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Protokoll der 27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 28. November 2013 in Erfurt

Beginn der Sitzung: Donnerstag, 28. November 2013, um 11:00 Uhr

Ende der Sitzung, Donnerstag, 28. November 2013, um 16:00 Uhr

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Herr Schaar

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Herr Dr. Hasse

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Thüringen

 

Herr Dr. von Bose

Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die

Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

 

Herr Prof. Dr. Caspar

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Herr Dankert

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

 

Herr Dr. Dix

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Frau Grethel

LfDI Saarland

 

Frau Hartge

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Herr Lepper

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

Frau Dr. Sommer

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

 

Herr Wagner

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Herr Dr. Weichert

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schleswig-Holstein

 

Herr Fellmann

LfDI Thüringen

 

Frau Springer

LfDI Thüringen

 

Frau Rühlemann

LfDI Thüringen

 

 

Tagesordnung

 

1. Eröffnung

  • Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer      Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit

2. Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden: Aktualisierung der Erkenntnisse der 26. IFK

 (Berichterstatter: Bund, alle)

 

3. Entschließung (alle)

Entschließung: „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte  der Bürgerinnen und Bürger stärken!“

 

4. Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreises Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

(Berichterstatter: alle)

siehe dazu TOP 2 des Protokolls des AKIF (28./29. Mai 2013)

 

5. Einsichtnahme in Protokolle

hier: Position der Informationsfreiheitsbeauftragten zu Protokollen der Datenschutzkonferenz und der Arbeitskreise und Votum für die Datenschutzkonferenz

 

6. Zugang zu Datenbanken

 (Einführung: Berlin, alle)

 

7. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

(Berichterstatter: alle)

 

8. Vertretung im IT-Planungsrat

hier: Beratung und Abstimmung, ob ein von der Konferenz bestimmter Beauftragter die Interessen der IFK im IT-Planungsrat vertreten soll

 

9. Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten

(Berichterstatter: alle)

 

10. Sonstiges

  • Wechsel des Vorsitzlandes und Termin für die  nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
  • Weiteres

 

 

zu TOP 1 a  Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Dr. Hasse (Thüringen) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland und die anwesenden Besucher.

 

zu TOP 1 b  Genehmigung der Tagesordnung

Herr Schaar berichtet vorab, dass ihn der Bundesinnenminister am 17. Dezember 2013 aus seinem Amt verabschieden wird.

Herr Wagner bittet um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Neuer Koalitionsvertrag im Bund und Datenschutz“. Herr Dr. Weichert regt an, das Thema am Ende der Tagesordnung aufzurufen. Herr Schaar bietet an, über den aktuellen Stand zu berichten. Herr Dr. von Bose schlägt vor, dieses Thema mit in den TOP 3 „Entschließung“ als Vorbericht aufzunehmen. Dem Vorschlag stimmt die IFK zu.

Die vorläufige Tagesordnung wird durch die IFK genehmigt.

 

zu TOP 1 c  Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit

Das Protokoll der 27. Arbeitskreissitzung der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland wird einstimmig angenommen.

 

zu TOP 2  Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden: Aktualisierung der Erkenntnisse der 26. IFK

Herr Schaar berichtet, dass seit der letzten IFK kaum neue Erkenntnisse hinzugekommen sind. Er habe das Bundesinnenministerium beanstandet.

Herr Dr. von Bose empfiehlt, dieses Thema auch unter dem TOP 3 „Entschließung“ mit einfließen zu lassen. Die IFK stimmt dem Vorschlag zu.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Hasse teilt Herr Schaar mit, dass er zu dem Thema nicht öffentlich berichten könne. Die Frage sei, ob das Thema inhaltlich weiter erörtert werden soll. Die IFK sollte sich nur dahingehend positionieren, dass mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden gefordert werde. Die Kontrollermächtigung im Ausland falle unter das G10-Gesetz. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für massenweise Überwachung. Frau Dr. Sommer fügt den Aspekt hinzu, dass immer mehr Unternehmen im nicht-öffentlichen Bereich für Sicherheitsbehörden arbeiteten. Es seien somit auch private Unternehmen involviert, die kontrolliert werden müssten. Herr Dr. Dix berichtet, dass öffentliche Ausschreibungsregister ausgewertet worden seien. Herr Prof. Dr. Capar schlägt vor, dass die gesamte Struktur der Nachrichtendienste auf der nächsten DSK thematisiert werde. Herr Schaar fügt hinzu, dass dieses Thema nicht für die DSK geeignet sei, da es sich hierbei nicht um personenbezogene Daten handele. Herr Dr. Hasse empfiehlt, dieses Thema unter TOP 3 zur „Entschließung“ mit aufzunehmen.

