Protokoll der 23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 28. November 2011 in Berlin
Beginn der Sitzung: Montag, den 28.11.2011 um 11:00 Uhr
Ende der Sitzung: Montag, den 28.11.2011 um 16:00 Uhr
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Herr Dr. von Bose
Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
Herr Prof. Dr. Caspar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Herr Dankert
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Herr Dr. Dix
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Hartge
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Herr Lepper
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Herr Schaar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Frau Schäfer
LfDI Mecklenburg-Vorpommern
Frau Dr. Sommer
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Frau Thieser
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland
Herr Wagner
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz
Herr Dr. Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Herr Gronenberg
BfDI - Ref IX
Herr Ohl
BfDI - Ref IX
Herr Rheindorf
BfDI - Ref IX
Herr Roth
BfDI - Ref IX
Frau Dr. Schultze
BfDI - Ref IX
Gäste:
Frau Dr. Dauke
Bundesministerium des Innern, Ref O 1
Herr Dietrich
„fragdenstaat“
Herr Hüsgen
Transparency International Deutschland e.V.
Frau Dr. Musch
Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) Speyer
Herr Wehrmeyer
„fragdenstaat“
Herr Prof. Dr. Ziekow
Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) Speyer
Herr Dr. Zinell
Ministerialdirektor u. Amtschef des Innenministeriums Baden-Württemberg
Tagesordnung
1. Eröffnung der Konferenz durch den BfDI
- Begrüßung des Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz als neues Mitglied der IFK
- Genehmigung des Protokolls des AKIF in Berlin
- Genehmigung der Tagesordnung
2. Stand der Evaluierung des IFG
Referentin: Dr. Elisabeth Musch und Prof. Dr. Jan Ziekow, Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) Speyer
3. Entschließung der Konferenz zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Bund und Ländern
Berichterstatter: Bund
4. Bericht über die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten im Oktober 2011 in Ottawa
Berichterstatter: Bund und Berlin
5. Open Government
a) Bericht aus der Arbeit des IT-Planungsrates
Referent: Dr. Herbert Zinell, Ministerialdirektor u. Amtschef des Innenministeriums Baden-Württemberg, Vorsitzender des IT-Planungsrats
b) „Die Open-Government-Strategie des Bundes/Open Data auf Bundesebene“
Referentin: MinRn Dr. Uta Dauke, BMI
c) Das Informationsportal „fragdenstaat“ als Pilotprojekt einer neuen Transparenzkultur
Referent: Daniel Dietrich, „fragdenstaat“
d) Bericht über die Ergebnisse der Sitzung der Ad hoc-Arbeitsgruppe „Open Data/Open Government“ in Schwerin
Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern und Bund
6. Der Stand der Beratungen zur „Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“
Referent: Dr. Carl-Christian Buhr, Member of the Cabinet of Ms Neelie Kroes, European Commission Vice-President for the Digital Agenda
7. Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern und Stand der Entwicklung der IFG-Gesetzgebung
Berichterstatter: alle
8. Kurzer Sachstandsbericht über die Beratung des Verbraucherinformationsgesetzes
Berichterstatter: Bund
9. Reaktionen auf die Entschließungen der 22. IFK in Bremen
Berichterstatter: alle
10. Verschiedenes
Berichterstatter: alle
11. Vorbereitung der Tagesordnung der 24. IFK und Festlegung des Ausrichters
Zu TOP 1
Herr Schaar (BfDI) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der IFK, insbesondere den Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz als neues Mitglied der IFK.
Die vorliegende Tagesordnung wird genehmigt. Herr Schaar stellt die Öffentlichkeit der Sitzung fest. Für TOP 3 wird Vertraulichkeit vereinbart.
Das Protokoll des AKIF wird genehmigt.
Zu TOP 2
Frau Dr. Musch berichtet über das Konzept und den aktuellen Stand zur Evaluation des IFG. Zentrales Ziel der Evaluation ist es zu untersuchen, inwieweit die Ziele des IFG erreicht worden sind und wo Verbesserungsbedarf besteht. Im Rahmen der Evaluation findet u.a. eine Befragung der Antragsteller mittels eines Fragebogens statt. Mithilfe der Befragung soll sich ein Bild darüber verschafft werden, welche Erfahrungen Bürgerrinnen und Bürger als Informationssuchende im Umgang mit der Behörde gemacht haben.
Zu TOP 3
Die Konferenz einigt sich in vertraulicher Beratung auf beigefügte Entschließung „Informationsfreiheit ins Grundgesetz und in die Landesverfassungen“.
Zu TOP 4
Herr Schaar (BfDI) berichtet über die 7. Internationale Konferenz der Informations-Freiheitsbeauftragten vom 4. bis 5. Oktober 2011 in Ottawa, Kanada.
Die nächste Konferenz im Jahr 2013 soll voraussichtlich Ende September in Berlin stattfinden und unter Federführung des BfDI in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgerichtet werden. Die Landesbeauftragten sind zur Mitarbeit eingeladen.
Zu TOP 5
a) Herr MinDir Dr. Zinell (Innenministerium BaWü) berichtet von der Arbeit des IT-Planungsrates. Der IT-Planungsrat bietet den NGO’s gemeinsame Veranstaltungen an, um diese besser einzubinden. Er spricht sich für eine Normierung einer Veröffentlichungspflicht für die Behörden aus (Vortrag wurde als Anlage verschickt). Es herrscht Einvernehmen, eine Stellungnahme zum Entwurf des Eckpunktepapiers „Open Government“ vom 6. September 2011 abzugeben. Herr Schaar bietet der IFK an, eine gemeinsame Stellungnahme zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Januar 2012 zu koordinieren und diese dem BMI und dem IT-Planungsrat zukommen zu lassen.
b) Frau MinRn Dr. Dauke (BMI) berichtet über die Open-Government-Strategie des Bundes/Open Data auf Bundesebene. Sie erläutert das Projekt einer gemeinsamen Plattform von Bund und Ländern, das bis 2013 verwirklicht werden soll. Diese Plattform soll einen zentralen Zugang zu den auch weiterhin dezentral gespeicherten Daten der Behörden des Bundes und der Länder ermöglichen. Bestehende Projekte sollen dabei allerdings nicht aufgegeben werden.
In der anschließenden Diskussion wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Regelungen zum Open Government möglichst in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder zu verankern.
c) Herr Wehrmeyer berichtet über das Portal „fragdenstaat“, eine Plattform, über die Anfragen nach dem IFG, UIG und VIG an Behörden des Bundes gestellt werden können. Es ist geplant, zukünftig auch Anfragen an die Behörden der Länder zu ermöglichen. Hierfür wird ein Landesbeauftragter als Pilotpartner zur Umsetzung des Projekts gesucht.
d) Frau Schäfer (LfDI MV) berichtet über die Ergebnisse der Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Open Data/Open Government in Schwerin.
Zu TOP 6
Entfällt wegen Verhinderung des Referenten. Berlin berichtet kurz über die anstehende Änderung der EU-Transparenzverordnung.
Zu TOP 7
Bund berichtet, dass der Entwurf zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (BT-Drs. 17/7374) bedauerlicherweise auf die Einrichtung einer Ombudsfunktion für den Bereich des VIG (und des UIG) verzichtet. Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge der Ressortabstimmung gestrichen, nachdem der BfDI auf den mit dieser Aufgabenerweiterung verbundenen Personalmehrbedarf hingewiesen hatte. Der BfDI hat diesen Punkt nun auch an die zuständigen Bundestagsausschüsse herangetragen, die derzeit den Entwurf beraten.
Rheinland-Pfalz berichtet über die laufende Evaluation des Landes-IFG. Die Evaluation des Landes-IFG soll im nächsten Jahr abgeschlossen werden.
Sachsen-Anhalt kündigt für das Jahr 2013 die bevorstehende Evaluierung des Landes-IZG an und berichtet über die Stellungnahme der Landesregierung zum Ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (Landtagsdrucksache 6/131).
Schleswig-Holstein berichtet über den Gesetzesentwurf zum IZG; UIG und IFG sollen zusammengefasst werden; künftig soll das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auch für das UIG zuständig sein.
Bremen berichtet über das Projekt „Daten.Bremen“. Frau Dr. Sommer wies dabei auf das Problem der Personenbeziehbarkeit der zur Verfügung gestellten Daten des Statistischen Landesamts hin.
Berlin berichtet über den Open-Data-Wettbewerb „Apps für Deutschland“.
Hamburg kündigt an, im Dezember den ersten eigenständigen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit zu veröffentlichen. In Zukunft soll eine Entkoppelung erfolgen, deren Ergebnis die jährlich wechselnde Erstattung eines Tätigkeitsberichts zum Datenschutz oder zur Informationsfreiheit ist.
Hamburg berichtet über einen geplanten Akt der Volksgesetzgebung. Ziel ist der Erlass eines ‚Transparenzgesetzes‘. Dieses sieht weitreichende Einschränkungen des Ausnahmetatbestands ‚Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse‘ vor. Ferner sind in erheblichem Umfang proaktive Veröffentlichungspflichten vorgesehen. Diese sind aus datenschutzrechtlicher Sicht im Detail noch überprüfungsbedürftig.
