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Protokoll der 24. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 12. Juni 2012 in Mainz

Beginn der Sitzung: Dienstag, den 12.06.2012, um 11:00 Uhr

Ende der Sitzung: Dienstag, den 12.06.2012, um 16:30 Uhr

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

 

Herr Dr. von Bose - Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Dankert - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix - Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Hartge - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper - Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Schaar - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Dr. Sommer - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Thieser - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland

Herr Wagner - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Weichert - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Dr. Stefan Brink - LfDI Rheinland-Pfalz

Katja Kötterheinrich - LfDI Rheinland-Pfalz

Martina Schlögel - LfDI Rheinland-Pfalz

 

Gäste / Anzuhörende:

Dr. Carl-Christian Buhr - Europäische Kommission, Mitglied im Kabinett der EU-Vizepräsidentin Neelie Kroes

Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow - Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer

Dr. Elisabeth Musch - Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer

 

Tagesordnung:

1.       Eröffnung der Konferenz durch den rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

a)   Genehmigung des Protokolls des 24. AKIF in Mainz

 

b)   Genehmigung der Tagesordnung

2.       Forschung und Informationsfreiheit - Einsicht in die Kooperationsverträge von Universitäten mit Unternehmen

          Entschließungsentwurf

 

3.       Informationsfreiheit auf EU Ebene: Änderung der Transparenzverordnung VO (EG) 1049/2001

         

a)   Entschließungsentwurf

 

b)   Bitte um Mitzeichnung des offenen Briefes der Zivilgesellschaft (Anliegen aus Slowenien)

 

4.       Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

          Expertenbericht: Dr. Carl-Christian Buhr, Europäische Kommission,
Mitglied im Kabinett der EU-Vizepräsidentin Neelie Kroes

          Weiteres Vorgehen/Positionierung der IFK

         

5.       Open Government-Strategie des Bundes
          Berichterstatter: Bund

 

6.       Stand der Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und des rheinland-pfälzischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes

Expertenbericht: Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer

 

7.       Werben für die Informationsfreiheit
          Berichterstatter: Rheinland Pfalz

 

8.       Veranstaltung zum „Tag der Informationsfreiheit“ am 28.09.2012
Berichterstatter: Bund

9.       Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern und Stand der Entwicklung der Informationsfreiheits-Gesetzgebung

 

10.     Verschiedenes

 

a)   Tagungsrhythmus und Zeitpunkt der Sitzung der IFK (vgl. Protokoll der 23. IFK zu TOP 11)

 

b)   Kostenfreier Zugriff auf Gerichtsentscheidungen

 

c)   Pressekonferenz künftig im Anschluss an IFK-Sitzungen?

 

d)   Pressetext

 


Zu TOP 1a:

LfDI Wagner (Rheinland-Pfalz) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 24. Sitzung der IFK, die anwesenden Besucher und die Vertreter Presse.
Die Öffentlichkeit der Sitzung wird festgestellt.

Das Protokoll der letzten Sitzung des AKIF am 7. und 8. Mai in Mainz wird genehmigt.

 

 

Zu TOP 1b:

Die Tagesordnung der 24. Sitzung der IFK wird genehmigt. Es wird beschlossen – da einige Teilnehmer der Sitzung aus terminlichen Gründen die Sitzung früher verlassen müssen – die Tagesordnungspunkte 5, 10a, 9 (soweit die Berichterstatter nach der Mittagspause nicht mehr anwesend sein werden) und 8 vorzuziehen, da die Referenten zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6 erst am Nachmittag eintreffen werden.

 

 

Zu TOP 2:

Rheinland-Pfalz führt kurz in die Problematik ein: Von Seiten der Hochschulen würde z.T. die Befürchtung geäußert, dass Drittmittel gewährende Unternehmen angesichts einer Transparenzverpflichtung ihr Engagement in die außeruniversitäre Forschung verlagern könnten, um der Pflicht zur Offenlegung des Förderungszeitraums und der Fördermittel zu entgehen.

Saarland wendet ein, dass unter die Bezeichnung „Drittmittel“ auch Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fielen. Die von der DFG zur Verfügung gestellten Mittel stammten - seit Festlegung eines einheitlichen Finanzierungsschlüssels im Jahr 2002 - zu 58% vom Bund, zu 42% von den Ländern.

Nach eingehender Debatte des Entschließungsentwurfs und einigen textlichen Modifikationen wird die Entschließung „Mehr Transparenz bei der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen“ in der beiliegenden Fassung von der Konferenz beschlossen.

 

 

Zu TOP 3a:

Rheinland-Pfalz führt ins Thema ein.

