Toolbar-Menü

Protokoll der 25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 27. November 2012 in Mainz

Beginn der Sitzung: Dienstag, den 27.11.2012 um 11:00 Uhr

Ende der Sitzung: Dienstag, den 27.11.2012 um 16:45 Uhr

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

 

Herr Dr. von Bose - Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Prof. Dr. Caspar - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Dankert - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix - Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Hartge - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper  Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Schaar - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Dr. Sommer - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Thieser - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland

Herr Wagner - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Brink - LfDI Rheinland Pfalz

Frau Schlögel - LfDI Rheinland Pfalz

Frau Kupczak - LfDI Rheinland Pfalz

 

Gäste/ Anzuhörende:

Herr Mertes - Präsident des Landtags Rheinland Pfalz

Herr Fuckner - Abteilungsleiter Innenministerium Rheinland Pfalz

Herr Dr. Meyer - Innenministerium Rheinland Pfalz

Herr Prof. Dr. Leiß - Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut Berlin

 

Tagesordnung

1. Eröffnung der Konferenz durch den rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Begrüßung der Teilnehmer der Konferenz durch den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz, Herrn Joachim Mertes

 

a)   Genehmigung der Tagesordnung

b)   Genehmigung des Protokolls des 25. AKIF in Mainz

c)   Bericht über die Resonanz auf die Entschließungen der 24. IFK

 

2.  Veröffentlichungspflicht für Krankenhaushygienedaten

Entschließungsentwurf (vgl. Email aus Berlin vom 31.10.2012)

Herr Prof. Dr. Ottmar Leiß, Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut steht der Konferenz für Fragen zur Verfügung

 

3.  Mehr Transparenz in den Parlamenten

Entschließungsentwurf (vgl. Email aus Berlin vom 18.10.2012 und aus Rheinland-Pfalz vom 21.11.2012)

 

4.  Open Government-Positionspapier der IFK (vgl. Email aus Brandenburg vom 27.08.2012)

 

5. Vortrag des rheinland-pfälzischen Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur

Roger Lewentz:

„Perspektiven von Open Data und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz“

 

6. Die Informationsfreiheit in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken

Berichterstatter: Rheinland-Pfalz und alle

 

7.  Das Verhältnis des neuen EU-Datenschutz-Rechtsrahmens zur Informationsfreiheit

Berichterstatter: Berlin

 

8.  Markttransparenz durch die neue Meldebehörde für Benzinpreise (BT-Drs. 17/10060) Berichterstatter: Bund

 

9.  Die Vergabe von EU-Subventionen

Berichterstatter: Bund

 

10.  Live-Streaming von Sitzungen kommunaler Gremien

Berichterstatter: RLP

 

11.  Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern und Stand der Entwicklung der Informationsfreiheits-Gesetzgebung

 

12.  Neuer Vorsitz der IFK im Jahr 2013

 

 

Zu TOP 1a

LfDI Wagner (Rheinland-Pfalz) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 24. Sitzung der IFK, die anwesenden Besucher und die Vertreter der Presse. Rheinland-Pfalz erklärt, dass der LfD Thüringen als Gast eingeladen ist, da er aller Voraussicht nach in wenigen Wochen das Amt des Landesinformationsfreiheitsbeauftragten übernehmen wird. Rheinland-Pfalz berichtet des Weiteren der Konferenz, dass Herr LfDI Weichert, Schleswig-Holstein, sein Fehlen zu entschuldigen bittet, zugleich aber mitgeteilt habe, die Entschließungsentwürfe mittragen zu wollen.

Der Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz heißt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz im Rahmen einer kurzen Begrüßungsrede im Landtag willkommen.

Die Tagesordnung wird genehmigt und die Öffentlichkeit der Sitzung festgestellt. Die IFK kommt überein, TOP 3 und TOP 4 in nicht-öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Zu TOP 1b

Die Veröffentlichung des Protokolls der letzten Sitzung des AKIF am 22. und 23. Oktober 2012 in Mainz wird genehmigt. Bund regt an, künftige Protokolle zugunsten ihrer Lesbarkeit zu straffen.

 

Zu TOP 1c

Rheinland-Pfalz berichtet von der Resonanz auf die Entschließungen der 24. IFK. Die Entschließung der IFK zur Offenlegung von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen wurden an die rheinland-pfälzischen Hochschulen versendet; die Reaktionen reichten von Zustimmung bis zu heftiger Kritik.

Mecklenburg-Vorpommern berichtet von Kritik der Universität Rostock am Inhalt der Entschließung.

In Bremen sei zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Entschließung bereits eine intensive politische Debatte zu dem Thema im Gange gewesen; die Entschließung habe aber in der öffentlichen Diskussion keine Rolle gespielt.

Nordrhein-Westfalen verspricht sich einen Auftrieb für das Anliegen der Entschließung, insbesondere aufgrund eines anhängigen Rechtsstreits am Verwaltungsgericht Köln, bei dem es um die Offenlegung von Drittmitteln zwischen der Universität Köln und einem Pharmaunternehmen gehe. Die mündliche Verhandlung dazu werde am 06.12.12 stattfinden.

Rheinland-Pfalz regt an, sich künftig zu Beginn einer Konferenz über die Resonanz der letzten Entschließungen auszutauschen.


Zu TOP 2

Berlin führt in die Thematik der Transparenz bei Hygienedaten von Krankenhäusern ein. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes enthalte viele Maßnahmen im Bereich der Krankenhaushygiene. Die Transparenzregeln seien jedoch ein nicht hinreichend beachteter Aspekt. Es gäbe derzeit keine Regelung, welche die Krankenhäuser dazu verpflichten würde, der Öffentlichkeit Hygienedaten zugänglich zu machen. Auch die das InfSchG des Bundes umsetzende Landesverordnung in Berlin enthalte keine Normierung von Veröffentlichungspflichten.

Es gäbe in Berlin lediglich einen vom Tagesspiegel veröffentlichten „Hygieneführer“, an dem viele Krankenhäuser teilnähmen, wobei die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolge. Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hätte auf Nachfrage geäußert, dass sie eine verpflichtende Veröffentlichung von Daten im Bereich der Krankenhaushygiene unterstützen würde.

Des Weiteren geht Berlin auf das im Entschließungsentwurf aufgeführte Beispiel zum Verbrauch von Desinfektionsmitteln ein. Dieser Verbrauchsmaßstab sei ein irreführender Parameter, da der Verbrauch von Desinfektionsmittel nur wenig über den Grad der in der jeweiligen Klinik vorherrschenden Hygiene aussage. So würden etwa in manchen Kliniken Reste von Desinfektionsmitteln turnusmäßig entsorgt, Ärzte würden teilweise erst nach dem Patientenkontakt das Desinfektionsmittel gebrauchen. Berlin regt an, das Beispiel aus der Entschließung zu streichen.

Bremen bittet darum, den im Entschließungsentwurf enthaltenen Bezug zu den Vorfällen in Bremen zu streichen. Mecklenburg-Vorpommern befürwortet diesen Vorschlag. Nordrhein-Westfalen regt an, die Informationen aus der Transparenz- Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Sachsen-Anhalt teilt die von Berlin beschriebene Einschätzung, dass die vorhandenen Hygieneregeln nicht ausreichend seien. Auch in Sachsen-Anhalt gäbe es keine entsprechenden Transparenzverpflichtungen. Jedoch dürfe nicht übersehen werden, dass das SGB V in § 137 bereits klare Vorgaben für die schon seit 2005 bestehenden Qualitätsberichte enthalte. Danach müssten gewisse Hygienedaten verpflichtend in den Qualitätsberichten enthalten sein.

Rheinland-Pfalz bittet den geladenen Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Leiß, Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut Berlin, um Beantwortung der Fragen, ob ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich seien und ob eine zentrale Internetplattform für mehr Transparenz bei der Krankenhaushygiene von Nutzen wäre.

Prof. Dr. Leiß berichtet, dass der Gesetzgeber nationale Referenzzentren gebildet hätte, welche die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis beraten würden, Verbesserungsvorschläge unterbreiteten, und so genannte Ranking-Zertifikate für verschiedene Bereiche ausstellen würden. Die Krankenhäuser würden ihre Daten freiwillig an das Zentrum übermitteln und ihrerseits Mitteilung erhalten, auf welchem Rang sie sich bundesweit befänden. Diese Zertifikate würden viele Krankenhäuser proaktiv auf ihrer Website veröffentlichen. Sie enthielten Informationen, seit wann und in welchem Umfang sich ein Krankenhaus dieser freiwilligen Beurteilung unterzöge. Zusätzlich gäbe es überregionale Informationsveranstaltungen, an denen die Krankenhäuser teilnehmen könnten. In diesem Rahmen könnten sich Patienten über die Standards der teilnehmenden Krankenhäuser informieren.

Auch die Angabe auf der eigenen Website eines Krankenhauses, ob es dort einen oder mehrere Krankenhaushygieniker gäbe, ließe Rückschlüsse über den jeweiligen Stand der Hygiene zu. Zu dem Inhalt der Hygienedaten vertrat Prof. Leiß ebenfalls die Auffassung, dass der Handhygienemittelverbrauch zwar ein leicht zu erfassender Parameter sei, dieser aber auch sehr leicht zu manipulieren wäre. Zu beachten sei, dass abhängig vom jeweiligen Patientenmix eines Krankenhauses ein unterschiedlicher Hygienemittelbedarf nötig sei. Problematisch sei ein häufig unzureichend ausgeprägtes Problembewusstsein bei Ärzten und Pflegekräften. Diese hätten oft Zweifel an der Effektivität und Umsetzbarkeit bestimmter Hygienevorgaben. Aus einer Schweizer Studie ginge hervor, dass die Befolgung der Handhygienevorgaben oft auch aus Zeitmangel vernachlässigt würde, sich aber die Einsicht in die Notwendigkeit der Befolgung der Vorgaben durch Schulungen verbessert habe. Prof. Leiß weist weiter darauf hin, dass das Gesundheitswesen Ländersache und ggf. auch Selbstverwaltungsangelegenheit sei. Zu der Frage nach dem Mehrwert einer zentralen Internetplattform könne er keine Antwort geben.

Zusammenfassend berichtet er, dass in den Krankenhausberichten bislang keine Informationen zu Hygienedaten enthalten seien, die meisten Krankenhäuser aber von sich aus an den freiwilligen Zertifikat- Rankings teilnehmen würden. Er regt an, anstelle ergänzender gesetzlicher Regelungen den Patienten Interpretationshilfen zu geben, wie die vorhandenen Zertifikate zu verstehen seien.

Im Anschluss an den Vortrag wird ausführlich über den Wortlaut der Entschließung diskutiert. Nordrhein-Westfalen fragt an, ob es neben der Hygiene noch andere Punkte im Bereich der Krankenhäuser gebe, die für die Öffentlichkeit im Hinblick auf Transparenz von Bedeutung wären. Prof. Dr. Leiß antwortet, dass auch Fallzahlen relevant wären, aus medizinischer Sicht, die Hygiene aber der bedeutsamste Faktor wäre. Insoweit regt er eine Erweiterung der Qualitätsberichte an, da Hygiene ein Qualitätsbestandteil sei.

Hamburg plädiert dafür, sich primär mit der Hygienefrage zu beschäftigen, um einem potentiellen thematischen Ausufern entgegenzuwirken. Es stelle sich jedoch die Frage, ob die entsprechenden Hygienedaten bereits existierten. Falls ja, könne man diese in Hamburg einfach in das Informationsregister einfügen. Falls nein, stelle sich zunächst die Frage, ob der Bund deren Erhebung fordern könne.

Rheinland-Pfalz betont die Notwendigkeit einer weiteren öffentlichen Diskussion und gibt zu bedenken, dass es gerade wegen der Zögerlichkeit der Politik wichtig sei, zum jetzigen Zeitpunkt eine Entschließung zu verabschieden.

Nach eingehender Debatte des Entschließungsentwurfs und einigen textlichen Modifikationen wird die Entschließung „Mehr Transparenz bei Krankenhaushygienedaten“ von der Konferenz einstimmig beschlossen (vgl. Anhang).

 

Zu TOP 3

Die Konferenz einigt sich in nicht-öffentlicher Beratung auf die beigefügte Entschließung

„Parlamente sollen in eigener Sache für mehr Transparenz sorgen!“ (vgl. Anhang).

 

Zu TOP 4

Die IFK einigt sich abweichend von der zunächst getroffenen Entscheidung, TOP 4 doch öffentlich zu behandeln.

 Brandenburg berichtet über die Grundlinien des „Open Data Positionspapiers“.

Im Grundsatz findet das Papier bei den Teilnehmern der IFK rege Zustimmung. Bund schlägt vor, das Papier in Form einer Entschließung auf der nächsten Sitzung der IFK zu verabschieden.