 

zu TOP 3  Entschließung

Entschließung: „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!“

Herr Dr. Dix führt zu dem Entschließungsentwurf aus.

Frau Dr. Sommer bittet darum, den Aspekt „Whistleblower“ mit aufzunehmen. Herr Schaar befürwortet diesen Vorschlag. Herr Lepper weist darauf hin, dass der Entschließungsentwurf an den Bund gerichtet sei. Das Thema „Whistleblower“ sowie andere Themen richten sich jedoch auch an die Länder. Die Rolle der Länder müsse in der Entschließung auch berücksichtigt werden. Die IFK spricht sich dafür aus, dass der Text dahingehend angepasst wird.

Der Entschließungsentwurf wird in seiner überarbeiteten Fassung einstimmig angenommen.

 

Zu TOP  4 Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dr. Dix führt aus, dass der Modus der Öffentlichkeit aus 2005 so erhalten bleiben könne. Er würde lediglich im Punkt 5 Satz 2 „Eine ausdrückliche Einladung einzelner Dritter erfolgt nicht.“ streichen.

Die IFK stimmt dem Vorschlag zu.

Herr Dr. von Bose fügt hinzu, dass der AKIF die Thematik bereits beraten habe. Er empfiehlt, die Problematik praxisnah zu lösen. Herr Dr. Dix stimmt Herrn Dr. von Bose zu und regt an, in gewohnter Art zu verfahren (vorherige Abstimmung im Umlaufverfahren, welche Tagesordnungspunkte öffentlich/nicht-öffentlich beraten werden sollen). Sollte ein spontaner Punkt am Tag der Konferenz aufgenommen werden, dann möge die IFK unter dem Punkt der Genehmigung der Tagesordnung darüber entscheiden.

 

zu TOP 5  Einsichtnahme in Protokolle

Ziel ist es, zu mehr Transparenz der Arbeit der DSK durch das Veröffentlichen der Protokolle von Arbeitskreissitzungen zu gelangen. Allerdings ist das schutzwürdige Interesse im nicht-öffentlichen Bereich nicht zu vernachlässigen. Dadurch, dass in vielen AK-Vorsitzländern keine IFGs beim LfD zugeordnet sind, gibt es für das Veröffentlichen der Protokolle keine Rechtsgrundlage. Es wird erörtert, ob man über eine Geschäftsordnung im jeweiligen Bundesland das Veröffentlichen der Protokolle regeln könnte. Es müsste dann darauf geachtet werden, dass die Protokolle anders formuliert und aufgebaut werden. Herr Prof. Dr. Caspar verweist auf das Hamburgische Transparenzgesetz, wonach die Protokolle veröffentlicht und auch herausgegeben werden könnten. Herr Dr. Weichert fügt hinzu, dass mit der Genehmigung der Protokolle auch die Genehmigung für das Veröffentlichen verbunden werden könnte. Herr Dr. Hasse regt an, diesen Tagesordnungspunkt an die nächste DSK zu überweisen.

 

Herr Dr. Hasse und Herr Schaar gehen zur angekündigten Pressekonferenz. Herr Dr. Dix übernimmt die Tagungsleitung.

Herr Dr. Dix fragt die IF-Beauftragten, ob sie mit dem Veröffentlichen der Protokolle überhaupt einverstanden wären bzw. ob es Einwände gebe, dass die DSK damit beauftragt werden soll. Frau Dr. Sommer ist damit einverstanden. Herr Lepper geht davon aus, dass es im Interesse von allen sei, jedoch müsse die Gestaltung der Protokolle klar definiert werden. Er plädiert für ein Optimum an Transparenz. Gegebenenfalls sei eine Geschäftsordnung zu entwerfen. Die inhaltliche Ausgestaltung sollte dann der DSK vorbehalten werden. Frau Sommer sieht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an sich nicht als generellen Ausschlussgrund an, sondern, dass diese eine Abwägung der Interessen erfordern. Herr Dr. Weichert merkt an, dass eventuell eine Anonymisierung dahingehend vorgenommen werden könne. Die Öffentlichkeit sollte nur die Meinungsäußerung wahrnehmen. Herr Lepper appelliert, dass man nicht außer Acht lassen sollte, dass sich Unternehmen vielfach im Vorfeld vertrauensvoll an die LfDs wendeten in Fällen, in denen z.B. mit Blick auf Geschäftsgeheimnisse oder sonstige schutzwürdige Gesichtspunkte eine vertrauliche Behandlung durch die Behörde vorausgesetzt werde; was dadurch verloren gehen könnte. Herr Dr. Dix schlägt vor, dass sich Thüringen als derzeitiges Vorsitzland der IFK an die DSK wende mit der Bitte um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

 

zu TOP 6  Zugang zu Datenbanken

Herr Dr. Dix führt zum Tagesordnungspunkt aus. Er schlägt vor, dass der AKIF mit der Problematik beauftragt wird. Herr Dr. von Bose stimmt dem Vorschlag zu. Herr Dr. Weichert möchte den AKIF mit nicht zu vielen Themen beschäftigen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert sind. Der AKIF könnte Kriterien benennen zum Zugang der öffentlichen Regeln. Der Auftrag an den AKIF müsse klar formuliert sein.

Herr Lepper äußert, dass je nach Ausgestaltung und Aufbereitung von Daten in Datenbanken erhöhte datenschutzrechtliche Anforderungen an einen Informationszugang zu stellen seien. Herr Prof. Dr. Caspar stimmt dem zu. Herr Dr. Dix bemerkt, dass es auch auf die einzelnen Datenbanken ankomme. In machen Datenbanken sei ein Personenbezug vorhanden, in anderen nicht. Frau Dr. Sommer erwidert, dass dennoch die Personenbeziehbarkeit hergeleitet werden könne.

Die IFK überweist das Thema an den AKIF. Herr Dr. Dix appelliert an die LfDIs, dass sie ihre zuständigen Mitarbeiter im AKIF genau über das Thema informieren mögen.

 

zu TopAktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

Es wird sich darauf verständigt, dass nur über die Themen berichtet wird, die nach dem AKIF in den einzelnen Ländern hinzugekommen sind.

Herr Wagner informiert darüber, dass Anfang 2014 ein Referentenentwurf für ein Transparenzgesetz vorgelegt werde. Als Informationsfreiheitsbeauftragter ist er in den Entstehungsprozess des Gesetzes eingebunden. Des Weiteren informiert er über die Podiumsdiskussion mit dem Titel "Der gläserne Elfenbeinturm - Mehr Transparenz in der Drittmittelforschung", die er am 30. September 2013 in Berlin ausgerichtet hatte. Mit dieser Veranstaltung sollte das Anliegen der Entschließung der 24. IFK vom 12. Juni 2012, "Mehr Transparenz bei der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen" weiter verfolgt werden. Herr Wagner hält es - wie dieses Beispiel zeige - für notwendig, dass sich die Informationsfreiheitsbeauftragten in ihrem Bereich intensiver als bisher mit den Entschließungen befassen.

Herr Dr. Dix berichtet, dass in Berlin ein Vorschlag zu einem e-Governmentgesetz mit Transparenzklausel vorliege. Ob der Senat diesen übernehme, sei noch nicht abzusehen.

Herr Prof. Dr. Caspar berichtet zum Hamburgischen Transparenzgesetz. Frau Hartge teilt mit, dass ein Transparenzgesetz von der Regierung in Brandenburg nicht vorgesehen sei. Sie berichtet außerdem von der verschlechterten Gesetzesnovelle.

Herr Dr. von Bose erwähnt seinen 2. Tätigkeitsbericht im Informationsfreiheitsbereich und der Stellungnahme der Landesregierung dazu. Er betont, dass der Tätigkeitsbericht der LfDIs getrennt veröffentlicht werden sollte, um dem IFG eine eigenständige Bedeutung beizumessen.

