Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studien zur Lebensmittelkennzeichnung zu Unrecht zurückgehalten hat. In der Studie ging es um die Bewertung einer Lebensmittelampel, die anzeigt, ob Lebensmittel eher gesund oder eher ungesund sind. Die Bewertung änderte sich nach einer Überarbeitung. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen die Behörde nicht vor politisch unliebsamen Ergebnissen eingeholter Fachstudien schützt.