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Protokoll der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 27. Juni 2013 in Erfurt

Beginn der Sitzung: Donnerstag, 27. Juni 2013, um 11:00 Uhr
Ende der Sitzung, Donnerstag, 27. Juni 2013, um 16:00 Uhr

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Herr Schaar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Dr. Hasse
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Thüringen

Herr Dr. von Bose
Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Prof. Dr. Caspar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Dankert
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Grethel
LfDI Saarland

Frau Hartge
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Frau Dr. Sommer
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Herr Wagner
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Herr Fellmann
LfDI Thüringen

Frau Springer
LfDI Thüringen

Frau Rühlemann
LfDI Thüringen

Tagesordnung

  1. Eröffnung
    1. Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit
  2. Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreises Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  3. Entschließungen (alle)
    1. Positionspapier und Entschließung: "Informationsfreiheit und Open Data"
    2. Entschließung: "Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden" (Einführung Bund, alle)
    3. "Verbraucher durch mehr Transparenz schützen" (Einführung und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hamburg; alle)
    4. d. Medienbildung unterstützt Informationsfreiheit" (Berichterstatter und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, alle)
  4. Das Hamburgische Transparenzgesetz, bisherige Entwicklung und praktische Umsetzung (Berichterstatter: Hamburg)
  5. Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden (Einführung: Bund, alle)
  6. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern (Berichterstatter: alle)
    1. Vorstellung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (Berichterstatter: Thüringen)
    2. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern
    3. Entwicklung in den Nichtmitgliedsländern (Berichterstatter: Thüringen)
  7. Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  8. Sonstiges (Berichterstatter: alle)
    1. geänderte EU-PSI-Richtlinie und das dazu beschlossene Papier der Art. 29-Gruppe (Berichterstatter: Berlin)
    2. Termine für den nächsten Arbeitskreis und für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
    3. Weiteres

zu TOP 1 a Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Dr. Hasse (Thüringen) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten und die anwesenden Besucher.

zu TOP 1 b Genehmigung der Tagesordnung

Es wird festgelegt, dass TOP 2 als TOP 6 aufgerufen wird. Frau Hartge (Brandenburg) regt an, dass die Ausführungen von Herrn Dr. Dix (Berlin) zum TOP 8 a mit bei der Entschließung "Informationsfreiheit und Open Data" mitbehandelt werden. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

Zum TOP 5 schlägt Frau Dr. Sommer (Bremen) vor, diesen TOP als Entschließung mit zu den TOP 3 aufzunehmen. TOP 5 würde als neuer TOP 3 e aufgerufen werden.

Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) schlägt ein schriftliches Umlaufverfahren für die Entschließung TOP 3 b vor. TOP 3 e sollte vor TOP 3 a und b behandelt werden. Hierzu führt Herr Dr. Hasse (Thüringen) aus, dass die Entschließung im TOP 3 b für Thüringen eine große Bedeutung hat.

Es wird abgestimmt, dass der TOP 5 als TOP 3 e aufgerufen wird.

Die Tagesordnung wird den Teilnehmern wie folgt neu vorgelegt:

  1. Eröffnung
    1. Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit
  2. Entschließungen (alle)
    1. Positionspapier und Entschließung: "Informationsfreiheit und Open Data"
    2. Entschließung: "Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden" (Einführung Bund, alle)
    3. "Verbraucher durch mehr Transparenz schützen" (Einführung und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hamburg; alle)
    4. "Medienbildung unterstützt Informationsfreiheit" (Berichterstatter und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, alle)
    5. "Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden" (Berichterstatter: BfDI)
  3. Das Hamburgische Transparenzgesetz, bisherige Entwicklung und praktische Umsetzung (Berichterstatter: Hamburg)
  4. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern (Berichterstatter: alle)
    1. Vorstellung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (Berichterstatter: Thüringen)
    2. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern
    3. Entwicklung in den Nichtmitgliedsländern (Berichterstatter: Thüringen)
  5. Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  6. Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  7. Sonstiges (Berichterstatter: alle)
    1. Termine für den nächsten Arbeitskreis und für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
    2. Weiteres

zu TOP 1 c Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit

Das Protokoll der 26. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit liegt den Anwesenden vor. Der Veröffentlichung des Protokolls wird zugestimmt.

