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Protokoll der 22. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 23. Mai 2011 in Bremen

Beginn der Sitzung: Montag, 23.05.2011, 11.00 Uhr
Ende der Sitzung: Montag, 23.05.2011, 16.45 Uhr

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Herr Prof. Dr. Caspar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Dankert
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Hartge
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Schaar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Schäfer
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Frau Thieser
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland

Herr Dr. von Bose
Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Frau Dr. Sommer
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Kolle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Dopatka
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Gäste:

Herr Prof. Dr. Kubicek
Universität Bremen

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Protokoll der Sitzung des AKIF am 30./31. März in Bremen
  3. Aufbau eines europäischen Nanoproduktregisters - Zugang für Bürger bisher nicht vorgesehen
    Berichterstatter: Berlin
  4. Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen bundesweit!
    Berichterstatter: Bremen
  5. Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern
    Berichterstatter: alle
  6. Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern
    Berichterstatter: alle
  7. Open Data, Veröffentlichungspflichten und bremisches Informationsregister
    Referent: Herr Prof. Dr. Kubicek, Universität Bremen
  8. Bremer Empfehlung zu Open Government Data
    Berichterstatter: Bremen
  9. Open Government Arbeitsgruppensitzung vom 18.01.2011
    Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern
  10. Referentenentwurf des VIG - Aktuelle Entwicklungen
    Berichterstatter: Bund
  11. Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit
    Berichterstatter: alle
  12. Der Schutz personenbezogener Daten Dritter nach dem IFG
    Berichterstatter: Bund
  13. Die Evaluierung des IFG des Bundes
    Berichterstatter: Bund
  14. Das Gutachten von Prof. Dr. Michael Kloepfer (Berlin) „Informationsfreiheitsgesetz und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“
    Berichterstatter: Bund
  15. Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Modernisierung der Informationsfreiheit“, BT-Drs. 17/5336
    Berichterstatter: Bund
  16. Die Abfrage des BfDI bei den Behörden des Bundes zur Umsetzung des IFG
    Berichterstatter: Bund
  17. Bericht über den Vortrag von Herrn Dr. Huber, RiVG Frankfurt a.M. zur Entwicklung der Informationsfreiheit aus Sicht der Rechtsprechung und zum In-camera-Verfahren im Rahmen der Sitzung des AKIF am 31.03.2011
    Berichterstatter: Bremen
  18. Terminvorschlag für die Herbstsitzung der IFK in Berlin
    Berichterstatter: Bund
  19. Verschiedenes
    Berichterstatter: alle

Zu TOP 1: Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Bremen begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands, wobei zunächst betont wurde, dass gern der Vertreter aus Rheinland-Pfalz Herrn Wagner begrüßt worden wäre, doch leider sei dies so kurzfristig nicht umsetzbar gewesen. Außerdem wies Bremen auf den Artikel des Weser Kuriers vom 23.05.2011 hin, in dem über die heutige Sitzung berichtet und explizit auf das Vorhaben der Entschließung zum geplanten europäischen Nanoproduktregister hingewiesen wurde.

Der Bund bat um die Ergänzung der TO um eine Entschließung zur flächendeckenden Ausweitung der Informationsfreiheitsgesetze. Es wurde beschlossen, diesen Punkt nach TOP 3 und TOP 4 zu besprechen.

Hiernach wurde die Tagesordnung der Sitzung von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genehmigt, wobei der TOP 18 auf Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen um die Diskussion zum Sitzungsturnus der IFK ergänzt wurde.

Zu TOP 2: Protokoll der Sitzung des AKIF am 30./31. März in Bremen

Das Protokoll des AKIF wurde vorbehaltlich der Zustimmung aus Nordrhein-Westfalen genehmigt und für die Veröffentlichung freigegeben.

Nachtrag: die Freigabe aus Nordrhein-Westfalen ist erfolgt, die Freigabe durch Herrn Dr. Huber steht noch aus.

Zu TOP 3: Aufbau eines europäischen Nanoproduktregisters - Zugang für Bürger bisher nicht vorgesehen

Berlin wies daraufhin, dass zwar das genaue Vorgehen zur Umsetzung des Registers noch nicht klar sei, aber die zu schaffende Transparenz im Umgang mit Nanopartikeln sehr wichtig sei – sowohl bei der Kennzeichnung als auch bei dem Zugang zum geplanten Register. Daher sei die Entschließung außerordentlich wichtig.

Schleswig-Holstein gab zu bedenken, dass weitere Register (bspw. für Humanbiobanken, d.h. Sammlungen von menschlichen Substanzen (z. B. DNA, Blut), die mit personenbezogenen Daten des Spenders verbunden sind) geplant seien, zu denen der öffentliche Zugang wichtig sei. Nordrhein-Westfalen warf in diesem Zusammenhang ein, dass die Entschließung zum geplanten Nanoproduktregister allgemeiner formuliert und somit für weitere Zusammenhänge geöffnet werden sollte. Der Bund verwies auf den zweiten Absatz der Entschließung, der eine solche Öffnung darstelle.

Die Entschließung wurde dann detailliert durchgesprochen und in der abschließenden Fassung verabschiedet (siehe Anhang).

Zu TOP 4: Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen bundesweit! und Informationsfreiheit - Lücken schließen!

Bremens Entwurf zur Entschließung zur Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen wurde hinsichtlich der vorangegangenen Entschließung aus dem letzten Jahr („Verträge zwischen Staat und Unternehmen offen legen!") diskutiert. Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern baten darum, Dopplungen zu vermeiden, da die inhaltlichen Überschneidungen doch zu zahlreich seien. Brandenburg schlug vor, zu den Neuerungen in Bremen zur Veröffentlichung von Verträgen eher einen Pressehinweis zu platzieren als eine erneute Entschließung. Bremen gab zu bedenken, dass die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen als Standard angesehen werden könne und diese Forderung zur Ergänzung der Informationsfreiheitsgesetze als Entschließung veröffentlicht werden sollte.

Die Konferenz beschloss, die Entschließung zur Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen auszusetzen und folgte dem Vorschlag des Bundes, eine Entschließung zur flächendeckenden Ausweitung der Informationsfreiheitsgesetze zu verfassen. Die Entschließung wurde auf Grundlage des Entwurfs des Bundes detailliert durchgesprochen und inhaltlich abgestimmt. Finale redaktionelle Korrekturen wurden Bremen als Gastgeber überlassen.

Nachtrag: auf Hinweis von Sachsen-Anhalt wurde Niedersachsen in der Entschließung als weiteres Land ohne Informationsfreiheitsgesetz ergänzt und die Entschließung erneut zur Abstimmung an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Konferenz versandt (Beschlussfassung siehe Anhang).