Berlin berichtet, dass der Kompromissvorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft am 08.06.2012 von der EU-Kommission abgelehnt worden sei. Es bestünden nunmehr zwei Möglichkeiten: Es könnte über den ursprünglichen Vorschlag aus dem Jahr 2008 (KOM(2008)229) entschieden werden, den das EU-Parlament mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen wird. Oder es könnte auf europäischer Ebene eine Einigung auf den Vorschlag aus dem Jahr 2011 (2011/0073 (COD)) stattfinden, der inhaltlich einer Bekräftigung des status quo gleich käme. Berlin schlägt eine entsprechende Anpassung des Entschließungstextes „Informationsfreiheit auf europäischer Ebene ausbauen, nicht einschränken!“ vor.

Bund weist darauf hin, dass es sich bei der AG Informationszugang lediglich um eine Rats-Arbeitsgruppe handle und nicht um ein Gremium, das verbindliche Entscheidungen trifft, weshalb auf eine Anpassung der Entschließung verzichtet werden könne. Jedoch sollte überlegt werden, inwieweit die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) zu mehr Transparenz verpflichtet werden sollten. Der Bund regt die grundsätzliche Anwendbarkeit der Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten europäischer Institutionen auf EZB und EIB an. Schleswig-Holstein stimmt dem Vorschlag des Bundes zu und regt zudem an, die Transparenzpflichten nicht nur für das Verwaltungshandeln europäischer Institutionen zu fordern, sondern auch für inhaltliche Entscheidungen. Berlin regt an, das Transparenzbegehren auf die europäische Justiz auszuweiten; der Bund gibt zu bedenken, dass eine derartige Forderung nicht unproblematisch sei. Schleswig-Holstein hält die namentliche Nennung von an Gerichtsentscheidungen beteiligten Richtern für einen ersten Schritt in Richtung Transparenz der Judikative.

Bremen berichtet von einem Verfahren vor dem EuGH, in dessen Rahmen eine niederländische Abgeordnete erstritten habe, dass die Geheimhaltung eines Gutachtens zu den Verhandlungen über die Weitergabe von Bankdaten an die US-Behörden teilweise rechtswidrig war, vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuG-oeffnet-Tuer-zu-EU-Geheimverhandlungen-etwas-1568848.html (Stand Juni 2012). Zudem wird von dem den Zugang zu Forschungsdaten nach schwedischem IFG betreffenden Verfahren Gillberg v. Sweden berichtet, in dessen Rahmen sich der EGMR zugangsfreundlich geäußert habe, vgl. http:/www.bailii.org/eu/cases/ECHR/2010/1676.html  (Stand Juni 2012).

Die Entschließung „Informationsfreiheit auf europäischer Ebene ausbauen, nicht einschränken!“ wird nach eingehender Diskussion in der beiliegenden Fassung verabschiedet.

 

Zu TOP 3b:

Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die hinter dem offenen Brief stehenden NGOs und deren inhaltliche Ausrichtung nicht hinreichend bekannt seien. Der Bund gibt zu bedenken, dass offene Briefe ein Mittel bzw. Instrument der Zivilgesellschaft seien, nicht aber das Mittel staatlicher Akteure. Die Konferenz einigt sich darauf, dass Rheinland-Pfalz die slowenischen Datenschützer über die Entschließung „Informationsfreiheit auf europäischer Ebene ausbauen, nicht einschränken!“ informieren wird. Von einer Unterzeichnung des offenen Briefs nehmen die Teilnehmer Abstand.

 

 

TOP 5:

Bund berichtet über die aktuelle Open Government-Strategie. Die Konsultation findet im Internet statt unter: http://e-konsultation.de/opengov/ .

Sachsen-Anhalt berichtet, dass sich der IT-Planungsrat erneut mit dem Entwurf des
E-Governmentgesetzes des Bundes befassen wird, da dort die technischen Voraussetzungen für eine proaktive Informationspolitik geregelt werden sollen.

Brandenburg regt an, dass der AKIF gebeten werden soll, eine Vorlage zu erarbeiten, damit die IFK künftig eine klare Position in der Open Government-Debatte einnehmen könne. Bremen gibt zu bedenken, dass Open Government zwar generell begrüßenswert sei, im Gegensatz zum IFG dem Bürger aber kein konkreter und durchsetzbarer Anspruch eingeräumt wird.

Die Konferenz kommt überein, den AKIF um die Erarbeitung einer Position der Konferenz zu ersuchen.