Frau Hartge schlägt vor, auch das Protokoll der Sondersitzung vom 26. April 2013 zu genehmigen. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

zu TOP 2 a Positionspapier und Entschließung: "Informationsfreiheit und Open Data"

Da das Positionspapier bereits in einer Sondersitzung am 26.April 2013 thematisiert wurde, wird auf die Ausführung von Frau Hartge (Brandenburg) verzichtet.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

"Open Data stärkt die Informationsfreiheit"

und das dazugehörige Positionspapier

"Informationsfreiheit und Open Data".

zu TOP 2 b Entschließung: "Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden"

Herr Schaar (Bund) führt in den Entschließungsentwurf kurz ein. Hier ist der Handlungsbedarf der Informationsfreiheitsbeauftragten gefragt. Herr Dr. Hasse (Thüringen) fragt nach, welche Behörden genau der Auskunftspflicht unterliegen sollen. Herr Dr. Dix (Berlin) informiert, dass die Auskunftspflicht der Länderbehörden in jedem Bundesland gesetzlich geregelt ist. In diesem Zusammenhang wird sich dafür ausgesprochen, dass das Verhältnis zwischen Pressegesetz und Informationsfreiheitsgesetz zur nächsten IFK thematisiert werden soll.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

"Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber allen Behörden - auch des Bundes".

zu TOP 2 c "Verbraucher durch mehr Transparenz schützen"

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) und Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) führen zu dem Entschließungsentwurf aus.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

Verbraucher durch mehr Transparenz im Lebensmittelbereich schützen - Veröffentlichungspflichten für Hygieneverstöße jetzt nachbessern!

zu TOP 2 e "Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden"

Herr Schaar (Bund) führt zum Entschließungsentwurf aus. Aus Sicht des BfDI ist derzeit nicht für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, wie die Sicherheitsbehörden arbeiten. Es stellt sich die Frage, ob die Transparenz derzeit im Gesetz ausreicht. Er hinterfragt insbesondere die Bereichsausnahmen für die Nachrichtendienste in den IFG des Bundes und der Länder. Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) betont, dass eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gefordert werden sollte. Herr Dr. Hasse (Thüringen) fragt die Teilnehmer, ob zu der Problematik eine Entschließung der IFK beschlossen werden soll; ein Entschließungsentwurf wurde vorbereitet. Die Teilnehmer stimmen der Entschließung zu. Herr Dr. Dix (Berlin) informiert über einen 50-Punkte-Katalog (GLOBAL PRINCIPLES ON NATIONAL SECURITY AND THE RIGHT TO INFORMATION). Diesen könnte der AKIF in seiner nächsten Sitzung thematisieren. Er wird das Papier der IFK elektronisch zur Verfügung stellen.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

"Transparenz der Sicherheitsbehörden"

zu TOP 2 d "Medienbildung unterstützt Informationsfreiheit"

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) führt in den Entschließungsentwurf ein. Herr Dankert (Mecklenburg-Vorpommern) unterstützt den Entschließungsentwurf. Herr Weichert (Schleswig-Holstein) hält eine Entschließung für problematisch, weil der Vermittlung von Medienkompetenz im Bereich der Informationsfreiheit nicht im Fokus der Arbeit von Informationsfreiheitsbeauftragten liegen sollte. Frau Sommer (Bremen) setzt sich dafür ein, dass der Duktus der Entschließungen noch mehr auf den "erhobenen Zeigefinger" verzichtet, als dies bereits der Fall ist.

Zwischenzeitlich übernimmt Herr Dr. Dix (Berlin) die Tagungsleitung, weil Herr Schaar (Bund) und Herr Dr. Hasse (Thüringen) die Pressekonferenz abhalten.

Frau Hartge (Brandenburg) spricht sich gegen eine Entschließung aus. Sie sieht das Thema nicht als Aufgabe der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten an. Vielmehr seien hier die zuständigen Bildungsministerien der Länder in der Pflicht. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass in Brandenburg bisher nicht einmal ein Konzept der Landesregierung für Open Data vorliegt.