Die Aktion benötigt 10.000 Unterschriften für die erste Hürde (Volksinitiative) bis zum 9.12.2011. Aufgrund von Doppelungen und Unterschriften Auswärtiger zielen die Veranstalter auf 15.000 Unterschriften. Zum Zeitpunkt der IFK waren rund 7.000 Unterschriften gesammelt.
Mecklenburg-Vorpommern berichtet über die im Mai erfolgte Novellierung des Landes-IFG. Eine Bereichsausnahme für die Finanzverwaltung, die insbesondere die Informationszugangsrechte von Insolvenzverfahren nach dem IFG M-V beschnitten hätte, konnte im Vorfeld der Novellierung abgewendet werden. Hinsichtlich der Überarbeitung der Informationskostenverordnung ist dem LDDI M-V zugesagt worden, dass bei dem Gebührenrahmen die maximale Gebühr von 1000 auf 500 Euro abgesenkt werden soll.
Zu TOP 8
Zur Thematik wurde durch Bund bereits in TOP 7 berichtet.
Zu TOP 9
Die Reaktion auf die beiden Entschließungen der 22. IFK in Bremen war sehr verhalten. Zur Entschließung „Nanoregister“ gab es eine formale Antwort des BMU gegenüber dem BfDI. Gegenüber dem LfDI M-V erfolgte eine Antwort des dortigen Wirtschaftsministeriums, das die Entschließung grundsätzlich begrüßte. Eine Reaktion gegenüber den übrigen Landesbeauftragten erfolgte nicht.
Zu TOP 10
Bund plant angesichts der positiven Erfahrungen mit dem Symposium am 8. und 9. 06. 2011, auch im kommenden Jahr 2012 ein Symposium zum IFG zu veranstalten. Voraussichtlicher Zeitpunkt ist der 28. September 2012 (Tag der Informationsfreiheit). Ein Thema wird u.a. die im Frühjahr 2012 abgeschlossene Evaluation des IFG sein.
Zu TOP 11
Die 24. IFK soll erstmalig in Rheinland-Pfalz stattfinden. Der Tagungsrhythmus und der Zeitpunkt der Sitzung der IFK sollen auf der nächsten IFK nochmals näher erläutert werden.
Beginn der Sitzung: Montag, den 28.11.2011 um 11:00 Uhr
Ende der Sitzung: Montag, den 28.11.2011 um 16:00 Uhr
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Herr Dr. von Bose
Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
Herr Prof. Dr. Caspar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Herr Dankert
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Herr Dr. Dix
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Hartge
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Herr Lepper
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Herr Schaar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Frau Schäfer
LfDI Mecklenburg-Vorpommern
Frau Dr. Sommer
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Frau Thieser
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland
Herr Wagner
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz
Herr Dr. Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Herr Gronenberg
BfDI - Ref IX
Herr Ohl
BfDI - Ref IX
Herr Rheindorf
BfDI - Ref IX
Herr Roth
BfDI - Ref IX
Frau Dr. Schultze
BfDI - Ref IX
Gäste:
Frau Dr. Dauke
Bundesministerium des Innern, Ref O 1
Herr Dietrich
„fragdenstaat“
Herr Hüsgen
Transparency International Deutschland e.V.
Frau Dr. Musch
Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) Speyer
Herr Wehrmeyer
„fragdenstaat“
Herr Prof. Dr. Ziekow
Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) Speyer
Herr Dr. Zinell
Ministerialdirektor u. Amtschef des Innenministeriums Baden-Württemberg
Tagesordnung
1. Eröffnung der Konferenz durch den BfDI
- Begrüßung des Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz als neues Mitglied der IFK
- Genehmigung des Protokolls des AKIF in Berlin
- Genehmigung der Tagesordnung
2. Stand der Evaluierung des IFG
Referentin: Dr. Elisabeth Musch und Prof. Dr. Jan Ziekow, Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) Speyer
3. Entschließung der Konferenz zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Bund und Ländern
Berichterstatter: Bund
4. Bericht über die internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten im Oktober 2011 in Ottawa
Berichterstatter: Bund und Berlin
5. Open Government
a) Bericht aus der Arbeit des IT-Planungsrates
Referent: Dr. Herbert Zinell, Ministerialdirektor u. Amtschef des Innenministeriums Baden-Württemberg, Vorsitzender des IT-Planungsrats
b) „Die Open-Government-Strategie des Bundes/Open Data auf Bundesebene“
Referentin: MinRn Dr. Uta Dauke, BMI
c) Das Informationsportal „fragdenstaat“ als Pilotprojekt einer neuen Transparenzkultur
Referent: Daniel Dietrich, „fragdenstaat“
d) Bericht über die Ergebnisse der Sitzung der Ad hoc-Arbeitsgruppe „Open Data/Open Government“ in Schwerin
Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern und Bund
6. Der Stand der Beratungen zur „Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“
Referent: Dr. Carl-Christian Buhr, Member of the Cabinet of Ms Neelie Kroes, European Commission Vice-President for the Digital Agenda
7. Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern und Stand der Entwicklung der IFG-Gesetzgebung
Berichterstatter: alle
8. Kurzer Sachstandsbericht über die Beratung des Verbraucherinformationsgesetzes
Berichterstatter: Bund
9. Reaktionen auf die Entschließungen der 22. IFK in Bremen
Berichterstatter: alle
10. Verschiedenes
Berichterstatter: alle
11. Vorbereitung der Tagesordnung der 24. IFK und Festlegung des Ausrichters
Zu TOP 1
Herr Schaar (BfDI) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der IFK, insbesondere den Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz als neues Mitglied der IFK.