 

 

TOP 10a:

Schleswig-Holstein schlägt aufgrund der hohen Terminbelastung der Informationsfreiheitsbeauftragten einen jährlichen Tagungsrhythmus der IFK vor. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diesen Vorschlag, ist aber für eine Beibehaltung der zwei Mal jährlich stattfindenden Treffen des AKIF. Brandenburg und Sachsen-Anhalt sehen die Gefahr einer Entwertung des Themas durch lediglich ein Mal pro Jahr stattfindende Tagungen und wenden sich auch gegen die Idee, die IFK mit der Datenschutzkonferenz zu synchronisieren.

Die Konferenz kommt überein, den derzeitigen Tagungsrhythmus beizubehalten. Allerdings soll der Vorsitz der IFK künftig nicht mehr halbjährlich, sondern jährlich wechseln, wobei Rheinland-Pfalz gebeten wird, dies für das laufende Jahr mit Hamburg abzustimmen.  

 

 

TOP 8:

Der Bund berichtet, dass die Planungen zum Tag der Informationsfreiheit im vollen Gange sind. Berlin regt die Durchführung einer Veranstaltung in Kooperation mit der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit an. Die Konferenz kommt überein, dass das Thema „Die Post Privacy Debatte aus Sicht der Informationsfreiheit“ ein geeignetes Thema für den Tag der Informationsfreiheit wäre.

Berlin berichtet von einer Kooperation mit der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin-Grunewald, die am 27.09.2012 ihr 10-jähriges Bestehen mit dem Symposium „Transparenz und Privatsphäre“ feiert, und lädt den Bund und die anderen Länder zur Teilnahme ein.

Die Konferenz ist sich einig, dass der Tag der Informationsfreiheit genutzt werden soll, um die Informationsfreiheit bekannter zu machen.

 

 

TOP 9:

Nordrhein-Westfalen verweist auf das bereits im AKIF angesprochene „WDR-Urteil“ des OVG Münster vom 09.02.2012.

 

Bremen betont die beiden Seiten der Informationsfreiheit: Den Zugangsanspruch der Bürger und die Veröffentlichungspflicht der Behörden, die zu einem proaktiven Behördenhandeln führen sollte. Zudem dürfe der demokratische Gehalt der Informationsfreiheit nicht aus den Augen verloren werden, sowie Fragen der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der zur Verfügung gestellten Daten und die ursprünglich der Informationsfreiheit zugrundeliegende Vorstellung, die Partizipation der Bürger und damit die Demokratie zu stärken.

 

Bund berichtet von der Vorstellung des letzten Tätigkeitsberichts, der auf reges Interesse gestoßen sei und regt an, diesem öffentlichen Interesse mit einem vermehrten Angebot von Themen zur Informationsfreiheit zu begegnen. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Informationsfreiheit müsse bundesweit verstärkt werden. Im Zusammenhang mit dem im Juni 2012 erschienenen Evaluationsbericht zum IFG des Bundes werde voraussichtlich im September 2012 eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestags stattfinden. Die Bundestagsfraktion der Grünen habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Grundgesetzänderung vorsieht, und in einem neu eingefügten Artikel 5 Abs 2b GG ein so genanntes Informationszugangsgrundrecht schaffe.

Es lägen bisher keine Erkenntnisse über konkrete Pläne der Regierungskoalition zur Änderung des IFG bis zu den nächsten Bundestagswahlen im Herbst 2013 vor. Nach wie vor aktuell sei die Debatte über die Bereichsausnahmen im IFG, die derzeit die Finanzaufsicht und den Bundesrechnungshof umfassen würden. Schließlich seien auf Bundesebene die Transparenz des Gesundheitswesens und hier insbesondere die Transparenz bei Arzneimittelpreisen aktuell in der Diskussion.

 

In Schleswig-Holstein wurden das IFG und das UIG zum Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG) zusammengefasst. Seit der letzten Landtagswahl im Mai 2012 sei die Piratenpartei im Parlament vertreten und habe seither dem Thema Informationsfreiheit einen Schub gegeben. Aktuell werde die Bereitstellung von Geodaten intensiv diskutiert.

 

 

TOP 4:

Rheinland-Pfalz führt kurz in die Thematik ein und begrüßt den Referenten Herrn Dr. Buhr. Herr Dr. Buhr referiert über die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“. Die Folien zum Vortrag sind abrufbar unter: http://www.slideshare.net/ccbuhr/offene-daten-in-europa-die-vorschlge-der-eukommission (Stand Juni 2012). Auf Nachfrage von Sachsen-Anhalt führt Dr. Buhr aus, dass offen sei, wie die im Entwurf genannte Regulierungsbehörde national ausgestaltet werden solle.