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) verdeutlicht nochmals die Dringlichkeit eines Handelns der IFK. Gerade bei der Entwicklung von staatlichen Konzepten zur Medienbildung sollten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten einbringen. Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburg) würde diese Entschließung unterstützen, allerdings sieht er auch keine Zuständigkeit im IFG-Bereich. Die Problematik sollte eher mit Datenschutz verknüpft werden. Frau Grethel (Saarland) schließt sich der Auffassung Brandenburgs an und steht einer Entschließung skeptisch gegenüber.

Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) - der Entschließungsentwurf bzw. die Grundthematik wird von ihm im Wesentlichen unterstützt; Hauptverantwortliche seien u. a. die Landeszentralen für politische Bildung; es entstehe keine zusätzliche Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten - schlägt vor, dass Rheinland-Pfalz die hier vorgetragenen Gedanken mit in den Entschließungsentwurf aufnehmen soll. Man könnte auch ein Positionspapier entwerfen.

Frau Hartge (Brandenburg) erklärt, dass sie sich durchaus vorstellen könne, dass die Konferenz gemeinsam für mehr Informationsfreiheit wirbt und die Bürgerinnen und Bürger stärker auf das Informationsfreiheitsrecht aufmerksam macht. Herr Lepper (Nordrhein-Westfalen) stimmt dem zu. Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) würde die Anregung von Frau Hartge bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit mit aufnehmen. Er schlägt vor, hierzu eine Arbeitsgruppe zu bilden. Herr Dr. Dix (Berlin) wiederholt und legt fest, dass die Arbeitsgruppe mit Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt besetzt wird. Die Gruppe sollte aber offen für weitere Teilnehmer sein. Vor der nächsten IFK soll über eine Länderumfrage festgestellt werden, ob diese Entschließung thematisiert wird.

zu TOP 3 Das Hamburgische Transparenzgesetz, bisherige Entwicklung und praktische Umsetzung

Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburg) erläutert das Hamburger Transparenzgesetz.

Herr Dr. Hasse (Thüringen) übernimmt wieder die Tagungsleitung.

Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) informiert sich über die Rechtsschutzmöglichkeiten im Informationsregister. Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) fragt zusätzlich nach den Kosten des Informationsregisters. Herrn Prof. Dr. Caspar (Hamburg) liegen derzeit noch keine Zahlen vor. Es gibt einen Beirat dafür.

Herr Lepper weist auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2013 hin (BVerwG Az: BVerwG 7 B 30.12). Er wird den Beschluss den Teilnehmern zusenden.

Herr Dr. Hasse (Thüringen) fragt die IFK, ob der vorgelegte Pressemitteilungsentwurf des TLfDI so veröffentlicht werden könne. Herr Dr. Dix (Berlin) erklärt, dass die Pressemitteilung in der Zuständigkeit des Vorsitzlandes liege und somit die IFK darüber nicht abstimmen müsse.

zu TOP 5 Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) berichtet, dass sich beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ein Beirat für Informationsfreiheit konstituiert hat. Dieser setzt sich aus Vertretern der Zivilgesellschaft, der Medien, der Exekutive und der gesetzgebenden Gewalt zusammen. Ziel des Beirats ist es, gemeinsame Konzepte und Strategien zu entwickeln, wie der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz zu mehr Bekanntheit und Resonanz verholfen werden kann. Herr Wagner berichtet, dass sich die Institution des Beirats bislang sehr bewährt hat. Auf Nachfrage teilt er mit, dass dieser Beirat nicht gesetzlich geregelt ist.

Frau Dr. Sommer (Bremen) informiert, über die Arbeit des Haushaltsausschusses des Bundestags und zur Transparenz des Rechnungshofberichts. Diese Thematik könnte als Tagesordnungspunkt der nächsten IFK aufgenommen werden. Dazu erläutert Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) den Sachstand in Sachsen-Anhalt auch infolge einer Beratung gegenüber dem Rechnungshof; in diesem Zusammenhang weist er auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (sogenannte Montblanc-Entscheidung) hin. Herr Dr. Dix (Berlin) ist für den Vorschlag von Frau Dr. Sommer, dass die Bereichsausnahme für die Rechnungshöfe aus den Gesetzen herausgenommen werde sollte. Herr Weichert (Schleswig-Holstein) rät dazu, dass Einzelfälle abgewartet werden sollten. Dann kann diese Problematik aufgenommen werden.

Frau Hartge verweist für Brandenburg auf die Ausführungen im AKIF-Protokoll.