Berlin regt an, die Begriffsbestimmung in Ziffer 1 weiter zu fassen, und findet mit diesem Vorschlag beim Bund und auch allgemein Zustimmung. Eine Weisungsbefugnis der Landesbeauftragten (Abschnitt „Aufgaben der Informationsfreiheitsbeauftragten“) wird von Berlin und weiteren Teilnehmern kritisch gesehen. Rheinland-Pfalz betont (Abschnitt Open Data braucht starke IFG, 1. Spiegelstrich), dass auch für Open Data eine gesetzliche Grundlage notwendig sei. Weiter spricht sich Rheinland-Pfalz für einen schrittweisen Ausbau von Veröffentlichungspflichten aus (2. Spiegelstrich). Kritisch erörtert wird in diesem Abschnitt der Aspekt „access for one = access for all“, hier sieht Brandenburg noch Erörterungsbedarf; in diesem Zusammenhang stelle sich auch die Frage der Kostentragung für Open Data. Allseits befürwortet wird eine einheitliche Regelung, dass nicht nur Open Data, sondern auch der Anspruch auf Informationszugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen kostenfrei möglich sein sollten. Uneinigkeit besteht zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg (Abschnitt Klare Regelungen zur Veröffentlichung als Voraussetzung für „Open Data“, 3. Spiegelstrich) hinsichtlich der Frage, ob individuelle Abwägungsprozesse vor Gewährung von Einsichtsrechten einen Fremdkörper im Informationsfreiheitsrecht darstellen oder nicht.

Es wird beschlossen, dass gegebenenfalls vor der nächsten IFK neben der vorbereitenden Sitzung eine Sondersitzung des AKIF zu Open Data stattfinden soll. Brandenburg würde diese Sondersitzung des AKIF ausrichten und das genaue Datum noch bekannt geben.

 

 

Zu TOP 5

Da der rheinland-pfälzische Innenministers Lewentz noch im Kabinett gebunden war, berichten Abteilungsleiter Fuckner und Dr. Meier aus dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur über die Perspektiven von Open Data und der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz (vgl. Anlage).

Die Notwendigkeit, das LIFG und Open Government Data weiter auszubauen wurde hervorgehoben. Die Zusammenlegung von LIFG und LUIG sei im Koalitionsvertrag verankert und ein Thema in der aktuellen politischen Diskussion. Die Einführung eines Antragsrechts für Bürgerinitiativen sei ein weiterer wichtiger Schritt. Digitale Möglichkeiten sollten zugunsten von mehr Bürgerbeteiligung nutzbar gemacht werden. Im Bereich Open Data würden im Rahmen der Computermesse CeBIT im März 2013 sowohl das „Deutschland-Portal“, als auch das „Rheinland-Pfalz-Portal“ freigeschaltet werden. Beim rheinland-pfälzischen Portal werde viel Wert auf eine enge Abstimmung mit dem und Anbindung an das Deutschland-Portal gelegt. Bei beiden Portalen werde über Metadaten auf dezentral gespeicherte Daten verwiesen. Zunächst werde mit der Veröffentlichung eines Ausschnitts der vorhandenen Daten begonnen und das Angebot an bereitgestellten Daten sodann schrittweise ausgebaut. Vermieden werden solle allerdings ein „gläserner Staat“.

Herr Fuckner führt weiter aus, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keiner gesetzlichen Regelung für das Rheinland-Pfalz-Portal und für die Bereitstellung der darin enthaltenen Daten bedürfe.

Herr Dr. Meier erläutert auf Nachfrage, dass zunächst Geodaten, Verkehrsdaten und Statistikdaten veröffentlicht werden würden. Es werde zukünftig auch kommunale Open Data-Portale geben, zu deren Erstellung die Kommunen aber nicht verpflichtet werden sollen.

Bremen gibt ein eindringliches Votum für die Normierung einer Pflicht zur Veröffentlichung von Daten seitens der Kommunen ab. In Bremen gebe es seit 2006 eine klare Liste mit veröffentlichungspflichtigen Daten und Informationen und solchen, deren Veröffentlichung geboten sei. Wichtig sei ein Wechsel in der Verwaltungskultur, damit alle zur Veröffentlichung geeigneten vorhandenen elektronischen Daten in Informationsregister überführt würden. Dies könne nicht allein auf freiwilliger Basis erfolgen.

Der Bund regt eine Verpflichtung für die Veröffentlichung in zentralen Bereichen im Rahmen so genannter Experimentierklauseln an.

 

 

Zu TOP 6

Rheinland-Pfalz berichtet, dass sich im Dezember ein Beirat für Informationsfreiheit konstituieren werde, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft, der Medien und der drei Gewalten vertreten seien. Der Beirat solle dem LfDI Impulse für die künftige Arbeit geben. Die Konferenz werde über die Arbeit des Beirats unterrichtet werden. Insgesamt müsse die Informationsfreiheit stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden, die Informationsfreiheit müsse gelebt werden, sie sei kein „Selbstläufer“. Wer die Akzeptanz der Informationsfreiheit steigern wolle, müsse über die bloße Wissensvermittlung hinausgehen und auf eine Verhaltensänderung in der Bevölkerung, aber auch in den Ämtern hinwirken.

Berlin verweist darauf, dass die Informationsfreiheit prinzipiell öffentlichkeitsaffiner sei als der Datenschutz. Die Botschaft der Informationsfreiheit sei pointierter als die des Datenschutzes, außerdem interessierten sich gerade Journalisten für das Thema Informationsfreiheit. Auch übersteige die Zahl der Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit die zum Datenschutz. Bei diesem Anlass bedankt sich Berlin im Namen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Rheinland-Pfalz für die erstmals einjährige Übernahme des Vorsitzes der IFK.

Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt regen an, auf den Internetseiten der Landesbehörden und Kommunen auf die Möglichkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz hinzuweisen und die Bürger über ihren Auskunftsanspruch auf diese Weise zu informieren. Die Aufklärungsarbeit in der Verwaltung sei ein vordringliches Ziel.

Sachsen-Anhalt hebt hervor, dass für Datenschutz und Informationsfreiheit eigene, getrennte Tätigkeitsberichte erstellt würden, um die unterschiedlichen Zielsetzungen deutlich zu machen. Überdies sei es notwendig, den Demokratieaspekt der Informationsfreiheit zu betonen. Es sei eine gesellschaftspolitische Aufgabe der politischen Bildung, die Informationsfreiheit weiter bekannt zu machen. Ferner regt er an, in den Behörden Informationsfreiheitsbeauftragte einzurichten, die den Informationszugang behördenintern koordinieren und zugleich für mehr Transparenz durch Open Data sorgen sollten.

Saarland berichtet, dass in der kommenden Woche eine Plakat- und Flyer-Aktion unter Einbeziehung der Kommunen gestartet werde.

Bremen berichtet, dass viele Bürger noch nicht wüssten, was sie mit den angebotenen Informationen anfangen sollten. Dieser Aspekt solle in Zukunft stärker in den Vordergrund gerückt werden. Die Bürger müssten ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass die Informationen der politischen Partizipation dienen. Saarland empfiehlt wie bereits Sachsen-Anhalt, auch weiterhin auf jene Länder einzuwirken, die noch kein IFG haben.