Schleswig-Holstein fragt, ob nach Einschätzung von Dr. Buhr in den Ländern, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben, eine Institution zur Koordinierung der Pflichten aus der Weiterverwendungsrichtlinie geschaffen werden müsse. Zudem fragt Schleswig-Holstein, was die Informationsfreiheitsbeauftragten aus europäischer Sicht zur Förderung der Informationsfreiheit tun sollten. Dr. Buhr regt an, die Informationsfreiheit – insbesondere bei den Behörden – stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Idealerweise sollten die Behörden selbst proaktiv vorgehen. Zumindest aber sollten sie davon absehen, Bürgeranfragen abzublocken und damit mittelbar auf die Informationsfreiheitsbeauftragten abzuwälzen.

 

 


TOP 6:

Rheinland-Pfalz gibt eine kurze Einführung in das Thema und begrüßt die anwesenden Experten Herrn Univ.-Prof. Dr. Ziekow und Frau Dr. Musch vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in Speyer.

Herr Univ.-Prof. Dr. Ziekow berichtet über die Evaluierung des IFG des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz und über deren Ergebnisse (die Folien zum Vortrag befinden sich im Anhang).

 

Sachsen-Anhalt verteilt im Anschluss an den Vortrag einen Landtagsbeschluss (LT-Drs. 6/977) mit dem Titel „Entschließung zum Informationszugangsgesetz“ und eine Beschlussrealisierung (LT-Drs. 6/1161). Zudem berichtet Sachsen-Anhalt von der Einsetzung einer Enquetekommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ zu den Themen E-Government und Open Data mit dem Ziel, dass Behörden künftig nicht nur auf Antrag, sondern proaktiv handeln würden.

Berlin fragt Univ.-Prof. Dr. Ziekow, ob es – neben den beiden genannten Hauptnutzergruppen der Möglichkeiten des IFG, den Bürgern und den Rechtsanwälten – auch Zahlen für die Höhe der Anfragen von Journalisten gäbe. Weiterhin fragt Berlin, ob die Vorgaben des Datenschutzes ein Hemmnis für IFG-Anträge seien.

Univ.-Prof. Dr. Ziekow antwortet, dass die Anfragen von Journalisten in der empirischen Erhebung eine vergleichsweise kleine Zahl aufwiesen, äußert aber die Vermutung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden Presseanfragen wohl nicht als Auskunftsbegehren nach IFG einstufen würden. Zu der zweiten Frage führt er aus, dass Kollisionen mit dem Datenschutz in erster Linie dann aufträten, wenn es um Drittdaten ginge, oder auch im Falle der Mitteilung von Antragstellerdaten bei dem Versuch der Genehmigung der Übermittlung von Drittdaten. 

Die Ergebnisse der rheinland-pfälzischen Evaluation lägen beim Auftraggeber, dem Innenministerium, vor. Auf die Nachfrage, ob Bürger mehr Informationen und aus welchen Bereichen wünschten, führte Univ.-Prof. Ziekow aus, dass dies eine demoskopische Umfrage erforderlich machen würde, diese aber aus Kostengründen nicht hätte durchgeführt werden können.

 

 


Fortsetzung von TOP 9:

Saarland berichtet, dass der Landtag nun einen ständigen „Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit“ eingesetzt habe, dessen Vorsitzender ein Abgeordneter der Piratenpartei sei.

 

Rheinland-Pfalz integriert TOP 7 in seinen Länderbericht und schildert die Eindrücke von der Auftaktveranstaltung zur Informationsfreiheit, die am 11.06.2012 im rheinland-pfälzischen Landtag mit einer Podiumsdiskussion „Die transparente Gesellschaft – Informationsfreiheit über alles?“ stattgefunden und regen Anklang erfahren habe. Zudem sei das Internetangebot zur Informationsfreiheit vollständig überarbeitet worden und sei nun als eigener Bereich – getrennt vom Datenschutz – online gegangen. Da der Landesbeauftragte für den Datenschutz erst zu Beginn des Jahres 2012 das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten verliehen bekommen habe, befänden sich die Öffentlichkeitsarbeit und die Konzeption von Schulungen für Verwaltungsmitarbeiter noch im Aufbau. Geplant seien ein Dialog mit Stiftungen, Bürgerinitiativen und ein umfassendes Werben für das Informationszugangsrecht.

 

 

TOP 10b:

Wurde abgesetzt.

 

 

TOP 10c:

Wurde abgesetzt.

 

 

TOP 10d:

Der von Rheinland-Pfalz herausgegebene Pressetext zur Sitzung der IFK wird an alle Teilnehmer und die anwesende Öffentlichkeit verteilt.

Beginn der Sitzung: Dienstag, den 12.06.2012, um 11:00 Uhr

Ende der Sitzung: Dienstag, den 12.06.2012, um 16:30 Uhr

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

 

Herr Dr. von Bose - Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Dankert - Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix - Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Hartge - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper - Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Schaar - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Dr. Sommer - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Thieser - Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland

Herr Wagner - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Weichert - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Dr. Stefan Brink - LfDI Rheinland-Pfalz

Katja Kötterheinrich - LfDI Rheinland-Pfalz

Martina Schlögel - LfDI Rheinland-Pfalz

 

Gäste / Anzuhörende:

Dr. Carl-Christian Buhr - Europäische Kommission, Mitglied im Kabinett der EU-Vizepräsidentin Neelie Kroes

Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow - Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer

Dr. Elisabeth Musch - Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer

 

Tagesordnung:

1.       Eröffnung der Konferenz durch den rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

a)   Genehmigung des Protokolls des 24. AKIF in Mainz

 

b)   Genehmigung der Tagesordnung

2.       Forschung und Informationsfreiheit - Einsicht in die Kooperationsverträge von Universitäten mit Unternehmen

          Entschließungsentwurf

 

3.       Informationsfreiheit auf EU Ebene: Änderung der Transparenzverordnung VO (EG) 1049/2001

         

a)   Entschließungsentwurf

 

b)   Bitte um Mitzeichnung des offenen Briefes der Zivilgesellschaft (Anliegen aus Slowenien)

 

4.       Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

          Expertenbericht: Dr. Carl-Christian Buhr, Europäische Kommission,
Mitglied im Kabinett der EU-Vizepräsidentin Neelie Kroes

          Weiteres Vorgehen/Positionierung der IFK

         

5.       Open Government-Strategie des Bundes
          Berichterstatter: Bund

 

6.       Stand der Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und des rheinland-pfälzischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes

Expertenbericht: Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer

 

7.       Werben für die Informationsfreiheit
          Berichterstatter: Rheinland Pfalz

 

8.       Veranstaltung zum „Tag der Informationsfreiheit“ am 28.09.2012
Berichterstatter: Bund

9.       Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern und Stand der Entwicklung der Informationsfreiheits-Gesetzgebung

 

10.     Verschiedenes

 

a)   Tagungsrhythmus und Zeitpunkt der Sitzung der IFK (vgl. Protokoll der 23. IFK zu TOP 11)

 

b)   Kostenfreier Zugriff auf Gerichtsentscheidungen

 

c)   Pressekonferenz künftig im Anschluss an IFK-Sitzungen?

 

d)   Pressetext

 


Zu TOP 1a:

LfDI Wagner (Rheinland-Pfalz) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 24. Sitzung der IFK, die anwesenden Besucher und die Vertreter Presse.
Die Öffentlichkeit der Sitzung wird festgestellt.

Das Protokoll der letzten Sitzung des AKIF am 7. und 8. Mai in Mainz wird genehmigt.

 

 

Zu TOP 1b:

Die Tagesordnung der 24. Sitzung der IFK wird genehmigt. Es wird beschlossen – da einige Teilnehmer der Sitzung aus terminlichen Gründen die Sitzung früher verlassen müssen – die Tagesordnungspunkte 5, 10a, 9 (soweit die Berichterstatter nach der Mittagspause nicht mehr anwesend sein werden) und 8 vorzuziehen, da die Referenten zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6 erst am Nachmittag eintreffen werden.

 

 

Zu TOP 2:

Rheinland-Pfalz führt kurz in die Problematik ein: Von Seiten der Hochschulen würde z.T. die Befürchtung geäußert, dass Drittmittel gewährende Unternehmen angesichts einer Transparenzverpflichtung ihr Engagement in die außeruniversitäre Forschung verlagern könnten, um der Pflicht zur Offenlegung des Förderungszeitraums und der Fördermittel zu entgehen.

Saarland wendet ein, dass unter die Bezeichnung „Drittmittel“ auch Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fielen. Die von der DFG zur Verfügung gestellten Mittel stammten - seit Festlegung eines einheitlichen Finanzierungsschlüssels im Jahr 2002 - zu 58% vom Bund, zu 42% von den Ländern.

Nach eingehender Debatte des Entschließungsentwurfs und einigen textlichen Modifikationen wird die Entschließung „Mehr Transparenz bei der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen“ in der beiliegenden Fassung von der Konferenz beschlossen.

 

 

Zu TOP 3a:

Rheinland-Pfalz führt ins Thema ein.