Herr Weichert (Schleswig-Holstein) verweist ebenso auf die Ausführungen des Arbeitskreises zu aktuellen Berichten und Urteilen.

Zu TOP 4 Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Die IFK spricht sich hinsichtlich des Modus gegen einen schriftlichen Umlaufbeschluss aus. Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) ist dafür, dass dieser TOP zur nächsten IFK aufgenommen wird und dazu mehr Zeit eingeplant wird.

zu TOP 6 Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dankert (Mecklenburg-Vorpommern) führt kurz aus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern eine heftige Reaktion einer Universität auf die Entschließung "Mehr Transparenz in der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen gab.

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) führt kurz aus, dass es in Rheinland-Pfalz heftige Reaktionen seitens der Hochschulen, der Fachhochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf die Entschließung "Mehr Transparenz in der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen" gab.

zu TOP 7 a Termine für den nächsten Arbeitskreis und für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Der IFK verständigt sich dahingehend, dass der TLfDI als Vorsitzland in der nächsten Woche (27. KW) die Terminvorschläge elektronisch den Informationsfreiheitsbeauftragten zukommen lässt.

zu Top 7 b Weiteres

Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburg) fragt nach dem Vorsitz der IFK im nächsten Jahr an. Turnusgemäß wäre Hamburg als Vorsitzland an der Reihe. Jedoch weist Herr Prof. Dr. Caspar daraufhin, dass Hamburg auch die DSK leiten wird. Aufgrund des enormen Arbeitsaufwands beider Konferenzen wird um Entlastung für Hamburg gebeten. Herr Dankert (Mecklenburg-Vorpommern) fügt hinzu, dass Mecklenburg-Vorpommern übernächstes Jahr die IFK ausrichten würde. Herr Dankert wird sich überlegen, ob er nächstes Jahr die IFK ausrichtet.

Beginn der Sitzung: Donnerstag, 27. Juni 2013, um 11:00 Uhr
Ende der Sitzung, Donnerstag, 27. Juni 2013, um 16:00 Uhr

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Herr Schaar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Dr. Hasse
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Thüringen

Herr Dr. von Bose
Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Prof. Dr. Caspar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Dankert
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Grethel
LfDI Saarland

Frau Hartge
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Frau Dr. Sommer
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Herr Wagner
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Herr Fellmann
LfDI Thüringen

Frau Springer
LfDI Thüringen

Frau Rühlemann
LfDI Thüringen

Tagesordnung

  1. Eröffnung
    1. Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit
  2. Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreises Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  3. Entschließungen (alle)
    1. Positionspapier und Entschließung: "Informationsfreiheit und Open Data"
    2. Entschließung: "Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden" (Einführung Bund, alle)
    3. "Verbraucher durch mehr Transparenz schützen" (Einführung und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hamburg; alle)
    4. d. Medienbildung unterstützt Informationsfreiheit" (Berichterstatter und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, alle)
  4. Das Hamburgische Transparenzgesetz, bisherige Entwicklung und praktische Umsetzung (Berichterstatter: Hamburg)
  5. Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden (Einführung: Bund, alle)
  6. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern (Berichterstatter: alle)
    1. Vorstellung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (Berichterstatter: Thüringen)
    2. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern
    3. Entwicklung in den Nichtmitgliedsländern (Berichterstatter: Thüringen)
  7. Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  8. Sonstiges (Berichterstatter: alle)
    1. geänderte EU-PSI-Richtlinie und das dazu beschlossene Papier der Art. 29-Gruppe (Berichterstatter: Berlin)
    2. Termine für den nächsten Arbeitskreis und für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
    3. Weiteres

zu TOP 1 a Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Dr. Hasse (Thüringen) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten und die anwesenden Besucher.

zu TOP 1 b Genehmigung der Tagesordnung

Es wird festgelegt, dass TOP 2 als TOP 6 aufgerufen wird. Frau Hartge (Brandenburg) regt an, dass die Ausführungen von Herrn Dr. Dix (Berlin) zum TOP 8 a mit bei der Entschließung "Informationsfreiheit und Open Data" mitbehandelt werden. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

Zum TOP 5 schlägt Frau Dr. Sommer (Bremen) vor, diesen TOP als Entschließung mit zu den TOP 3 aufzunehmen. TOP 5 würde als neuer TOP 3 e aufgerufen werden.

Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) schlägt ein schriftliches Umlaufverfahren für die Entschließung TOP 3 b vor. TOP 3 e sollte vor TOP 3 a und b behandelt werden. Hierzu führt Herr Dr. Hasse (Thüringen) aus, dass die Entschließung im TOP 3 b für Thüringen eine große Bedeutung hat.

Es wird abgestimmt, dass der TOP 5 als TOP 3 e aufgerufen wird.

Die Tagesordnung wird den Teilnehmern wie folgt neu vorgelegt:

  1. Eröffnung
    1. Begrüßung der Teilnehmer durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit
  2. Entschließungen (alle)
    1. Positionspapier und Entschließung: "Informationsfreiheit und Open Data"
    2. Entschließung: "Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden" (Einführung Bund, alle)
    3. "Verbraucher durch mehr Transparenz schützen" (Einführung und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hamburg; alle)
    4. "Medienbildung unterstützt Informationsfreiheit" (Berichterstatter und Entschließungsentwurf: Rheinland-Pfalz, alle)
    5. "Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden" (Berichterstatter: BfDI)
  3. Das Hamburgische Transparenzgesetz, bisherige Entwicklung und praktische Umsetzung (Berichterstatter: Hamburg)
  4. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern (Berichterstatter: alle)
    1. Vorstellung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (Berichterstatter: Thüringen)
    2. Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern
    3. Entwicklung in den Nichtmitgliedsländern (Berichterstatter: Thüringen)
  5. Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  6. Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (Berichterstatter: alle)
  7. Sonstiges (Berichterstatter: alle)
    1. Termine für den nächsten Arbeitskreis und für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
    2. Weiteres

zu TOP 1 c Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des Arbeitskreises der Informationsfreiheit

Das Protokoll der 26. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit liegt den Anwesenden vor. Der Veröffentlichung des Protokolls wird zugestimmt.

Frau Hartge schlägt vor, auch das Protokoll der Sondersitzung vom 26. April 2013 zu genehmigen. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

zu TOP 2 a Positionspapier und Entschließung: "Informationsfreiheit und Open Data"

Da das Positionspapier bereits in einer Sondersitzung am 26.April 2013 thematisiert wurde, wird auf die Ausführung von Frau Hartge (Brandenburg) verzichtet.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

"Open Data stärkt die Informationsfreiheit"

und das dazugehörige Positionspapier

"Informationsfreiheit und Open Data".

zu TOP 2 b Entschließung: "Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden"

Herr Schaar (Bund) führt in den Entschließungsentwurf kurz ein. Hier ist der Handlungsbedarf der Informationsfreiheitsbeauftragten gefragt. Herr Dr. Hasse (Thüringen) fragt nach, welche Behörden genau der Auskunftspflicht unterliegen sollen. Herr Dr. Dix (Berlin) informiert, dass die Auskunftspflicht der Länderbehörden in jedem Bundesland gesetzlich geregelt ist. In diesem Zusammenhang wird sich dafür ausgesprochen, dass das Verhältnis zwischen Pressegesetz und Informationsfreiheitsgesetz zur nächsten IFK thematisiert werden soll.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

"Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber allen Behörden - auch des Bundes".

zu TOP 2 c "Verbraucher durch mehr Transparenz schützen"

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) und Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) führen zu dem Entschließungsentwurf aus.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

Verbraucher durch mehr Transparenz im Lebensmittelbereich schützen - Veröffentlichungspflichten für Hygieneverstöße jetzt nachbessern!

zu TOP 2 e "Mehr Transparenz der Sicherheitsbehörden"

Herr Schaar (Bund) führt zum Entschließungsentwurf aus. Aus Sicht des BfDI ist derzeit nicht für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, wie die Sicherheitsbehörden arbeiten. Es stellt sich die Frage, ob die Transparenz derzeit im Gesetz ausreicht. Er hinterfragt insbesondere die Bereichsausnahmen für die Nachrichtendienste in den IFG des Bundes und der Länder. Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) betont, dass eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gefordert werden sollte. Herr Dr. Hasse (Thüringen) fragt die Teilnehmer, ob zu der Problematik eine Entschließung der IFK beschlossen werden soll; ein Entschließungsentwurf wurde vorbereitet. Die Teilnehmer stimmen der Entschließung zu. Herr Dr. Dix (Berlin) informiert über einen 50-Punkte-Katalog (GLOBAL PRINCIPLES ON NATIONAL SECURITY AND THE RIGHT TO INFORMATION). Diesen könnte der AKIF in seiner nächsten Sitzung thematisieren. Er wird das Papier der IFK elektronisch zur Verfügung stellen.

Die Konferenz einigt sich nach der Beratung auf die beigefügte Entschließung

"Transparenz der Sicherheitsbehörden"

zu TOP 2 d "Medienbildung unterstützt Informationsfreiheit"

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) führt in den Entschließungsentwurf ein. Herr Dankert (Mecklenburg-Vorpommern) unterstützt den Entschließungsentwurf. Herr Weichert (Schleswig-Holstein) hält eine Entschließung für problematisch, weil der Vermittlung von Medienkompetenz im Bereich der Informationsfreiheit nicht im Fokus der Arbeit von Informationsfreiheitsbeauftragten liegen sollte. Frau Sommer (Bremen) setzt sich dafür ein, dass der Duktus der Entschließungen noch mehr auf den "erhobenen Zeigefinger" verzichtet, als dies bereits der Fall ist.

Zwischenzeitlich übernimmt Herr Dr. Dix (Berlin) die Tagungsleitung, weil Herr Schaar (Bund) und Herr Dr. Hasse (Thüringen) die Pressekonferenz abhalten.

Frau Hartge (Brandenburg) spricht sich gegen eine Entschließung aus. Sie sieht das Thema nicht als Aufgabe der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten an. Vielmehr seien hier die zuständigen Bildungsministerien der Länder in der Pflicht. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass in Brandenburg bisher nicht einmal ein Konzept der Landesregierung für Open Data vorliegt.

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) verdeutlicht nochmals die Dringlichkeit eines Handelns der IFK. Gerade bei der Entwicklung von staatlichen Konzepten zur Medienbildung sollten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten einbringen. Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburg) würde diese Entschließung unterstützen, allerdings sieht er auch keine Zuständigkeit im IFG-Bereich. Die Problematik sollte eher mit Datenschutz verknüpft werden. Frau Grethel (Saarland) schließt sich der Auffassung Brandenburgs an und steht einer Entschließung skeptisch gegenüber.

Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) - der Entschließungsentwurf bzw. die Grundthematik wird von ihm im Wesentlichen unterstützt; Hauptverantwortliche seien u. a. die Landeszentralen für politische Bildung; es entstehe keine zusätzliche Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten - schlägt vor, dass Rheinland-Pfalz die hier vorgetragenen Gedanken mit in den Entschließungsentwurf aufnehmen soll. Man könnte auch ein Positionspapier entwerfen.

Frau Hartge (Brandenburg) erklärt, dass sie sich durchaus vorstellen könne, dass die Konferenz gemeinsam für mehr Informationsfreiheit wirbt und die Bürgerinnen und Bürger stärker auf das Informationsfreiheitsrecht aufmerksam macht. Herr Lepper (Nordrhein-Westfalen) stimmt dem zu. Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) würde die Anregung von Frau Hartge bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit mit aufnehmen. Er schlägt vor, hierzu eine Arbeitsgruppe zu bilden. Herr Dr. Dix (Berlin) wiederholt und legt fest, dass die Arbeitsgruppe mit Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt besetzt wird. Die Gruppe sollte aber offen für weitere Teilnehmer sein. Vor der nächsten IFK soll über eine Länderumfrage festgestellt werden, ob diese Entschließung thematisiert wird.

zu TOP 3 Das Hamburgische Transparenzgesetz, bisherige Entwicklung und praktische Umsetzung

Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburg) erläutert das Hamburger Transparenzgesetz.

Herr Dr. Hasse (Thüringen) übernimmt wieder die Tagungsleitung.

Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) informiert sich über die Rechtsschutzmöglichkeiten im Informationsregister. Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) fragt zusätzlich nach den Kosten des Informationsregisters. Herrn Prof. Dr. Caspar (Hamburg) liegen derzeit noch keine Zahlen vor. Es gibt einen Beirat dafür.

