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Institutionen und Dokumente

Europäischer Datenschutzausschuss

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden fördert. Er gibt Leitlinien heraus und ist befugt, bei Bedarf verbindliche Beschlüsse für die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden zu erlassen.

Europäischer Datenschutzausschuss

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden fördert. Er gibt Leitlinien heraus und ist befugt, bei Bedarf verbindliche Beschlüsse für die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden zu erlassen.

Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen und andere Positionierungen.

Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen und andere Positionierungen.

  • Internetangebot

  • Entschließungen, Beschlüsse, Stellungnahmen, Protokolle

    Mit Entschließungen und Beschlüssen nimmt die Datenschutzkonferenz zu Fragen aus Technik, Wirtschaft oder Recht Stellung oder gibt nicht bindende Empfehlungen ab, die unter allen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt sind. Sie veröffentlicht zudem regelmäßig die Protokolle ihrer Sitzungen. 

    Mit Entschließungen und Beschlüssen nimmt die Datenschutzkonferenz zu Fragen aus Technik, Wirtschaft oder Recht Stellung oder gibt nicht bindende Empfehlungen ab, die unter allen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt sind. Sie veröffentlicht zudem regelmäßig die Protokolle ihrer Sitzungen. 

  • Kurzpapiere

    Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung. In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Kernthemen wiedergegeben.

    Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung. In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Kernthemen wiedergegeben.

  • Orientierungshilfen und Anwendungshinweise

    Die Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz richten sich vor allem an die technisch und organisatorisch Verantwortlichen in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen.

    Die Anwendungshinweise der Datenschutzkonferenz bieten eine konkrete technisch-organisatorische Unterstützung bei der datenschutzgerechneten Optimierung technisch-organisatorischer Verfahren.

    Die Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz richten sich vor allem an die technisch und organisatorisch Verantwortlichen in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen.

    Die Anwendungshinweise der Datenschutzkonferenz bieten eine konkrete technisch-organisatorische Unterstützung bei der datenschutzgerechneten Optimierung technisch-organisatorischer Verfahren.

  • Geschäftsordnung


Europäische Kommission

Die Europäische Kommission kann spezifische Rechtsakte erlassen, durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert oder ausgestaltet werden. Hierzu gehören z. B. Vorgaben zu internationalen Datentransfers.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission kann spezifische Rechtsakte erlassen, durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert oder ausgestaltet werden. Hierzu gehören z. B. Vorgaben zu internationalen Datentransfers.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Seine Entscheidungen sind für die Auslegung des Datenschutzrechts wegweisend. Ausgewählte Urteile zu Fragen des Datenschutzes stellen wir hier zur Verfügung.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Seine Entscheidungen sind für die Auslegung des Datenschutzrechts wegweisend. Ausgewählte Urteile zu Fragen des Datenschutzes stellen wir hier zur Verfügung.


Internationale Datenschutzgremien

Die Global Privacy Assembly (ehemals International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners) sowie die Europäische Datenschutzkonferenz (Conference of European Data Protection Authorities) befassen sich mit aktuellen datenschutzrechtlichen Fragen. Mittels Entschließungen streben sie an, den Datenschutz auf europäischer und internationaler Ebene zu stärken.

Internationale Datenschutzgremien

Die Global Privacy Assembly (ehemals International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners) sowie die Europäische Datenschutzkonferenz (Conference of European Data Protection Authorities) befassen sich mit aktuellen datenschutzrechtlichen Fragen. Mittels Entschließungen streben sie an, den Datenschutz auf europäischer und internationaler Ebene zu stärken.

  • Global Privacy Assembly

    Die Global Privacy Assembly tagt einmal jährlich an wechselnden Orten. Neben den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden nehmen an den Versammlungen teilweise auch Vertreter von Staaten ohne unabhängige Datenschutzkontrollorgane, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreter aus Wissenschaft und Industrie teil.

    Die Global Privacy Assembly tagt einmal jährlich an wechselnden Orten. Neben den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden nehmen an den Versammlungen teilweise auch Vertreter von Staaten ohne unabhängige Datenschutzkontrollorgane, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreter aus Wissenschaft und Industrie teil.

  • Europäische Datenschutzkonferenz

    Die Europäische Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden tritt in der Regel einmal jährlich im Frühjahr zusammen. Ihr gehörten unter andem Behörden aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europarates an.

    Die Europäische Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden tritt in der Regel einmal jährlich im Frühjahr zusammen. Ihr gehörten unter andem Behörden aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europarates an.

Ministerium des Innern und für Kommunales

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ist für die Rechtsetzung und die Behandlung von Grundsatzfragen im Bereich des Datenschutzes  zuständig. Es hat im Rahmen der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung Anwendungshinweise herausgegeben, um Verantwortliche bei der Anpassung der Verfahren sowie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterstützen.

Ministerium des Innern und für Kommunales

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ist für die Rechtsetzung und die Behandlung von Grundsatzfragen im Bereich des Datenschutzes  zuständig. Es hat im Rahmen der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung Anwendungshinweise herausgegeben, um Verantwortliche bei der Anpassung der Verfahren sowie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterstützen.