Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit
Die hier aufgeführten Gerichtsentscheidungen basieren auf Rechtsgrundlagen, die einen allgemeinen, voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang enthalten (z.B. Informationsfreiheitsgesetze, Umweltinformationsgesetz). Entscheidungen zu speziellen gesetzlichen Einsichtsregelungen (z.B. Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnungen, Grundbuchordnung, Brandenburgisches Datenschutzgesetz, Stasi-Unterlagen-Gesetz etc.) wurden dabei nicht berücksichtigt. Weder die Auflistung als solche noch die Zusammenfassungen der einzelnen Gerichtsentscheidungen erheben einen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Hinweise zur Ergänzung der Auflistung sind jederzeit willkommen!
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Europäischer Gerichtshof
Urteil vom 1. Juli 2008, Rechtssachen C-39/05 P und C-52/05 P
(PDF-Datei, 167 KB)Verordnung [EG] Nr. 1049/2001: Der Gerichtshof gestattet grundsätzlich den Zugang zu Rechtsgutachten des Rates zu Gesetzgebungsfragen und hebt insoweit das Urteil des Gerichts Erster Instanz vom 23. November 2004 (T-84/03 - PDF-Datei, 147 KB) auf.
Urteil vom 1. Februar 2007, Rechtssache C-266/05 P
(PDF-Datei Urteil, 235 KB; PDF-Datei Leitsätze, 58 KB)Verordnung [EG] Nr. 1049/2001: Der Gerichtshof (Erste Kammer) bestätigte die Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. April 2005 (Rechtssachen T-110/03, T-150/03 und T-405/03), eine Klage auf Zugang zu Informationen, auf die sich der Rat für den Erlass eines Beschlusses über Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung stützte, abzuweisen.
Urteil vom 21. April 2005, Rechtssache C-186/04
(PDF-Datei, 86 KB)Umweltinformationsrichtlinie: Die Bearbeitungsfrist von zwei Monaten ist zwingend. Ein zweimonatiges Schweigen über die Entscheidung ist als Ablehnungsbescheid zu werten, gegen den der Antragsteller Rechtsmittel einlegen kann. Allerdings ist eine solche stillschweigende Ablehnungsentscheidung rechtswidrig, da ihr die vorgeschriebenen Begründung fehlt.
Urteil vom 22. Januar 2004, Rechtssache C-353/01 P
(PDF-Datei, 119 KB)Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten vom 6. Dezember 1993: Auch die Ablehnung eines begehrten Teilzugangs zu Informationen bedarf der Begründung.
Urteil vom 26. Juni 2003, Rechtssache C-233/00
(PDF-Datei, 165 KB)Umweltinformationsrichtlinie: Vertragsverletzung der Französischen Republik bei der Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie durch: Beschränkung auf "Verwaltungsdokumente", Ausnahmetatbestand der "allgemein gesetzlich geschützten Geheimnisse", fehlende Aussonderungsvorschrift, fehlende Begründungspflicht im Ablehnungsfall.
Urteil vom 12. Juni 2003, Rechtssache C-316/01
(PDF-Datei, 84 KB)Umweltinformationsrichtlinie: Der Name des Herstellers sowie die Produktbezeichnung von Lebensmitteln, die Gegenstand verwaltungstechnischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Etikettierung bestimmter aus genetisch veränderten Organismen hergestellter Lebensmittel werden, stelle keine Informationen über die Umwelt im Sinne der Umweltinformationsrichtlinie dar.
Urteil vom 6. Dezember 2001, C-353/99 P
(PDF-Datei, 112 KB)Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten vom 6. Dezember 1993 (ABl. L 340, S. 41) sowie Beschluss 93/731/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten vom 20. Dezember 1993 (ABl L 340, S. 43): Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten des Rates sowie Ausnahmen und teilweiser Informationszugang. Auch in DVBl vom 1. März 2002, S. 326 ff. Die Klägerin begehrte Einsicht in einen Bericht der Arbeitsgruppe "Ausfuhr konventioneller Waffen".
Beschluss vom 9. September 1999, Rechtssache C-217/97
(PDF-Datei, 105 KB)Umweltinformationsgesetz: Unvereinbarkeit des Umweltinformationsgesetzes mit der Umweltinformationsrichtlinie: Kein Ausschluss während des laufenden Verfahrens; Verpflichtung zur auszugsweisen Übermittlung von Informationen, sofern eine Aussonderung möglich ist; keine Gebühr für die Ablehnung des Informationszugangs. Auch in Neue Justiz 6/2000, S. 327 - 329; DVBl 2000, S. 332 - 335; NVwZ 1999, Heft 11, S. 1187 - 1190; ZUR 2000, 16.
Beschluss vom 17. Juni 1998, Rechtssache C-321/96
(PDF-Datei, 106 KB)Umweltinformationsgesetz: Umgang mit Umweltinformationen aus dem verwaltungsrechtlichen Vorverfahren. Auch die Stellungnahme einer Landschaftspflegebehörde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren gilt als Umweltinformation. Auch in Neue Justiz 2/1999, S. 99 f.
Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG)
Urteil vom 13. April 2005, T-2/03
(PDF-Datei, 192 KB)Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung): Die Anwendung der Ausnahmtatbestände kann grundsätzlich nur dann gerechtfertigt sein, wenn das Organ zuvor geprüft hat, ob erstens der Zugang zu dem Dokument das geschützte Interesse tatsächlich konkret verletzt, und ob zweitens - in den Fällen des Artikels 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung - nicht ein höherrangiges öffentliches Geheimhaltungsinteresse besteht. Zum anderen muss die Gefahr einer Beeinträchtigung eines geschützten Interesses absehbar und darf nicht rein hypothetisch sein. Das betreffende Organ muss somit den Inhalt jedes der im Antrag bezeichneten Dokumente konkret und individuell prüfen und die etwaige Ablehnung detailliert begründen. Siehe auch NVwZ 2005, Heft 11, S. 1274 - 1276.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Urteil vom 14. April 2009, Antrag Nr. 37374/05 (Társaság a Szabadságjogokért v. Hungary)
(PDF-Datei, 101 KB)Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Die Verweigerung der von einem Bürgerrechtsverband beantragten Herausgabe der Beschwerde eines ungarischen Parlamentariers beim dortigen Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit einer neuen Drogengesetzgebung stellt einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar. Artikel 10 der Konvention (Freiheit der Meinungsäußerung) umfasst auch einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen.
Urteil vom 19. Februar 1998 116/1996/735/932 (Guerra u.a. ./. Italien)
(PDF-Datei, 175 KB)Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Pflicht staatlicher Stellen zur Information über Umweltrisiken. Auch in NVwZ 1/1999, 57 - 59; EuGRZ 1999, 188 - 193.
Bundesgerichtshof
Beschluss vom 5. April 2006, 5 StR 589/05
(PDF-Datei, 80 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Die Strafprozessordnung enthält abschließende Regelungen zur Akteneinsicht. Für die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes bleibt gemäß § 1 Abs. 3 IFG kein Raum. Der Beschluss weist einen Antrag auf Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Erlass der Revisionsentscheidung (§ 356a Strafprozessordnung) zurück.