Die vorliegende Tagesordnung wird genehmigt. Herr Schaar stellt die Öffentlichkeit der Sitzung fest. Für TOP 3 wird Vertraulichkeit vereinbart.
Das Protokoll des AKIF wird genehmigt.
Zu TOP 2
Frau Dr. Musch berichtet über das Konzept und den aktuellen Stand zur Evaluation des IFG. Zentrales Ziel der Evaluation ist es zu untersuchen, inwieweit die Ziele des IFG erreicht worden sind und wo Verbesserungsbedarf besteht. Im Rahmen der Evaluation findet u.a. eine Befragung der Antragsteller mittels eines Fragebogens statt. Mithilfe der Befragung soll sich ein Bild darüber verschafft werden, welche Erfahrungen Bürgerrinnen und Bürger als Informationssuchende im Umgang mit der Behörde gemacht haben.
Zu TOP 3
Die Konferenz einigt sich in vertraulicher Beratung auf beigefügte Entschließung „Informationsfreiheit ins Grundgesetz und in die Landesverfassungen“.
Zu TOP 4
Herr Schaar (BfDI) berichtet über die 7. Internationale Konferenz der Informations-Freiheitsbeauftragten vom 4. bis 5. Oktober 2011 in Ottawa, Kanada.
Die nächste Konferenz im Jahr 2013 soll voraussichtlich Ende September in Berlin stattfinden und unter Federführung des BfDI in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgerichtet werden. Die Landesbeauftragten sind zur Mitarbeit eingeladen.
Zu TOP 5
a) Herr MinDir Dr. Zinell (Innenministerium BaWü) berichtet von der Arbeit des IT-Planungsrates. Der IT-Planungsrat bietet den NGO’s gemeinsame Veranstaltungen an, um diese besser einzubinden. Er spricht sich für eine Normierung einer Veröffentlichungspflicht für die Behörden aus (Vortrag wurde als Anlage verschickt). Es herrscht Einvernehmen, eine Stellungnahme zum Entwurf des Eckpunktepapiers „Open Government“ vom 6. September 2011 abzugeben. Herr Schaar bietet der IFK an, eine gemeinsame Stellungnahme zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Januar 2012 zu koordinieren und diese dem BMI und dem IT-Planungsrat zukommen zu lassen.
b) Frau MinRn Dr. Dauke (BMI) berichtet über die Open-Government-Strategie des Bundes/Open Data auf Bundesebene. Sie erläutert das Projekt einer gemeinsamen Plattform von Bund und Ländern, das bis 2013 verwirklicht werden soll. Diese Plattform soll einen zentralen Zugang zu den auch weiterhin dezentral gespeicherten Daten der Behörden des Bundes und der Länder ermöglichen. Bestehende Projekte sollen dabei allerdings nicht aufgegeben werden.
In der anschließenden Diskussion wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Regelungen zum Open Government möglichst in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder zu verankern.
c) Herr Wehrmeyer berichtet über das Portal „fragdenstaat“, eine Plattform, über die Anfragen nach dem IFG, UIG und VIG an Behörden des Bundes gestellt werden können. Es ist geplant, zukünftig auch Anfragen an die Behörden der Länder zu ermöglichen. Hierfür wird ein Landesbeauftragter als Pilotpartner zur Umsetzung des Projekts gesucht.
d) Frau Schäfer (LfDI MV) berichtet über die Ergebnisse der Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Open Data/Open Government in Schwerin.
Zu TOP 6
Entfällt wegen Verhinderung des Referenten. Berlin berichtet kurz über die anstehende Änderung der EU-Transparenzverordnung.
Zu TOP 7
Bund berichtet, dass der Entwurf zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (BT-Drs. 17/7374) bedauerlicherweise auf die Einrichtung einer Ombudsfunktion für den Bereich des VIG (und des UIG) verzichtet. Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge der Ressortabstimmung gestrichen, nachdem der BfDI auf den mit dieser Aufgabenerweiterung verbundenen Personalmehrbedarf hingewiesen hatte. Der BfDI hat diesen Punkt nun auch an die zuständigen Bundestagsausschüsse herangetragen, die derzeit den Entwurf beraten.
Rheinland-Pfalz berichtet über die laufende Evaluation des Landes-IFG. Die Evaluation des Landes-IFG soll im nächsten Jahr abgeschlossen werden.
Sachsen-Anhalt kündigt für das Jahr 2013 die bevorstehende Evaluierung des Landes-IZG an und berichtet über die Stellungnahme der Landesregierung zum Ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (Landtagsdrucksache 6/131).
Schleswig-Holstein berichtet über den Gesetzesentwurf zum IZG; UIG und IFG sollen zusammengefasst werden; künftig soll das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auch für das UIG zuständig sein.
Bremen berichtet über das Projekt „Daten.Bremen“. Frau Dr. Sommer wies dabei auf das Problem der Personenbeziehbarkeit der zur Verfügung gestellten Daten des Statistischen Landesamts hin.
Berlin berichtet über den Open-Data-Wettbewerb „Apps für Deutschland“.
Hamburg kündigt an, im Dezember den ersten eigenständigen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit zu veröffentlichen. In Zukunft soll eine Entkoppelung erfolgen, deren Ergebnis die jährlich wechselnde Erstattung eines Tätigkeitsberichts zum Datenschutz oder zur Informationsfreiheit ist.
Hamburg berichtet über einen geplanten Akt der Volksgesetzgebung. Ziel ist der Erlass eines ‚Transparenzgesetzes‘. Dieses sieht weitreichende Einschränkungen des Ausnahmetatbestands ‚Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse‘ vor. Ferner sind in erheblichem Umfang proaktive Veröffentlichungspflichten vorgesehen. Diese sind aus datenschutzrechtlicher Sicht im Detail noch überprüfungsbedürftig.
Die Aktion benötigt 10.000 Unterschriften für die erste Hürde (Volksinitiative) bis zum 9.12.2011. Aufgrund von Doppelungen und Unterschriften Auswärtiger zielen die Veranstalter auf 15.000 Unterschriften. Zum Zeitpunkt der IFK waren rund 7.000 Unterschriften gesammelt.
Mecklenburg-Vorpommern berichtet über die im Mai erfolgte Novellierung des Landes-IFG. Eine Bereichsausnahme für die Finanzverwaltung, die insbesondere die Informationszugangsrechte von Insolvenzverfahren nach dem IFG M-V beschnitten hätte, konnte im Vorfeld der Novellierung abgewendet werden. Hinsichtlich der Überarbeitung der Informationskostenverordnung ist dem LDDI M-V zugesagt worden, dass bei dem Gebührenrahmen die maximale Gebühr von 1000 auf 500 Euro abgesenkt werden soll.
Zu TOP 8
Zur Thematik wurde durch Bund bereits in TOP 7 berichtet.
Zu TOP 9
Die Reaktion auf die beiden Entschließungen der 22. IFK in Bremen war sehr verhalten. Zur Entschließung „Nanoregister“ gab es eine formale Antwort des BMU gegenüber dem BfDI. Gegenüber dem LfDI M-V erfolgte eine Antwort des dortigen Wirtschaftsministeriums, das die Entschließung grundsätzlich begrüßte. Eine Reaktion gegenüber den übrigen Landesbeauftragten erfolgte nicht.
Zu TOP 10
Bund plant angesichts der positiven Erfahrungen mit dem Symposium am 8. und 9. 06. 2011, auch im kommenden Jahr 2012 ein Symposium zum IFG zu veranstalten. Voraussichtlicher Zeitpunkt ist der 28. September 2012 (Tag der Informationsfreiheit). Ein Thema wird u.a. die im Frühjahr 2012 abgeschlossene Evaluation des IFG sein.
Zu TOP 11
Die 24. IFK soll erstmalig in Rheinland-Pfalz stattfinden. Der Tagungsrhythmus und der Zeitpunkt der Sitzung der IFK sollen auf der nächsten IFK nochmals näher erläutert werden.