 

 

Zu TOP 7

Berlin berichtet über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und befürwortet den Vorschlag Finnlands, eine so genannte „Öffnungsklausel“ einzufügen, wonach Informationszugangsregelungen der Mitgliedstaaten unberührt blieben. Damit würde eine Brücke in das Recht der Mitgliedstaaten geschlagen und der Gefahr vorgebeugt, dass nationale Informationsgesetze neben der unmittelbar geltenden Verordnung keine Anwendung mehr fänden.

Rheinland-Pfalz erklärt sich bereit, als Vorsitzland eine entsprechende Stellungnahme der IFK an das europäische Parlament zu verfassen.

 

 

Zu TOP 8

Der Bund begrüßt das gesetzgeberische Vorhaben grundsätzlich; dieses beschränke sich jedoch auf Benzinpreise und beziehe nicht die Benzinpreisbildung mit ein. Bund wird die IFK über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens unterrichten.

 

 

Zu TOP 9

Der Bund berichtet über den aktuellen Stand der Beratungen zur Änderung der EU-Agrarverordnung. Er verweist auf den Hintergrund, dass der EuGH die Agrarverordnung wegen datenschutzrechtlicher Defizite für rechtswidrig erklärt hatte, woraufhin die Kommission einen neuen Entwurf eingebracht habe. Zu diesem Entwurf habe der Bundesrat im Grundsatz zustimmend Stellung genommen.

 

 

Zu TOP 10

Rheinland-Pfalz erläutert, dass beim Live-Streaming von Sitzungen kommunaler Gremien der Persönlichkeitsschutz von Besuchern und Mandatsträgern beachtet werden müsse. Ein Live-Streaming ohne spezifische gesetzliche Grundlage sei daher nur mit der Einwilligung aller Beteiligten möglich. Diese Einwilligung müsse freiwillig erfolgen und widerruflich bleiben. Das gestalte sich bei der Live-Übertragung im Internet als schwierig, weshalb ein Live-Streaming nur auf gesetzlicher Grundlage möglich sei. Hamburg teilt diese rechtliche Einschätzung.

Sachsen-Anhalt sieht auch das Erfordernis einer Normierung, um Rechtssicherheit zu schaffen, spricht sich aber für die Zulassung solcher Berichterstattung aus der Sicht der Informationsfreiheit und mit Blick auf das Presserecht aus; er berichtet davon, dass § 52 der hessischen GemO eine Befugnis enthalte, wonach die Kommunen durch Satzung selbst bestimmen könnten, ob sie ihre Sitzungen live in das Internet übertragen wollen.

In Mecklenburg-Vorpommern seien nach Maßgabe der Gemeindeordnung per Hauptsatzung Bild- und Tonaufzeichnungen möglich. Das Live-Streaming werde dem gleichgestellt.

In Thüringen wird derzeit ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, den Thüringen allen Ländern zukommen lassen werde. Berlin, Bremen und das Saarland würden ebenfalls eine gesetzliche Normierung begrüßen.

Auf Nachfrage von Rheinland-Pfalz werden keine Bedenken hinsichtlich einer gesetzlich geregelten Mehrheitsentscheidung geäußert, solange sie sich auf die Ablichtung von Mandatsträgern beschränke und keine Besucher erfasst würden.

Es folgt eine Diskussion über die Auswirkungen des Streamens auf das Verhalten der Mandatsträger. Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin äußern Befürchtungen, dass das Live-Streaming die freie Mandatsausübung beeinträchtigen könnte. Dieses gelte zumindest für kleinere Kommunen. In Berlin gebe es neuerdings ein „Audio-Streaming“. Berlin weist jedoch auf durch die Einbindung von privaten Service-Providern entstehende Gefahren hin, die oftmals in ihren AGB die vollständige Rechteübertragung regeln. Saarland hält eine gesetzliche Vorgabe von Löschregelungen für notwendig.

 

 

Zu TOP 11

Nordrhein-Westfalen berichtet davon, dass der Landtag eine Entschließung zum Thema Open Government gefasst habe.

Bremen bietet an, die Ergebnisse eines Vergleichs der eigenen Rechtslage mit dem Transparenzgesetz Hamburg der IFK mitzuteilen.

Bund berichtet über die durchgeführte Evaluation des IFG; noch sei unklar, ob es ein Bundesgesetz geben werde, das Open Data und die Informationsfreiheit gemeinsam regeln werde. Der BfDI steht weiteren Bereichsausnahmen, gerade auch im Finanzbereich, ablehnend gegenüber. Ob es eine „Hygieneampel“ mit Öffnungsklauseln für die Länder (Smilie-System o.ä.) geben werde, sei nicht bekannt und nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlungen.

Rheinland-Pfalz äußert sein Interesse an Informationen über kommunalrechtliche Satzungen zur Informationsfreiheit aus den Ländern.

Brandenburg berichtet, dass in Sachsen ebenfalls die Tendenz bestehe, kommunalrechtliche Satzungen zur Informationsfreiheit zu erlassen und verweist auf das Beispiel Leipzig. Dies sei eine gute Übergangslösung für Länder, die noch kein eigenes IFG haben.

Hamburg berichtet, dass die Umsetzung des Transparenzgesetzes gut angelaufen sei, das Informationsregister in zwei Jahren in den Wirkbetrieb überführt werde, bereits jetzt aber viele Daten schon öffentlich einsehbar seien, insbesondere über die Plattform „Frag den Staat“. Man befinde sich in einem konstruktiven Dialog mit verschiedenen staatlichen Stellen, insbesondere mit den Justizbehörden zu bestehenden Auslegungsfragen zum Transparenzgesetz. Hamburg bietet an, in der nächsten Konferenz detaillierter darüber zu berichten, wo Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung des Transparenzgesetzes lägen.

Rheinland-Pfalz bietet an, die für die Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ des Landtags Rheinland-Pfalz verfassten Stellungnahmen allen Ländern zugänglich zu machen und bittet die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, hinsichtlich Gesetzentwürfen, parlamentarischen Beschlüssen und Gerichtsentscheidungen ebenso zu verfahren.

Sachsen-Anhalt berichtet über die anstehende Evaluierung des IZG LSA. Im nächsten Tätigkeitsbericht werde man dazu konkrete Vorschläge einschließlich der Open-Data-Thematik machen.

 Thüringen berichtet, dass das IFG wohl vor seiner Verabschiedung stünde. Darin sei ein zentrales Informationsregister vorgesehen.

 

Zu TOP 12

Die 26. IFK wird entweder in Thüringen oder in Hamburg stattfinden, hierüber wird die IFK im Januar unterrichtet werden.

Mit dem Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz für die engagierte Mitwirkung und die konstruktive Haltung bei Abfassung der Entschließungen beendet LfDI Wagner die 25. IFK in Mainz.

Beginn der Sitzung: Dienstag, den 27.11.2012 um 11:00 Uhr

Ende der Sitzung: Dienstag, den 27.11.2012 um 16:45 Uhr

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

 

Herr Dr. von Bose - Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Prof. Dr. Caspar - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Dankert - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix - Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Hartge - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper  Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Schaar - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Dr. Sommer - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Thieser - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland

Herr Wagner - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Brink - LfDI Rheinland Pfalz

Frau Schlögel - LfDI Rheinland Pfalz

Frau Kupczak - LfDI Rheinland Pfalz

 

Gäste/ Anzuhörende:

Herr Mertes - Präsident des Landtags Rheinland Pfalz

Herr Fuckner - Abteilungsleiter Innenministerium Rheinland Pfalz

Herr Dr. Meyer - Innenministerium Rheinland Pfalz

Herr Prof. Dr. Leiß - Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut Berlin

 

Tagesordnung

1. Eröffnung der Konferenz durch den rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Begrüßung der Teilnehmer der Konferenz durch den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz, Herrn Joachim Mertes

 

a)   Genehmigung der Tagesordnung

b)   Genehmigung des Protokolls des 25. AKIF in Mainz

c)   Bericht über die Resonanz auf die Entschließungen der 24. IFK

 

2.  Veröffentlichungspflicht für Krankenhaushygienedaten

Entschließungsentwurf (vgl. Email aus Berlin vom 31.10.2012)

Herr Prof. Dr. Ottmar Leiß, Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut steht der Konferenz für Fragen zur Verfügung

 

3.  Mehr Transparenz in den Parlamenten

Entschließungsentwurf (vgl. Email aus Berlin vom 18.10.2012 und aus Rheinland-Pfalz vom 21.11.2012)

 

4.  Open Government-Positionspapier der IFK (vgl. Email aus Brandenburg vom 27.08.2012)

 

5. Vortrag des rheinland-pfälzischen Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur

Roger Lewentz:

„Perspektiven von Open Data und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz“

 

6. Die Informationsfreiheit in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken

Berichterstatter: Rheinland-Pfalz und alle

 

7.  Das Verhältnis des neuen EU-Datenschutz-Rechtsrahmens zur Informationsfreiheit

Berichterstatter: Berlin

 

8.  Markttransparenz durch die neue Meldebehörde für Benzinpreise (BT-Drs. 17/10060) Berichterstatter: Bund

 

9.  Die Vergabe von EU-Subventionen

Berichterstatter: Bund

 

10.  Live-Streaming von Sitzungen kommunaler Gremien

Berichterstatter: RLP

 

11.  Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern und Stand der Entwicklung der Informationsfreiheits-Gesetzgebung

 

12.  Neuer Vorsitz der IFK im Jahr 2013

 

 

Zu TOP 1a

LfDI Wagner (Rheinland-Pfalz) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 24. Sitzung der IFK, die anwesenden Besucher und die Vertreter der Presse. Rheinland-Pfalz erklärt, dass der LfD Thüringen als Gast eingeladen ist, da er aller Voraussicht nach in wenigen Wochen das Amt des Landesinformationsfreiheitsbeauftragten übernehmen wird. Rheinland-Pfalz berichtet des Weiteren der Konferenz, dass Herr LfDI Weichert, Schleswig-Holstein, sein Fehlen zu entschuldigen bittet, zugleich aber mitgeteilt habe, die Entschließungsentwürfe mittragen zu wollen.

Der Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz heißt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz im Rahmen einer kurzen Begrüßungsrede im Landtag willkommen.

Die Tagesordnung wird genehmigt und die Öffentlichkeit der Sitzung festgestellt. Die IFK kommt überein, TOP 3 und TOP 4 in nicht-öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Zu TOP 1b

Die Veröffentlichung des Protokolls der letzten Sitzung des AKIF am 22. und 23. Oktober 2012 in Mainz wird genehmigt. Bund regt an, künftige Protokolle zugunsten ihrer Lesbarkeit zu straffen.

 

Zu TOP 1c

Rheinland-Pfalz berichtet von der Resonanz auf die Entschließungen der 24. IFK. Die Entschließung der IFK zur Offenlegung von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen wurden an die rheinland-pfälzischen Hochschulen versendet; die Reaktionen reichten von Zustimmung bis zu heftiger Kritik.

Mecklenburg-Vorpommern berichtet von Kritik der Universität Rostock am Inhalt der Entschließung.

In Bremen sei zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Entschließung bereits eine intensive politische Debatte zu dem Thema im Gange gewesen; die Entschließung habe aber in der öffentlichen Diskussion keine Rolle gespielt.

Nordrhein-Westfalen verspricht sich einen Auftrieb für das Anliegen der Entschließung, insbesondere aufgrund eines anhängigen Rechtsstreits am Verwaltungsgericht Köln, bei dem es um die Offenlegung von Drittmitteln zwischen der Universität Köln und einem Pharmaunternehmen gehe. Die mündliche Verhandlung dazu werde am 06.12.12 stattfinden.

Rheinland-Pfalz regt an, sich künftig zu Beginn einer Konferenz über die Resonanz der letzten Entschließungen auszutauschen.


Zu TOP 2

Berlin führt in die Thematik der Transparenz bei Hygienedaten von Krankenhäusern ein. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes enthalte viele Maßnahmen im Bereich der Krankenhaushygiene. Die Transparenzregeln seien jedoch ein nicht hinreichend beachteter Aspekt. Es gäbe derzeit keine Regelung, welche die Krankenhäuser dazu verpflichten würde, der Öffentlichkeit Hygienedaten zugänglich zu machen. Auch die das InfSchG des Bundes umsetzende Landesverordnung in Berlin enthalte keine Normierung von Veröffentlichungspflichten.

Es gäbe in Berlin lediglich einen vom Tagesspiegel veröffentlichten „Hygieneführer“, an dem viele Krankenhäuser teilnähmen, wobei die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolge. Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hätte auf Nachfrage geäußert, dass sie eine verpflichtende Veröffentlichung von Daten im Bereich der Krankenhaushygiene unterstützen würde.

Des Weiteren geht Berlin auf das im Entschließungsentwurf aufgeführte Beispiel zum Verbrauch von Desinfektionsmitteln ein. Dieser Verbrauchsmaßstab sei ein irreführender Parameter, da der Verbrauch von Desinfektionsmittel nur wenig über den Grad der in der jeweiligen Klinik vorherrschenden Hygiene aussage. So würden etwa in manchen Kliniken Reste von Desinfektionsmitteln turnusmäßig entsorgt, Ärzte würden teilweise erst nach dem Patientenkontakt das Desinfektionsmittel gebrauchen. Berlin regt an, das Beispiel aus der Entschließung zu streichen.