Bundesverwaltungsgericht
Urteil vom 29. Oktober 2009, 20 F 10.08
(PDF-Datei, 58 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, hängt vom Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2008 (13a F 11/08, PDF-Datei, 20 KB) zurückgewiesen. Dessen Fachsenat hatte die Weigerung der Beklagten, dem Gericht der Hauptsache die Akten vorzulegen, für rechtmäßig gehalten.
Urteil vom 28. Mai 2009, 7 C 18.08
(PDF-Datei, 41 KB)Informationsfreiheitsgesetz / Umweltinformationsgesetz: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg. Die Zollbehörde muss Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen offenlegen; es handele sich nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Während das Verwaltungsgericht Hamburg als Vorinstanz noch davon ausging, dass es sich bei den Daten um Umweltinformationen handelt (13 K 1173/07 - PDF-Datei, 84 KB), lässt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dies offen.
Beschluss vom 21. Februar 2008, 20 F 3.07
(PDF-Datei, 129 KB)Umweltinformationsgesetz: Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus den Akten der Atomaufsichtsbehörde tritt, soweit diese sich auf einen Störfall in einem Kernkraftwerk beziehen, hinter das öffentliche Informationsinteresse zurück. Die Betreiberin eines Kernkraftwerks hatte als Drittbetroffene beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen das Ministerium wegen der beabsichtigten Preisgabe der Informationen geklagt. Das Verwaltungsgericht erkannte in seinem Urteil vom 9. Juni 2005 (12 A 182/02) keine Rechtsgrundlage zur Herausgabe der Daten. Mit Beschluss vom 4. April 2006 (4 LB 2/06, PDF-Datei, 47 KB) legte das Oberverwaltungsgericht die Rechtssache seinem Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO zwecks Prüfung des Schutzbedarfs vor. In seinem Beschluss vom 29. Dezember 2006 (15 P 2/06, PDF-Datei, 121 KB) stellte der 15. Senat fest, dass die Verweigerung des Informationszugangs teilweise rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt an dieser Entscheidung nur unwesentliche Korrekturen vor.
Beschluss vom 15. Oktober 2007, 7 B 9.07
(PDF-Datei, 48 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der Geschäftsführer eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2004 (3 K 2/03 - PDF-Datei, 209 KB) auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen individuellen Anspruch auf Einsicht in die Wahlunterlagen der Wahl zu einer IHK-Vollversammlung. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht in einem Urteil vom 9. November 2006 (8 A 1679/04 - PDF-Datei, 160 KB) bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das letztgenannte Urteil mit der Begründung ab, das Land konnte auch für die Industrie- und Handelskammern, die seiner Aufsicht unterstehen, einen Informationszugang im Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen regeln.
Urteil vom 27. September 2007, 7 C 4.07
(PDF-Datei, 50 KB)Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen: Die Niederschriften einer nicht öffentlich tagenden kommunalen Grundwasserkommission fallen teilweise unter den Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen. Dieser gilt, wenn der Beratungsschutz auf einem formellen Gesetz (hier: Kreisordnung) beruht. Das Bundesverwaltungsgericht weist damit die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. September 2006 (8 A 2190/04, (PDF-Datei, 120 KB)) zurück, das bereits die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (3 K 6873/02) zurückgewiesen hatte.
Beschluss vom 22. Mai 2007, 7 B 1.07
(PDF-Datei, 48 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte zuvor entschieden, dass kommunale Rechnungsprüfungsämter Verwaltungstätigkeiten i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG-NRW wahrnehmen. Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 IFG-NRW (für den Landesrechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter) ist auf sie nicht anwendbar (Urteil vom 17. Mai 2006, 8 A 1642/05 - PDF-Datei, 605 KB). Damit hatte die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. April 2005 (1 K 1483/04 - PDF-Datei; 838 KB) Erfolg."
Beschluss vom 18. Oktober 2005, 7 C 5.04
(PDF-Datei, 73 KB)Umweltinformationsgesetz des Bundes: Eine Stelle öffentlicher Verwaltung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG kann sowohl eine Stelle sein, die öffentlich-rechtlich (hoheitlich oder schlicht hoheitlich) handelt, als auch eine Stelle, die privatrechtlich (fiskalisch oder verwaltungsprivatrechtlich) handelt.
Urteil vom 31. März 2004, 6 C 25.03
(PDF-Datei, 116 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das Bundesverwaltungsgericht hebt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 4282/02, PDF-Datei, 961 KB) auf, nach der sich ein Anspruch eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer auf Einsicht in bei derselben vorhandene Unterlagen (Rechnungsprüfungsbericht) nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt. Es prüft den Sachverhalt allerdings nicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Oberverwaltungsgericht hatte über die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2002 (3 K 3073/02, PDF-Datei, 40 KB) entschieden.
Beschluss vom 28. Oktober 1999, 7 C 32/98
(PDF-Datei, 68 KB)Umweltinformationsgesetz: Kein Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Entscheidung über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Juni 1998 (VGH 10 S 58/97). Auch in NVwZ 1999, Heft 12, S. 1321 f.
Urteil vom 25. März 1999, 7 C 21/98
(PDF-Datei, 62 KB)Umweltinformationsgesetz: Auch Informationen zur finanziellen Förderung eines umweltrelevanten Produktionsverfahrens gelten als Umweltinformationen. Entscheidung gegen OVG Lüneburg vom 19.11.1997 - 7 L 5672.96. Auch in DÖV 1999, Heft 18, S. 778 - 781; ZUR 1999, 277; UPR 1999, 313.
Beschluss vom 6. Dezember 1996, 7 C 64/95
(PDF-Datei, 44 KB)Umweltinformationsgesetz: Das behördliche Ermessen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationsmittel besteht nur, wenn verschiedene Mittel dieselbe Informationseignung besitzen. Die Ablehnung einer beantragten Zugangsart bedarf gewichtiger Gründe. Entscheidung über das Urteil des Verwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 1995 (OVG 20 A 1518/93).
Beschluss vom 31. Oktober 1995, 1 B 126/95
(PDF-Datei, 33 KB)Umweltinformationsgesetz: Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der Grundlage des UIG. Entscheidung über das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1994. Auch in NVwZ 1996, 400.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschluss vom 10. Juni 1998, 10 S 58/97
(PDF-Datei, 138 KB)Umweltinformationsgesetz: Informationen über abgeschlossene Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Umweltrechtsverstößen stellen keine Umweltinformationen dar. Während eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Zugang nur in Bezug auf die der Behörde auf Grund dieses Verfahrens zugehenden Informationen ausgeschlossen. Auch: ZUR 1999, 133; NuR 1999, 149.
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Urteil vom 7. Oktober 2008, 5 BV 07.2162
(PDF-Datei, 100 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes / Informationsweiterverwendungsgesetz: Das IFG verpflichtet eine Berufsgenossenschaft (=Sozialversicherung) nicht, Namen und Adressen sämtlicher bei ihr versicherter natürlicher und juristischer Personen herauszugeben. Diese Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz (§ 3 Nr. 4 IFG); ihre Offenlegung ist geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherung zu beeinträchtigen (§ 3 Nr. 6 Alt. 2 IFG). Auch nach dem IWG besteht kein Anspruch, da dieses nicht für Informationen gilt, an denen kein Zugangsrecht besteht (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG). Damit bestätigt der VGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 21. Juni 2007 (M 17 K 06.3145).