Berlin berichtet, dass der Kompromissvorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft am 08.06.2012 von der EU-Kommission abgelehnt worden sei. Es bestünden nunmehr zwei Möglichkeiten: Es könnte über den ursprünglichen Vorschlag aus dem Jahr 2008 (KOM(2008)229) entschieden werden, den das EU-Parlament mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen wird. Oder es könnte auf europäischer Ebene eine Einigung auf den Vorschlag aus dem Jahr 2011 (2011/0073 (COD)) stattfinden, der inhaltlich einer Bekräftigung des status quo gleich käme. Berlin schlägt eine entsprechende Anpassung des Entschließungstextes „Informationsfreiheit auf europäischer Ebene ausbauen, nicht einschränken!“ vor.

Bund weist darauf hin, dass es sich bei der AG Informationszugang lediglich um eine Rats-Arbeitsgruppe handle und nicht um ein Gremium, das verbindliche Entscheidungen trifft, weshalb auf eine Anpassung der Entschließung verzichtet werden könne. Jedoch sollte überlegt werden, inwieweit die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) zu mehr Transparenz verpflichtet werden sollten. Der Bund regt die grundsätzliche Anwendbarkeit der Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten europäischer Institutionen auf EZB und EIB an. Schleswig-Holstein stimmt dem Vorschlag des Bundes zu und regt zudem an, die Transparenzpflichten nicht nur für das Verwaltungshandeln europäischer Institutionen zu fordern, sondern auch für inhaltliche Entscheidungen. Berlin regt an, das Transparenzbegehren auf die europäische Justiz auszuweiten; der Bund gibt zu bedenken, dass eine derartige Forderung nicht unproblematisch sei. Schleswig-Holstein hält die namentliche Nennung von an Gerichtsentscheidungen beteiligten Richtern für einen ersten Schritt in Richtung Transparenz der Judikative.

Bremen berichtet von einem Verfahren vor dem EuGH, in dessen Rahmen eine niederländische Abgeordnete erstritten habe, dass die Geheimhaltung eines Gutachtens zu den Verhandlungen über die Weitergabe von Bankdaten an die US-Behörden teilweise rechtswidrig war, vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuG-oeffnet-Tuer-zu-EU-Geheimverhandlungen-etwas-1568848.html (Stand Juni 2012). Zudem wird von dem den Zugang zu Forschungsdaten nach schwedischem IFG betreffenden Verfahren Gillberg v. Sweden berichtet, in dessen Rahmen sich der EGMR zugangsfreundlich geäußert habe, vgl. http:/www.bailii.org/eu/cases/ECHR/2010/1676.html  (Stand Juni 2012).

Die Entschließung „Informationsfreiheit auf europäischer Ebene ausbauen, nicht einschränken!“ wird nach eingehender Diskussion in der beiliegenden Fassung verabschiedet.

 

Zu TOP 3b:

Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die hinter dem offenen Brief stehenden NGOs und deren inhaltliche Ausrichtung nicht hinreichend bekannt seien. Der Bund gibt zu bedenken, dass offene Briefe ein Mittel bzw. Instrument der Zivilgesellschaft seien, nicht aber das Mittel staatlicher Akteure. Die Konferenz einigt sich darauf, dass Rheinland-Pfalz die slowenischen Datenschützer über die Entschließung „Informationsfreiheit auf europäischer Ebene ausbauen, nicht einschränken!“ informieren wird. Von einer Unterzeichnung des offenen Briefs nehmen die Teilnehmer Abstand.

 

 

TOP 5:

Bund berichtet über die aktuelle Open Government-Strategie. Die Konsultation findet im Internet statt unter: http://e-konsultation.de/opengov/ .

Sachsen-Anhalt berichtet, dass sich der IT-Planungsrat erneut mit dem Entwurf des
E-Governmentgesetzes des Bundes befassen wird, da dort die technischen Voraussetzungen für eine proaktive Informationspolitik geregelt werden sollen.

Brandenburg regt an, dass der AKIF gebeten werden soll, eine Vorlage zu erarbeiten, damit die IFK künftig eine klare Position in der Open Government-Debatte einnehmen könne. Bremen gibt zu bedenken, dass Open Government zwar generell begrüßenswert sei, im Gegensatz zum IFG dem Bürger aber kein konkreter und durchsetzbarer Anspruch eingeräumt wird.

Die Konferenz kommt überein, den AKIF um die Erarbeitung einer Position der Konferenz zu ersuchen.