Zu TOP 5: Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein berichtete über die fortschreitende Zusammenlegung der Zuständigkeit für das UIG und das IFG; künftig solle das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auch für das UIG zuständig sein.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verweist auf TOP 2 (Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern) des Protokolls der 22. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) am 30./31.03.2011 in Bremen. In den ersten zwei Jahren nach der Verabschiedung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt habe es 33 Eingaben gegeben. Von Oktober 2010 bis Mai 2011 sei die Zahl der Eingaben auf 50 gestiegen, was zeige, dass das Gesetz bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen sei.

Bald müsse eine Evaluierung des Gesetzes erfolgen.

Saarland

Auch das Saarland verweist auf TOP 2 des Protokolls der 22. Sitzung des AKIF. Das Gesetz sei bei den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor wenig bekannt. Die Zahl der Anfragen sei zurückgegangen. Im November 2011 sei eine Veranstaltung zusammen mit Herrn Dr. Huber, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt a. M., geplant, um den Bekanntheitsgrad des Gesetzes zu erhöhen.

Nordrhein-Westfalen

Ebenso verweist Nordrhein-Westfalen TOP 2 des Protokolls der 22. Sitzung des AKIF. Der aktuelle Tätigkeitsbericht sei bereits zusammen mit dem Datenschutzbericht versendet worden. Die Anzahl der Eingaben sei enorm, was zeige, dass das Gesetz in das Bewusstsein der Menschen gerückt sei.

Mecklenburg-Vorpommern

Die zweite Lesung des Informationsfreiheitsgesetzes sei abgeschlossen, das Gesetz sei nicht mehr befristet. Außerdem gebe es keine Bereichsausnahme für die Finanzämter. Zusätzlich heiße die Behörde nun offiziell „Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern“. In der Abwägungsklausel für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebe es nun eine Gleichbehandlung für die kommunalen Körperschaften sowie für Unternehmen und Einrichtungen, die von kommunalen Körperschaften nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in einer Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts geführt werden. In diesem Zusammenhang berichtete Mecklenburg-Vorpommern von einem Fall, in dem die Partei „Die Linke“ Einsicht in ein Gutachten zum Betrieb einer atomaren Anlage beantragte und nachfragte, ob es Versagensgründe für einen solchen Antrag geben könne. Dies verneinte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich, es sei denn, es gebe Sicherheitsbedenken.

Hamburg

Hamburg berichtete von einer rückläufigen Zahl von Eingaben. Dies könne auch mit dem verstärkten Fortbildungsangebot für die Verwaltung durch den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu tun haben. Das Angebot gelte auch für Rechtsanwaltskammern und Journalisten, dort sei das Interesse allerdings sehr gering. Der nächste Tätigkeitsbericht erscheine erstmalig als gesonderter Bericht, dies werde für die öffentliche Wahrnehmung als positiv gewertet.

Das Thema Open Data werde auch in Hamburg derzeit diskutiert, die Entwicklungen sind aber noch am Anfang. Hamburg berichtete von einem Fall, in dem die Testergebnisse eines Tests zur Schulqualität, den die Bildungsbehörde durchgeführt hat, auf Basis des Schulgesetzes zurückgehalten würden.

Brandenburg

Brandenburg informierte über das Symposium am 30./31.05.2011 zu Verbraucherinformationen.

Weiter berichtete Brandenburg, dass das Bundesland ein Lobbyregister einführen wolle. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grüne habe im Brandenburger Landtag eine Mehrheit gefunden.

Die Konferenz der Verbrauerschutzministerinnen und -minister hat sich auf ihrer letzten Sitzung in Bremen darauf verständigt, anstelle des auch hier bekannten Smiley-Systems in Deutschland ein Ampelsystem für die Bekanntmachung der Prüfergebnisse von Prüfungen der Aufsichtsbehörden für Lebensmittelüberwachung Kneipen und Restaurants einzuführen. Die Umsetzung der geplanten Rechtsprechungsdatenbank gehe voran, die technische Umsetzung laufe.

Zu dem Open Data Projekt von Pro Data e.V und Transparency International gibt es noch keine neuen Informationen.

Berlin

Berlin berichtete von einem Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Kennzeichnung von Footprints in Gesetzesvorlagen. Dies beinhaltet die Benennung von Externen, die an der Formulierung der Gesetzesvorlage beteiligt waren bzw. Stellungnahmen abgegeben haben.

Zusätzlich gibt es das Vergütungs- und Transparenzgesetz, auf dessen Grundlage Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, ihre Vergütungen offenlegen müssen.

Im Sekretariat der Kultusministerkonferenz hat am 5.5.2011 eine Fachtagung zu Transparenz und Datenschutz bei Schulinspektionen stattgefunden, deren Ergebnisse in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werden sollen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung von personenbezogenen Beurteilungen von Schulleiterinnen und Schulleitern in Schulinspektionsberichten, deren Hauptziel die Bewertung von Schulen "als System" sind. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat in mehreren Bundesländern die Veröffentlichung von Schulinspektionsberichten vor Gericht zu erstreiten versucht. Das VG Stuttgart hat auf der Gundlage des Landespressegesetzes der Klage stattgegeben und in der Begründung eine informationszugangsfreundliche Abwägung vorgenommen. Im "Focus Schule" ist ein Überblicks-Artikel zu dieser Frage erschienen. Berlin sagt zu, den Focus-Artikel und die Entscheidung des VG Stuttgart den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Konferenz zuzusenden.

Nachtrag: die Unterlagen wurden nach der Sitzung an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen versendet.

Bund

Die Evaluierung des IFG des Bundes sei durch einen Beschluss durch den Bundestag als Gutachterauftrag an das Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer vergeben worden. Die Stellungnahme des BfDI zu dem Auftrag sende der BfDI an die Konferenzteilnehmer und Konferenzteilnehmerinnen.

Der Fragebogen zur Abfrage des BfDI bei den Behörden des Bundes zur Umsetzung des IFG werde ebenfalls durch den BfDI an die Konferenzteilnehmer und Konferenzteilnehmerinnen gesendet.

Der Bund berichtete über den aktuellen Sachstand zum VIG, dass noch verschiedene Versionen diskutiert würden. Die begrenzende Definition von Betr iebs- und Geschäftsgeheimnissen sei nicht aufrecht gehalten worden, ebenso die Ombudsfunktion beim BfDI. Dies gelte auch für das UIG. Der Bund habe den Umfang auf 2 zusätzliche Stellen festgelegt; dies sei als Ablehnungsgrund zur Übertragung der Funktion genommen worden. Der Bund habe daraufhin einen Brief an das Verbraucherschutzministerium verfasst. Der Bund wies daraufhin, im Juni ebenfalls ein Symposium durchzuführen und lud die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Konferenz dazu ein.