Beschluss vom 16. Juli 2008
(5 C 08.1191 PDF-Datei, 27 KB))Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Da es sich bei einer Arbeitsgemeinschaft nach SGB II nicht um eine Bundesbehörde handelt, kommt das Bundesinformationsfreiheitsgesetz nicht als Anspruchsgrundlage für eine Akteneinsicht (Berechnung von Leistungen) in Frage. Mit seiner Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bestätigt der Verwaltungsgerichtshof den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 22. April 2008 (Au 4 K 07.1771, PDF-Datei, 50 KB).
Beschluss vom 4. Oktober 2004, 22 CE 04.2231
(PDF-Datei, 73 KB)Umweltinformationsgesetz: Es besteht kein Einsichtrecht in Akten über den privaten Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Die Behörden nähmen bei dem Erprobungsanbau keine Umweltschutzaufgaben wahr und hätten den Widerspruch der Landwirte gegen die Bekanntgabe ihrer Anbauflächen umsetzen müssen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren sowohl die Freisetzungsrichtlinie der EG (Informationspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung gentechnisch veränderter Organismen) als auch die veränderte Umweltinformationsrichtlinie noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Verwaltungsgerichtshof bestätigt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Juli 2004 (M 1 E 04.3573).
Urteil vom 17. Februar 1998, 23 B 95.1954
(PDF-Datei; 481 KB)Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht in Betracht kommen, wenn der Anspruchsteller ein berechtigtes Interesse geltend macht (Ermessensentscheidung der Behörde). Auch in: RDV 1999, Heft 6, S. 265 f.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Beschluss vom 6. Mai 2009, OVG 12 S 29.09
(PDF-Datei, 106 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Soweit sich der Antrag auf bereits eingesehene Unterlagen bezieht, sieht das Gericht im vorliegenden Fall keinen Eilrechtsschutz und lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung einer (erneuten) Gewährung von Akteneinsicht ab. Es bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 2 A 115.08).
Urteil vom 6. November 2008, OVG 12 B 50.07
(PDF-Datei, 486 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Der Bundesrat nimmt mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem Zustandekommen von Rechtsverordnungen des Bundes keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 2 IFG wahr. Außerdem stellt die Regelung seiner Geschäftsordnung, nach der die Ausschüsse vertraulich tagen, eine vorrangige Geheimhaltungsvorschrift nach § 3 Nr. 4 IFG dar. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juni 2007 (2 A 130.06) wird damit bestätigt.
Beschluss vom 26. September 2008, OVG 12 M 69.08
(PDF-Datei, 92 KB)Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht Potsdam (3 K 693/07, PDF-Datei, 216 KB)zurück. Gegenstand des Einsichtsantrags war ein Schriftwechsel zwischen dem Ministerpräsidenten und einer Bundesministerin. Das Verwaltungsgericht stützte sich im Wesentlichen auf den Schutz des Willensbildungsprozesses zwischen Behörden (§ 4 Abs. 2 AIG), der auch nach Abschluss des Prozesses gelte. Behördenmitarbeiter sollen vielmehr auch künftig noch bereit sein, ihre Ansichten in Willensbildungsprozessen unbefangen und unabhängig zu äußern.
Urteil vom 2. Oktober 2007, OVG 12 B 12.07
(PDF-Datei, 120 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Die Behörde ist zwar nicht generell verpflichtet, nicht vorhandene Akten zu beschaffen, bezieht sich ein Antrag jedoch auf Unterlagen, die bei Eingang des Antrags bei der Behörde vorhanden sind, von dieser aber in Kenntnis des Einsichtsbegehrens aus der Hand gegeben werden, ist die Behörde zur Wiederbeschaffung verpflichtet. Inhaltlich ging es um die der Senatsverwaltung vorgelegten Akten zur Genehmigung der Wassertarife (siehe OVG 12 B 11.07 vom selben Datum). Wegen ihrer Entscheidungsrelevanz sind die Unterlagen Bestandteil des Vorgangs geworden und hätten nicht an die Wasserbetriebe zurückgegeben werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht ändert damit die Entscheidung VG 2 A 29.05 (PDF-Datei, 536 KB) des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. April 2006.
Urteil vom 2. Oktober 2007, OVG 12 B 11.07
(PDF-Datei, 100 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Informationen aus den Kalkulationsunterlagen zur Genehmigung der Wassertarife der Berliner Wasserbetriebe beinhalten zwar Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie das Berliner Monopolgeschäft betreffen, sind sie jedoch offen zu legen, da das Einsichtsinteresse des Kläges das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens überwiegt. Im Umlandgeschäft gilt das Gegenteil. Das Oberverwaltungsgericht ändert damit die Entscheidung VG 2 A 88.05 des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. April 2006.
Urteil vom 2. Oktober 2007, OVG 12 B 9.07
(PDF-Datei, 104 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Die der Senatsverwaltung vorgelegten Unterlagen zur Genehmigung der Tarife für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe in dessen Monopolgeschäft sind offen zu legen; das Einsichtsinteresse überwiegt das Schutzinteresse der Geschäftsgeheimnisse. Wegen ihrer Entscheidungsrelevanz sind die Unterlagen Bestandteil des Vorgangs geworden und hätten nicht an die Stadtreinigungsbetriebe zurückgegeben werden dürfen; sie sind wiederzubeschaffen. Das Oberverwaltungsgericht ändert damit die Entscheidung VG 2 A 56.04 des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Mai 2006.
Urteil vom 14. Dezember 2006, 7 B 9.05
(PDF-Datei, 559 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters, da der Kalender nicht zu den von der Vorschrift erfassten Akten öffentlicher Stellen gehört. Ihm fehlt insbesondere der Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit; vielmehr hat der Terminkalender einen rein organisatorischen Charakter. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Mai 2005, VG 2 A 178.04 (PDF-Datei, 318 KB) wird mit diesem Urteil zurückgewiesen.
Beschluss vom 12. Februar 2004, 1 S 2.04
(PDF-Datei, 262 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Bezieht sich ein Akteneinsichtsbegehren auf Akten (hier Bauakten), die auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 7 Berliner Informationsfreiheitsgesetz enthalten, so kommt die Verpflichtung zur Gewährung der Einsicht nur hinsichtlich der übrigen Aktenbestandteile in Betracht. Einstweilige Anordnung ist trotz Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache wegen der Verwendung in einem anderen Prozess gerechtfertigt.
Beschluss vom 18. Oktober 2000, 2 M 15/00
(PDF-Datei, 97 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses nimmt bei der Bearbeitung von Petitionen keine Verwaltungsaufgaben wahr. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Berliner Informationsfreiheitsgesetzes fällt diese Tätigkeit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Auch in LKV 2001, Heft 6, S. 279; DVBl vom 15.02.2001, S. 313.
