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Rechtliche Grundlagen

Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung vereinheitlicht europaweit die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und soll gleichzeitig einen freien Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleisten. Sie stellt unmittelbar geltendes EU-Recht dar.

Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung vereinheitlicht europaweit die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und soll gleichzeitig einen freien Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleisten. Sie stellt unmittelbar geltendes EU-Recht dar.

Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Stellen wie Unternehmen oder Vereine sowie durch Bundesbehörden zu beachten. Es ergänzt insoweit die Datenschutz-Grundverordnung. Sein dritter Teil setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Er ist auch von Landesbehörden zu beachten, die personenbezogene Daten im Anwendungsbereich der Strafprozessordnung verarbeiten.

Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Stellen wie Unternehmen oder Vereine sowie durch Bundesbehörden zu beachten. Es ergänzt insoweit die Datenschutz-Grundverordnung. Sein dritter Teil setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Er ist auch von Landesbehörden zu beachten, die personenbezogene Daten im Anwendungsbereich der Strafprozessordnung verarbeiten.


Brandenburgisches Datenschutzgesetz

Das Brandenburgische Datenschutzgesetz ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in Brandenburg zu beachten. Es füllt insoweit die begrenzten Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung aus.

Brandenburgisches Datenschutzgesetz

Das Brandenburgische Datenschutzgesetz ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in Brandenburg zu beachten. Es füllt insoweit die begrenzten Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung aus.

Brandenburgisches Polizei-,
Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz

Das Brandenburgische Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Gebieten der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und des Strafvollzugs zu beachten. Es setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um.

Brandenburgisches Polizei-,
Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz

Das Brandenburgische Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Gebieten der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und des Strafvollzugs zu beachten. Es setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um.