 

 

TOP 10a:

Schleswig-Holstein schlägt aufgrund der hohen Terminbelastung der Informationsfreiheitsbeauftragten einen jährlichen Tagungsrhythmus der IFK vor. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diesen Vorschlag, ist aber für eine Beibehaltung der zwei Mal jährlich stattfindenden Treffen des AKIF. Brandenburg und Sachsen-Anhalt sehen die Gefahr einer Entwertung des Themas durch lediglich ein Mal pro Jahr stattfindende Tagungen und wenden sich auch gegen die Idee, die IFK mit der Datenschutzkonferenz zu synchronisieren.

Die Konferenz kommt überein, den derzeitigen Tagungsrhythmus beizubehalten. Allerdings soll der Vorsitz der IFK künftig nicht mehr halbjährlich, sondern jährlich wechseln, wobei Rheinland-Pfalz gebeten wird, dies für das laufende Jahr mit Hamburg abzustimmen.  

 

 

TOP 8:

Der Bund berichtet, dass die Planungen zum Tag der Informationsfreiheit im vollen Gange sind. Berlin regt die Durchführung einer Veranstaltung in Kooperation mit der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit an. Die Konferenz kommt überein, dass das Thema „Die Post Privacy Debatte aus Sicht der Informationsfreiheit“ ein geeignetes Thema für den Tag der Informationsfreiheit wäre.

Berlin berichtet von einer Kooperation mit der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin-Grunewald, die am 27.09.2012 ihr 10-jähriges Bestehen mit dem Symposium „Transparenz und Privatsphäre“ feiert, und lädt den Bund und die anderen Länder zur Teilnahme ein.

Die Konferenz ist sich einig, dass der Tag der Informationsfreiheit genutzt werden soll, um die Informationsfreiheit bekannter zu machen.

 

 

TOP 9:

Nordrhein-Westfalen verweist auf das bereits im AKIF angesprochene „WDR-Urteil“ des OVG Münster vom 09.02.2012.

 

Bremen betont die beiden Seiten der Informationsfreiheit: Den Zugangsanspruch der Bürger und die Veröffentlichungspflicht der Behörden, die zu einem proaktiven Behördenhandeln führen sollte. Zudem dürfe der demokratische Gehalt der Informationsfreiheit nicht aus den Augen verloren werden, sowie Fragen der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der zur Verfügung gestellten Daten und die ursprünglich der Informationsfreiheit zugrundeliegende Vorstellung, die Partizipation der Bürger und damit die Demokratie zu stärken.

 

Bund berichtet von der Vorstellung des letzten Tätigkeitsberichts, der auf reges Interesse gestoßen sei und regt an, diesem öffentlichen Interesse mit einem vermehrten Angebot von Themen zur Informationsfreiheit zu begegnen. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Informationsfreiheit müsse bundesweit verstärkt werden. Im Zusammenhang mit dem im Juni 2012 erschienenen Evaluationsbericht zum IFG des Bundes werde voraussichtlich im September 2012 eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestags stattfinden. Die Bundestagsfraktion der Grünen habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Grundgesetzänderung vorsieht, und in einem neu eingefügten Artikel 5 Abs 2b GG ein so genanntes Informationszugangsgrundrecht schaffe.

Es lägen bisher keine Erkenntnisse über konkrete Pläne der Regierungskoalition zur Änderung des IFG bis zu den nächsten Bundestagswahlen im Herbst 2013 vor. Nach wie vor aktuell sei die Debatte über die Bereichsausnahmen im IFG, die derzeit die Finanzaufsicht und den Bundesrechnungshof umfassen würden. Schließlich seien auf Bundesebene die Transparenz des Gesundheitswesens und hier insbesondere die Transparenz bei Arzneimittelpreisen aktuell in der Diskussion.

 

In Schleswig-Holstein wurden das IFG und das UIG zum Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG) zusammengefasst. Seit der letzten Landtagswahl im Mai 2012 sei die Piratenpartei im Parlament vertreten und habe seither dem Thema Informationsfreiheit einen Schub gegeben. Aktuell werde die Bereitstellung von Geodaten intensiv diskutiert.

 

 

TOP 4:

Rheinland-Pfalz führt kurz in die Thematik ein und begrüßt den Referenten Herrn Dr. Buhr. Herr Dr. Buhr referiert über die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“. Die Folien zum Vortrag sind abrufbar unter: http://www.slideshare.net/ccbuhr/offene-daten-in-europa-die-vorschlge-der-eukommission (Stand Juni 2012). Auf Nachfrage von Sachsen-Anhalt führt Dr. Buhr aus, dass offen sei, wie die im Entwurf genannte Regulierungsbehörde national ausgestaltet werden solle.

Schleswig-Holstein fragt, ob nach Einschätzung von Dr. Buhr in den Ländern, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben, eine Institution zur Koordinierung der Pflichten aus der Weiterverwendungsrichtlinie geschaffen werden müsse. Zudem fragt Schleswig-Holstein, was die Informationsfreiheitsbeauftragten aus europäischer Sicht zur Förderung der Informationsfreiheit tun sollten. Dr. Buhr regt an, die Informationsfreiheit – insbesondere bei den Behörden – stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Idealerweise sollten die Behörden selbst proaktiv vorgehen. Zumindest aber sollten sie davon absehen, Bürgeranfragen abzublocken und damit mittelbar auf die Informationsfreiheitsbeauftragten abzuwälzen.

 

 


TOP 6:

Rheinland-Pfalz gibt eine kurze Einführung in das Thema und begrüßt die anwesenden Experten Herrn Univ.-Prof. Dr. Ziekow und Frau Dr. Musch vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in Speyer.

Herr Univ.-Prof. Dr. Ziekow berichtet über die Evaluierung des IFG des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz und über deren Ergebnisse (die Folien zum Vortrag befinden sich im Anhang).

 

Sachsen-Anhalt verteilt im Anschluss an den Vortrag einen Landtagsbeschluss (LT-Drs. 6/977) mit dem Titel „Entschließung zum Informationszugangsgesetz“ und eine Beschlussrealisierung (LT-Drs. 6/1161). Zudem berichtet Sachsen-Anhalt von der Einsetzung einer Enquetekommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ zu den Themen E-Government und Open Data mit dem Ziel, dass Behörden künftig nicht nur auf Antrag, sondern proaktiv handeln würden.

Berlin fragt Univ.-Prof. Dr. Ziekow, ob es – neben den beiden genannten Hauptnutzergruppen der Möglichkeiten des IFG, den Bürgern und den Rechtsanwälten – auch Zahlen für die Höhe der Anfragen von Journalisten gäbe. Weiterhin fragt Berlin, ob die Vorgaben des Datenschutzes ein Hemmnis für IFG-Anträge seien.

Univ.-Prof. Dr. Ziekow antwortet, dass die Anfragen von Journalisten in der empirischen Erhebung eine vergleichsweise kleine Zahl aufwiesen, äußert aber die Vermutung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden Presseanfragen wohl nicht als Auskunftsbegehren nach IFG einstufen würden. Zu der zweiten Frage führt er aus, dass Kollisionen mit dem Datenschutz in erster Linie dann aufträten, wenn es um Drittdaten ginge, oder auch im Falle der Mitteilung von Antragstellerdaten bei dem Versuch der Genehmigung der Übermittlung von Drittdaten. 

Die Ergebnisse der rheinland-pfälzischen Evaluation lägen beim Auftraggeber, dem Innenministerium, vor. Auf die Nachfrage, ob Bürger mehr Informationen und aus welchen Bereichen wünschten, führte Univ.-Prof. Ziekow aus, dass dies eine demoskopische Umfrage erforderlich machen würde, diese aber aus Kostengründen nicht hätte durchgeführt werden können.

 

 


Fortsetzung von TOP 9:

Saarland berichtet, dass der Landtag nun einen ständigen „Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit“ eingesetzt habe, dessen Vorsitzender ein Abgeordneter der Piratenpartei sei.

 

Rheinland-Pfalz integriert TOP 7 in seinen Länderbericht und schildert die Eindrücke von der Auftaktveranstaltung zur Informationsfreiheit, die am 11.06.2012 im rheinland-pfälzischen Landtag mit einer Podiumsdiskussion „Die transparente Gesellschaft – Informationsfreiheit über alles?“ stattgefunden und regen Anklang erfahren habe. Zudem sei das Internetangebot zur Informationsfreiheit vollständig überarbeitet worden und sei nun als eigener Bereich – getrennt vom Datenschutz – online gegangen. Da der Landesbeauftragte für den Datenschutz erst zu Beginn des Jahres 2012 das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten verliehen bekommen habe, befänden sich die Öffentlichkeitsarbeit und die Konzeption von Schulungen für Verwaltungsmitarbeiter noch im Aufbau. Geplant seien ein Dialog mit Stiftungen, Bürgerinitiativen und ein umfassendes Werben für das Informationszugangsrecht.

 

 

TOP 10b:

Wurde abgesetzt.

 

 

TOP 10c:

Wurde abgesetzt.

 

 

TOP 10d:

Der von Rheinland-Pfalz herausgegebene Pressetext zur Sitzung der IFK wird an alle Teilnehmer und die anwesende Öffentlichkeit verteilt.