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 So 31/09
(PDF-Datei, 63 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Unabhängig vom Inhalt der begehrten Informationen ist bei Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz der Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten. Konkret wird die Zuständigkeit des Sozialgerichts im Falle allgemeiner Informationen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung verneint. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. November 2008 (9 K 2474/08) zurück.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
Beschluss vom 1. Oktober 2008, 6 B 1133/08
(PDF-Datei, 64 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Nach § 8 Abs. 1 IFG sind Dritte, deren Belange vom Informationszugang berührt sind, zu beteiligen, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Dies gilt auch, wenn die Behörde kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen erkennt, da es möglich ist, dass sie den Sachverhalt nicht vollständig kennt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 22. April 2008, 7 L 635/08, PDF-Datei, 64 KB) wird damit bestätigt.
Beschluss vom 4. Januar 2006, 12 Q 2828/05
(PDF-Datei, 72 KB)Umweltinformationsrichtlinie: Betroffene, die im Planfeststellungsverfahren Einwendungen erheben, können auf Umweltinformationen, die bei den für das Verfahren zuständigen Behörden vorhanden sind, zurückgreifen. Das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen gilt unabhängig von den Vorschriften zum Planfeststellungsverfahren.
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Beschluss vom 27. August 2007, 1 M 81/07
(PDF-Datei, 832 KB)
Informationsfreiheitsgesetz und Landesumweltinformationsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Die Dringlichkeitsanforderung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren wird nicht dadurch erfüllt, dass ein Unternehmen sich auf dem Wege des Zugangs zu Planungsentwürfen zu Eignungsgebieten für Windenergieanlagen verschaffen möchte, um sich einen Vorsprung vor Mitbewerbern zu verschaffen. Außerdem könnte das vorzeitige Bekanntwerden von Unterlagen zur Vorbereitung eines ersten Entwurfs eines Raumordnungsprogramms den Erfolg behördlicher Entscheidungen vereiteln. Der Behörde muss es möglich sein, sich zunächst selbst die notwendige Kenntnis aller Fakten zu verschaffen, bevor damit in die Öffentlichkeit gegangen wird. Die angefochtene Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Greifswald vom 6. Juni 2007 (4 B 391/07 VG HGW) wird damit bestätigt.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Beschluss vom 18. Mai 2009, 8 A 2701/08
(PDF-Datei, 36 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein-Westfalen (KVN) muss den Zugang zu einem internen Qualitätshandbuch und einem Bericht der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung von Managementsystemen, welcher die Inhalte und Strukturen des Managements der KVN bewertet, eröffnen. Insbesondere der Ausnahmetatbestand zum Schutz des Willensbildungsprozesses innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen komme nicht zur Anwendung. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (26 K 4812/07) wird abgelehnt. Dieses hatte bereits festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht vorliegen.
Beschluss vom 28. Juli 2008, 8 A 1548/07
(PDF-Datei, 36 KB)Bundesinformationsfreiheitsgesetz: Das Insolvenzrecht schließt den Informationszugangsanspruch des Klägers - eines Insolvenzverwalters - bei einem Sozialversicherungsträger auf der Grundlage des IFG nicht aus. Der Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, 26 K 5324/06 (PDF-Datei, 60 KB), wird mit dem Beschluss abgelehnt.
Beschluss vom 23. Juni 2006, 8 A 175/03
(PDF-Datei, 32 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Es besteht kein Anspruch auf Offenlegung der Namen von Personen, die sich über den Antragsteller beschwert haben. Insbesondere fehlt das erforderliche rechtliche Interesse (§ 9 Abs. 1 Buchst. 3 IFG). Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden (3 K 1201/02) wird nicht zugelassen.
Beschluss vom 20. Juni 2005, 8 B 940/05
(PDF-Datei, 80 KB)Umweltinformationsgesetz: Am Fall einer Rattenfütterungsstudie mit Bezug zu gentechnisch veränderten Produkten befasst sich der Beschluss vor allem mit der Bestimmung des Begriffs "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (13 L 771/05) wird aufgehoben.
Beschluss vom 8. Juni 2005, 8 E 283/05
(PDF-Datei, 36 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (Zuständigkeitsbeschluss): Bei Klagen auf Informationserteilung durch eine juristische Person des Privatrechts ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Es kommt nur darauf an, dass die geltend gemachte Anspruchsgrundlage dem öffentlichen Recht angehört. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (26 K 1585/04 - PDF-Datei, 52 KB), mit dem der Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen worden ist, wird damit aufgehoben.
Beschluss vom 31. Januar 2005, 21 E 1487/04
(PDF-Datei; 52 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das OVG bestätigt die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes neben dem Auskunftsrecht nach § 25 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch und § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Beschluss vom 19. Februar 2004, 5 A 640/02
(PDF-Datei, 40 KB)Informationsfreiheitsgesetz: Das Oberverwaltungsgericht befasst sich in diesem Beschluss u.a. mit dem Verhältnis zwischen Informationsfreiheitsgesetz und dem Presserecht. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (1 K 6481/99) wird nicht zugelassen.
Beschluss vom 15. August 2003, 21 B 1375/03
(PDF-Datei; 33 KB)Umweltinformationsgesetz: Anspruchsverpflichtet ist die jeweils aktenführende Behörde, d.h. diejenige Behörde, die die rechtliche Verfügungsbefugnis über die ihr im Rahmen ihrer behördlichen Tätigkeit zugegangenen Informationen hat. Hierbei bleibt es auch, wenn die Behörde die Akten für eine vorübergehenden Zweck weitergibt. Allein die aktenführende Behörde ist regelmäßig aufgrund ihrer Kenntnis der Akten in der Lage, ohne unvertretbaren zusätzlichen Aufwand das Vorliegen etwaiger entgegenstehender Ausschlussgründen zu beurteilen.
Beschluss vom 25. Juni 2003, 8 A 592/03
(PDF-Datei; 37 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Nachdem die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben, wurde es vom Oberverwaltungsgericht eingestellt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2002 (3 K 4502/02 - PDF-Datei; 40 KB) unwirksam, in dem ein Recht auf Zugang zu Informationen der Industrie- und Handelskammer (Niederschrift des Wahlablaufs über die Wahl zur Vollversammlung) auf der Grundlage des IFG-NRW festgestellt wurde..
Urteil vom 12. März 2003, 8 A 2398/02
(PDF-Datei; 160 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Entscheidung über die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2002 - 3 K 335/02 (PDF-Datei, 68 KB). Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer hat als juristische Person auf der Grundlage des IFG keinen Anspruch auf Zugang zu Angaben zur Wahl zur Vollversammlung der IHK, jedoch steht die Auskunftserteilung im pflichtgemäßen Ermessen derselben.
Beschluss vom 19. Juni 2002, 21 B 589/02
(PDF-Datei, 408 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. März 2002 - 17 L 494/02 (PDF-Datei, 64 KB); Einsicht in Bauunterlagen bei gleichzeitig geltend gemachtem Schadensersatzanspruch gegen die Akten führende Stelle.
Beschluss vom 8. Mai 2002, 21 E 349/02
(PDF-Datei, 35 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Für ein Auskunftsverlangen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Angefochtener Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen: 4 K 1963/01.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 2. Juni 2006 (8 A 10267/06.OVG)
(PDF-Datei, 108 KB)Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz: Auch die bei einer Behörde vorhandenen Informationen zu einem in der Vergangenheit liegenden Zustand der Umwelt sind vom Anspruch auf Umweltinformationszugang umfasst. Umweltinformationen aus lebensmittelschutzrechtlichen Verfahren unterliegen nur in Einzelfällen den Geheimhaltungstatbeständen des Gesetzes. Gegenstand des Informationsinteresses war die Dioxinbelastung einer Tongrube. Das Dioxin war über den Zusatz im Tierfutter in die Nahrungskette gelangt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 18. Januar 2006 5 K 923/05.TR) wird damit bestätigt.
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Urteil vom 22. Februar 2007, 4 LB 23/05)
(PDF-Datei; 67 KB)Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein: Informationen, die einem Bürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzendem einer GmbH vorliegen, unterfallen nicht dem Zugangsanspruch. Öffentlich-rechtlich ist eine Aufgabe, wenn sie einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch eine öffentlich-rechtliche Bestimmung auferlegt ist. Inhaltlich ging es um Informationen über den - lediglich als öffentliche Aufgabe erfolgenden - Betrieb eines kommunalen Netzes zur Sprach-, Daten-, Fernseh- und Rundfunkübertragung sowie eines kommunalen Mobilfunknetzes. Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 7. September 2005 (6 A 269/04 - PDF-Datei, 356 KB) hatte somit keinen Erfolg.
Beschluss vom 22. Juni 2005, 4 LB 30/04
(PDF-Datei, 604 KB)Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein: Bei von den Eichbehörden beanstandeten Füllmengenunterschreitungen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (12 A 289/03) wurde damit zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Januar 2006 - 3 B 126.05 (PDF-Datei, 76 KB) - die Beschwerde auf Zulassung der Revision als unzulässig zurückgewiesen. Der Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein entzieht sich als Teil des Landesrechts der revisionsgerichtlichen Beurteilung.
Beschluss vom 15. September 1998, 4 L 139/98
(PDF-Datei; 1136 KB)Umweltinformationsgesetz: Der Begriff der behördlichen "Beratung" ist eng auszulegen; die für die Beratung notwendigen Sachinformationen (hier eine Vorauswahlliste naturschutzrechtlicher Prüfgebiete) fallen nicht darunter. Auch in DVBl 1999, S. 250 - 254; NVwZ 6/1999, S. 670 - 674.
Verwaltungsgericht Ansbach
Urteil vom 20. März 2008, AN 16 K 06.00003
(PDF-Datei, 52 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Der Kläger interessierte sich für die Verarbeitung von Daten mit Bezug zu seiner Person durch eine bayerische Stadtverwaltung. Die Klage wurde abgewiesen, weil der Antragsteller sein Informationsbegehren erst im Erörterungstermin im Einzelnen dargelegt hat, zuvor aber keinen Antrag stellte. Zudem gilt das IFG nur gegenüber Bundesbehörden.
Verwaltungsgericht Arnsberg
Beschluss vom 2. November 2006, 12 K 221/06
(PDF-Datei; 73 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Im Zuge der Bewilligung der von der Klägerin beantragten Prozesskostenhilfe. stellt das Gericht fest, dass manches dafür spricht, dass das Informationsfreiheitsgesetz im Grundsatz auch die Industrie- und Handelskammer erfasst.
Beschluss vom 12. Juni 2006, 12 L 502/06
(PDF-Datei, 36 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Nach § 7 Abs. 2 Buchstabe a IFG NRW ist der Informationszugang zur Korrespondenz einer öffentlichen Stelle mit einem von ihr beauftragten Rechtsanwalt wegen des Schutzes des Willensbildungsprozesses abzulehnen.
Urteil vom 25. Juni 2004, 11 K 1254/03
(PDF-Datei; 66 KB)Zur Festlegung der Gebührenhöhe für eine Auskunft auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung für das IFG Nordrhein-Westfalen kommt es allein auf den Verwaltungsaufwand (Recherche, Zusammenstellung, Erläuterung der Daten) einerseits und den Nutzen für den Antragsteller andererseits an. Die Prüfung der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes gehört jedoch nicht zu diesem Aufwand. Ein aus anderen Gründen entstehender Aufwand von über 15 Minuten überschreitet den Tatbestand der "einfachen" Auskunft, sodass dafür Kosten erhoben werden können.
Verwaltungsgericht Berlin
Urteil vom 11. Juni 2008, 2 A 69.07
(PDF-Datei, 86 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Das Verwaltungsgericht lehnt die Klage auf Einsicht in den Betreibervertrag für die LKW-Maut auf deutschen Autobahnen ab, da diese negative Auswirkungen auf zwei Schiedsverfahren mit dem Betreiber haben könnten. Die Schiedsverfahren seien wie Gerichtsverfahren im Sinne des § 1 Nr. 1 Buchstabe g IFG zu behandeln.
Urteil vom 10. Oktober 2007, VG 2 A 102.06
(PDF-Datei, 558 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Der Deutsche Bundestag ist verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über Einzahlungen von Bundestagsabgeordneten auf ein Sonderkonto zu erteilen, das der Präsident des Bundestages im Zusammenhang mit der sogenannten Bonusmeilenaffäre im Jahr 2002 eingerichtet hat.
Urteil vom 10. Mai 2006, VG 2 A 72.04
(PDF-Datei, 530 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Der Offenlegung bestandskräftig festgestellter Füllmengenunterschreitungen steht der Schutzbedarf von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht entgegen. Das Unternehmen hat an der Geheimhaltung dieses Gesetzesverstoßes vielmehr kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse.
Beschluss vom 10. Januar 2006, VG 10 A 215.04
(PDF-Datei, 414 KB)Umweltinformationsgesetz: Bei der Gewährung von Exportkrediten im Bereich der Energieerzeugung handelt es sich zumindest teilweise um Maßnahmen bzw. Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile wahrscheinlich auswirken. Umweltinformationen liegen auch dann vor, wenn z.B. der Schutz der Umwelt zwar nicht Hauptzweck, jedoch wichtiges Zwischenziel einer Maßnahme ist.
Urteil vom 26. November 2004, VG 2 A 59.04
(PDF-Datei; 430 KB)Informationsfreiheitsgesetz Berlin: Der Einsicht in einen Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang, der als Teil der Personalakte zu betrachten ist, stehen bundesrechtliche Geheimhaltungspflichten entgegen. Das hier einschlägige Beamtenrechtsrahmengesetz enthält spezielle und abschließende Regelungen auch zum Informationszugang durch Dritte.
Urteil vom 24. August 2004, VG 23 A 1.04
(PDF-Datei; 404 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Voraussetzungslose Anwendbarkeit des Gesetzes, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten bei der Einsichtnahme in Bauakten.
Beschluss vom 31. Juli 2003, 23 A 129.03
(PDF-Datei, 100 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Der Einsicht in eine beim Jugendamt geführte Akte, die das Tätigwerden nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch zum Gegenstand hat, stehen bundesrechtliche Geheimhaltungspflichten entgegen. Die hier einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs enthalten abschließende Regelungen über den Schutz von Sozialdaten.
Urteile vom 17. Dezember 2002,
VG 23 A 182.01 (PDF-Datei; 949 KB) undVG 23 A 236.00 (PDF-Datei; 944 KB)
Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Einholung der Zustimmung öffentlicher Stellen, die nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen; Informationspflicht gegenüber dem Antragsteller hinsichtlich den Inhalt der vorenthaltenen Akten; Notwendigkeit der Begründung der Gebührenfestsetzung; Inhalt und Geltungsdauer des Schutzbedarfs bei einem Prozess der Willensbildung.
Urteil vom 16. Mai 2002, VG 23 A 168.01
Berliner Informationsfreiheitsgesetz bzw. Verwaltungsgebührenordnung: Kostenerhebung für die Gewährung von Akteneinsicht / Durchführung des Widerspruchsverfahrens.
Urteil vom 26. Februar 2002,VG 23 A 214.00
(PDF-Datei; 275 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Berücksichtigung des behördlichen Zeitaufwands bei der Berechnung der Gebührenhöhe.
Urteil vom 26. Februar 2002, VG 23 A 202.00
(PDF-Datei; 453 KB)Berliner Informationsfreiheitsgesetz: Versagung der Einsicht in einen Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang wegen darin enthaltener personenbezogener Daten und des Verfolgens überwiegend privater Interessen durch den Antragsteller.
Verwaltungsgericht Braunschweig
Urteil vom 5. Februar 1998, 9 A 9448/95
Umweltinformationsgesetz: Gebührenhöhe bei der Übersendung von Fotokopien
Verwaltungsgericht Bremen
Beschluss vom 5. Juli 2007, 2 V 1731/07
(PDF-Datei, 91 KB)Informationsfreiheitsgesetz Bremen: Dem Eilantrag einer Wählervereinigung auf Einsicht in Niederschriften zur Bürgerschaftswahl wird stattgegeben. Sie scheiterte nur knapp an der 5-Prozent-Hürde und erwog, gegen das Ergebnis Einspruch zu erheben. Siehe hierzu auch die
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts (PDF-Datei).
Verwaltungsgericht Cottbus
Urteil vom 18. Juni 2008, 3(2) K 152/03
(PDF-Datei, 102 KB)Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG): Eine im Rahmen der Sparkassenaufsicht gefertigte Stellungnahme kann als Aufsichtsakte nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 AIG nicht offen gelegt werden. Außerdem handelt es sich bei der Sparkasse um eine öffentliche Stelle, die nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterliegt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 AIG); deren erforderliche Zustimmung lag nicht vor. Das Urteil enthält auch Aussagen zum datenschutzrechtlichen Informationsanspruch.
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Urteil vom 9. Oktober 2009, 26 K 5707/08
(PDF-Datei, 52 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen / Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der Ministerpräsident hat Auskunft über den Fahrzeugtyp, die Höchstgeschwindigkeit und die offiziellen CO2-Emissionen des emissionsträchtigsten regelmäßig genutzten Dienstwagens bezogen auf ein Serienfahrzeug ohne Sicherheitsausstattung zu erteilen.
Urteil vom 17. Oktober 2008, 26 K 2066/08
(PDF-Datei, 46 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Ein Deichverband ist verpflichtet, ein im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahren gegen ein Ingenieurbüro erstelltes Sachverständigengutachten als Fotokopie herauszugeben. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung ist keine besondere Rechtsvorschrift im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW, die einer Akteneinsicht entgegenstünde. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Beweissicherungsverfahrens sei durch die Offenlegung nicht ersichtlich. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 30. September 2009 (8 A 2958/08, PDF-Datei, 43 KB)abgelehnt.
Beschluss vom 7. Mai 2008, 26 L 719/08
(PDF-Datei, 21 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der Antrag einer Anstalt öffentlichen Rechts auf Informationen über Subventionen für einen Hersteller von Mobiltelefonen kann schon insoweit nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt werden, als dieses nur natürlichen Personen ein Antragsrecht einräumt. Die Informationen sind aber zumindest teilweise auf presserechtlicher Grundlage herauszugeben.
Beschluss vom 14. September 2006, 26 L 1560/06
(PDF-Datei, 20 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Die Einsicht in Dienstaufsichtsbeschwerden wurde zu Recht abgelehnt, weil diese zum einen den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde betreffen und zum anderen personenbezogene Daten enthalten, in deren Weitergabe die Betroffenen nicht eingewilligt haben. Ansonsten wird auf den Beschluss des Gerichts vom 28. Juli 2006 (26 L 1474/06) verwiesen.
Beschluss vom 28. Juli 2006, 26 L 1474/06
(PDF-Datei, 13 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Einem Antrag mangelt es an der erforderlichen hinreichenden Bestimmtheit, wenn er auf Einsicht in "meine dort geführten Akten über Vorgänge" gerichtet ist und die anschließende Aufzählung von Dienststellen fraglich erscheinen lässt, ob der Antragsteller nicht vielmehr Einsicht bei den in diesen - zudem dem Anwendungsbereich des Gesetzes nicht unterfallenden - Stellen geführten Akten begehrt.
Urteile vom 3. Februar 2006
(26 K 3045/04 PDF-Datei, 36 KB26 K 1871/04 PDF-Datei, 17 KB)
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, besteht keine Antragsberechtigung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Beschluss vom 2. Juni 2005, 26 K 8736/03
(PDF-Datei, 149 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der zeitliche Aufwand für das Suchen nach Dokumenten, die lediglich kopiert werden sollen, ist nicht von den Gebührenforderungen auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz erfasst (Vergleich).
Urteil vom 9. Juli 2004, 26 K 4163/03
(PDF-Datei; 50 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der Verwaltungsvorgang zu der aus Spendengeltern finanzierten Amtskette eines Bürgermeisters ist offen zu legen. Durch die Offenlegung der Sponsoren werden keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bekannt; lediglich Daten natürlicher Personen dürfen nicht herausgegeben werden. Für den Informationszugang ist es nicht relevant, in welcher Rechtsform die Gemeinde handelt.
Urteil vom 18. Juni 2004, 26 K 6685/02
(PDF-Datei, 47 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen: Bei der Rücknahme eines Einsichtsantrags nach Beginn, aber vor Beendigung der Amtshandlung kann eine ermäßigte Gebühr erhoben werden. Die Beantwortung einzelner Teilanträge bildet gebührenrechtlich ein Verfahren, zieht also nur eine Gebührenentscheidung nach sich.
Urteil vom 1. Oktober 2003, 7 K 1821/01
(PDF-Datei, 68 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das Informationsfreiheitsgesetz kommt nicht zur Anwendung, weil die Frage, ob dem Kläger Einsicht in die ihn betreffende Akte des Gesundheitsamts zu gewähren ist, durch das Gesundheitsdatenschutzgesetz als vorrangige Rechtsvorschrift geregelt ist. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Oberverwaltungsgericht per Beschluss vom 3. Februar 2004 (13 A 4818/03, PDF-Datei, 35 KB) zurückgewiesen.
Urteil vom 20. August 2003 19 K 3293/03
(PDF-Datei, 48 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das Informationsfreiheitsgesetz kommt nur zum Tragen, solange eine Behörde über Verwaltungsvorgänge verfügt. In dem zu Grunde liegenden Fall führte ein Zuständigkeitswechsel vor der Klageerhebung zur rechtmäßigen Weitergabe der Akten. Zum Verhältnis zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem hier einschlägigen Sozialrecht werden deshalb keine weiteren Ausführungen gemacht.
Beschluss vom 29. Januar 2003, 1 L 269/03
(PDF-Datei, 48 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das Gericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, dem Antragsteller vorläufig die Beschlussvorlagen für eine Sitzung der Bezirksvertretung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zur Verfügung zu stellen, da hierdurch gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache verstoßen würde. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält keinen zwingenden Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen in Form einer Ablichtung.
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 23. Januar 2008, 7 E 1487/07(3)
(PDF-Datei, 64 KB)Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Eine Behörde muss zwar auch dezentral vorhandene Informationen für einen Antragsteller zusammenstellen, ist aber nicht verpflichtet, inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit diesen Unterlagen (hier: Rechtsfragen) zu klären. Ein entsprechender Antrag richtet sich auf Informationen, die bei der Behörde nicht vorhanden sind.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Urteil vom 21. September 2006, 17 K 885/05
(PDF-Datei, 84 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der in der Abgabenordnung normierte Schutz des Steuergeheimnisses bezieht sich nicht auf eine Verfügung, die Auskunft darüber gibt, dass und aus welchen Gründen ein abstraktes, nicht auf einen konkreten Steuerfall bezogenes Rechtsgutachten zu einem Steuerverfahren hinzugezogen wurde. Eine solche Verfügung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben. Die Abgabenordnung stellt hier keine besondere, vorrangige Rechtsvorschrift dar.
Verwaltungsgericht Hannover
Urteil vom 29. Januar 2008, 4 A 6774/06
(PDF-Datei, 560 KB)Umweltinformationsgesetz: Durch die Herausgabe von Erfassungbögen über Vogelarten werden keine Urheberrechte der ehrenamtlichen Kartierer verletzt. Auch liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Datenschutzinteressen dieser Personen vor.
Verwaltungsgericht Köln
Urteil vom 25. November 2005, 27 K 6171/03
(PDF-Datei; 854 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der verfahrensrechtliche Einsichtsanspruch Beteiligter schließt dessen Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Das Gericht bejaht das Vorliegen eines rechtlichen Interesses nach § 9 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, sodass die Preisgabe der in den Baudaten vorhandenen personenbezogenen Daten ausnahmsweise zulässig ist.
Urteil vom 3. Juni 2005, 27 K 10296/02
(PDF-Datei; 512 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Dem vollständigen Zugang zu dem Vertrag zwischen einer Stadt und einem Architekturbüro (GbR) über die Planung und Betreuung eines Bauvorhabens steht der Schutz personenbezogener Daten entgegen. Der Architektenvertrag ist deshalb nur unter Schwärzung insbesondere der Honorarvereinbarungen herauszugeben. Der Personenbezug ist bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegeben. Der Antrag auf Zulassung zur Berufung wurde mit Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen abgelehnt.
Verwaltungsgericht Minden
Urteil vom 3. Mai 2007, 7 K 1581/06
(PDF-Datei, 36 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung einer kommunalen Zweckverbandsversammlung ist nach § 7 Abs. 1 IFG NRW nur im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis geheim zu halten; die im Protokoll enthaltenen Informationen zum Beratungsergebnis sind nach dieser Vorschrift nicht geschützt und als Kopie herauszugeben.
Urteil vom 31. August 2006, 7 K 2124/05
(PDF-Datei, 40 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Die Fortsetzungsfeststellungsklage war unzulässig, weil es an dem erforderlichen berechtigten Interesse an der Feststellung fehlte, dass die Verweigerung der Akteneinsicht in Unterlagen zu einer Bauleitplanung rechtswidrig war. Insbesondere war eine Wiederholungsgefahr nicht zu erkennen.
Beschluss vom 25. Mai 2006, 11 K 32/05
(PDF-Datei; 34 KB)Umweltinformationsrichtlinie / Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Auch eine aufgehobene Ordnungsverfügung zur Beseitigung einer Kohleschlammhalde fällt unter den Begriff der "Umweltinformation". Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob sich der Anspruch unmittelbar aus der noch nicht umgesetzten Umweltinformationsrichtlinie oder aus einer richtlinienkonformen Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ergibt. (Einstellungsbeschluss)
Urteil vom 18. August 2004, 3 K 4613/03
(PDF-Datei, 56 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Unterlagen, die sich nur in verübergehend beigezogenen, d.h. fremden Akten befinden, sind nicht im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW "vorhanden". Die Behörde ist nicht verpflichtet, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente aufzubereiten. § 9 IFG NRW schützt nur natürliche, keine juristischen Personen. Kommt es auf die Einwilligung des Betroffenen an, ist zuerst zu prüfen, ob dem Informationsbegehren nicht durch Aussonderungen Rechnung getragen werden kann. Auf einen unverhältnismäßigen Aufwand kann sich die Behörde nur in Ausnahmefällen berufen, da die Datenschutzgesetze schon lange das Gebot der Datentrennung vorgeben.
Urteil vom 24. März 2004, 3 K 1965/02
(PDF-Datei, 88 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Die unsubstantiierten Angaben zu einer rein hypothetischen Möglichkeit der Patentierung im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines homöopathischen Gesundheitszentrums genügen nicht, um auf schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schließen zu können. Zudem überwiege angesichts eines konkreten Verdachts, dass mit Steuergeldern Missbrauch getrieben wurde, das Einsichtsinteresse, da hier öffentliche Gelder über mehrere Jahre ohne Gegenleistung aufgewandt worden waren.
Urteil vom 26. Januar 2004, 3 K 1162/02
(PDF-Datei, 64 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Der Begriff der Verwaltungstätigkeit ist nicht per se auf ein Handeln der Exekutive in den Formen des öffentlichen Rechts beschränkt; das Informationsfreiheitsgesetz nicht auf öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten begrenzt. Die Informationen dürfen nicht verweigert werden, um die Verfolgung gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche zu verfolgen. Bei der Frage nach der Bestimmtheit des Antrags dürfen an die Konkretisierungspflicht keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Ergebnisse und die der Willensbildung zu Grunde liegenden Tatsachen sind vom Schutzzweck des § 7 Abs. 2 Buchst. a Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ausgenommen, denn die Effektivität und Unabhängigkeit der Verwaltung erfährt keine wesentliche Beeinträchtigung, wenn der Willensbildungsprozess abgeschlossen ist.
Verwaltungsgericht München
Urteil vom 26. September 1995, M 16 K 93.444
(PDF-Datei; 800 KB)Umweltinformationsgesetz: Entscheidung zum Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum behördlichen Ermessen bezüglich der Art der Informationserteilung (Auskunft - Einsicht), Auch in: ZuR 1996, 94.
Verwaltungsgericht Münster
Urteil vom 2. Oktober 2009, 1 K 2144/08
(PDF-Datei, 63 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Nach Abschluss eines öffentlichen Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte besteht ein Recht auf Einsicht in den Vergabevermerk. Die als reines Innenrecht geltenden Verdingungsordnungen schließen die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Während die Angebote der Bieter Geschäftsgeheimnisse enthalten, erlaubt die Kenntnis des Vergabevermerks keine Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der Konkurrenten.