Bremen bittet darum, den im Entschließungsentwurf enthaltenen Bezug zu den Vorfällen in Bremen zu streichen. Mecklenburg-Vorpommern befürwortet diesen Vorschlag. Nordrhein-Westfalen regt an, die Informationen aus der Transparenz- Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Sachsen-Anhalt teilt die von Berlin beschriebene Einschätzung, dass die vorhandenen Hygieneregeln nicht ausreichend seien. Auch in Sachsen-Anhalt gäbe es keine entsprechenden Transparenzverpflichtungen. Jedoch dürfe nicht übersehen werden, dass das SGB V in § 137 bereits klare Vorgaben für die schon seit 2005 bestehenden Qualitätsberichte enthalte. Danach müssten gewisse Hygienedaten verpflichtend in den Qualitätsberichten enthalten sein.

Rheinland-Pfalz bittet den geladenen Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Leiß, Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut Berlin, um Beantwortung der Fragen, ob ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich seien und ob eine zentrale Internetplattform für mehr Transparenz bei der Krankenhaushygiene von Nutzen wäre.

Prof. Dr. Leiß berichtet, dass der Gesetzgeber nationale Referenzzentren gebildet hätte, welche die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis beraten würden, Verbesserungsvorschläge unterbreiteten, und so genannte Ranking-Zertifikate für verschiedene Bereiche ausstellen würden. Die Krankenhäuser würden ihre Daten freiwillig an das Zentrum übermitteln und ihrerseits Mitteilung erhalten, auf welchem Rang sie sich bundesweit befänden. Diese Zertifikate würden viele Krankenhäuser proaktiv auf ihrer Website veröffentlichen. Sie enthielten Informationen, seit wann und in welchem Umfang sich ein Krankenhaus dieser freiwilligen Beurteilung unterzöge. Zusätzlich gäbe es überregionale Informationsveranstaltungen, an denen die Krankenhäuser teilnehmen könnten. In diesem Rahmen könnten sich Patienten über die Standards der teilnehmenden Krankenhäuser informieren.

Auch die Angabe auf der eigenen Website eines Krankenhauses, ob es dort einen oder mehrere Krankenhaushygieniker gäbe, ließe Rückschlüsse über den jeweiligen Stand der Hygiene zu. Zu dem Inhalt der Hygienedaten vertrat Prof. Leiß ebenfalls die Auffassung, dass der Handhygienemittelverbrauch zwar ein leicht zu erfassender Parameter sei, dieser aber auch sehr leicht zu manipulieren wäre. Zu beachten sei, dass abhängig vom jeweiligen Patientenmix eines Krankenhauses ein unterschiedlicher Hygienemittelbedarf nötig sei. Problematisch sei ein häufig unzureichend ausgeprägtes Problembewusstsein bei Ärzten und Pflegekräften. Diese hätten oft Zweifel an der Effektivität und Umsetzbarkeit bestimmter Hygienevorgaben. Aus einer Schweizer Studie ginge hervor, dass die Befolgung der Handhygienevorgaben oft auch aus Zeitmangel vernachlässigt würde, sich aber die Einsicht in die Notwendigkeit der Befolgung der Vorgaben durch Schulungen verbessert habe. Prof. Leiß weist weiter darauf hin, dass das Gesundheitswesen Ländersache und ggf. auch Selbstverwaltungsangelegenheit sei. Zu der Frage nach dem Mehrwert einer zentralen Internetplattform könne er keine Antwort geben.

Zusammenfassend berichtet er, dass in den Krankenhausberichten bislang keine Informationen zu Hygienedaten enthalten seien, die meisten Krankenhäuser aber von sich aus an den freiwilligen Zertifikat- Rankings teilnehmen würden. Er regt an, anstelle ergänzender gesetzlicher Regelungen den Patienten Interpretationshilfen zu geben, wie die vorhandenen Zertifikate zu verstehen seien.

Im Anschluss an den Vortrag wird ausführlich über den Wortlaut der Entschließung diskutiert. Nordrhein-Westfalen fragt an, ob es neben der Hygiene noch andere Punkte im Bereich der Krankenhäuser gebe, die für die Öffentlichkeit im Hinblick auf Transparenz von Bedeutung wären. Prof. Dr. Leiß antwortet, dass auch Fallzahlen relevant wären, aus medizinischer Sicht, die Hygiene aber der bedeutsamste Faktor wäre. Insoweit regt er eine Erweiterung der Qualitätsberichte an, da Hygiene ein Qualitätsbestandteil sei.

Hamburg plädiert dafür, sich primär mit der Hygienefrage zu beschäftigen, um einem potentiellen thematischen Ausufern entgegenzuwirken. Es stelle sich jedoch die Frage, ob die entsprechenden Hygienedaten bereits existierten. Falls ja, könne man diese in Hamburg einfach in das Informationsregister einfügen. Falls nein, stelle sich zunächst die Frage, ob der Bund deren Erhebung fordern könne.

Rheinland-Pfalz betont die Notwendigkeit einer weiteren öffentlichen Diskussion und gibt zu bedenken, dass es gerade wegen der Zögerlichkeit der Politik wichtig sei, zum jetzigen Zeitpunkt eine Entschließung zu verabschieden.

Nach eingehender Debatte des Entschließungsentwurfs und einigen textlichen Modifikationen wird die Entschließung „Mehr Transparenz bei Krankenhaushygienedaten“ von der Konferenz einstimmig beschlossen (vgl. Anhang).

 

Zu TOP 3

Die Konferenz einigt sich in nicht-öffentlicher Beratung auf die beigefügte Entschließung

„Parlamente sollen in eigener Sache für mehr Transparenz sorgen!“ (vgl. Anhang).

 

Zu TOP 4

Die IFK einigt sich abweichend von der zunächst getroffenen Entscheidung, TOP 4 doch öffentlich zu behandeln.

 Brandenburg berichtet über die Grundlinien des „Open Data Positionspapiers“.

Im Grundsatz findet das Papier bei den Teilnehmern der IFK rege Zustimmung. Bund schlägt vor, das Papier in Form einer Entschließung auf der nächsten Sitzung der IFK zu verabschieden.

Berlin regt an, die Begriffsbestimmung in Ziffer 1 weiter zu fassen, und findet mit diesem Vorschlag beim Bund und auch allgemein Zustimmung. Eine Weisungsbefugnis der Landesbeauftragten (Abschnitt „Aufgaben der Informationsfreiheitsbeauftragten“) wird von Berlin und weiteren Teilnehmern kritisch gesehen. Rheinland-Pfalz betont (Abschnitt Open Data braucht starke IFG, 1. Spiegelstrich), dass auch für Open Data eine gesetzliche Grundlage notwendig sei. Weiter spricht sich Rheinland-Pfalz für einen schrittweisen Ausbau von Veröffentlichungspflichten aus (2. Spiegelstrich). Kritisch erörtert wird in diesem Abschnitt der Aspekt „access for one = access for all“, hier sieht Brandenburg noch Erörterungsbedarf; in diesem Zusammenhang stelle sich auch die Frage der Kostentragung für Open Data. Allseits befürwortet wird eine einheitliche Regelung, dass nicht nur Open Data, sondern auch der Anspruch auf Informationszugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen kostenfrei möglich sein sollten. Uneinigkeit besteht zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg (Abschnitt Klare Regelungen zur Veröffentlichung als Voraussetzung für „Open Data“, 3. Spiegelstrich) hinsichtlich der Frage, ob individuelle Abwägungsprozesse vor Gewährung von Einsichtsrechten einen Fremdkörper im Informationsfreiheitsrecht darstellen oder nicht.

Es wird beschlossen, dass gegebenenfalls vor der nächsten IFK neben der vorbereitenden Sitzung eine Sondersitzung des AKIF zu Open Data stattfinden soll. Brandenburg würde diese Sondersitzung des AKIF ausrichten und das genaue Datum noch bekannt geben.

 

 

Zu TOP 5

Da der rheinland-pfälzische Innenministers Lewentz noch im Kabinett gebunden war, berichten Abteilungsleiter Fuckner und Dr. Meier aus dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur über die Perspektiven von Open Data und der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz (vgl. Anlage).

Die Notwendigkeit, das LIFG und Open Government Data weiter auszubauen wurde hervorgehoben. Die Zusammenlegung von LIFG und LUIG sei im Koalitionsvertrag verankert und ein Thema in der aktuellen politischen Diskussion. Die Einführung eines Antragsrechts für Bürgerinitiativen sei ein weiterer wichtiger Schritt. Digitale Möglichkeiten sollten zugunsten von mehr Bürgerbeteiligung nutzbar gemacht werden. Im Bereich Open Data würden im Rahmen der Computermesse CeBIT im März 2013 sowohl das „Deutschland-Portal“, als auch das „Rheinland-Pfalz-Portal“ freigeschaltet werden. Beim rheinland-pfälzischen Portal werde viel Wert auf eine enge Abstimmung mit dem und Anbindung an das Deutschland-Portal gelegt. Bei beiden Portalen werde über Metadaten auf dezentral gespeicherte Daten verwiesen. Zunächst werde mit der Veröffentlichung eines Ausschnitts der vorhandenen Daten begonnen und das Angebot an bereitgestellten Daten sodann schrittweise ausgebaut. Vermieden werden solle allerdings ein „gläserner Staat“.

Herr Fuckner führt weiter aus, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keiner gesetzlichen Regelung für das Rheinland-Pfalz-Portal und für die Bereitstellung der darin enthaltenen Daten bedürfe.

Herr Dr. Meier erläutert auf Nachfrage, dass zunächst Geodaten, Verkehrsdaten und Statistikdaten veröffentlicht werden würden. Es werde zukünftig auch kommunale Open Data-Portale geben, zu deren Erstellung die Kommunen aber nicht verpflichtet werden sollen.

Bremen gibt ein eindringliches Votum für die Normierung einer Pflicht zur Veröffentlichung von Daten seitens der Kommunen ab. In Bremen gebe es seit 2006 eine klare Liste mit veröffentlichungspflichtigen Daten und Informationen und solchen, deren Veröffentlichung geboten sei. Wichtig sei ein Wechsel in der Verwaltungskultur, damit alle zur Veröffentlichung geeigneten vorhandenen elektronischen Daten in Informationsregister überführt würden. Dies könne nicht allein auf freiwilliger Basis erfolgen.

Der Bund regt eine Verpflichtung für die Veröffentlichung in zentralen Bereichen im Rahmen so genannter Experimentierklauseln an.

 

 

Zu TOP 6

Rheinland-Pfalz berichtet, dass sich im Dezember ein Beirat für Informationsfreiheit konstituieren werde, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft, der Medien und der drei Gewalten vertreten seien. Der Beirat solle dem LfDI Impulse für die künftige Arbeit geben. Die Konferenz werde über die Arbeit des Beirats unterrichtet werden. Insgesamt müsse die Informationsfreiheit stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden, die Informationsfreiheit müsse gelebt werden, sie sei kein „Selbstläufer“. Wer die Akzeptanz der Informationsfreiheit steigern wolle, müsse über die bloße Wissensvermittlung hinausgehen und auf eine Verhaltensänderung in der Bevölkerung, aber auch in den Ämtern hinwirken.

Berlin verweist darauf, dass die Informationsfreiheit prinzipiell öffentlichkeitsaffiner sei als der Datenschutz. Die Botschaft der Informationsfreiheit sei pointierter als die des Datenschutzes, außerdem interessierten sich gerade Journalisten für das Thema Informationsfreiheit. Auch übersteige die Zahl der Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit die zum Datenschutz. Bei diesem Anlass bedankt sich Berlin im Namen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Rheinland-Pfalz für die erstmals einjährige Übernahme des Vorsitzes der IFK.

Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt regen an, auf den Internetseiten der Landesbehörden und Kommunen auf die Möglichkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz hinzuweisen und die Bürger über ihren Auskunftsanspruch auf diese Weise zu informieren. Die Aufklärungsarbeit in der Verwaltung sei ein vordringliches Ziel.

Sachsen-Anhalt hebt hervor, dass für Datenschutz und Informationsfreiheit eigene, getrennte Tätigkeitsberichte erstellt würden, um die unterschiedlichen Zielsetzungen deutlich zu machen. Überdies sei es notwendig, den Demokratieaspekt der Informationsfreiheit zu betonen. Es sei eine gesellschaftspolitische Aufgabe der politischen Bildung, die Informationsfreiheit weiter bekannt zu machen. Ferner regt er an, in den Behörden Informationsfreiheitsbeauftragte einzurichten, die den Informationszugang behördenintern koordinieren und zugleich für mehr Transparenz durch Open Data sorgen sollten.

Saarland berichtet, dass in der kommenden Woche eine Plakat- und Flyer-Aktion unter Einbeziehung der Kommunen gestartet werde.

Bremen berichtet, dass viele Bürger noch nicht wüssten, was sie mit den angebotenen Informationen anfangen sollten. Dieser Aspekt solle in Zukunft stärker in den Vordergrund gerückt werden. Die Bürger müssten ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass die Informationen der politischen Partizipation dienen. Saarland empfiehlt wie bereits Sachsen-Anhalt, auch weiterhin auf jene Länder einzuwirken, die noch kein IFG haben.

 

 

Zu TOP 7

Berlin berichtet über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und befürwortet den Vorschlag Finnlands, eine so genannte „Öffnungsklausel“ einzufügen, wonach Informationszugangsregelungen der Mitgliedstaaten unberührt blieben. Damit würde eine Brücke in das Recht der Mitgliedstaaten geschlagen und der Gefahr vorgebeugt, dass nationale Informationsgesetze neben der unmittelbar geltenden Verordnung keine Anwendung mehr fänden.

Rheinland-Pfalz erklärt sich bereit, als Vorsitzland eine entsprechende Stellungnahme der IFK an das europäische Parlament zu verfassen.

 

 

Zu TOP 8

Der Bund begrüßt das gesetzgeberische Vorhaben grundsätzlich; dieses beschränke sich jedoch auf Benzinpreise und beziehe nicht die Benzinpreisbildung mit ein. Bund wird die IFK über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens unterrichten.

 

 

Zu TOP 9

Der Bund berichtet über den aktuellen Stand der Beratungen zur Änderung der EU-Agrarverordnung. Er verweist auf den Hintergrund, dass der EuGH die Agrarverordnung wegen datenschutzrechtlicher Defizite für rechtswidrig erklärt hatte, woraufhin die Kommission einen neuen Entwurf eingebracht habe. Zu diesem Entwurf habe der Bundesrat im Grundsatz zustimmend Stellung genommen.

 

 

Zu TOP 10

Rheinland-Pfalz erläutert, dass beim Live-Streaming von Sitzungen kommunaler Gremien der Persönlichkeitsschutz von Besuchern und Mandatsträgern beachtet werden müsse. Ein Live-Streaming ohne spezifische gesetzliche Grundlage sei daher nur mit der Einwilligung aller Beteiligten möglich. Diese Einwilligung müsse freiwillig erfolgen und widerruflich bleiben. Das gestalte sich bei der Live-Übertragung im Internet als schwierig, weshalb ein Live-Streaming nur auf gesetzlicher Grundlage möglich sei. Hamburg teilt diese rechtliche Einschätzung.

Sachsen-Anhalt sieht auch das Erfordernis einer Normierung, um Rechtssicherheit zu schaffen, spricht sich aber für die Zulassung solcher Berichterstattung aus der Sicht der Informationsfreiheit und mit Blick auf das Presserecht aus; er berichtet davon, dass § 52 der hessischen GemO eine Befugnis enthalte, wonach die Kommunen durch Satzung selbst bestimmen könnten, ob sie ihre Sitzungen live in das Internet übertragen wollen.

In Mecklenburg-Vorpommern seien nach Maßgabe der Gemeindeordnung per Hauptsatzung Bild- und Tonaufzeichnungen möglich. Das Live-Streaming werde dem gleichgestellt.

In Thüringen wird derzeit ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, den Thüringen allen Ländern zukommen lassen werde. Berlin, Bremen und das Saarland würden ebenfalls eine gesetzliche Normierung begrüßen.

Auf Nachfrage von Rheinland-Pfalz werden keine Bedenken hinsichtlich einer gesetzlich geregelten Mehrheitsentscheidung geäußert, solange sie sich auf die Ablichtung von Mandatsträgern beschränke und keine Besucher erfasst würden.

Es folgt eine Diskussion über die Auswirkungen des Streamens auf das Verhalten der Mandatsträger. Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin äußern Befürchtungen, dass das Live-Streaming die freie Mandatsausübung beeinträchtigen könnte. Dieses gelte zumindest für kleinere Kommunen. In Berlin gebe es neuerdings ein „Audio-Streaming“. Berlin weist jedoch auf durch die Einbindung von privaten Service-Providern entstehende Gefahren hin, die oftmals in ihren AGB die vollständige Rechteübertragung regeln. Saarland hält eine gesetzliche Vorgabe von Löschregelungen für notwendig.

 

 

Zu TOP 11

Nordrhein-Westfalen berichtet davon, dass der Landtag eine Entschließung zum Thema Open Government gefasst habe.

Bremen bietet an, die Ergebnisse eines Vergleichs der eigenen Rechtslage mit dem Transparenzgesetz Hamburg der IFK mitzuteilen.

Bund berichtet über die durchgeführte Evaluation des IFG; noch sei unklar, ob es ein Bundesgesetz geben werde, das Open Data und die Informationsfreiheit gemeinsam regeln werde. Der BfDI steht weiteren Bereichsausnahmen, gerade auch im Finanzbereich, ablehnend gegenüber. Ob es eine „Hygieneampel“ mit Öffnungsklauseln für die Länder (Smilie-System o.ä.) geben werde, sei nicht bekannt und nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlungen.

Rheinland-Pfalz äußert sein Interesse an Informationen über kommunalrechtliche Satzungen zur Informationsfreiheit aus den Ländern.

Brandenburg berichtet, dass in Sachsen ebenfalls die Tendenz bestehe, kommunalrechtliche Satzungen zur Informationsfreiheit zu erlassen und verweist auf das Beispiel Leipzig. Dies sei eine gute Übergangslösung für Länder, die noch kein eigenes IFG haben.

Hamburg berichtet, dass die Umsetzung des Transparenzgesetzes gut angelaufen sei, das Informationsregister in zwei Jahren in den Wirkbetrieb überführt werde, bereits jetzt aber viele Daten schon öffentlich einsehbar seien, insbesondere über die Plattform „Frag den Staat“. Man befinde sich in einem konstruktiven Dialog mit verschiedenen staatlichen Stellen, insbesondere mit den Justizbehörden zu bestehenden Auslegungsfragen zum Transparenzgesetz. Hamburg bietet an, in der nächsten Konferenz detaillierter darüber zu berichten, wo Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung des Transparenzgesetzes lägen.

Rheinland-Pfalz bietet an, die für die Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ des Landtags Rheinland-Pfalz verfassten Stellungnahmen allen Ländern zugänglich zu machen und bittet die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, hinsichtlich Gesetzentwürfen, parlamentarischen Beschlüssen und Gerichtsentscheidungen ebenso zu verfahren.

Sachsen-Anhalt berichtet über die anstehende Evaluierung des IZG LSA. Im nächsten Tätigkeitsbericht werde man dazu konkrete Vorschläge einschließlich der Open-Data-Thematik machen.

 Thüringen berichtet, dass das IFG wohl vor seiner Verabschiedung stünde. Darin sei ein zentrales Informationsregister vorgesehen.

 

Zu TOP 12

Die 26. IFK wird entweder in Thüringen oder in Hamburg stattfinden, hierüber wird die IFK im Januar unterrichtet werden.

Mit dem Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz für die engagierte Mitwirkung und die konstruktive Haltung bei Abfassung der Entschließungen beendet LfDI Wagner die 25. IFK in Mainz.