Herr Lepper berichtet, dass in Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf der Fraktion der Piratenpartei für ein Transparenzgesetz vorliege. Im Innenausschuss des Landtags NRW werde er hierzu Stellung nehmen.

Frau Dr. Sommer informiert zur Entschließung „Mehr Transparenz bei der Wissenschaft – Offenlegung von Kooperationsverträgen“ von der 24. IFK, dass im Rahmen der Recherche des NDR und der Süddeutschen Zeitung (www.geheimerkrieg.de) bekannt wurde, dass Bremer und Bremerhavener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Universität und Alfred-Wegener-Institut Unternehmen finanziell von US-Geheimdiensten gefördert wurden.

Frau Grethel ergänzt zum Thema GovData, dass das Saarland keine Teilnahme am Projekt beabsichtige.

 

zu TOP 8  Vertretung im IT-Planungsrat

Die IFK spricht sich für eine Vertretung der IFK im IT-Planungsrat durch den Vorsitzenden des AK Technik aus, soweit Themen dort eingebracht werden sollten.

 

zu TOP 9  Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dr. Dix schließt sich der geäußerten Meinung von Herrn Wagner im TOP 7 an. Die IF-Beauftragten sollten sich mehr mit den Entschließungen befassen.

Herr Dr. von Bose berichtet über eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. November 2013, wonach die Bundestagsverwaltung einen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht offenlegen müsse, da die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterlägen. Sie seien zu eng mit der parlamentarischen Tätigkeit von Abgeordneten verknüpft. Er informiert auch darüber, dass § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches novelliert werden solle.

 

zu TOP 10  Sonstiges 

  • Wechsel des Vorsitzlandes und Termin für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dr. Hasse übernimmt die Tagungsleitung zurück.

Hamburg übernimmt als Vorsitzland für das Jahr 2014.

Nach kurzer Diskussion wird sich darauf verständigt, dass Hamburg entscheiden möge, ob zwei Konferenzen geplant werden sollen.

 

  • Weiteres

Unter diesem TOP erfolgte kein Aufruf.

Beginn der Sitzung: Donnerstag, 28. November 2013, um 11:00 Uhr

Ende der Sitzung, Donnerstag, 28. November 2013, um 16:00 Uhr

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Herr Schaar

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Herr Dr. Hasse

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Thüringen

 

Herr Dr. von Bose

Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die

Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

 

Herr Prof. Dr. Caspar

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Herr Dankert

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

 

Herr Dr. Dix

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Frau Grethel

LfDI Saarland

 

Frau Hartge

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

 

Herr Lepper

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

Frau Dr. Sommer

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

 

Herr Wagner

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Herr Dr. Weichert

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schleswig-Holstein

 

Herr Fellmann

LfDI Thüringen

 

Frau Springer

LfDI Thüringen

 

Frau Rühlemann

LfDI Thüringen

 

 

Tagesordnung

 

1. Eröffnung

  • Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer      Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit

2. Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden: Aktualisierung der Erkenntnisse der 26. IFK

 (Berichterstatter: Bund, alle)

 

3. Entschließung (alle)

Entschließung: „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte  der Bürgerinnen und Bürger stärken!“

 

4. Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreises Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

(Berichterstatter: alle)

siehe dazu TOP 2 des Protokolls des AKIF (28./29. Mai 2013)

 

5. Einsichtnahme in Protokolle

hier: Position der Informationsfreiheitsbeauftragten zu Protokollen der Datenschutzkonferenz und der Arbeitskreise und Votum für die Datenschutzkonferenz

 

6. Zugang zu Datenbanken

 (Einführung: Berlin, alle)

 

7. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

(Berichterstatter: alle)

 

8. Vertretung im IT-Planungsrat

hier: Beratung und Abstimmung, ob ein von der Konferenz bestimmter Beauftragter die Interessen der IFK im IT-Planungsrat vertreten soll

 

9. Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten

(Berichterstatter: alle)

 

10. Sonstiges

  • Wechsel des Vorsitzlandes und Termin für die  nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
  • Weiteres

 

 

zu TOP 1 a  Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Dr. Hasse (Thüringen) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland und die anwesenden Besucher.