Die Anzahl der Fälle, in denen der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angerufen wurde, seien konstant geblieben. Durch die getrennte Berichterstattung (Datenschutz und Informationsfreiheit) sei das öffentliche Interesse größer, die Abläufe zu den Stellungnahmen seien jedoch noch nicht eingespielt. Die aktuellen Stellungnahmen seien vom Bundestag noch nicht beschlossen.

Bremen

Bremen berichtete von der Novellierung des IFG, die zwar noch keine Entfristung des Gesetzes gebracht habe (wie in bremischen Gesetzen Standard), aber der Ausnahmetatbestand der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sei durch eine Abwägungsklausel ergänzt. Zusätzlich sei die 2. Zugangssäule, die Veröffentlichungspflichten, gestärkt worden, indem die Konkretisierungen der Rechtsverordnung nun in das Gesetz selber aufgenommen worden seien. Hiernach würden nun auch alle Informationen im Register veröffentlicht, zu denen bereits ein erfolgreicher Antrag auf Einsicht gestellt worden sei. Ferner entfalle die Evaluierungspflicht für Behörden. Bremen wies jedoch daraufhin, dass die Zahlen bisher auch wenig belastbar gewesen seien, da viele Nutzer und Nutzerinnen durch das Informationsregister keine Anträge stellen würden.

Zu TOP 6: Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werde die Gesetzesänderung vermutlich bis Ende 2011 vollzogen; der Landesbeauftragte für den Datenschutz solle danach auch die Zuständigkeit für das IFG übertragen bekommen.

Baden-Württemberg

Nach dem Regierungswechsel sei ein IFG geplant, bisher allerdings ohne Beauftragten. Dies werde von der Konferenz als kritisch erachtet.

Thüringen

In Thüringen solle die Zuständigkeit für das IFG an die Bürgerbeauftragte übertragen werden.

Europarat

Das Europaratsabkommen zum Zugang zu amtlichen Informationen (vgl. Entschließung der IFK v. 4.12.2008, "Die neue Konvention des Europarats so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren !") soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht unterzeichnet und ratifiziert werden (s. BT-Drs. 17/5315 zu Nr. 205).

Zu TOP 7: Open Data, Veröffentlichungspflichten und bremisches Informationsregister

Herr Prof. Dr. Kubicek stellte eine Synopse zwischen den Anforderungen von Open Data zu ausgewählten IFGs sowie den Suchmöglichkeiten ausgewählter Portale vor (siehe Anhang), wobei von Herrn Prof. Dr. Kubicek zwei Schwerpunkte in dem Mittelpunkt gestellt wurden: der nötige Rechtsrahmen und gemeinsame Metadaten.

In der Diskussion wies der Bund auf die Informationsweiterverarbeitungsrichtlinie hin und die darauf bezogene Frage, ob die Zuständigkeit für diesen Bereich ebenfalls zu den IFGBeauftragten übertragen werden sollte. Hierbei würde die Gefahr entstehen, aktuelle Bemühungen aus der Verwaltung zur Verwaltungsmodernisierung in Richtung Open Data zu konterkarieren. Daher sollte die Funktion der IFG-Beauftragten eher als Beratungsfunktion gesehen werden. Herr Prof. Dr. Kubicek berichtete von dem Bestreben des Bundesministeriums des Innern, keine Verbindung zum bestehenden IFG herzustellen, sondern nur Verweise (bspw. Im E-Government-Gesetz) zu setzen. Wichtig sei, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut würden. Zusätzlich wies Herr Prof. Dr. Kubicek daraufhin, dass in neuen Gesetzen die Verbindung gleich aufgenommen werden sollte.

Sachsen-Anhalt verwies auf die Vereinbarung, die im Dezember 2010 auf dem IT-Gipfel zwischen dem Bund und der Wirtschaft, nicht aber mit den Ländern geschlossen wurde. Ferner zweifelte Sachsen-Anhalt die geplante Umsetzung bis 2013 an, wies aber auf die besondere Relevanz der Initiative für Geodaten hin.

Mecklenburg-Vorpommern berichtete in diesem Zusammenhang über die Ergebnisse der Open Government Arbeitsgruppe beim Bundesministerium des Innern, die den Begriff Open Government schwerpunktmäßig als Öffnung von Staat und Verwaltung gegenüber gesellschaftlichen Gruppen verstehe. Hierbei spiele insbesondere der interaktive Dialog (Mitwirkung, Transparenz) eine Rolle. Hervorzuhebende Beispiele seien der Märker Brandenburg sowie die Berlin City Cloud (siehe auch TO 4 im Protokoll der AKIF-Sitzung vom 30./31.03.2011). Open Data hingegen meine nach der Definition der AG eher die Öffnung von Datenbeständen für die Allgemeinheit der Gesellschaft.

Der Bund verdeutlichte, dass eine Unterstützung der Ziele von Open Data im Sinne der Bremer Erklärung wünschenswert sei, allerdings sollte eine Festlegung auf technische Details nicht gefordert werden. Brandenburg verwies daraufhin auf die Tatsache, dass das Informationsweiterverarbeitungsgesetz nicht darauf eingehe, wie die Daten beschafft worden seien. Die Grundfrage, unterstützte der Bund, sei doch auch, ob und wie die Daten erschließbar (auch bezogen auf das inhaltliche Verständnis) seien. Herr Prof. Dr. Kubicek merkte an, dass im internationalen Vergleich der Druck verstärkt würde und gerade andere EU-Länder bereits vielerlei Initiativen und Projekte im Bereich Open Data und Open Government angegangen seien. Auf Vorschlag vom Bund wurde die Bildung einer ad-hoc Arbeitsgruppe durch die Konferenz beschlossen, um weiteren Input an das Bundesministerium des Innern zu liefern. Interesse an der Teilnahme äußerten der Bund, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern wird die Federführung übernehmen und ein Schreiben über den AKIF versenden.

Zu TOP 8: Bremer Empfehlung zu Open Government Data

Die Empfehlung wurde im Vorfeld der Konferenz an die Teilnehmer zur Kenntnisnahme versandt. Auf die gesonderte Diskussion wurde verzichtet, weil die entscheidenden Aspekte bereits im Zusammenhang mit dem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Kubicek erörtert worden waren.

Zu TOP 9: Open Government Arbeitsgruppensitzung vom 18.01.2011

Der TOP wurde unter TOP 7 besprochen.

