Information von Öffentlichkeit und Parlamentarischen Gremien auch die Information der Datenschutzbeauftragten.

Bremen unterstützt eine Entschließung, hält aber eine Überarbeitung für erforderlich, da der vorgelegte Entwurf zu lyrisch sei. Die Kernaussagen, also die Forderung einer gesetzlichen Transparenzpflicht für die Bundesnetzagentur und private Telekommunikationsunternehmen sowie die Ausweitung der Berichtspflichten auf Stille SMS, IMSI-Catcher etc., seien deutlicher herauszustellen.

Der Bund äußert weiterhin Zweifel an der Entschließung, da die Landes- und Bundesregelungen noch nicht detailscharf analysiert seien. Ohne empirische Basis handele es sich nur um eine Verdachtsdiagnose.

Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen stellen die Notwendigkeit, vor einer Entschließung alle Landes- und Bundesregelungen detailscharf zu analysieren, in Frage.

Schleswig-Holstein richtet die Frage an den Bund, ob dieser ein Veto einlegen werde. Hamburg fragt ergänzend, ob für den Bund eine Enthaltung in Betracht käme.

Der Bund wiederholt nochmals, dass er eine Zurückverweisung auf die Arbeitsebene für sinnvoll erachte.

Brandenburg schlägt vor, die Entschließung zu kürzen und stärker zu pointieren. Eine Rückverweisung in den AKIF wäre bedauerlich. Der Bund wird um Äußerung gebeten, ob unter dieser Voraussetzung eine Entschließung ggf. mitgetragen werden könne.

Nach Diskussion des Textes wird die Entschließung in der geänderten Form, die sich aus der Anlage ergibt, unter dem Titel "Mehr Transparenz bei technischen Ermittlungsmethoden - Vertrauen in den Rechtsstaat stärken!" bei 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Bund) verabschiedet.

TOP 5: Entschließung: "Unabhängige und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!"

Sachsen-Anhalt führt in die Thematik ein. Nach kurzer Diskussion des Entwurfstextes wird die Entschließung in der geänderten Form, die sich aus der Anlage ergibt, einstimmig verabschiedet.

TOP 6: Entschließung: "Digitale Verwaltung 2020 und Digitale Agenda 2014-2017"

Sachsen-Anhalt führt in die Thematik ein. Nach Diskussion des Entwurfstextes wird die Entschließung in der geänderten Form, die sich aus der Anlage ergibt, unter dem Titel "Open Data muss in Deutschland Standard werden!" einstimmig verabschiedet.

TOP 7: Vortrag zum Hamburgischen Transparenzportal

Hamburg begrüßt Herrn Basten und Herrn Fischer aus dem "Projekt zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes".

Herr Basten berichtet, der Zeit- und Kostenrahmen (5,2 Mio. Euro) des Projektes sei eingehalten worden. Der Betrieb des Portals laufe stabil und ab 1.1.2015 werde das Portal von einer Fachlichen Leitstelle (mit drei VZÄ) betreut. Im Portal befänden sich gegenwärtig etwa 20.000 Einträge. Dahinter stünden aufgrund der vielfältigen Ressourcen (Liefersysteme) aber weit mehr Dokumente und Daten. Herr Basten erläutert anschließend den Aufbau des Portals, die Recherchemöglichkeiten und die Nutzungsstatistik. Nur die Seitenaufrufe könnten statistisch erfasst werden, da keine Speicherung der IP-Adressen erfolge. Eine Anbindung der mittelbaren Staatsverwaltung an das Portal sei möglich. Teile der mittelbaren Staatsverwaltung verfügten über diese Anbindung und veröffentlichten auf freiwilliger Basis Informationen im Transparenzportal.

Hamburg bedankt sich für die Vorstellung des Portals und lobt die Umsetzung des Projekts.

Im Anschluss werden aus dem Teilnehmerkreis verschiedene Fragen gestellt. Zur Frage, in wie vielen Fällen sich Portalnutzer an das Projekt mit Fragen zu einzelnen Veröffentlichungen über die im Portal integrierte Rückmeldefunktion gewandt haben, erklärt das Projekt, dass es seit September insgesamt 59 Anfragen per E-Mail gegeben habe.

Zur Frage, ob und wie die Bürgerinitiativen noch in das Projekt eingebunden sind, wird erklärt, dass im Beirat alle Interessensverbände vertreten waren. Der Beirat habe Ende Oktober seine letzte Sitzung abgehalten. Auf Arbeitsebene gebe es einen direkten Kontakt mit verschiedenen Open Data-Gruppierungen. Dieser Kontakt solle auch fortbestehen, es gebe schon verschiedene Ideen zur Weiterentwicklung des Portals.

Zur Frage, ob sich die Struktur von Landesportalen (z.B. hamburg.de) erheblich von der Struktur des Hamburgischen Transparenzportals unterscheide, wird vom Projekt erläutert, dass die Technologien unterschiedlich seien. Landesportale seien Content-Management-Systeme. Das Transparenzportal sei ein großes, verteiltes Informationssystem, ein Metadatenregister.

Bremen erklärt zur Frage, wie sich die Bremer Lösung von der Hamburger Lösung unterscheide, dass es in Bremen auch ein metadatenbasiertes System gebe. Allerdings würde das System nicht automatisiert (über Liefersysteme) mit Daten befüllt.

Zur Frage des prozentualen Anteils von Informationen, der nicht automatisiert in das Transparenzportal gelangt, wird vom Projekt mitgeteilt, dass die Zahl der manuell veröffentlichten Informationen (über die elektronische Akte) etwa bei 4.000 Dokumenten liege.

Auf die Frage, wie und durch wen das Transparenzportal zukünftig betreut und weiterentwickelt wird, antwortet das Projekt, dass Aufgaben wie Evaluation, Marketing und Qualifikation von der Fachlichen Leitstelle wahrgenommen werden. Darüber hinaus werde das etablierte regelmäßige Treffen der behördlichen Ansprechpartner fortgesetzt.

TOP 8: Bericht über das Meeting in Edinburgh vom 3. bis 5.11.2014

Brandenburg berichtet über die Europäische Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Edinburgh vom 3. bis 5.11.2014. Die Konferenz sei vom Zentrum für Informationsfreiheit (School of Law, University of Dundee) und dem Schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten ausgerichtet worden.

Am ersten, offenen Veranstaltungstag (4.11.) hätten überwiegend britische Universitätsmitglieder an der Konferenz teilgenommen. Die Informationsfreiheit sei nach den Eindrücken Brandenburgs in Großbritannien gut etabliert. In einem Vortrag habe eine Referentin ausgeführt, 80% aller Informationen seien Umweltinformationen. Der Begriff Umweltinformation werde sehr weit ausgelegt. Die Entschließung "Unabhängige und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!" sei auch aus diesem Grund sehr wichtig. Am zweiten Veranstaltungstag (5.11.) seien die Europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten unter sich gewesen. Der Bund, Brandenburg und Berlin hätten teilgenommen. Man habe sich mit anderen Informationsfreiheitsbeauftragten über die nationalen Gesetze ausgetauscht. Die Probleme seien in allen Ländern ähnlich. Es bestehe daher auch ein Interesse an der Rechtsprechung der anderen europäischen Länder.

Die Konferenz solle zukünftig alle zwei Jahre stattfinden. Deutschland habe den Bund, Brandenburg und Berlin als gemeinsame Ausrichter der nächsten Konferenz angeboten.

Der Bund stellt zur Diskussion, ob die IFK zukünftig Themen für die Konferenz formulieren bzw. vorschlagen solle. Brandenburg bejaht dieses, da es das Ziel sei, zu einem späteren Zeitpunkt auch auf europäischer Ebene informationsfreiheitsrechtliche Forderungen zu stellen.

Hamburg betrachtet die Konferenz zurückhaltend. Es gebe eine Inflation von Konferenzen, die Kapazitätsgrenzen seien in Hamburg erreicht.

Sachsen-Anhalt betont, dass europäische Rechtsprechung, insbesondere des EGMR, für die Arbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland nutzbringend wäre. Es sei teilweise problematisch, an die Urteile zu gelangen und es gebe nicht immer deutsche Übersetzungen.

Hamburg bitte alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, neue Urteile nach Bekanntwerden über die AKIF-Mailingliste zu versenden. Der Bund ergänzt zum Ausrichtungsturnus, dass die Konferenz alle zwei Jahre stattfinden solle und zwar immer in dem Jahr, in dem keine Weltkonferenz sei. Der Bund könne sich bei dem Versand/der Verteilung von neuer europäischer Rechtsprechung (EGMR) zukünftig mehr einbringen.

TOP 9: Vorabinformation über den ICIC 2015 in Chile

Der Bund berichtet über den geplanten ICIC in Chile. Die Veranstaltung werde im April 2015 in Santiago stattfinden. Ein Fragebogen mit Themenvorschlägen sei versandt worden. Die Themenvorschläge sollten nach der Konferenz im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Als Referent käme ggf. der Leiter der Stasiunterlagenbehörde, Herr Roland Jahn, in Betracht. Der Bund bittet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bis zum 20.12.2014 Themenvorschläge oder eigene Referenten zu melden.

Berlin schlägt die Ratifizierung der Tromsö-Konvention auch durch nicht-europäische Staaten als mögliches Konferenzthema vor. Auf Nachfrage Hamburgs wird erklärt, dass nach jetzigem Stand nur der Bund an der Konferenz teilnehmen werde.

TOP 10: Bericht aus dem Bund und den Ländern

Berlin verweist zunächst auf den Bericht im Rahmen des 29. AKIF. Darüber hinaus sei die bereits angesprochene Initiative der Piratenfraktion (Erhebungsmatrix) erwähnenswert. Im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts 2013 sei die Einrichtung eines Transparenzportals gefordert worden.

Der Bund berichtet über ein Revisionsverfahren am 27.11.2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Gegenstand des Verfahrens war der Zugang zu Informationen über die Inanspruchnahme der Sachmittelpauschale durch einzelne Abgeordnete. Das Gericht habe die Revision abgewiesen. Ein Anspruch auf Informationszugang zu personalisierten Informationen sei hier aufgrund der vom Gesetzgeber antizipierten Abwägung des § 5 Abs. 2 IFG ausgeschlossen. Danach überwiegt das Informations(zugangs)interesse des Antragstellers das "Diskretionsinteresse" des Drittbetroffenen nicht, soweit die fraglichen Informationen aus Unterlagen stammen, die "mit einem Dienst- oder Amtsverhältnis oder" (- wie hier -) "einem Mandat des Dritten in Zusammenhang stehen". Die mdl. Verhandlung in einem weiteren Revisionsverfahren (Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages) sei noch nicht terminiert. Der Bund berichtet weiterhin über ein Urteil des EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen des VG Frankfurt (am Main). Nach dem Urteil des EuGH müsse die BaFin Erkenntnisse über ein betrügerisches Geldanlageunternehmen nicht herausgeben, da dem Informationszugang der Schutz des Berufsgeheimnisses entgegenstehe. Ein "Böses Geheimnis" werde also geschützt. Berlin äußert hierzu, dass durch dieses Urteil die europarechtlichen Grenzen der Veröffentlichung von Missständen aufgezeigt würden. Auf die Frage Sachsen-Anhalts nach dem Fortgang des IWG-Gesetzgebungsverfahrens erklärt der Bund, ein Entwurf des Änderungsgesetzes werde voraussichtlich am 15.01.2015 von Herrn Bender versandt werden. Der Bund wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gebeten, den Entwurf weiterzuleiten, sobald dieser vorliege.

Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass der Zugang zu Informationen von Bürgerbeauftragten strittig sei. Die Bürgerbeauftragten argumentieren, dass ihre Arbeitsweise mit der Tätigkeit von Petitionssauschüssen vergleichbar sei, die nicht dem IFG-M-V unterfallen.

Niedersachsen berichtet, dass das Justizministerium weiter an einem Gesetzesentwurf arbeite. Anfang nächsten Jahres solle ein Eckpunktepapier für die Gespräche mit den Ressorts vorliegen.

Thüringen berichtet, dass in dem Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Regierung die Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz vereinbart worden sei.

Sachsen-Anhalt berichtet, dass im I. Quartal 2015 der dritte Tätigkeitsbericht und der Evaluierungsbericht veröffentlicht werden. Als problematisch erweise sich die Einbindung der Kommunen in die Veröffentlichungspflichten. Hintergrund sei das Konnexitätsprinzip. Die Diskussionen im Land dauerten an, es seien Widerstände spürbar.

Rheinland-Pfalz berichtet über den Referentenentwurf für das zukünftige Transparenzgesetz vom 28.11.2014. Der Entwurf orientiere sich an dem Hamburger Transparenzgesetz, beinhalte aber einige Ergänzungen. So sei eine Veröffentlichungspflicht für die mittelbare Landesverwaltung vorgesehen. Diese Veröffentlichungspflicht gelte aber zunächst nicht für Kommunen, diese würden stufenweise über mehrere Jahre eingebunden. Kommunen könnten aber auf freiwilliger Basis Informationen veröffentlichen. Das Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz würden in dem Transparenzgesetz zusammengeführt. Bereichsausnahmen für Verfassungsschutzbehörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten seien gestrichen worden. Es gebe eine spezielle Regelung für den Landesrechnungshof. Der Entwurf sehe außerdem vor, dass alle Antworten der transparenzpflichtigen Stellen des Landes auf Informationszugangsanträge in das Transparenzportal einzustellen seien. Der Entwurf sei bereits an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern versandt worden.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens würden nun zunächst Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und der Verwaltung geführt. Kurz vor der Sommerpause solle der Entwurf dann in den Landtag eingebracht werden, die Verabschiedung im Parlament sei für Herbst 2015 geplant. Die Kosten für die Umsetzung beliefen sich in den nächsten vier Jahren auf etwa vier Millionen Euro.

Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland und Hamburg haben keine aktuellen Berichtspunkte und verweisen insoweit auf die Berichte im 29. AKIF.

TOP 11: Sonstiges

Brandenburg berichtet, dass sich die Arbeitsgruppe "Erarbeitung einer Geschäftsordnung für die DSK" unter dem Vorsitz des Landes Brandenburg mit der Veröffentlichung von Protokollen befasst habe. Von einer Veröffentlichung der Protokolle des Düsseldorfer Kreises und der Arbeitsgruppen könnten auch Dritte (Unternehmen) betroffen sein. Die IFK bzw. der AKIF werde daher gebeten zu prüfen, ob DSK-Protokolle nach den jeweiligen IFGs herauszugeben seien und wie die Protokolle ggf. zu gestalten seien, damit sie später unbedenklich herausgegeben werden könnten. Der Bund gibt zu bedenken, dass eine Geschäftsordnung nicht das Recht beschränken könne.

Mecklenburg-Vorpommern teilt die Terminvorschläge für die nächste IFK mit. Diese solle vorzugsweise am 30.6.2015 in Schwerin stattfinden. Als Ausweichtermin könne der 25.6.2015 angeboten werden.

Ende: 9.12.2014, 16:05 Uhr

Ort: Behörde für Justiz und Gleichstellung, Drehbahn 36, 20354 Hamburg
Beginn: 9.12.2014, 11 Uhr

Teilnehmende:

Frau Hartge
Brandenburg

Herr Dankert
Mecklenburg-Vorpommern

Frau Anderson
Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Brink
Rheinland-Pfalz

Frau Dr. Sommer
Bremen

Frau Thieser
Saarland

Herr Dr. von Bose
Sachsen-Anhalt

Frau Springer
Thüringen

Herr Lepper
Nordrhein-Westfalen

Herr Gronenberg
Bund

Herr Dr. Dix
Berlin

Herr Dr. Weichert
Schleswig-Holstein

Herr Prof. Dr. Caspar
Hamburg

Herr Gerhards
Hamburg

Frau Goecke
Hamburg

Als Gast:
Herr Dr. Lahmann
Niedersachsen

TOP 1: Begrüßung

Hamburg begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumlichkeiten der Behörde für Justiz und Gleichstellung.

TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die vorliegende Tagesordnung wird genehmigt.

TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 29. AKIF

Auf Wunsch des Bundes wird TOP 5 "Entschließung zur Transparenz bei TKÜ und Datenabfragen durch Sicherheitsbehörden" des 29. AKIF-Protokolls wie folgt geändert:

"Der Bund erklärt, dass die Zielrichtung, der Umriss der Entschließung noch nicht klar sei. Vor einer Entschließung müsse die Empirie bekannt sein. Es müsse geklärt sein, welche Berichtspflichten bestehen und welcher Detailierungsgrad der Berichte notwendig sei, um eine Verbesserung der Transparenz zu erzielen. Zudem würden in den Berichten des PKGr Zahlen zu Überwachungsmaßnahmen genannt."

Das Protokoll des 29. AKIF wird mit dieser Änderung genehmigt.

TOP 4: Entschließung: "Mehr Transparenz bei geheimen Ermittlungsmethoden"

Hamburg führt in die Thematik ein und bittet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer um Äußerung, ob die Entschließung dem Grunde nach mitgetragen werde. Der Bund teilt mit, dass durchaus Handlungsbedarf gesehen werde, aber Bedenken gegen die Entschließung bestünden. Es sei fraglich, ob die Thematik im Bereich der Informationsfreiheit oder im Bereich des Datenschutzes anzusiedeln sei. Die Empirie sei nicht bekannt und es fehle eine große Synopse. In einer Entschließung müsse gesagt werden, wo es genau "hakt" und konkrete Nachbesserungsvorschläge müssten aufgezeigt werden. Die Thematik solle eher von der DSK aufgegriffen werden und daher zunächst in den AK Sicherheit verwiesen werden.

Hamburg erwidert, die Teilnehmer seien bereits anlässlich des 29. AKIF aufgefordert gewesen, die Thematik (empirisch) vorzubereiten. Hamburg verweist insoweit auf die im AKIF-Protokoll geäußerte Kritik. Hamburg habe sich bemüht, die für Hamburg einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu analysieren. Eine Konkretisierung wäre möglich, sei aber ggf. für eine Entschließung nicht erforderlich.

Berlin verweist auf die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in 2013. Hier hätten sich die Beauftragten auch zur NSA geäußert. Die Thematik sei daher auch im Bereich der Informationsfreiheit anzusiedeln. Sie befände sich in der Schnittstelle zwischen IFK und DSK. Nach einem Antrag der Piratenfraktion habe das Berliner Abgeordnetenhaus die Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen beschlossen, die dem Abgeordnetenhaus jährlich vorzulegen sei. Eine Entschließung werde unterstützt.

Brandenburg betont, vor einer Entschließung könnten nicht immer erst Studien durchgeführt werden. Mängel könnten auch ohne Analyse der gesamten Empirie aufgezeigt werden. Eine Entschließung werde daher unterstützt.

Nordrhein-Westfalen betont, die Thematik sei der Informationsfreiheit zuzuordnen, es gäbe aber auch enge Berührungspunkte mit dem Datenschutz, insbesondere mit dem AK Sicherheit. Die Datenschutzseite müsse auch nach einer Entschließung weiter verfolgt werden. Bei Funkzellenabfragen würden gesetzliche Anforderungen wie die Benachrichtigungspflicht nicht immer eingehalten.

Berlin ergänzt, eine Benachrichtigungspflicht sei zu bejahen, wenn eine Individualisierung der Person möglich sei. In Berlin solle ein SMS-Informationssystem aufgesetzt werden, mit dem Bürger per SMS über eine Erhebung ihrer Daten im Rahmen einer Funkzellenabfrage informiert werden können.

Das Saarland unterstützt die Entschließung. Eine Transparenz der Überwachungsmaßnahmen sei nicht gegeben und daher eine Stellungnahme der IFK notwendig. Datenschutzrechtliche Aspekte dürften bei dieser Stellungnahme nicht vergessen werden.

Sachsen-Anhalt weist auf die Entschließung der IFK " Transparenz bei Sicherheitsbehörden" aus dem Jahr 2013 hin, in der die pauschale Bereichsausnahme für Nachrichtendienste problematisiert wurde. In der neuen Entschließung sei zu fordern, Massenerfassungen für Betroffene transparenter zu machen. Zu berücksichtigen sei bei der Entschließung auch, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur auf geheime Ermittlungsmethoden abziele. So müsse eine (offene) Videoüberwachung auch miteinbezogen werden. Zu fordern sei neben der Information von Öffentlichkeit und Parlamentarischen Gremien auch die Information der Datenschutzbeauftragten.

Bremen unterstützt eine Entschließung, hält aber eine Überarbeitung für erforderlich, da der vorgelegte Entwurf zu lyrisch sei. Die Kernaussagen, also die Forderung einer gesetzlichen Transparenzpflicht für die Bundesnetzagentur und private Telekommunikationsunternehmen sowie die Ausweitung der Berichtspflichten auf Stille SMS, IMSI-Catcher etc., seien deutlicher herauszustellen.

Der Bund äußert weiterhin Zweifel an der Entschließung, da die Landes- und Bundesregelungen noch nicht detailscharf analysiert seien. Ohne empirische Basis handele es sich nur um eine Verdachtsdiagnose.

Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen stellen die Notwendigkeit, vor einer Entschließung alle Landes- und Bundesregelungen detailscharf zu analysieren, in Frage.

Schleswig-Holstein richtet die Frage an den Bund, ob dieser ein Veto einlegen werde. Hamburg fragt ergänzend, ob für den Bund eine Enthaltung in Betracht käme.

Der Bund wiederholt nochmals, dass er eine Zurückverweisung auf die Arbeitsebene für sinnvoll erachte.

Brandenburg schlägt vor, die Entschließung zu kürzen und stärker zu pointieren. Eine Rückverweisung in den AKIF wäre bedauerlich. Der Bund wird um Äußerung gebeten, ob unter dieser Voraussetzung eine Entschließung ggf. mitgetragen werden könne.

Nach Diskussion des Textes wird die Entschließung in der geänderten Form, die sich aus der Anlage ergibt, unter dem Titel "Mehr Transparenz bei technischen Ermittlungsmethoden - Vertrauen in den Rechtsstaat stärken!" bei 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Bund) verabschiedet.

TOP 5: Entschließung: "Unabhängige und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!"

Sachsen-Anhalt führt in die Thematik ein. Nach kurzer Diskussion des Entwurfstextes wird die Entschließung in der geänderten Form, die sich aus der Anlage ergibt, einstimmig verabschiedet.

TOP 6: Entschließung: "Digitale Verwaltung 2020 und Digitale Agenda 2014-2017"

Sachsen-Anhalt führt in die Thematik ein. Nach Diskussion des Entwurfstextes wird die Entschließung in der geänderten Form, die sich aus der Anlage ergibt, unter dem Titel "Open Data muss in Deutschland Standard werden!" einstimmig verabschiedet.

TOP 7: Vortrag zum Hamburgischen Transparenzportal

Hamburg begrüßt Herrn Basten und Herrn Fischer aus dem "Projekt zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes".

Herr Basten berichtet, der Zeit- und Kostenrahmen (5,2 Mio. Euro) des Projektes sei eingehalten worden. Der Betrieb des Portals laufe stabil und ab 1.1.2015 werde das Portal von einer Fachlichen Leitstelle (mit drei VZÄ) betreut. Im Portal befänden sich gegenwärtig etwa 20.000 Einträge. Dahinter stünden aufgrund der vielfältigen Ressourcen (Liefersysteme) aber weit mehr Dokumente und Daten. Herr Basten erläutert anschließend den Aufbau des Portals, die Recherchemöglichkeiten und die Nutzungsstatistik. Nur die Seitenaufrufe könnten statistisch erfasst werden, da keine Speicherung der IP-Adressen erfolge. Eine Anbindung der mittelbaren Staatsverwaltung an das Portal sei möglich. Teile der mittelbaren Staatsverwaltung verfügten über diese Anbindung und veröffentlichten auf freiwilliger Basis Informationen im Transparenzportal.

Hamburg bedankt sich für die Vorstellung des Portals und lobt die Umsetzung des Projekts.

Im Anschluss werden aus dem Teilnehmerkreis verschiedene Fragen gestellt. Zur Frage, in wie vielen Fällen sich Portalnutzer an das Projekt mit Fragen zu einzelnen Veröffentlichungen über die im Portal integrierte Rückmeldefunktion gewandt haben, erklärt das Projekt, dass es seit September insgesamt 59 Anfragen per E-Mail gegeben habe.

Zur Frage, ob und wie die Bürgerinitiativen noch in das Projekt eingebunden sind, wird erklärt, dass im Beirat alle Interessensverbände vertreten waren. Der Beirat habe Ende Oktober seine letzte Sitzung abgehalten. Auf Arbeitsebene gebe es einen direkten Kontakt mit verschiedenen Open Data-Gruppierungen. Dieser Kontakt solle auch fortbestehen, es gebe schon verschiedene Ideen zur Weiterentwicklung des Portals.

Zur Frage, ob sich die Struktur von Landesportalen (z.B. hamburg.de) erheblich von der Struktur des Hamburgischen Transparenzportals unterscheide, wird vom Projekt erläutert, dass die Technologien unterschiedlich seien. Landesportale seien Content-Management-Systeme. Das Transparenzportal sei ein großes, verteiltes Informationssystem, ein Metadatenregister.

Bremen erklärt zur Frage, wie sich die Bremer Lösung von der Hamburger Lösung unterscheide, dass es in Bremen auch ein metadatenbasiertes System gebe. Allerdings würde das System nicht automatisiert (über Liefersysteme) mit Daten befüllt.

Zur Frage des prozentualen Anteils von Informationen, der nicht automatisiert in das Transparenzportal gelangt, wird vom Projekt mitgeteilt, dass die Zahl der manuell veröffentlichten Informationen (über die elektronische Akte) etwa bei 4.000 Dokumenten liege.

Auf die Frage, wie und durch wen das Transparenzportal zukünftig betreut und weiterentwickelt wird, antwortet das Projekt, dass Aufgaben wie Evaluation, Marketing und Qualifikation von der Fachlichen Leitstelle wahrgenommen werden. Darüber hinaus werde das etablierte regelmäßige Treffen der behördlichen Ansprechpartner fortgesetzt.

TOP 8: Bericht über das Meeting in Edinburgh vom 3. bis 5.11.2014

Brandenburg berichtet über die Europäische Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Edinburgh vom 3. bis 5.11.2014. Die Konferenz sei vom Zentrum für Informationsfreiheit (School of Law, University of Dundee) und dem Schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten ausgerichtet worden.

Am ersten, offenen Veranstaltungstag (4.11.) hätten überwiegend britische Universitätsmitglieder an der Konferenz teilgenommen. Die Informationsfreiheit sei nach den Eindrücken Brandenburgs in Großbritannien gut etabliert. In einem Vortrag habe eine Referentin ausgeführt, 80% aller Informationen seien Umweltinformationen. Der Begriff Umweltinformation werde sehr weit ausgelegt. Die Entschließung "Unabhängige und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!" sei auch aus diesem Grund sehr wichtig. Am zweiten Veranstaltungstag (5.11.) seien die Europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten unter sich gewesen. Der Bund, Brandenburg und Berlin hätten teilgenommen. Man habe sich mit anderen Informationsfreiheitsbeauftragten über die nationalen Gesetze ausgetauscht. Die Probleme seien in allen Ländern ähnlich. Es bestehe daher auch ein Interesse an der Rechtsprechung der anderen europäischen Länder.

Die Konferenz solle zukünftig alle zwei Jahre stattfinden. Deutschland habe den Bund, Brandenburg und Berlin als gemeinsame Ausrichter der nächsten Konferenz angeboten.

Der Bund stellt zur Diskussion, ob die IFK zukünftig Themen für die Konferenz formulieren bzw. vorschlagen solle. Brandenburg bejaht dieses, da es das Ziel sei, zu einem späteren Zeitpunkt auch auf europäischer Ebene informationsfreiheitsrechtliche Forderungen zu stellen.

Hamburg betrachtet die Konferenz zurückhaltend. Es gebe eine Inflation von Konferenzen, die Kapazitätsgrenzen seien in Hamburg erreicht.

Sachsen-Anhalt betont, dass europäische Rechtsprechung, insbesondere des EGMR, für die Arbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland nutzbringend wäre. Es sei teilweise problematisch, an die Urteile zu gelangen und es gebe nicht immer deutsche Übersetzungen.

Hamburg bitte alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, neue Urteile nach Bekanntwerden über die AKIF-Mailingliste zu versenden. Der Bund ergänzt zum Ausrichtungsturnus, dass die Konferenz alle zwei Jahre stattfinden solle und zwar immer in dem Jahr, in dem keine Weltkonferenz sei. Der Bund könne sich bei dem Versand/der Verteilung von neuer europäischer Rechtsprechung (EGMR) zukünftig mehr einbringen.

TOP 9: Vorabinformation über den ICIC 2015 in Chile

Der Bund berichtet über den geplanten ICIC in Chile. Die Veranstaltung werde im April 2015 in Santiago stattfinden. Ein Fragebogen mit Themenvorschlägen sei versandt worden. Die Themenvorschläge sollten nach der Konferenz im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Als Referent käme ggf. der Leiter der Stasiunterlagenbehörde, Herr Roland Jahn, in Betracht. Der Bund bittet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bis zum 20.12.2014 Themenvorschläge oder eigene Referenten zu melden.

Berlin schlägt die Ratifizierung der Tromsö-Konvention auch durch nicht-europäische Staaten als mögliches Konferenzthema vor. Auf Nachfrage Hamburgs wird erklärt, dass nach jetzigem Stand nur der Bund an der Konferenz teilnehmen werde.

TOP 10: Bericht aus dem Bund und den Ländern

Berlin verweist zunächst auf den Bericht im Rahmen des 29. AKIF. Darüber hinaus sei die bereits angesprochene Initiative der Piratenfraktion (Erhebungsmatrix) erwähnenswert. Im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts 2013 sei die Einrichtung eines Transparenzportals gefordert worden.

Der Bund berichtet über ein Revisionsverfahren am 27.11.2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Gegenstand des Verfahrens war der Zugang zu Informationen über die Inanspruchnahme der Sachmittelpauschale durch einzelne Abgeordnete. Das Gericht habe die Revision abgewiesen. Ein Anspruch auf Informationszugang zu personalisierten Informationen sei hier aufgrund der vom Gesetzgeber antizipierten Abwägung des § 5 Abs. 2 IFG ausgeschlossen. Danach überwiegt das Informations(zugangs)interesse des Antragstellers das "Diskretionsinteresse" des Drittbetroffenen nicht, soweit die fraglichen Informationen aus Unterlagen stammen, die "mit einem Dienst- oder Amtsverhältnis oder" (- wie hier -) "einem Mandat des Dritten in Zusammenhang stehen". Die mdl. Verhandlung in einem weiteren Revisionsverfahren (Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages) sei noch nicht terminiert. Der Bund berichtet weiterhin über ein Urteil des EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen des VG Frankfurt (am Main). Nach dem Urteil des EuGH müsse die BaFin Erkenntnisse über ein betrügerisches Geldanlageunternehmen nicht herausgeben, da dem Informationszugang der Schutz des Berufsgeheimnisses entgegenstehe. Ein "Böses Geheimnis" werde also geschützt. Berlin äußert hierzu, dass durch dieses Urteil die europarechtlichen Grenzen der Veröffentlichung von Missständen aufgezeigt würden. Auf die Frage Sachsen-Anhalts nach dem Fortgang des IWG-Gesetzgebungsverfahrens erklärt der Bund, ein Entwurf des Änderungsgesetzes werde voraussichtlich am 15.01.2015 von Herrn Bender versandt werden. Der Bund wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gebeten, den Entwurf weiterzuleiten, sobald dieser vorliege.

Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass der Zugang zu Informationen von Bürgerbeauftragten strittig sei. Die Bürgerbeauftragten argumentieren, dass ihre Arbeitsweise mit der Tätigkeit von Petitionssauschüssen vergleichbar sei, die nicht dem IFG-M-V unterfallen.

Niedersachsen berichtet, dass das Justizministerium weiter an einem Gesetzesentwurf arbeite. Anfang nächsten Jahres solle ein Eckpunktepapier für die Gespräche mit den Ressorts vorliegen.

Thüringen berichtet, dass in dem Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Regierung die Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz vereinbart worden sei.

Sachsen-Anhalt berichtet, dass im I. Quartal 2015 der dritte Tätigkeitsbericht und der Evaluierungsbericht veröffentlicht werden. Als problematisch erweise sich die Einbindung der Kommunen in die Veröffentlichungspflichten. Hintergrund sei das Konnexitätsprinzip. Die Diskussionen im Land dauerten an, es seien Widerstände spürbar.

Rheinland-Pfalz berichtet über den Referentenentwurf für das zukünftige Transparenzgesetz vom 28.11.2014. Der Entwurf orientiere sich an dem Hamburger Transparenzgesetz, beinhalte aber einige Ergänzungen. So sei eine Veröffentlichungspflicht für die mittelbare Landesverwaltung vorgesehen. Diese Veröffentlichungspflicht gelte aber zunächst nicht für Kommunen, diese würden stufenweise über mehrere Jahre eingebunden. Kommunen könnten aber auf freiwilliger Basis Informationen veröffentlichen. Das Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz würden in dem Transparenzgesetz zusammengeführt. Bereichsausnahmen für Verfassungsschutzbehörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten seien gestrichen worden. Es gebe eine spezielle Regelung für den Landesrechnungshof. Der Entwurf sehe außerdem vor, dass alle Antworten der transparenzpflichtigen Stellen des Landes auf Informationszugangsanträge in das Transparenzportal einzustellen seien. Der Entwurf sei bereits an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern versandt worden.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens würden nun zunächst Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und der Verwaltung geführt. Kurz vor der Sommerpause solle der Entwurf dann in den Landtag eingebracht werden, die Verabschiedung im Parlament sei für Herbst 2015 geplant. Die Kosten für die Umsetzung beliefen sich in den nächsten vier Jahren auf etwa vier Millionen Euro.

Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland und Hamburg haben keine aktuellen Berichtspunkte und verweisen insoweit auf die Berichte im 29. AKIF.

TOP 11: Sonstiges

Brandenburg berichtet, dass sich die Arbeitsgruppe "Erarbeitung einer Geschäftsordnung für die DSK" unter dem Vorsitz des Landes Brandenburg mit der Veröffentlichung von Protokollen befasst habe. Von einer Veröffentlichung der Protokolle des Düsseldorfer Kreises und der Arbeitsgruppen könnten auch Dritte (Unternehmen) betroffen sein. Die IFK bzw. der AKIF werde daher gebeten zu prüfen, ob DSK-Protokolle nach den jeweiligen IFGs herauszugeben seien und wie die Protokolle ggf. zu gestalten seien, damit sie später unbedenklich herausgegeben werden könnten. Der Bund gibt zu bedenken, dass eine Geschäftsordnung nicht das Recht beschränken könne.

Mecklenburg-Vorpommern teilt die Terminvorschläge für die nächste IFK mit. Diese solle vorzugsweise am 30.6.2015 in Schwerin stattfinden. Als Ausweichtermin könne der 25.6.2015 angeboten werden.

Ende: 9.12.2014, 16:05 Uhr