 

zu TOP 1 b  Genehmigung der Tagesordnung

Herr Schaar berichtet vorab, dass ihn der Bundesinnenminister am 17. Dezember 2013 aus seinem Amt verabschieden wird.

Herr Wagner bittet um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Neuer Koalitionsvertrag im Bund und Datenschutz“. Herr Dr. Weichert regt an, das Thema am Ende der Tagesordnung aufzurufen. Herr Schaar bietet an, über den aktuellen Stand zu berichten. Herr Dr. von Bose schlägt vor, dieses Thema mit in den TOP 3 „Entschließung“ als Vorbericht aufzunehmen. Dem Vorschlag stimmt die IFK zu.

Die vorläufige Tagesordnung wird durch die IFK genehmigt.

 

zu TOP 1 c  Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit

Das Protokoll der 27. Arbeitskreissitzung der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland wird einstimmig angenommen.

 

zu TOP 2  Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden: Aktualisierung der Erkenntnisse der 26. IFK

Herr Schaar berichtet, dass seit der letzten IFK kaum neue Erkenntnisse hinzugekommen sind. Er habe das Bundesinnenministerium beanstandet.

Herr Dr. von Bose empfiehlt, dieses Thema auch unter dem TOP 3 „Entschließung“ mit einfließen zu lassen. Die IFK stimmt dem Vorschlag zu.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Hasse teilt Herr Schaar mit, dass er zu dem Thema nicht öffentlich berichten könne. Die Frage sei, ob das Thema inhaltlich weiter erörtert werden soll. Die IFK sollte sich nur dahingehend positionieren, dass mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden gefordert werde. Die Kontrollermächtigung im Ausland falle unter das G10-Gesetz. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für massenweise Überwachung. Frau Dr. Sommer fügt den Aspekt hinzu, dass immer mehr Unternehmen im nicht-öffentlichen Bereich für Sicherheitsbehörden arbeiteten. Es seien somit auch private Unternehmen involviert, die kontrolliert werden müssten. Herr Dr. Dix berichtet, dass öffentliche Ausschreibungsregister ausgewertet worden seien. Herr Prof. Dr. Capar schlägt vor, dass die gesamte Struktur der Nachrichtendienste auf der nächsten DSK thematisiert werde. Herr Schaar fügt hinzu, dass dieses Thema nicht für die DSK geeignet sei, da es sich hierbei nicht um personenbezogene Daten handele. Herr Dr. Hasse empfiehlt, dieses Thema unter TOP 3 zur „Entschließung“ mit aufzunehmen.

 

zu TOP 3  Entschließung

Entschließung: „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!“

Herr Dr. Dix führt zu dem Entschließungsentwurf aus.

Frau Dr. Sommer bittet darum, den Aspekt „Whistleblower“ mit aufzunehmen. Herr Schaar befürwortet diesen Vorschlag. Herr Lepper weist darauf hin, dass der Entschließungsentwurf an den Bund gerichtet sei. Das Thema „Whistleblower“ sowie andere Themen richten sich jedoch auch an die Länder. Die Rolle der Länder müsse in der Entschließung auch berücksichtigt werden. Die IFK spricht sich dafür aus, dass der Text dahingehend angepasst wird.

Der Entschließungsentwurf wird in seiner überarbeiteten Fassung einstimmig angenommen.

 

Zu TOP  4 Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dr. Dix führt aus, dass der Modus der Öffentlichkeit aus 2005 so erhalten bleiben könne. Er würde lediglich im Punkt 5 Satz 2 „Eine ausdrückliche Einladung einzelner Dritter erfolgt nicht.“ streichen.

Die IFK stimmt dem Vorschlag zu.

Herr Dr. von Bose fügt hinzu, dass der AKIF die Thematik bereits beraten habe. Er empfiehlt, die Problematik praxisnah zu lösen. Herr Dr. Dix stimmt Herrn Dr. von Bose zu und regt an, in gewohnter Art zu verfahren (vorherige Abstimmung im Umlaufverfahren, welche Tagesordnungspunkte öffentlich/nicht-öffentlich beraten werden sollen). Sollte ein spontaner Punkt am Tag der Konferenz aufgenommen werden, dann möge die IFK unter dem Punkt der Genehmigung der Tagesordnung darüber entscheiden.

 

zu TOP 5  Einsichtnahme in Protokolle

Ziel ist es, zu mehr Transparenz der Arbeit der DSK durch das Veröffentlichen der Protokolle von Arbeitskreissitzungen zu gelangen. Allerdings ist das schutzwürdige Interesse im nicht-öffentlichen Bereich nicht zu vernachlässigen. Dadurch, dass in vielen AK-Vorsitzländern keine IFGs beim LfD zugeordnet sind, gibt es für das Veröffentlichen der Protokolle keine Rechtsgrundlage. Es wird erörtert, ob man über eine Geschäftsordnung im jeweiligen Bundesland das Veröffentlichen der Protokolle regeln könnte. Es müsste dann darauf geachtet werden, dass die Protokolle anders formuliert und aufgebaut werden. Herr Prof. Dr. Caspar verweist auf das Hamburgische Transparenzgesetz, wonach die Protokolle veröffentlicht und auch herausgegeben werden könnten. Herr Dr. Weichert fügt hinzu, dass mit der Genehmigung der Protokolle auch die Genehmigung für das Veröffentlichen verbunden werden könnte. Herr Dr. Hasse regt an, diesen Tagesordnungspunkt an die nächste DSK zu überweisen.

 

Herr Dr. Hasse und Herr Schaar gehen zur angekündigten Pressekonferenz. Herr Dr. Dix übernimmt die Tagungsleitung.

Herr Dr. Dix fragt die IF-Beauftragten, ob sie mit dem Veröffentlichen der Protokolle überhaupt einverstanden wären bzw. ob es Einwände gebe, dass die DSK damit beauftragt werden soll. Frau Dr. Sommer ist damit einverstanden. Herr Lepper geht davon aus, dass es im Interesse von allen sei, jedoch müsse die Gestaltung der Protokolle klar definiert werden. Er plädiert für ein Optimum an Transparenz. Gegebenenfalls sei eine Geschäftsordnung zu entwerfen. Die inhaltliche Ausgestaltung sollte dann der DSK vorbehalten werden. Frau Sommer sieht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an sich nicht als generellen Ausschlussgrund an, sondern, dass diese eine Abwägung der Interessen erfordern. Herr Dr. Weichert merkt an, dass eventuell eine Anonymisierung dahingehend vorgenommen werden könne. Die Öffentlichkeit sollte nur die Meinungsäußerung wahrnehmen. Herr Lepper appelliert, dass man nicht außer Acht lassen sollte, dass sich Unternehmen vielfach im Vorfeld vertrauensvoll an die LfDs wendeten in Fällen, in denen z.B. mit Blick auf Geschäftsgeheimnisse oder sonstige schutzwürdige Gesichtspunkte eine vertrauliche Behandlung durch die Behörde vorausgesetzt werde; was dadurch verloren gehen könnte. Herr Dr. Dix schlägt vor, dass sich Thüringen als derzeitiges Vorsitzland der IFK an die DSK wende mit der Bitte um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

 

zu TOP 6  Zugang zu Datenbanken

Herr Dr. Dix führt zum Tagesordnungspunkt aus. Er schlägt vor, dass der AKIF mit der Problematik beauftragt wird. Herr Dr. von Bose stimmt dem Vorschlag zu. Herr Dr. Weichert möchte den AKIF mit nicht zu vielen Themen beschäftigen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert sind. Der AKIF könnte Kriterien benennen zum Zugang der öffentlichen Regeln. Der Auftrag an den AKIF müsse klar formuliert sein.

Herr Lepper äußert, dass je nach Ausgestaltung und Aufbereitung von Daten in Datenbanken erhöhte datenschutzrechtliche Anforderungen an einen Informationszugang zu stellen seien. Herr Prof. Dr. Caspar stimmt dem zu. Herr Dr. Dix bemerkt, dass es auch auf die einzelnen Datenbanken ankomme. In machen Datenbanken sei ein Personenbezug vorhanden, in anderen nicht. Frau Dr. Sommer erwidert, dass dennoch die Personenbeziehbarkeit hergeleitet werden könne.

Die IFK überweist das Thema an den AKIF. Herr Dr. Dix appelliert an die LfDIs, dass sie ihre zuständigen Mitarbeiter im AKIF genau über das Thema informieren mögen.

 

zu TopAktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

Es wird sich darauf verständigt, dass nur über die Themen berichtet wird, die nach dem AKIF in den einzelnen Ländern hinzugekommen sind.

Herr Wagner informiert darüber, dass Anfang 2014 ein Referentenentwurf für ein Transparenzgesetz vorgelegt werde. Als Informationsfreiheitsbeauftragter ist er in den Entstehungsprozess des Gesetzes eingebunden. Des Weiteren informiert er über die Podiumsdiskussion mit dem Titel "Der gläserne Elfenbeinturm - Mehr Transparenz in der Drittmittelforschung", die er am 30. September 2013 in Berlin ausgerichtet hatte. Mit dieser Veranstaltung sollte das Anliegen der Entschließung der 24. IFK vom 12. Juni 2012, "Mehr Transparenz bei der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen" weiter verfolgt werden. Herr Wagner hält es - wie dieses Beispiel zeige - für notwendig, dass sich die Informationsfreiheitsbeauftragten in ihrem Bereich intensiver als bisher mit den Entschließungen befassen.

Herr Dr. Dix berichtet, dass in Berlin ein Vorschlag zu einem e-Governmentgesetz mit Transparenzklausel vorliege. Ob der Senat diesen übernehme, sei noch nicht abzusehen.

Herr Prof. Dr. Caspar berichtet zum Hamburgischen Transparenzgesetz. Frau Hartge teilt mit, dass ein Transparenzgesetz von der Regierung in Brandenburg nicht vorgesehen sei. Sie berichtet außerdem von der verschlechterten Gesetzesnovelle.

Herr Dr. von Bose erwähnt seinen 2. Tätigkeitsbericht im Informationsfreiheitsbereich und der Stellungnahme der Landesregierung dazu. Er betont, dass der Tätigkeitsbericht der LfDIs getrennt veröffentlicht werden sollte, um dem IFG eine eigenständige Bedeutung beizumessen.

Herr Lepper berichtet, dass in Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf der Fraktion der Piratenpartei für ein Transparenzgesetz vorliege. Im Innenausschuss des Landtags NRW werde er hierzu Stellung nehmen.

Frau Dr. Sommer informiert zur Entschließung „Mehr Transparenz bei der Wissenschaft – Offenlegung von Kooperationsverträgen“ von der 24. IFK, dass im Rahmen der Recherche des NDR und der Süddeutschen Zeitung (www.geheimerkrieg.de) bekannt wurde, dass Bremer und Bremerhavener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Universität und Alfred-Wegener-Institut Unternehmen finanziell von US-Geheimdiensten gefördert wurden.

Frau Grethel ergänzt zum Thema GovData, dass das Saarland keine Teilnahme am Projekt beabsichtige.

 

zu TOP 8  Vertretung im IT-Planungsrat

Die IFK spricht sich für eine Vertretung der IFK im IT-Planungsrat durch den Vorsitzenden des AK Technik aus, soweit Themen dort eingebracht werden sollten.

 

zu TOP 9  Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dr. Dix schließt sich der geäußerten Meinung von Herrn Wagner im TOP 7 an. Die IF-Beauftragten sollten sich mehr mit den Entschließungen befassen.

Herr Dr. von Bose berichtet über eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. November 2013, wonach die Bundestagsverwaltung einen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht offenlegen müsse, da die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterlägen. Sie seien zu eng mit der parlamentarischen Tätigkeit von Abgeordneten verknüpft. Er informiert auch darüber, dass § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches novelliert werden solle.

 

zu TOP 10  Sonstiges 

  • Wechsel des Vorsitzlandes und Termin für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dr. Hasse übernimmt die Tagungsleitung zurück.

Hamburg übernimmt als Vorsitzland für das Jahr 2014.

Nach kurzer Diskussion wird sich darauf verständigt, dass Hamburg entscheiden möge, ob zwei Konferenzen geplant werden sollen.

 

  • Weiteres

Unter diesem TOP erfolgte kein Aufruf.