Zu TOP 10: Referentenentwurf des VIG - Aktuelle Entwicklungen

Auf der Verbraucherschutzkonferenz sei die Einführung einer Ampelkennzeichnung bei Kneipen und Gaststätten zur Publikmachung der behördlichen Prüfergebnisse beschlossen worden. Sachsen-Anhalt wies darauf hin, dass die Handhabung der Ampel noch offene Frage aufwerfe, bspw. wie ein Betrieb eine schlechte Prüfung wieder revidieren könne oder was der Unterschied (aus Verbraucherperspektive) zwischen einer roten Ampel und einer behördlich angeordneten Schließung sei.

Bremen warf die Frage auf, wie grundsätzlich das Verhältnis der IFG-Beauftragten zu Kennzeichnungen oder Kennzeichnungspflichten sei. Der Bund verwies auf den Unterschied zwischen der Veröffentlichung von behördlichen Prüfergebnissen, einer Kennzeichnungspflicht von Produkten oder bspw. eines Registers (Nanoproduktregister).

Schleswig-Holstein betonte die nötige Transparenz bei der Zuständigkeit der IFGBeauftragten für Informationen im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich, z.B. im Bereich Verbraucherschutz. Bremen hob hervor, dass der Anknüpfungspunkt die bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen sein müssten. Es wurde angemerkt, dass sich grundsätzlich die Transparenz- und Veröffentlichungspflichten auf Wirtschaft und Forschung ausweiten ließen. Der Bund machte deutlich, dass dies ein sehr weites Feld sei und eine Diskussion umfassend vorbereitet werden sollte. Die Konferenz einigte sich darauf, die Fragestellung auf der nächsten Sitzung erneut zu diskutieren.

Zu TOP 11: Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit

Berlin berichtete von der Scientology-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2011 (Az. 20 F 20.10). Die Scientology Kirche Deutschland habe gegen das Bundesverwaltungsamt auf Vorlage der über sie geführten Akten geklagt, nachdem dieses den Zugang zu den Unterlagen verweigert habe. Das Gericht habe entschieden, dass die pauschale Verweigerung der Akteneinsicht rechtswidrig gewesen sei.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. April 2011 (Az. VG 2 K 39.10) beschäftige sich mit der Frage, ob die komplette Gästeliste des Dinners offenzulegen sei, welches die Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des 60. Geburtstag des Deutschen-Bank-Chefs Josef Ackermann ausgerichtet habe. Das Gericht habe eine Pflicht zur Zugänglichmachung bejaht, wohingegen der Terminkalender von Bundeskanzlerin Merkel aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht veröffentlicht werden bräuchte.

Zu TOP 12: Der Schutz personenbezogener Daten Dritter nach dem IFG

Der Bund berichtete von Konflikten bei dem Schutz personenbezogener Daten von Angehörigen der Ministerien bei der Aufklärungsarbeit bezüglich Verwicklungen von Ministerien in bspw. die Nazi-Diktatur oder die DDR-Geschichte. Die Konferenz beschloss, das Thema zur Vertiefung in den AKIF zu geben.

Zu TOP 13: Die Evaluierung des IFG des Bundes

Der TOP wurde unter TOP 5 besprochen.

Zu TOP 14: Das Gutachten von Prof. Dr. Michael Kloepfer (Berlin)

„Informationsfreiheitsgesetz und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ Der Bund berichtete, dass das Gutachten vorliege und die Übergabe auf dem Symposium im Juni erfolge. Im Ergebnis empfehle das Gutachten die Einführung von Abwägungsklauseln bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Zu TOP 15: Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Modernisierung der Informationsfreiheit“, BT-Drs. 17/5336

Der Bund berichtete, dass die kleine Anfrage als Drucksache vorliege, die Antwort der Bundesregierung sei unter 17/5807 zu finden.

Zu TOP 16: Die Abfrage des BfDI bei den Behörden des Bundes zur Umsetzung des IFG

Der TOP wurde unter TOP 5 besprochen.

Zu TOP 17: Bericht über den Vortrag von Herrn Dr. Huber, RiVG Frankfurt a.M. zur Entwicklung der Informationsfreiheit aus Sicht der Rechtsprechung und zum Incamera-Verfahren im Rahmen der Sitzung des AKIF am 31.03.2011

Aus Zeitgründen wurde auf das Protokoll der AKIF-Sitzung am 30. und 31.03.2011 verwiesen.

Zu TOP 18: Terminvorschlag für die Herbstsitzung der IFK in Berlin

Auf Vorschlag des Bundes wurde der nächste Sitzungstermin für den 28.11.2011 in Berlin terminiert.

Nordrhein-Westfalen regte an, die IFK mit der DSK zusammenzuführen, ggf. auch mit dem Düsseldorfer Kreis. Nordrhein-Westfalen informierte, dass in der DSK vereinbart worden sein, dass Nordrhein-Westfalen zusammen mit Bayern einen Vorschlag zur Zusammenführung der DSK mit dem Düsseldorfer Kreis formuliert.

Schleswig-Holstein befürwortete grundsätzlich die Zusammenführung der Konferenzen, gab nur zu Bedenken, dass nicht alle Länder ein IFG hätten. Zusätzlich sollte die Quantität der IFK-Sitzungen überdacht werden.

Der Bund schlug vor, den aktuellen Turnus zunächst beizubehalten und erstmal die Zusammenführung der DSK mit dem Düsseldorfer Kreis zu prüfen.

Brandenburg verdeutlichte als Gastgeber der DSK 2012, dass für das nächste Jahr keine Möglichkeit mehr bestünde, die Konferenzen zusammenzuführen. Befürwortet wurde aber, dass Themen des Düsseldorfer Kreises in die DSK gezogen würden.

Sachsen-Anhalt warf ein, dass der Düsseldorfer Kreis bei einer solchen Zusammenführung ein Arbeitskreis würde und somit ein zeitlicher Abstand zur DSK ggf. nötig sein würde. Die IFK mit der DSK zusammenzuführen könnte die Bedeutung der IFK und des Themas Informationsfreiheit schmälern.

Schleswig-Holstein plädierte dafür, die Frage, ob eine jährliche Sitzung der IFK ausreichen würde, auf der nächsten Sitzung im Herbst erneut zu diskutieren.

Der Bund ergänzte den Vorschlag, reine Informationspunkte aus der Tagesordnung der IFK zu nehmen und eher im AKIF zu besprechen oder per Umlaufverfahren zur Kenntnis zu geben.

