Die Landesbeauftragte
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Gericht:
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen:
- 2 K 91.11
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- Datum:
- 01. Dezember 2011
- Art der Entscheidung:
- Urteil
- Rechtsgrundlage:
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext:
- Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags nehmen im Zusammenhang mit der Anfertigung von Ausarbeitungen öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr und fallen damit grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Es besteht somit ein Anspruch auf Zugang zu diesen wissenschaftlichen Gutachten, dem auch urheberrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Hintergrund war ein Antrag auf Akteneinsicht in eine Ausarbeitung zu außerirdischem Leben und unbekannten Flugobjekten (siehe auch Verwaltungsgericht Berlin, Urteil, 2 K 185.11, 14.09.2012).
- Schlagwort:
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Urheberrecht
- Download:
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- Verfahrensgang:
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- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil, 12 B 3.12, 13.11.2013
Zur Entscheidung - Bundesverwaltungsgericht, Urteil, 7 C 2.14, 14.09.2012
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