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Entschließung: Transparenz bei Sicherheitsbehörden

Im Zusammenhang mit den Enthüllungen der umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes wurde bekannt, dass auch ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ohne ihr Wissen von diesen Geheimdiensten überwacht worden ist.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Verantwortlichen in Deutschland und Europa auf, für Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene zu sorgen. Das Vertrauen der Bevölkerung kann nur zurückgewonnen werden, wenn die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden völkerrechtlich festgelegt und deren tatsächliche Arbeitsweisen nachvollziehbar sind.

Zweifellos verfügen die Nachrichtendienste über Informationen, die nicht offengelegt werden dürfen. Gleichwohl hält die Konferenz die pauschale Ausnahme der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze für nicht hinnehmbar und erwartet von den Gesetzgebern entsprechende Verbesserungen.

Darüber hinaus bedürfen die weit gefassten Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbelange in den Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen einer Überprüfung und Einschränkung.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten unterstützen die Verbesserung der Transparenz der nachrichtendienstlichen Aktivitäten gegenüber den Parlamenten und schließlich die Stärkung der parlamentarischen Kontrollgremien.

Im Zusammenhang mit den Enthüllungen der umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes wurde bekannt, dass auch ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ohne ihr Wissen von diesen Geheimdiensten überwacht worden ist.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Verantwortlichen in Deutschland und Europa auf, für Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene zu sorgen. Das Vertrauen der Bevölkerung kann nur zurückgewonnen werden, wenn die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden völkerrechtlich festgelegt und deren tatsächliche Arbeitsweisen nachvollziehbar sind.

Zweifellos verfügen die Nachrichtendienste über Informationen, die nicht offengelegt werden dürfen. Gleichwohl hält die Konferenz die pauschale Ausnahme der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze für nicht hinnehmbar und erwartet von den Gesetzgebern entsprechende Verbesserungen.

Darüber hinaus bedürfen die weit gefassten Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbelange in den Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen einer Überprüfung und Einschränkung.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten unterstützen die Verbesserung der Transparenz der nachrichtendienstlichen Aktivitäten gegenüber den Parlamenten und schließlich die Stärkung der parlamentarischen Kontrollgremien.