Beginn der Sitzung: Montag, 23.05.2011, 11.00 Uhr
Ende der Sitzung: Montag, 23.05.2011, 16.45 Uhr

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Herr Prof. Dr. Caspar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Dankert
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Herr Dr. Dix
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Frau Hartge
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Herr Lepper
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Herr Schaar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Frau Schäfer
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Frau Thieser
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland

Herr Dr. von Bose
Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Herr Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Frau Dr. Sommer
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Kolle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Frau Dopatka
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Gäste:

Herr Prof. Dr. Kubicek
Universität Bremen

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Protokoll der Sitzung des AKIF am 30./31. März in Bremen
  3. Aufbau eines europäischen Nanoproduktregisters - Zugang für Bürger bisher nicht vorgesehen
    Berichterstatter: Berlin
  4. Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen bundesweit!
    Berichterstatter: Bremen
  5. Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern
    Berichterstatter: alle
  6. Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern
    Berichterstatter: alle
  7. Open Data, Veröffentlichungspflichten und bremisches Informationsregister
    Referent: Herr Prof. Dr. Kubicek, Universität Bremen
  8. Bremer Empfehlung zu Open Government Data
    Berichterstatter: Bremen
  9. Open Government Arbeitsgruppensitzung vom 18.01.2011
    Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern
  10. Referentenentwurf des VIG - Aktuelle Entwicklungen
    Berichterstatter: Bund
  11. Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit
    Berichterstatter: alle
  12. Der Schutz personenbezogener Daten Dritter nach dem IFG
    Berichterstatter: Bund
  13. Die Evaluierung des IFG des Bundes
    Berichterstatter: Bund
  14. Das Gutachten von Prof. Dr. Michael Kloepfer (Berlin) „Informationsfreiheitsgesetz und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“
    Berichterstatter: Bund
  15. Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Modernisierung der Informationsfreiheit“, BT-Drs. 17/5336
    Berichterstatter: Bund
  16. Die Abfrage des BfDI bei den Behörden des Bundes zur Umsetzung des IFG
    Berichterstatter: Bund
  17. Bericht über den Vortrag von Herrn Dr. Huber, RiVG Frankfurt a.M. zur Entwicklung der Informationsfreiheit aus Sicht der Rechtsprechung und zum In-camera-Verfahren im Rahmen der Sitzung des AKIF am 31.03.2011
    Berichterstatter: Bremen
  18. Terminvorschlag für die Herbstsitzung der IFK in Berlin
    Berichterstatter: Bund
  19. Verschiedenes
    Berichterstatter: alle

Zu TOP 1: Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Bremen begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands, wobei zunächst betont wurde, dass gern der Vertreter aus Rheinland-Pfalz Herrn Wagner begrüßt worden wäre, doch leider sei dies so kurzfristig nicht umsetzbar gewesen. Außerdem wies Bremen auf den Artikel des Weser Kuriers vom 23.05.2011 hin, in dem über die heutige Sitzung berichtet und explizit auf das Vorhaben der Entschließung zum geplanten europäischen Nanoproduktregister hingewiesen wurde.

Der Bund bat um die Ergänzung der TO um eine Entschließung zur flächendeckenden Ausweitung der Informationsfreiheitsgesetze. Es wurde beschlossen, diesen Punkt nach TOP 3 und TOP 4 zu besprechen.

Hiernach wurde die Tagesordnung der Sitzung von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genehmigt, wobei der TOP 18 auf Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen um die Diskussion zum Sitzungsturnus der IFK ergänzt wurde.

Zu TOP 2: Protokoll der Sitzung des AKIF am 30./31. März in Bremen

Das Protokoll des AKIF wurde vorbehaltlich der Zustimmung aus Nordrhein-Westfalen genehmigt und für die Veröffentlichung freigegeben.

Nachtrag: die Freigabe aus Nordrhein-Westfalen ist erfolgt, die Freigabe durch Herrn Dr. Huber steht noch aus.

Zu TOP 3: Aufbau eines europäischen Nanoproduktregisters - Zugang für Bürger bisher nicht vorgesehen

Berlin wies daraufhin, dass zwar das genaue Vorgehen zur Umsetzung des Registers noch nicht klar sei, aber die zu schaffende Transparenz im Umgang mit Nanopartikeln sehr wichtig sei – sowohl bei der Kennzeichnung als auch bei dem Zugang zum geplanten Register. Daher sei die Entschließung außerordentlich wichtig.

Schleswig-Holstein gab zu bedenken, dass weitere Register (bspw. für Humanbiobanken, d.h. Sammlungen von menschlichen Substanzen (z. B. DNA, Blut), die mit personenbezogenen Daten des Spenders verbunden sind) geplant seien, zu denen der öffentliche Zugang wichtig sei. Nordrhein-Westfalen warf in diesem Zusammenhang ein, dass die Entschließung zum geplanten Nanoproduktregister allgemeiner formuliert und somit für weitere Zusammenhänge geöffnet werden sollte. Der Bund verwies auf den zweiten Absatz der Entschließung, der eine solche Öffnung darstelle.

Die Entschließung wurde dann detailliert durchgesprochen und in der abschließenden Fassung verabschiedet (siehe Anhang).

Zu TOP 4: Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen bundesweit! und Informationsfreiheit - Lücken schließen!

Bremens Entwurf zur Entschließung zur Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen wurde hinsichtlich der vorangegangenen Entschließung aus dem letzten Jahr („Verträge zwischen Staat und Unternehmen offen legen!") diskutiert. Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern baten darum, Dopplungen zu vermeiden, da die inhaltlichen Überschneidungen doch zu zahlreich seien. Brandenburg schlug vor, zu den Neuerungen in Bremen zur Veröffentlichung von Verträgen eher einen Pressehinweis zu platzieren als eine erneute Entschließung. Bremen gab zu bedenken, dass die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen als Standard angesehen werden könne und diese Forderung zur Ergänzung der Informationsfreiheitsgesetze als Entschließung veröffentlicht werden sollte.

Die Konferenz beschloss, die Entschließung zur Veröffentlichung von Privatisierungsverträgen auszusetzen und folgte dem Vorschlag des Bundes, eine Entschließung zur flächendeckenden Ausweitung der Informationsfreiheitsgesetze zu verfassen. Die Entschließung wurde auf Grundlage des Entwurfs des Bundes detailliert durchgesprochen und inhaltlich abgestimmt. Finale redaktionelle Korrekturen wurden Bremen als Gastgeber überlassen.

Nachtrag: auf Hinweis von Sachsen-Anhalt wurde Niedersachsen in der Entschließung als weiteres Land ohne Informationsfreiheitsgesetz ergänzt und die Entschließung erneut zur Abstimmung an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Konferenz versandt (Beschlussfassung siehe Anhang).

Zu TOP 5: Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein berichtete über die fortschreitende Zusammenlegung der Zuständigkeit für das UIG und das IFG; künftig solle das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auch für das UIG zuständig sein.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verweist auf TOP 2 (Aktuelle Berichte aus Bund und Mitgliedsländern) des Protokolls der 22. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) am 30./31.03.2011 in Bremen. In den ersten zwei Jahren nach der Verabschiedung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt habe es 33 Eingaben gegeben. Von Oktober 2010 bis Mai 2011 sei die Zahl der Eingaben auf 50 gestiegen, was zeige, dass das Gesetz bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen sei.

Bald müsse eine Evaluierung des Gesetzes erfolgen.

Saarland

Auch das Saarland verweist auf TOP 2 des Protokolls der 22. Sitzung des AKIF. Das Gesetz sei bei den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor wenig bekannt. Die Zahl der Anfragen sei zurückgegangen. Im November 2011 sei eine Veranstaltung zusammen mit Herrn Dr. Huber, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt a. M., geplant, um den Bekanntheitsgrad des Gesetzes zu erhöhen.

Nordrhein-Westfalen

Ebenso verweist Nordrhein-Westfalen TOP 2 des Protokolls der 22. Sitzung des AKIF. Der aktuelle Tätigkeitsbericht sei bereits zusammen mit dem Datenschutzbericht versendet worden. Die Anzahl der Eingaben sei enorm, was zeige, dass das Gesetz in das Bewusstsein der Menschen gerückt sei.

Mecklenburg-Vorpommern

Die zweite Lesung des Informationsfreiheitsgesetzes sei abgeschlossen, das Gesetz sei nicht mehr befristet. Außerdem gebe es keine Bereichsausnahme für die Finanzämter. Zusätzlich heiße die Behörde nun offiziell „Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern“. In der Abwägungsklausel für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebe es nun eine Gleichbehandlung für die kommunalen Körperschaften sowie für Unternehmen und Einrichtungen, die von kommunalen Körperschaften nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in einer Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts geführt werden. In diesem Zusammenhang berichtete Mecklenburg-Vorpommern von einem Fall, in dem die Partei „Die Linke“ Einsicht in ein Gutachten zum Betrieb einer atomaren Anlage beantragte und nachfragte, ob es Versagensgründe für einen solchen Antrag geben könne. Dies verneinte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich, es sei denn, es gebe Sicherheitsbedenken.

Hamburg

Hamburg berichtete von einer rückläufigen Zahl von Eingaben. Dies könne auch mit dem verstärkten Fortbildungsangebot für die Verwaltung durch den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu tun haben. Das Angebot gelte auch für Rechtsanwaltskammern und Journalisten, dort sei das Interesse allerdings sehr gering. Der nächste Tätigkeitsbericht erscheine erstmalig als gesonderter Bericht, dies werde für die öffentliche Wahrnehmung als positiv gewertet.

Das Thema Open Data werde auch in Hamburg derzeit diskutiert, die Entwicklungen sind aber noch am Anfang. Hamburg berichtete von einem Fall, in dem die Testergebnisse eines Tests zur Schulqualität, den die Bildungsbehörde durchgeführt hat, auf Basis des Schulgesetzes zurückgehalten würden.

Brandenburg

Brandenburg informierte über das Symposium am 30./31.05.2011 zu Verbraucherinformationen.

Weiter berichtete Brandenburg, dass das Bundesland ein Lobbyregister einführen wolle. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grüne habe im Brandenburger Landtag eine Mehrheit gefunden.

Die Konferenz der Verbrauerschutzministerinnen und -minister hat sich auf ihrer letzten Sitzung in Bremen darauf verständigt, anstelle des auch hier bekannten Smiley-Systems in Deutschland ein Ampelsystem für die Bekanntmachung der Prüfergebnisse von Prüfungen der Aufsichtsbehörden für Lebensmittelüberwachung Kneipen und Restaurants einzuführen. Die Umsetzung der geplanten Rechtsprechungsdatenbank gehe voran, die technische Umsetzung laufe.

Zu dem Open Data Projekt von Pro Data e.V und Transparency International gibt es noch keine neuen Informationen.

Berlin

Berlin berichtete von einem Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Kennzeichnung von Footprints in Gesetzesvorlagen. Dies beinhaltet die Benennung von Externen, die an der Formulierung der Gesetzesvorlage beteiligt waren bzw. Stellungnahmen abgegeben haben.

Zusätzlich gibt es das Vergütungs- und Transparenzgesetz, auf dessen Grundlage Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, ihre Vergütungen offenlegen müssen.

Im Sekretariat der Kultusministerkonferenz hat am 5.5.2011 eine Fachtagung zu Transparenz und Datenschutz bei Schulinspektionen stattgefunden, deren Ergebnisse in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werden sollen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung von personenbezogenen Beurteilungen von Schulleiterinnen und Schulleitern in Schulinspektionsberichten, deren Hauptziel die Bewertung von Schulen "als System" sind. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat in mehreren Bundesländern die Veröffentlichung von Schulinspektionsberichten vor Gericht zu erstreiten versucht. Das VG Stuttgart hat auf der Gundlage des Landespressegesetzes der Klage stattgegeben und in der Begründung eine informationszugangsfreundliche Abwägung vorgenommen. Im "Focus Schule" ist ein Überblicks-Artikel zu dieser Frage erschienen. Berlin sagt zu, den Focus-Artikel und die Entscheidung des VG Stuttgart den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Konferenz zuzusenden.

Nachtrag: die Unterlagen wurden nach der Sitzung an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen versendet.

Bund

Die Evaluierung des IFG des Bundes sei durch einen Beschluss durch den Bundestag als Gutachterauftrag an das Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer vergeben worden. Die Stellungnahme des BfDI zu dem Auftrag sende der BfDI an die Konferenzteilnehmer und Konferenzteilnehmerinnen.

Der Fragebogen zur Abfrage des BfDI bei den Behörden des Bundes zur Umsetzung des IFG werde ebenfalls durch den BfDI an die Konferenzteilnehmer und Konferenzteilnehmerinnen gesendet.

Der Bund berichtete über den aktuellen Sachstand zum VIG, dass noch verschiedene Versionen diskutiert würden. Die begrenzende Definition von Betr iebs- und Geschäftsgeheimnissen sei nicht aufrecht gehalten worden, ebenso die Ombudsfunktion beim BfDI. Dies gelte auch für das UIG. Der Bund habe den Umfang auf 2 zusätzliche Stellen festgelegt; dies sei als Ablehnungsgrund zur Übertragung der Funktion genommen worden. Der Bund habe daraufhin einen Brief an das Verbraucherschutzministerium verfasst. Der Bund wies daraufhin, im Juni ebenfalls ein Symposium durchzuführen und lud die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Konferenz dazu ein.

Die Anzahl der Fälle, in denen der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angerufen wurde, seien konstant geblieben. Durch die getrennte Berichterstattung (Datenschutz und Informationsfreiheit) sei das öffentliche Interesse größer, die Abläufe zu den Stellungnahmen seien jedoch noch nicht eingespielt. Die aktuellen Stellungnahmen seien vom Bundestag noch nicht beschlossen.

Bremen

Bremen berichtete von der Novellierung des IFG, die zwar noch keine Entfristung des Gesetzes gebracht habe (wie in bremischen Gesetzen Standard), aber der Ausnahmetatbestand der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sei durch eine Abwägungsklausel ergänzt. Zusätzlich sei die 2. Zugangssäule, die Veröffentlichungspflichten, gestärkt worden, indem die Konkretisierungen der Rechtsverordnung nun in das Gesetz selber aufgenommen worden seien. Hiernach würden nun auch alle Informationen im Register veröffentlicht, zu denen bereits ein erfolgreicher Antrag auf Einsicht gestellt worden sei. Ferner entfalle die Evaluierungspflicht für Behörden. Bremen wies jedoch daraufhin, dass die Zahlen bisher auch wenig belastbar gewesen seien, da viele Nutzer und Nutzerinnen durch das Informationsregister keine Anträge stellen würden.

Zu TOP 6: Entwicklungen in Nichtmitgliedsländern

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werde die Gesetzesänderung vermutlich bis Ende 2011 vollzogen; der Landesbeauftragte für den Datenschutz solle danach auch die Zuständigkeit für das IFG übertragen bekommen.

Baden-Württemberg

Nach dem Regierungswechsel sei ein IFG geplant, bisher allerdings ohne Beauftragten. Dies werde von der Konferenz als kritisch erachtet.

Thüringen

In Thüringen solle die Zuständigkeit für das IFG an die Bürgerbeauftragte übertragen werden.

Europarat

Das Europaratsabkommen zum Zugang zu amtlichen Informationen (vgl. Entschließung der IFK v. 4.12.2008, "Die neue Konvention des Europarats so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren !") soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht unterzeichnet und ratifiziert werden (s. BT-Drs. 17/5315 zu Nr. 205).

Zu TOP 7: Open Data, Veröffentlichungspflichten und bremisches Informationsregister

Herr Prof. Dr. Kubicek stellte eine Synopse zwischen den Anforderungen von Open Data zu ausgewählten IFGs sowie den Suchmöglichkeiten ausgewählter Portale vor (siehe Anhang), wobei von Herrn Prof. Dr. Kubicek zwei Schwerpunkte in dem Mittelpunkt gestellt wurden: der nötige Rechtsrahmen und gemeinsame Metadaten.

In der Diskussion wies der Bund auf die Informationsweiterverarbeitungsrichtlinie hin und die darauf bezogene Frage, ob die Zuständigkeit für diesen Bereich ebenfalls zu den IFGBeauftragten übertragen werden sollte. Hierbei würde die Gefahr entstehen, aktuelle Bemühungen aus der Verwaltung zur Verwaltungsmodernisierung in Richtung Open Data zu konterkarieren. Daher sollte die Funktion der IFG-Beauftragten eher als Beratungsfunktion gesehen werden. Herr Prof. Dr. Kubicek berichtete von dem Bestreben des Bundesministeriums des Innern, keine Verbindung zum bestehenden IFG herzustellen, sondern nur Verweise (bspw. Im E-Government-Gesetz) zu setzen. Wichtig sei, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut würden. Zusätzlich wies Herr Prof. Dr. Kubicek daraufhin, dass in neuen Gesetzen die Verbindung gleich aufgenommen werden sollte.

Sachsen-Anhalt verwies auf die Vereinbarung, die im Dezember 2010 auf dem IT-Gipfel zwischen dem Bund und der Wirtschaft, nicht aber mit den Ländern geschlossen wurde. Ferner zweifelte Sachsen-Anhalt die geplante Umsetzung bis 2013 an, wies aber auf die besondere Relevanz der Initiative für Geodaten hin.

Mecklenburg-Vorpommern berichtete in diesem Zusammenhang über die Ergebnisse der Open Government Arbeitsgruppe beim Bundesministerium des Innern, die den Begriff Open Government schwerpunktmäßig als Öffnung von Staat und Verwaltung gegenüber gesellschaftlichen Gruppen verstehe. Hierbei spiele insbesondere der interaktive Dialog (Mitwirkung, Transparenz) eine Rolle. Hervorzuhebende Beispiele seien der Märker Brandenburg sowie die Berlin City Cloud (siehe auch TO 4 im Protokoll der AKIF-Sitzung vom 30./31.03.2011). Open Data hingegen meine nach der Definition der AG eher die Öffnung von Datenbeständen für die Allgemeinheit der Gesellschaft.

Der Bund verdeutlichte, dass eine Unterstützung der Ziele von Open Data im Sinne der Bremer Erklärung wünschenswert sei, allerdings sollte eine Festlegung auf technische Details nicht gefordert werden. Brandenburg verwies daraufhin auf die Tatsache, dass das Informationsweiterverarbeitungsgesetz nicht darauf eingehe, wie die Daten beschafft worden seien. Die Grundfrage, unterstützte der Bund, sei doch auch, ob und wie die Daten erschließbar (auch bezogen auf das inhaltliche Verständnis) seien. Herr Prof. Dr. Kubicek merkte an, dass im internationalen Vergleich der Druck verstärkt würde und gerade andere EU-Länder bereits vielerlei Initiativen und Projekte im Bereich Open Data und Open Government angegangen seien. Auf Vorschlag vom Bund wurde die Bildung einer ad-hoc Arbeitsgruppe durch die Konferenz beschlossen, um weiteren Input an das Bundesministerium des Innern zu liefern. Interesse an der Teilnahme äußerten der Bund, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern wird die Federführung übernehmen und ein Schreiben über den AKIF versenden.

Zu TOP 8: Bremer Empfehlung zu Open Government Data

Die Empfehlung wurde im Vorfeld der Konferenz an die Teilnehmer zur Kenntnisnahme versandt. Auf die gesonderte Diskussion wurde verzichtet, weil die entscheidenden Aspekte bereits im Zusammenhang mit dem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Kubicek erörtert worden waren.

Zu TOP 9: Open Government Arbeitsgruppensitzung vom 18.01.2011

Der TOP wurde unter TOP 7 besprochen.

Zu TOP 10: Referentenentwurf des VIG - Aktuelle Entwicklungen

Auf der Verbraucherschutzkonferenz sei die Einführung einer Ampelkennzeichnung bei Kneipen und Gaststätten zur Publikmachung der behördlichen Prüfergebnisse beschlossen worden. Sachsen-Anhalt wies darauf hin, dass die Handhabung der Ampel noch offene Frage aufwerfe, bspw. wie ein Betrieb eine schlechte Prüfung wieder revidieren könne oder was der Unterschied (aus Verbraucherperspektive) zwischen einer roten Ampel und einer behördlich angeordneten Schließung sei.

Bremen warf die Frage auf, wie grundsätzlich das Verhältnis der IFG-Beauftragten zu Kennzeichnungen oder Kennzeichnungspflichten sei. Der Bund verwies auf den Unterschied zwischen der Veröffentlichung von behördlichen Prüfergebnissen, einer Kennzeichnungspflicht von Produkten oder bspw. eines Registers (Nanoproduktregister).

Schleswig-Holstein betonte die nötige Transparenz bei der Zuständigkeit der IFGBeauftragten für Informationen im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich, z.B. im Bereich Verbraucherschutz. Bremen hob hervor, dass der Anknüpfungspunkt die bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen sein müssten. Es wurde angemerkt, dass sich grundsätzlich die Transparenz- und Veröffentlichungspflichten auf Wirtschaft und Forschung ausweiten ließen. Der Bund machte deutlich, dass dies ein sehr weites Feld sei und eine Diskussion umfassend vorbereitet werden sollte. Die Konferenz einigte sich darauf, die Fragestellung auf der nächsten Sitzung erneut zu diskutieren.

Zu TOP 11: Aktuelle Rechtsprechung zur Informationsfreiheit

Berlin berichtete von der Scientology-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2011 (Az. 20 F 20.10). Die Scientology Kirche Deutschland habe gegen das Bundesverwaltungsamt auf Vorlage der über sie geführten Akten geklagt, nachdem dieses den Zugang zu den Unterlagen verweigert habe. Das Gericht habe entschieden, dass die pauschale Verweigerung der Akteneinsicht rechtswidrig gewesen sei.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. April 2011 (Az. VG 2 K 39.10) beschäftige sich mit der Frage, ob die komplette Gästeliste des Dinners offenzulegen sei, welches die Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des 60. Geburtstag des Deutschen-Bank-Chefs Josef Ackermann ausgerichtet habe. Das Gericht habe eine Pflicht zur Zugänglichmachung bejaht, wohingegen der Terminkalender von Bundeskanzlerin Merkel aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht veröffentlicht werden bräuchte.

Zu TOP 12: Der Schutz personenbezogener Daten Dritter nach dem IFG

Der Bund berichtete von Konflikten bei dem Schutz personenbezogener Daten von Angehörigen der Ministerien bei der Aufklärungsarbeit bezüglich Verwicklungen von Ministerien in bspw. die Nazi-Diktatur oder die DDR-Geschichte. Die Konferenz beschloss, das Thema zur Vertiefung in den AKIF zu geben.

Zu TOP 13: Die Evaluierung des IFG des Bundes

Der TOP wurde unter TOP 5 besprochen.

Zu TOP 14: Das Gutachten von Prof. Dr. Michael Kloepfer (Berlin)

„Informationsfreiheitsgesetz und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ Der Bund berichtete, dass das Gutachten vorliege und die Übergabe auf dem Symposium im Juni erfolge. Im Ergebnis empfehle das Gutachten die Einführung von Abwägungsklauseln bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Zu TOP 15: Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Modernisierung der Informationsfreiheit“, BT-Drs. 17/5336

Der Bund berichtete, dass die kleine Anfrage als Drucksache vorliege, die Antwort der Bundesregierung sei unter 17/5807 zu finden.

Zu TOP 16: Die Abfrage des BfDI bei den Behörden des Bundes zur Umsetzung des IFG

Der TOP wurde unter TOP 5 besprochen.

Zu TOP 17: Bericht über den Vortrag von Herrn Dr. Huber, RiVG Frankfurt a.M. zur Entwicklung der Informationsfreiheit aus Sicht der Rechtsprechung und zum Incamera-Verfahren im Rahmen der Sitzung des AKIF am 31.03.2011

Aus Zeitgründen wurde auf das Protokoll der AKIF-Sitzung am 30. und 31.03.2011 verwiesen.

Zu TOP 18: Terminvorschlag für die Herbstsitzung der IFK in Berlin

Auf Vorschlag des Bundes wurde der nächste Sitzungstermin für den 28.11.2011 in Berlin terminiert.

Nordrhein-Westfalen regte an, die IFK mit der DSK zusammenzuführen, ggf. auch mit dem Düsseldorfer Kreis. Nordrhein-Westfalen informierte, dass in der DSK vereinbart worden sein, dass Nordrhein-Westfalen zusammen mit Bayern einen Vorschlag zur Zusammenführung der DSK mit dem Düsseldorfer Kreis formuliert.

Schleswig-Holstein befürwortete grundsätzlich die Zusammenführung der Konferenzen, gab nur zu Bedenken, dass nicht alle Länder ein IFG hätten. Zusätzlich sollte die Quantität der IFK-Sitzungen überdacht werden.

Der Bund schlug vor, den aktuellen Turnus zunächst beizubehalten und erstmal die Zusammenführung der DSK mit dem Düsseldorfer Kreis zu prüfen.

Brandenburg verdeutlichte als Gastgeber der DSK 2012, dass für das nächste Jahr keine Möglichkeit mehr bestünde, die Konferenzen zusammenzuführen. Befürwortet wurde aber, dass Themen des Düsseldorfer Kreises in die DSK gezogen würden.

Sachsen-Anhalt warf ein, dass der Düsseldorfer Kreis bei einer solchen Zusammenführung ein Arbeitskreis würde und somit ein zeitlicher Abstand zur DSK ggf. nötig sein würde. Die IFK mit der DSK zusammenzuführen könnte die Bedeutung der IFK und des Themas Informationsfreiheit schmälern.

Schleswig-Holstein plädierte dafür, die Frage, ob eine jährliche Sitzung der IFK ausreichen würde, auf der nächsten Sitzung im Herbst erneut zu diskutieren.

Der Bund ergänzte den Vorschlag, reine Informationspunkte aus der Tagesordnung der IFK zu nehmen und eher im AKIF zu besprechen oder per Umlaufverfahren zur Kenntnis zu geben.

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