Herr Lepper weist auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2013 hin (BVerwG Az: BVerwG 7 B 30.12). Er wird den Beschluss den Teilnehmern zusenden.

Herr Dr. Hasse (Thüringen) fragt die IFK, ob der vorgelegte Pressemitteilungsentwurf des TLfDI so veröffentlicht werden könne. Herr Dr. Dix (Berlin) erklärt, dass die Pressemitteilung in der Zuständigkeit des Vorsitzlandes liege und somit die IFK darüber nicht abstimmen müsse.

zu TOP 5 Aktuelles aus Bund und Mitgliedsländern

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) berichtet, dass sich beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ein Beirat für Informationsfreiheit konstituiert hat. Dieser setzt sich aus Vertretern der Zivilgesellschaft, der Medien, der Exekutive und der gesetzgebenden Gewalt zusammen. Ziel des Beirats ist es, gemeinsame Konzepte und Strategien zu entwickeln, wie der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz zu mehr Bekanntheit und Resonanz verholfen werden kann. Herr Wagner berichtet, dass sich die Institution des Beirats bislang sehr bewährt hat. Auf Nachfrage teilt er mit, dass dieser Beirat nicht gesetzlich geregelt ist.

Frau Dr. Sommer (Bremen) informiert, über die Arbeit des Haushaltsausschusses des Bundestags und zur Transparenz des Rechnungshofberichts. Diese Thematik könnte als Tagesordnungspunkt der nächsten IFK aufgenommen werden. Dazu erläutert Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) den Sachstand in Sachsen-Anhalt auch infolge einer Beratung gegenüber dem Rechnungshof; in diesem Zusammenhang weist er auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (sogenannte Montblanc-Entscheidung) hin. Herr Dr. Dix (Berlin) ist für den Vorschlag von Frau Dr. Sommer, dass die Bereichsausnahme für die Rechnungshöfe aus den Gesetzen herausgenommen werde sollte. Herr Weichert (Schleswig-Holstein) rät dazu, dass Einzelfälle abgewartet werden sollten. Dann kann diese Problematik aufgenommen werden.

Frau Hartge verweist für Brandenburg auf die Ausführungen im AKIF-Protokoll.

Herr Weichert (Schleswig-Holstein) verweist ebenso auf die Ausführungen des Arbeitskreises zu aktuellen Berichten und Urteilen.

Zu TOP 4 Modus der Öffentlichkeit von Sitzungen des Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Die IFK spricht sich hinsichtlich des Modus gegen einen schriftlichen Umlaufbeschluss aus. Herr Dr. von Bose (Sachsen-Anhalt) ist dafür, dass dieser TOP zur nächsten IFK aufgenommen wird und dazu mehr Zeit eingeplant wird.

zu TOP 6 Reaktionen auf die Entschließungen der letzten Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten

Herr Dankert (Mecklenburg-Vorpommern) führt kurz aus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern eine heftige Reaktion einer Universität auf die Entschließung "Mehr Transparenz in der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen gab.

Herr Wagner (Rheinland-Pfalz) führt kurz aus, dass es in Rheinland-Pfalz heftige Reaktionen seitens der Hochschulen, der Fachhochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf die Entschließung "Mehr Transparenz in der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen" gab.

zu TOP 7 a Termine für den nächsten Arbeitskreis und für die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Der IFK verständigt sich dahingehend, dass der TLfDI als Vorsitzland in der nächsten Woche (27. KW) die Terminvorschläge elektronisch den Informationsfreiheitsbeauftragten zukommen lässt.

zu Top 7 b Weiteres

Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburg) fragt nach dem Vorsitz der IFK im nächsten Jahr an. Turnusgemäß wäre Hamburg als Vorsitzland an der Reihe. Jedoch weist Herr Prof. Dr. Caspar daraufhin, dass Hamburg auch die DSK leiten wird. Aufgrund des enormen Arbeitsaufwands beider Konferenzen wird um Entlastung für Hamburg gebeten. Herr Dankert (Mecklenburg-Vorpommern) fügt hinzu, dass Mecklenburg-Vorpommern übernächstes Jahr die IFK ausrichten würde. Herr Dankert wird sich überlegen, ob er nächstes Jahr die IFK ausrichtet.