Beschluss vom 11. August 2008, 1 K 592/08
(PDF-Datei, 36 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Es besteht kein Auskunftsanspruch gegenüber einem Forschungsinstitut, da die begehrten Informationen zu Versuchen mit Palladium an Primaten dort nicht vorhanden seien.
Beschluss vom 7. März 2008, 1 K 560/07
(PDF-Datei, 41 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Aussonderung personenbezogener Daten aus einer Baugenehmigungsakte. Als solche sind auch Grundstücksbezeichnungen zu sehen, da sie einen Rückschluss auf die Person des Grundstückseigentümers oder -nutzers zulassen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Berufung nicht zugelassen (OVG 8 A 1108/08).
Beschluss vom 8. Mai 2003, 1 K 67/03
(PDF-Datei, 39 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf den Zugang zu einer Kaufpreissammlung ist durch § 195 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch ausgeschlossen. Das Gericht lehnt den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab.
Verwaltungsgericht Potsdam
Urteil vom 23. August 2005, 3 K 3918/03
(PDF-Datei, 538 KB)Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Einer Einsichtnahme in die Steuerstrafsachenstatistik der Landesfinanzverwaltung Brandenburg stehen weder die Abgabenordnung noch einzelne Ausnahmetatbestände des hier anzuwendenden Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes entgegen.
Beschluss vom 15. Februar 2005, 3 L 633/04
(PDF-Datei, 296 KB)Beschluss vom 24. März 2005, 3 K 193/03
(PDF-Datei, 287 KB)Umweltinformationsrichtlinie, Umweltinformationsgesetz, Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Ein Entsorgungsvertrag zwischen einem Landkreis und einem Entsorgungsunternehmen enthält Umweltinformationen; die Behörde nimmt in diesem Zusammenhang Umweltaufgaben wahr. Vergleichsvorschlag: Der Vertrag wird dem Antragsteller nach Aussonderung der vorhandenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse übersandt. Darüber hinaus wird die unmittelbare Anwendbarkeit der Umweltinformationsrichtlinie angesprochen.
Beschluss vom 6. April 2004, 3 K 1900/00
(PDF-Datei, 112 KB)Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Einstellung des Verfahren nach übereinstimmender Erledigung in der Hauptsache. In einem Mitzeichnungsverfahren verwendete Unterlagen zur Vorbereitung der Stellungnahme der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten fallen unter den Schutz der Beratung der Landesregierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 AIG). Dieser Schutz dauert über den Beratungszeitraum hinaus.
Beschluss vom 13. November 2001, 3 K 3376/00
(PDF-Datei, 434 KB)Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Einsichtnahme in die Akten eines sparkassenaufsichtlichen Verfahrens bei gleichzeitiger Geltendmachung von Schadensersatzforderungen: Ausschlusstatbestände des AIG (Aufsichtsakten) verhindern Akteneinsicht aus rechtsstaatlichen Gründen.
Beschluss vom 16. November 1998, 2 L 873/98
(PDF-Datei, 443 KB)Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Einsichtnahme in die Akten eines kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens bei gleichzeitiger Geltendmachung von Schadensersatzforderungen: Keine Einsicht nach AIG in Aufsichtsakten, aber Akteneinsicht aus rechtsstaatlichen Gründen. Auch in LKV 1999, Heft 4, S. 155 f.
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Urteil vom 31. August 2004, 6 A 245/02
(PDF-Datei, 64 KB)Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein: Der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes steht nicht entgegen, dass es sich bei Wärmelieferungsverträgen um fiskalische Hilfsgeschäfte handelt, bei denen die Vorschriften des Privatrechts anzuwenden sind. Für die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit gibt es keine sachgerechten Gründe. Das große Gewicht des Interesses der Allgemeinheit an der Offenlegung der Wärmelieferungsverträge überwiegt zudem die weniger gewichtigen Geschäftsgeheimnisse. Siehe auch Zusammenfassung des Urteils auf der
Website des ULD Schleswig-Holstein.
Urteil vom 30. Juni 1995, 12 A 170/93
(PDF-Datei; 320 KB)Umweltinformationsgesetz: Daten für die Vorausbeurteilung von Umweltauswirkungen einer Maßnahme (Lärmbelastung durch eine geplante Umgehungsstraße) stellen Umweltinformationen dar, nicht aber Informationen darüber, wie die Entscheidung zu Stande gekommen ist. Behördliche Stellungnahmen unterfallen dem Ausschlusstatbestand der "Vertraulichkeit der Beratung". Auch in: ZUR 1996, 96.
Verwaltungsgericht Schwerin
Urteil vom 7. November 2008, 1 A 751/07
(PDF-Datei, 112 KB)Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Das Gesetz verpflichtet nur zur Herausgabe von Fotokopien, wenn keine anderen Mittel für den Informationszugang zur Verfügung stehen. Der Kläger hatte aber die Möglichkeit, uneingeschränkt Einsicht zu nehmen und Notizen zu fertigen. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung seines Antrags auf Kopien wird dadurch nicht beschränkt.
Beschluss vom 5. Januar 2007, 1 A 2000/06
(PDF-Datei, 52 KB)Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Untätigkeitsklage ist bereits vor Ablauf der in § 75 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung genannten Frist zulässig, da die Einmonatsfrist des § 11 Abs. 1 IFG Mecklenburg-Vorpommern als "besonderer Umstand" im Sinne des § 75 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung zu bewerten ist.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Beschluss vom 12. Dezember 2005, 16 K 379/05
(PDF-Datei; 65 KB)Umweltinformationsrichtlinie: Auch ohne landesrechtliche Umsetzung besteht ein unmittelbarer Informationsanspruch aus der Umweltinformationsrichtlinie. Das Gericht erörtert u.a. den Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses - ein solches wurde hier gesehen. (Einstellungsbeschluss). Auch in: UPR 2006, 123.
Finanzgericht Münster
Urteil vom 20. November 2003, 12 K 6405/02 S
(PDF-Datei, 70 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen / Abgabenordnung: Der Rechtsweg richtet sich bei einem Einspruch gegen die Verwehrung der Einsicht in Steuerakten nach der Finanzgerichtsordnung. Der reguläre Verwaltungsrechtsweg kommt nicht zum Tragen, weil für die Akteneinsicht in Abgabenangelegenheiten die Abgabenordnung heranzuziehen ist. Sie schließt die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes oder des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen aus und sieht nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung vor.
Urteil vom 5. November 2002, 1 K 7155/00 S
(PDF-Datei, 72 KB)Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Die bewusste Nichtgewährung der Akteneinsicht für Steuerpflichtige im Verwaltungsverfahren durch die Abgabenordnung verstößt weder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, noch ergibt sich ein Einsichtsrecht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Letzteres ist ein Landesgesetz und kann die Abgabenordnung als Bundesrercht nicht außer Kraft setzen.
Abkürzungen der Zeitschriften:
ABl - Amtsblatt
DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
EuGRZ - Europäische Grundrechte Zeitschrift
LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
NuR - Natur und Recht
NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
RDV - Recht der Datenverarbeitung
UPR - Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht
ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht